1 Überblick Neuerungen 2010

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1 Wie in jedem Jahr müssen auch zum die Basiswerte angepasst werden. Steuerlich sind dies u.a.: Altersentlastungsbetrag Versorgungsfreibetrag Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 Sozialversicherungsrechtlich wurden u.a. geändert: Beitragsbemessungsgrenzen Jahresarbeitsentgeltgrenzen Arbeitgeberzuschuss zu KV und PV sonstige Rechengrößen einige Beiträge (aber RV, AV, KV, PV bleiben gleich) Sachbezugswerte Aufgrund des Konjunkturpaket 2 wird der Grundfreibetrag und die Progression geändert. Mit dem Wachstumbeschleunigungsgesetz wird der Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöht. Zum wird das neue Faktorverfahren in der Lohnsteuerberechnung eingeführt. Die Berechnung der Lohnsteuer erfolgt dann auf Grundlage der Lohnsteuerklasse IV mit einem vom Finanzamt errechneten Faktor. Ehepaare sollen durch dieses neue optionale Verfahren die Möglichkeit haben eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuer zu bekommen. Einzelheiten siehe Kapitel ) Die Lohnsteuerkarte 2010 war die letzte Karton-Lohnsteuerkarte Ab 2012 werden die Lohnsteuermerkmale durch ELSTER zur Verfügung gestellt. Für 2011 behält die Lohnsteuerkarte 2010 mit allen vorhandenen Eintragungen ihre Gültigkeit. Einzelheiten siehe Kapitel Eine tiefgreifende Änderung der Lohnsteuerberechnung kommt mit dem Bürgerentlastungsgesetz und der damit verbundenen steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Einzelheiten siehe Kapitel

2 Einen großen Schritt zur Abschaffung der Arbeitgeberbescheinigungen wird mit ELENA gemacht. In den Jahren 2010 und 2011 wird die Datenbank gefüllt und ab 2012 fallen dann die ersten Bescheinigungen weg. Allerdings bedeutet dies zuerst einmal doppelte Arbeit für die Arbeitgeber. Einzelheiten siehe Kapitel: Änderungen bzw. wichtige Grunddaten zum Jahreswechsel 2009/2010 und notwendige Aktionen Änderungen Beitragsbemessungsgrenzen RV/AV-West = RV/AV-Ost = KV = Beiträge RV = 19,9 % AV = 2,8 % PV = 1,95 % KV = 14,9 % (inkl. 09 %) Jahresarbeitsentgeltgrenze für am privat Versicherte = Sonstige = Beitragszuschuss zu privater KV = 262,50 bei ATZ-Freistellung = 251,25 private KV und Vorruhestand = 234,38 privater PV = 36,56 Sachsen = 17,81 Aktionen Rechenwerte werden von den Systemen aktualisiert Rechenwerte werden von den Systemen aktualisiert Nettolohnhochrechnungen anpassen Bei der Prüfung auf KV- Freiheit beachten, ggfls. Reports oder Programme anpassen 3+1-Regelung beachten Rechenwerte in den Systemen aktualisieren 26

3 1.1 Änderungen bzw. wichtige Grunddaten zum Jahreswechsel Änderungen Sachbezugswerte u.a. Frühstück =1,57 Mittag- bzw. Abendessen =2,80 KV für Studenten und Praktikanten bis = 53,40 PV für Studenten und Praktikanten bis = 9,98 ohne Kinder 11,26 KV Anwartschaftversicherung = 38,07 Entgeltumwandlung gemäß Betriebsrentengesetz ( 3 Nr 63) Höchstbetrag = 2.640,00 /Jahr bzw. 191,63 /Monat Altersentlastungsbetrag 32,0 % max ,00 /Jahr Versorgungsfreibetrag 32,0 % max ,00 /Jahr Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag max. 720 /Jahr Schwerbehindertenausgleichabgabe Pfändungsfreigrenzen ATZ Mindestnettotabelle Kurzarbeitergeld - Mindestnettotabelle Aktionen Evtl. erhöhen die Mitarbeiter ihren Vertrag 27

4 1.2 Neue Rechengrößen 2010 Name West Ost Beitragsbemessungsgrenze RV und AV Jährlich Beitragsbemessungsgrenze RV und AV Monatlich Beitragsbemessungsgrenze KV und PV Jährlich Beitragsbemessungsgrenze KV- und PV Monatlich Jahresarbeitsentgeltgrenze für KV (allgemein) Jahresarbeitsentgeltgrenze für KV (PKV-Versicherte am ) Bezugsgröße jährlich (RV) Geringverdienergrenze (monatlich) Geringfügigkeitsgrenze (monatlich) Gleitzonenfaktor ,7585 Sachbezugswert Frühstück Mittag- und Abendessen 1,57 2,80 1,57 2,80 28

5 1.2 Neue Rechengrößen 2010 Rentenversicherung 19,9%, Knappschaft-RV 26,4% Arbeitslosenversicherung 2,8% Pflegeversicherung 1,95% allgemeiner Beitragssatz der gesetzlichen KV 14,9% Ermäßigter Beitragssatz der gesetzlichen KV 14,3% Künstlersozialversicherung 3,9% Insolvenzschutzabgabe 0,41% Höchstbeitragszuschuss für privat Krankenversicherte 262,50 Höchstbeitragszuschuss für PKV (ATZ-Freistellungsphase) 251,25 Höchstbeitragszuschuss für PKV Vorruhestand 234,38 Höchstbeitragszuschuss für private Pflegeversicherung 36,56 Höchstbeitragszuschuss für private Pflegeversicherung (nur für Sachsen) 17,81 KV für Studenten und Praktikanten vom ,40 PV für Studenten und Praktikanten vom ,98 PV für Studenten und Praktikanten vom Kinderlose KV Anwartschaftversicherung 10% der Bezugsgröße = 255,50 * allgemeiner Beitragssatz der Krankenkasse 14,9% 11,26 38,07 PV Anwartschaftsversicherung 4,98 Hinzuverdienstgrenze für Rentner 400,00. Einkommensgrenze für Familienversicherung Bei Arbeitslohn = Ohne Arbeitslohn = 400,00 365,00 29

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