Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel Kolbermoor Mobil 01 74/

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1 Steffi s Pflegeteam Spinnereiinsel Kolbermoor Mobil 01 74/

2 Was tun, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird? Ein kurzer Überblick über unsere Leistungen Sie pflegen Ihren Angehörigen - aber wer kümmert sich um Sie? Körperliche und seelische Überlastungen bilden die häufigsten Ursachen dafür, dass eine langfristige Pflege nicht leistbar ist oder die Helfer selber erkranken. Bei allem was Sie täglich meistern, können Sie manchmal sicher selbst Pflege brauchen, wollen über die aktuelle Situation sprechen oder mehr über Ihre Rechte als Pflegeperson erfahren. beratung Pflegende Angehörige Wir schulen Sie als pflegende Angehörige individuell vor Ort unter Einbeziehung des Pflegebedürftigen! Wir entlasten Sie, wenn auch Sie einmal eine Auszeit benötigen (Verhinderungspflege Organisation der Pflege zu Hause Wir begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Bewilligung einer Pflegestufe! Wir klären die Kostenübernahme bei der Kranken- und Pflegeversicherung, ggfls. beim Sozialamt (Hilfe zur Pflege)! Wir unterstützen Sie bei der optimalen Organisation der Pflege zu Hause! Wir organisieren evtl. eforderliche Pflegehilfsmittel, Hausnotrufgeräte, Essen auf Rädern, usw.! Meine Beratung ist kostenlos, individuell, ggfls. bei Ihnen zu Hause oder aber auch schon im Krankenhaus! Anneliese Menzel, Geschäftsführerin Steffi s Pflegeteam Grundpflege (Alle Leistungen der Pflegeversicherung) z.b. An- / Auskleiden, Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe bei Darm- / Blasenentleerung, usw. Behandlungspflege (gem. ärztlicher Verordnung) z.b. Injektionen, Medikamentengabe, Anlegen von Verbänden, Katheter- und Stomapflege, usw. Hauswirtschaftliche Versorgung z.b. Reinigung der Wohnung, Waschen der Wäsche, Einkaufen, Zubereiten einer Mahlzeit, usw. Demenzbetreuung z.b. zusätzliche Betreuungsleistungen gem. 45 b SGB XI; (Kostenübernahme bis zu 200,- Euro / Monat möglich) 24-Stunden-Pflege bei Ihnen zu Hause oder im Betreuten Wohnen in Amerang Verhinderungspflege bei Krankheit oder Verhinderung der Pflegeperson (Kostenübernahme bis zu 1.510,- / Jahr möglich) Pflegekontrollbesuche gem SGB XI Organisation von Pflegehilfsmitteln z.b. Pflegebett, Notrufgerät, Inkontinenzartikel, Gehhilfen Betreutes Wohnen / Tagespflege 2 Telefon / Mobil 01 74/

3 Pflegelexikon Häusliche Pflege Die häusliche Pflege hat sowohl nach dem Sozialhilferecht ( 13 SGB XII) als auch nach dem Pflegeversicherungsrecht ( 3 SGB XI) Vorrang vor der stationären Pflege. Sachleistung Entsprechend der Pflegestufe werden von der Pflegekasse als Sachleistung Pflegeeinsätze durch ambulante Pflegedienste erbracht. Pflegestufe 1: bis zu 440,- /Monat (ab : 450,- ) Pflegestufe 2: bis zu 1.040,- /Monat (ab : 1.100,- ) Pflegestufe 3: bis zu 1.510,- /Monat (ab : 1.550,- ) Pflegegeld Anstelle der Sachleistung kann von der Pflegekasse ein Pflegegeld beansprucht werden. Dies setzt voraus, dass die pflegebedürftige Person mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Pflegestufe 1: bis zu 225,- /Monat (ab : 235,- ) Pflegestufe 2: bis zu 430,- /Monat (ab : 440,- ) Pflegestufe 3: bis zu 685,- /Monat (ab : 700,- ) Kombinationsleistungen Möglich ist auch die Kombination von Pflegesachleistung und Pflegegeld. Verhinderungspflege Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege verhindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr bis zu 1.510,-. Tages- oder Nachtpflege Dies umfasst die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Einrichtung; entweder tagsüber oder während der Nacht. Die Tages- oder Nachtpflege ist damit eine ideale Ergänzung der ambulanten Pflege. Die Pflegekasse übernimmt seit der Pflegereform am 1. Juli 2008 zusätzlich zur Sachleistung bzw. dem Pflegegeld 50 % für die Tages- oder Nachtpflege. Besondere Betreuungsleistungen Für Versicherte und/oder Pflegebedürftige mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf (z.b. bei Demenz) gibt es seit 2002 zusätzliche Betreuungsleistungen. Voraussetzung ist die Feststellung eines entsprechenden Bedarfs, die in der Regel im Rahmen der Begutachtung zur Pflegestufe erfolgt. Seit Inkrafttreten der Pflegereform zum können die zusätzlichen Betreuungsleistungen auch unabhängig von einer Pflegestufe in Anspruch genommen werden! Grundbetrag : 100,- /Monat Erhöhter Betrag : 200,- /Monat Hilfe zur Pflege Wer wegen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen ist, hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Hilfe zur Pflege kann auch der erhalten, dem z.b. mangels Pflegestufe keine Leistungen der Pflegekasse zustehen. Voraussetzung ist jedoch stets, dass die nachfragende Person zugleich die wirtschaftlichen Voraussetzungen nach 19 Abs. 3 SGB XII erfüllt. Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und stationäre Pflege. Wenn jemand so hilflos ist, dass er von einem Pflegedienst gepflegt werden muss, übernimmt die Sozialhilfe die Kosten der Pflege, soweit sie der Pflegebedürftige nicht von anderen (z.b. Pflegeversicherung) oder aus eigenen Mitteln tragen kann. 4 info@steffis-pflegeteam.de 5

4 Beispiel: Frau Maier (Pflegestufe 2) wird morgens und abends von einem Pflegedienst versorgt. Dieser erbringt Pflegesachleistungen bis zu 1.040,- / Monat. Tagsüber ist Frau Maier gelegentlich in der Tagespflege. Dafür bekommt Frau Maier von der Pflegeversicherung noch einmal bis zu 50% der Pflegesachleistung, also 520,- / Monat. Der Medizinische Dienst der Kassen (MDK) hat im Rahmen der Begutachtung zur Pflegestufe festgestellt, dass Frau Maier aufgrund ihrer Demenzerkrankung einen erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf und somit Anspruch auf 100,- pro Monat hat. Daher kommt der Pflegedienst zusätzlich jeden Sonntag, um mit Frau Maier spazieren zu gehen. Steffi s Pflegeteam im Betreuten Wohnen Amerang Auf der einen Seite sind wir Betreutes Wohnen mit all seinen Annehmlichkeiten, wie z.b eigene Wohnung (ca. 40 m²) - familiäre Atmosphäre - umfassende Serviceleistungen schon ab 850,- /Monat... auf der anderen Seite bieten wir die Sicherheit eines Heimes mit... - einem Tag und Nacht besetzten Pflegedienstbüro im Haus - Betreuung bis Pflegestufe 3 in den eigenen 4 Wänden - durch einen TÜVzertifizierten Pflegedienst Amerang Bahnhofstraße 26 TÜV-zertifizierter Pflegedienst Kundenzufriedenheit: Note 1,0 6 7

5 Steffi s Pflegeteam Unsere Leistungen: Seniorenberatungsstelle Beratung für pflegende Angehörige Hilfestellung beim Antrag auf Pflegestufe bzw. Höherstufung Klärung der Kostenübernahme Information über Entlastungsmöglichkeiten Vermittlung von Pflegehilfsmitteln Information über Krankheitsbilder und -verläufe (z.b. Alzheimer, Demenz, Parkinson) Organisation der Pflege zu Hause Hauswirtschaftliche Versorgung Seniorenberatungsstelle Spinnereiinsel Kolbermoor 8 Mobil: /

Steffi s Pflegeteam. Über uns. Spinnereiinsel Kolbermoor Mobil /

Steffi s Pflegeteam. Über uns. Spinnereiinsel Kolbermoor Mobil / Steffi s Pflegeteam Über uns Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74 / 30 20 624 1 Was tun, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird? Ein kurzer Überblick über unsere Leistungen Sie pflegen Ihren

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