Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes
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- Maja Koch
- vor 8 Jahren
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1 Gesundheit KOMPAKT Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Das sollten Sie wissen Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kommt es nicht nur auf den Beitragssatz an. Da die Gewährung bestimmter Leistungen in das Ermessen der Krankenkassen gestellt ist kann sich der konkrete Leistungsumfang von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden. Die entsprechenden, über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinausgehenden Angebote sind in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse aufgeführt. Und nicht zuletzt spielt auch die Beratungsqualität und eine gute Erreichbarkeit bei der Wahl der richtigen Krankenkasse eine Rolle. Das sollten Sie tun Vor einem Krankenkassenwechsel sollten gesetzlich Versicherte Kosten und Leistungen vergleichen und sich überlegen, welche Krankenkasse ihren persönlichen Bedürfnissen am ehesten gerecht wird. Bietet die Krankenkasse individuell zugeschnittene Leistungen wie Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten oder private Zusatzversicherungen (z.b. für Sehhilfen oder Komfortleistungen bei Klinikaufenthalten) an? 1
2 Beinhaltet der Leistungskatalog der Krankenkasse über die gesetzlich vorgeschriebenen Basisleistungen hinaus weitere Leistungen wie z.b. Schutzimpfungen oder einen erweiterten Anspruch auf Haushaltshilfe? Wie gut sind die Beratungsqualität und der Vor-Ort-Service der Krankenkasse? 2
3 Infokästen Wann ein Krankenkassenwechsel möglich ist Ein Wechsel für Versicherte ist in der Regel dann möglich, wenn sie in ihrer Krankenkasse mindestens 18 Kalendermonate lang (einschließlich der Kündigungsfrist) versichert waren. Die ausgesprochene Kündigung wird gültig zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Erhöht die Krankenkasse den Beitragssatz, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Bis zu zwei Monate nach In-Kraft-Treten der Beitragserhöhung können Mitglieder von ihrem Recht Gebrauch machen, die Krankenkasse vorzeitig zu wechseln. Darüber hinaus sind zum Beispiel diejenigen von der 18-Monatsfrist entbunden, die als freiwillig Versicherte zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen wechseln möchten. Ein Sonderkündigungsrecht haben Mitglieder auch, wenn zwei oder mehrere Krankenkassen sich zusammenschließen (Fusion) und sich dadurch der bisherige Beitragssatz erhöht. Dies hat das Bundessozialgericht am 2. Dezember 2004 entschieden. Denn nach Auffassung des Gerichts handelt es sich hier aus der Sicht des Mitglieds um eine Erhöhung des Beitragssatzes, ebenso wie in dem Fall, in dem keine Fusion statt gefunden hätte. 3
4 So funktioniert der Krankenkassenwechsel Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Sinnvollerweise geben Versicherte, die sich für einen Krankenkassenwechsel entschlossen haben, ihre Kündigung persönlich ab oder schicken sie per Einschreiben mit Rückschein. Die Krankenkasse ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Fragen Sie deshalb nach, wenn sich Ihre Krankenkasse zwei Wochen nach Ihrer Kündigung noch nicht bei Ihnen gemeldet hat. Wichtig: Die Mitgliedschaft in der alten Krankenkasse endet erst, wenn ihr innerhalb der Kündigungsfrist die Aufnahmebestätigung der neuen Krankenkasse vorliegt. Pflichtversicherte reichen in der Regel die Bestätigung bei ihrem Arbeitgeber ein, der sie dann weiterleitet. Krankenkassenwechsler sollten sich bestätigen lassen, dass der Beitragssatz ihrer gewünschten Kasse noch zum Zeitpunkt des Eintritts gilt. 4
5 Weitere Informationen Bitte sprechen Sie bei offenen Fragen rechtzeitig mit einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind zur Beratung der Versicherten über ihre Rechte und Pflichten sowie zur Auskunftserteilung verpflichtet. Hier können Sie sich zusätzlich informieren: Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. Markgrafenstraße 66 Besuchereingang: Kochstraße Berlin Tel.: Fax: Internet: Stiftung Warentest Lützowplatz Berlin Tel.: Fax: Internet: / redaktionsbuero@die-gesundheitsreform.de / Tel.: / Fax:
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