stationär Insgesamt Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt
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- Petra Kuntz
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1 Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige oder Pflegedienste betreut, über 671. leben in Heimen. Bei der Einführung der Pflegeversicherung 1995 bezogen etwas über 1 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass es 23 rund 3,4 Millionen Pflegebedürftige geben wird. Das wären 4,4 Prozent der auf insgesamt 77 Millionen geschrumpften Bevölkerung. 2,5 2 1,5 1 stationär ambulant, Leistungsempfänger nach Altersgruppen (Quelle: Stat. Bundesamt) Im Jahr 27 war jeder zweite der rund zwei Millionen pflegebedürftigen Menschen 8 Jahre oder älter. Etwa ein Drittel der Pflegebedürftigen sind zwischen 6 und 8 Jahren. Von der sozialen Pflegeversicherung profitieren aber auch Jüngere: Etwa neun Prozent sind zwischen 4 und 6 Jahren; weitere neun Prozent unter 4 Jahren , Pressestelle GKV-SV 1 von 5
2 Leistungen der sozialen Pflegeversicherung Pflegeversicherte haben u. a. Anspruch auf Geld- und Sachleistungen, auf die Hilfe durch einen Pflegedienst, auf Tages- und Nachtpflege sowie auf Kurzzeit- und vollstationäre Pflege. Diese Leistungen der Pflegeversicherung werden auf Antrag gewährt. Durch Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung wird ein Gutachten erstellt, nach dem der Hilfsbedürftige in eine der drei Pflegestufen eingeordnet wird. Die Gutachter stellen in einem Besuch vor Ort den Zeitbedarf, für die persönliche Pflege und die hauswirtschaftlichen Verrichtungen fest. Diese stark an körperlichen Fähigkeiten orientierten Kriterien sollen mit Hilfe eines neuen Pflegebegriffs in Kürze reformiert werden. Leistungsberechtigte je Pflegestufen 27 (Quelle: BMG 28) Die Pflegeversicherung kennt drei Stufen: I, II und III. Die meisten Leistungsempfänger sind in der Pflegestufe I ambulant stationär Insgesamt Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt Finanzsituation der Pflegeversicherung (Quelle: BMG) Seit Einführung der Pflegeversicherung haben sich die Ausgaben von damals fünf Milliarden Euro auf 18,3 Milliarden Euro mehr als verdreifacht. 27 wies die soziale Pflegeversicherung ein Defizit von 32 Millionen Euro auf und setzt damit eine seit 1999 eingeleitete , Pressestelle GKV-SV 2 von 5
3 negative Entwicklung fort. Seit damals wird kontinuierlich auf die in den ersten Jahren aufgebaute Rücklage zurückgegriffen. Nur 26 stellt eine Ausnahme dar: Hier kommt es durch einen Buchungseffekt die Pflegekassen hatten durch ein zeitliches Vorziehen praktisch 13 Monatsbeiträge erhalten zu einem Überschuss von 45 Millionen Euro. 4 3,44 3 Mrd ,18,8,45,63,13-1 -,3 -,13 -,6 -,38-,69 -,82 -,36 -, Quelle: BMG Beitragssatz Für gesetzlich Versicherte beträgt der Beitragssatz ab 1. Juli 28 1,95 % (zuvor 1,7 %) vom Bruttobetrag des Arbeitsentgelts oder der Rente jedoch nur bis zum Höchstbetrag für die Krankenversicherung, derzeit (29) monatlich Familienangehörige sind beitragsfrei mitversichert, wenn in der Krankenkasse ein Anspruch auf Familienversicherung besteht , Pressestelle GKV-SV 3 von 5
4 Personengruppe Beitragssätze ab 1. Juli 28 Versicherte Arbeitgeber/ Träger GKV-Pflichtversicherte (außer Sachsen),975 %,975 % GKV-Pflichtversicherte Sachsen 1,475 %,475 % (Buß- und Bettag erhalten geblieben) Familienversicherte, %, % Rentner 1,95 %, % Freiwillig gesetzliche Versicherte 1,95 %,% Kinderlose (seit 25 zusätzlich zum Beitragssatzanteil für GKV-Pflichtversicherte),25 %,% Einführung der Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 1995 unter der damaligen CDU-Regierung mit dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) eingeführt ( Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, Pflegeversicherungsgesetz ). Sie bildet die fünfte Säule der Sozialversicherung nach Kranken-, Berufsunfall-, Rentenund Arbeitslosenversicherung. Pflegereform Durch die letzte Pflegereform (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) sind wichtige Leistungen verbessert worden, wie z. B.: Schrittweise Anhebung der ambulanten und stationären Leistungen Verbesserung für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demente) Verbesserung bei Tages- und Nachtpflege Stärkung von Prävention und Reha Ausbau der Pflegeberatung (Fallmanagement, Pflegestützpunkte) Pflegezeit , Pressestelle GKV-SV 4 von 5
5 Schnellere Verwaltungsverfahren (u. a. Entscheidung bei Antragstellung innerhalb von fünf Wochen; Begutachtung durch den MDK innerhalb von zwei Wochen) Aber: Keine Finanzreform! Ab 214 prüft die Bundesregierung alle drei Jahre, ob eine Dynamisierung notwendig ist und wie hoch sie ggf. ausfällt. Realwert der Pflegeleistung erreicht heute nicht den Stand von Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde von der Pflegereform abgekoppelt , Pressestelle GKV-SV 5 von 5
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