Pflegeleistungen 2015
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- Kristina Walter
- vor 8 Jahren
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1 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015
2 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des Pflegestärkungsgesetz, kurz PSG, verabschiedet. Durch das erste Pflegestärkungsgesetz werden alle sbeträge der Pflegeversicherung erhöht. Unterstützungsangebote wie die Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages und Nachtpflege können besser und flexibler in Anspruch genommen werden. Außerdem werden erstmals Entlastungsleistungen für die häusliche Pflege eingeführt. Gerade diese Neuerung ist für alle Menschen mit Pflegestufe und deren Angehörige sehr interessant, da nun en wie Hilfe im Haushalt und beim Einkauf, bei Begleitungen und Betreuungsangebote für bis zu 104 Euro pro Monat in Anspruch genommen werden. Aber auch die Erweiterung/Flexibilisierung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist ein Schritt in die richtige und bedarfsorientierte Richtung. Ich möchte Ihnen empfehlen: Nutzen Sie die Vorteile der neuen gesetzlichen Bestimmungen! Wir helfen Ihnen gern dabei wie immer kostenlos und unverbindlich. Herzlichst, Ihr Carsten Hackamp, Geschäftsführer des PTW Pflegeteams Pflegesachleistungen ambulant Pflegestufe 0 (mit Demenz*) Pflegestufe I Pflegestufe I (mit Demenz*) Pflegestufe II Pflegestufe II (mit Demenz*) Pflegestufe III Pflegestufe III (mit Demenz*) Härtefall Härtefall (mit Demenz*)
3 Pflegegeld Pflegestufe 0 (mit Demenz*) Pflegestufe I Pflegestufe I (mit Demenz*) Pflegestufe II Pflegestufe II (mit Demenz*) Pflegestufe III Pflegestufe III (mit Demenz*) Verhinderungspflege bislang/jahr ab 2015/Jahr Pflegestufe 0 (mit Demenz*) Pflegestufe I, II oder III Verhinderungspflege: Der größte Anteil der Pflegearbeit wird durch Sie, als nahe Angehörige und/oder andere Pflegepersonen geleistet. Ohne Ihre Hilfe ist häusliche Versorgung Ihrer zu pflegenden Angehörigen kaum möglich, selbst wenn zusätzlich Pflegeleistungen durch einen Pflegedienst erbracht werden. Gleichzeitig ist die Versorgung Ihrer Angehörigen eine sehr anstrengende und belastende Tätigkeit. Die Pflegeversicherung hat speziell zu Ihrer Entlastung die der so genannten Verhinderungspflege oder Urlaubspflege vorgesehen. Machen Sie als private Pflegeperson Urlaub oder sind Sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege. Ab 2015 können Sie 50 % des sbetrags der Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 ) zusätzlich für die ambulante Verhinderungspflege ausgeben. Insgesamt stehen Ihnen somit 201,50 pro Monat zur freien Nutzung zur Verfügung. Kurzzeitpflege bislang/jahr ab 2015/Jahr Pflegestufe 0 (mit Demenz*) Pflegestufe I, II oder III Kurzzeitpflege: Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, oft wenn Sie als Pflegeperson selbst verhindert sind, sie sich einfach selbst ein paar Tage Urlaub gönnen oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Ist die häusliche Versorgung durch eine Ersatzperson oder einen Pflegedienst nicht sichergestellt gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden stationären Einrichtungen. Neu ab 2015: Sollten Sie keinen oder nur teilweise Bedarf an ambulanter Verhinderungspflege haben, so können Sie diesen Betrag zusätzlich für eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.
4 Tagespflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) Pflegestufe I Pflegestufe I (mit Demenz*) Pflegestufe II Pflegestufe II (mit Demenz*) Pflegestufe III Pflegestufe III (mit Demenz*) Härtefall Tagespflege: wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Darüber hinaus bietet sie für pflegende Angehörige von Menschen mit einer Demenzerkrankung oft eine bedeutende Entlastungsmöglichkeit. Gerade diese freien Stunden können ideal genutzt werden, um einmal in Ruhe Einkaufen zu gehen, einen Arzttermin wahrzunehmen oder einfach mal etwas Zeit für sich zu haben. Ab 2015 können Sie die en der Tagespflege neben denen der Pflegesachleistung, bzw. dem Pflegegeld zusätzlich in vollem Umfang in Anspruch nehmen. zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Pflegestufe I, II oder III ohne Demenz (erhöhten Betreuungsbedarf) Pflegestufe I, II oder III mit Demenz (erhöhten Betreuungsbedarf) Pflegestufe I, II oder III mit Demenz (erhöhten Betreuungsbedarf erhöhter Betrag) Übrigens: Die Pflegekasse beteiligt sich auch an den Kosten für den Hausnotruf! * Aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen können Menschen in ihrer Alltagskompetenz auf Dauer erheblich eingeschränkt sein. Sie sind dann in erheblichem Maße auf Betreuung und insbesondere zur Verhütung von Gefahren oft auch auf allgemeine Beaufsichtigung angewiesen.um diesem Betreuungsbedarf Rechnung zu tragen, erhalten sie von der Pflegeversicherung besondere Unterstützung.
5 Umbaumaßnahmen bislang/jahr ab 2015/Jahr Pflegestufe 0 (mit Demenz*) Pflegestufe I, II oder III Umbaumaßnahmen: Wenn ein Pflegebedürftiger oder jemand, der in seiner Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt ist, zu Hause gepflegt und betreut wird, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen individuell anzupassen. Dies kann z. B. der Einbau eines Treppenlifts, die Verbreiterung von Türen oder eine ebenerdige Dusche sein. Unser Tipp: Die Kasse stellt ab 2015 einen Betrag von 4000 pro Maßnahme zur Verfügung. Bisher wurde oft fälschlicherweise angenommen, dass der Betrag nur einmalig bewilligt wurde. vollstationäre Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 0 0 Pflegestufe I Pflegestufe I (mit Demenz*) Pflegestufe II Pflegestufe II (mit Demenz*) Pflegestufe III Pflegestufe III (mit Demenz*) Härtefall Härtefall (mit Demenz) Pflegehilfsmittel Pflegestufe 0 (mit Demenz*) Pflegestufe I, II oder III Übrigens: Ab 2015 hat jede Person mit bewilligter Pflegestufe einen monatlichen Anspruch auf zusätzliche 104. Zusätzlich können alle Empfänger von ambulanten Pflegeleistungen künftig bis zu 40 % ihrer Sachleistungen für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote einsetzen. Dazu gehören zum Beispiel die Begleitung zum Arzt oder zu Behörden, Hilfe im Haushalt, Einkäufe oder Wäsche waschen sowie leichte Handwerks- oder Gartentätigkeiten. Doch nicht nur Sachleistungsempfänger profitieren von der Umwidmungsregelung. Denn auch Pflegebedürftige, die Pflegegeld bekommen und keinen Pflegedienst beschäftigen, können bis 40% ihres Sachleistungsbudgets für niedrigschwellige Dienste einsetzen.
6 Nutzen Sie die Vorteile der neuen gesetzlichen Bestimmungen! Wir helfen Ihnen gern dabei wie immer kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns an wir freuen uns auf Sie! Übrigens: Das PTW Pflegeteam bietet für pflegende Angehörige kostenlose Pflegeschulungen bei Ihnen zuhause an. p t w Pflegeteam Liebevolle häusliche Pflege zuverlässige Hilfe im Haushalt Halenreie Hamburg Tel. (0 40) mail@ptw-pflegeteam.de
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