Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung neu (entsprechend der ab geltenden Entgeltbescheinigungsverordnung):

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1 Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung neu (entsprechend der ab geltenden Entgeltbescheinigungsverordnung): 1. Kennzeichnung als Bescheinigung nach 108 Gewerbeordnung Anschrift Hier sehen Sie auf der linken Seite Ihre Anschrift. Auf der rechten Seite befindet sich der Name der Sparkasse Info-Fenster für zusätzliche Informationen gem. 1 Abs. 1 EBV. Hier finden Sie auch die Angabe zu Ihrer Krankenkasse, die Rentenversicherungsnummer und die Steueridentifikationsnummer. Bei privat krankenversicherten Personen steht hier auch die Krankenkasse, welche die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung einzieht Allgemeine Angaben An dieser Stelle finden Sie die Angabe, für welchen Monat die Entgeltabrechnung erstellt wurde, Angaben zu Ihrer Personalnummer und zur Kostenstelle, sowie die Nennung eines Ansprechpartners für Rückfragen Kenn bedeutet Kennzeichnung für die nachfolgend dargestellten Vergütungsbestandteile als Einmalzahlung, Lohnsteuerpflichtiges Entgelt, Sozialversicherungspflichtiges Entgelt, Gesamtbrutto Hier werden die Bestandteile des Gesamtbrutto dargestellt. An dieser Stelle stehen sowohl Ihre festen/fixen Gehaltsbestandteile, wie auch variabel monatliche oder jährliche Bezüge (z. B. Aufwandsentschädigungen, Zulagen, Provisionen, Sonderzahlungen etc.). 6 In der Zeile Grundverg TVÖD finden Sie Angaben zum evtl. Teilzeitprozentsatz, der EG und der Stufe, in der Sie eingruppiert sind. Bei der Darstellung des Gesamtbrutto werden auch dargestellt a. geldwerte Vorteile (z.b. Dienstfahrzeugüberlassung) b. Aufstockungsbeträge für ATZ c. Vom Arbeitnehmer pauschal getragene Steuern z. B. LSt pausch. AN, KiSt pausch. AN d. Die ZVK- Hinzurechnungsbeträge für Steuer und SV Diese Bestandteile fließen auch in die Berechnung des Gesamtbrutto ein. Sie befinden sich deshalb in der rechten Spalte. fließen nicht in die Berechnung des Gesamtbrutto ein. Sie sind deshalb in der mittleren Spalte dargestellt. ZV ST-Hinz-Betrag: ZV SV-Hinz-Betrag: ZV-Umlage./. 89,48 Euro (Anteil, den der AG pauschal versteuert). Der Betrag erhöht das Steuerbrutto individuell versteuerte Umlage +[ZVK-Brutto (dzt. maximal 2.386,13 EUR) x 2,5 %./. 13,30 EUR] 7. Zahlungen zur Zukunftssicherung des Arbeitnehmers (ZVK bzw. AVmG) werden ebenfalls nicht dem Gesamtbrutto zugerechnet. Deshalb befindet sich der Wert in der mittleren Spalte. 7 Der Betrag der ZV-Umlage, allgemein beträgt 3,75 % aus dem ZVK-Brutto (siehe 9.) Der Betrag ZVK-Beitrag beträgt 4 % aus dem ZVK-Brutto (siehe 9.)

2 8. Das Gesamtbrutto enthält die unter Ziffer 6. und 7. dargestellten Zahlungen, soweit sie sich in der rechten Spalte befinden. Zur Ermittlung des Gesamtbruttos werden die in der rechten Spalte dargestellten Werte addiert bzw. subtrahiert Hier werden die einzelnen Be-und Abzüge dargestellt. Die einzelnen Werte werden danach gekennzeichnet, ob es sich um einmalige (EZ) oder laufende Zahlungen (Lfd) bzw. Abzüge handelt. 9 Die dargestellten Bruttobeträge ermitteln sich wie folgt: Steuerbrutto: Gesamtbrutto abzüglich der Aufstockung 1 und 2 und der AVmG Kürzung + eventuelle Sachbezüge + ggf. steuerpflichtiger Anteil aus der ZVK-Umlage (siehe 6. ) SV-Brutto KV/PV: Steuerbrutto (hier: 791,01 EUR)./. evtl. steuerpflichtiger Anteil aus der ZVK-Umlage + sv-pflichtiger Anteil aus der ZVK-Umlage (hier: 26,21 EUR)(siehe 6.). Das SV-Brutto ist maximal so hoch wie die gültige Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung (im Jahr 2013: 3.937,50 EUR/Monat). SV-Brutto RV/AV: errechnet sich wie das SV-Brutto KV/PV. Das SV- Brutto ist maximal so hoch, wie die gültige Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (im Jahr 2013: 5.800,00 EUR/Monat) ZVK-Brutto: Grundvergütung + eventuell andere zvk-pflichtige Zulagen. Werden Beträge pauschal versteuert und trägt der Arbeitnehmer die Pauschalsteuer, dann erscheint hier auch das Pauschalsteuerbrutto. Es wird jeweils das Monatsbrutto und das bis zum Abrechnungsmonat erzielte Jahresbrutto ausgewiesen. 10. Das gesetzliche Netto errechnet sich aus dem neuen Gesamtbrutto (siehe 8.) abzüglich der gesetzlichen Abzüge. 10 Im gesetzlichen Netto enthalten sind ggf. auch Zahlungen wie ATZ-Aufstockungsbeträge und pauschale Arbeitnehmersteuern (siehe oben 6.). Nicht enthalten sind Zahlungen des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung des Arbeitnehmers. Gesetzliche Abzüge sind: Lohnsteuer (Lfd. und EZ) Kirchensteuer (Lfd. und EZ) Solidaritätszuschlag (Lfd. und EZ) gemäß Ihren individuellen Steuermerkmalen. Die Abzüge werden auf Basis des Steuerbrutto berechnet und vom Gesamtbrutto abgezogen. AN- Anteil an der Sozialversicherung. Die Abzüge werden auf Basis des SV-Brutto berechnet und vom Gesamtbrutto abgezogen. Werden alle gesetzlichen Abzüge vom Gesamtbrutto subtrahiert, dann erhält man das gesetzliche Netto. 11. Die Beiträge zur Vermögensbildung (VB Überweisung) und die AN-Beiträge zur Entgeltumwandlung (AVmG AN-Anteil) werden hier wieder abgezogen. An dieser Stelle werden auch die in das Gesamtbrutto einfließenden geldwerten Vorteile (siehe 6.) wieder subtrahiert. Dies erfolgt deshalb, weil die Beträge zwar aus abrechnungstechnischen Gründen ins Gesamtbrutto einfließen (s. o. 6.), es aber nicht zu einer Auszahlung in Geld kommt. Statt der Auszahlung in Geld, erhält man die geldwerten Vorteile (wie z. B. Sachleistungen oder KFZ-Überlassung). Ggf. werden hier Reisekosten oder Zuschüsse zur privaten/freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung aufgeführt. 11

3 12. Der Überweisungsbetrag errechnet sich aus dem gesetzlichen Netto +/- den unter 11. dargestellten Beträgen. Hier finden Sie auch alle Daten zu den Überweisungen des Gehalts, der VL und der Altersvorsorge An dieser Stelle werden die geltenden Sozialversicherungsbeitragswerte (Arbeitnehmerbeiträge*), der Steuerfaktor laut Lohnsteuerkarte bzw. ELStAM, sowie steuerliche Hinzurechnungsbeträge oder steuerliche Freibeträge zusätzlich aufgeführt. 13 *Im Jahr 2013 gelten folgende Beitragswerte in der Sozialversicherung: KV: 15,5 % AN-Beitrag: 8,2 % (ggf. 7,9 % ermäßigter Beitragssatz) PV: 2,05 % AN-Beitrag: 1,025 % (Kinderlose: 1,275 %) RV: 18,9 % AN-Beitrag: 9,45 % AV: 3 % AN- Beitrag: 1,5 %

4 *** Bescheinigung nach 108 Absatz 3 Satz 1 Gewerbeordnung 1 *** Herr SPK Muster Muster Mustermann ALTERSTEILZ. Musterstr Musterkassenstr Musterhausen Mustersparkasse Geburtsdatum: Eintritt: Rentenversicherungsnr.: M011 3 Identifikationsnr.: Krankenkasse: BKK KK Mehrfachbezug: Nein Entgeltabrechnung für Mai 2013 Datum Seite 1 Muster Mustermann 4 Kostenstelle: Personalnummer: Bei Rückfragen: SGZ Personal ENTGELTBESTANDTEILE 5 Kenn Std. Betrag Monat Jahressummen Grundverg TVÖD 32,47% LSG E6 /6 862,87 6 Zul. Überleitungsbetrag LSG 15,15 Vermögensb.AG-Anteil LSG 12,99 AVmG Kürzung lfd. SV-frei LS 100,00- ATZ tar.aufstockung 1 G 163,44 ATZ tar.aufstockung 2 G 158,73 ZV SV-Hinz-Betrag S 26,21 ZV-Aufstockung 702,42 7 ZV-Umlage, allgemein 59,27 ZVK-Beitrag 63,22 Gesamtbrutto (gem. EBV) , ,61 Steuer-Brutto Lfd 791, ,05 Steuer-Brutto EZ 961,97 SV-Brutto KV/PV Lfd 817, ,10 SV-Brutto KV/PV EZ ,59 SV-Brutto RV/AV Lfd 817, ,10 SV-Brutto RV/AV EZ 1.001,59 Linke Spalte Mittlere Spalte Rechte Spalte

5 Linke Spalte Mittlere Spalte Rechte Spalte ZVK-Brutto 1.580, ,48 RV-ges.Bem.Brut.Aufst. 653,78 ATZ zus.beitrpfl.brutto 724, ,70 Krankenversicherung Lfd 64,56-322,80- Krankenversicherung EZ 79,12- Rentenversicherung Lfd 77,23-386,15- Rentenversicherung EZ 94,65- Arbeitslosenvers. Lfd 12,26-61,30- Arbeitslosenvers. EZ 15,03- Pflegeversicherung Lfd 8,38-41,90- Pflegeversicherung EZ 10,27- Gesetzl. Netto (gem. EBV) ,75 VB Überweisung 40,00-200,00- AN-Anteil AVmG ,00-500,00- Überweisung 910,75 BLZ: Konto: Verw.zweck: 12 VB Überweisung 40,00 BLZ: Konto: Verw.zweck: /999 Mustermann Muster Überweisung AVmG 100,00 BLZ: Konto: Verw.zweck: Mustermann Muster STF KV-AN 7.90% / RV-AN 9.45% / AV-AN 1.50% / PV-AN / SV-Schlüssel Steuerkl/Kind/Fakt 4/0,0/ / Steuer/SV-Tage 30/30 / Kirchensteuer RK/ Freib.Jahr/Mon. 310,00 / 26,00 / Hinzurech.Jahr/Mon. / Legende: (E)inmalzahlung, (L)ohnsteuer-, (S)V-pflichtig, (G)esamtbrutto

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