Und plötzlich: Pflege -... Und plötzlich: Pflege - Rechtliche Situation und Unterstützungsangebote in Freiburg

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1 Und plötzlich: Pflege - Rechtliche Situation und Unterstützungsangebote in Freiburg Seite 1

2 Gliederung - Pflegebedürftigkeit was ist zu tun? - Unterstützungs- und Hilfesystem in Freiburg - Zahlen Daten - Pflegeversicherung Leistungen - Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Seite 2

3 Pflegebedürftigkeit plötzlich z.b. durch: einen Schlaganfall Unfall Krankheit/Krankheitsfolgen Pflegebedürftigkeit langsame Entwicklung z.b.: bei Demenzerkrankungen nachlassende Bewegungs- und Sehfähigkeit Multimorbidität, die zu progredienten Einschränkungen führt Seite 3

4 Auch langsam sich entwickelnde Pflegebedürftigkeit wird von Angehörigen häufig als plötzlich eingetretene Pflegesituation erlebt. Es ging doch noch ganz gut bisher. Dass es so schnell gehen würde... Und plötzlich: Pflege was sollen wir jetzt tun? Seite 4

5 Zunächst: Entscheidung Häusliche Pflege» (mit/ohne Pflegedienst) Teilstationäre Pflege» (Tagespflege; Kurzzeitpflege) Stationäre Pflege» (Heimunterbringung) Seite 5

6 Die wichtigsten Themen und Fragen: Situationsanalyse Wo und wobei sind Unterstützung und Pflege notwendig? Zeitl. Abschätzbare Pflegezeit? Finalphase einer Krankheit? Ärztliche/pflegerische Befunde und Prognosen Wohnsituation Finanzielle Möglichkeiten Pflegeversicherungsleistungen Einstufung + Entscheidung für Geld-, Sach- Kombinationsleistung Seite 6

7 In wie weit kann der/die Pflegebedürftige noch selbst entscheiden bzw. an der Entscheidung beteiligt werden? Wer entscheidet, und sind dafür Regelungen (z.b. Vollmacht) seitens des Pflegebedürftigen getroffen worden?... noch zu treffen? Wer muss bei einer Entscheidung über die zukünftige Pflege einbezogen werden? Zentrale Frage: Sind Beruf und Pflege und wenn ja, für welches Familienmitglied unter welchen Bedingungen vereinbar? Seite 7

8 Und Plötzlich: Pflege -... Wo sind in einer solchen Situationen Entscheidungshilfen, Gesprächspartner, Informationen über rechtliche und finanzielle Bedingungen Informationen, Beratung und Vermittlung über Unterstützungsangebote zu bekommen? - Seniorenbüro Stadt Freiburg mit Pflegestützpunkt - Beratungsstellen, Kliniksozialdienste u.a. Seite 8

9 Wichtigste Themen Betreuungsverfügung, Vollmacht, Generalvollmacht Bankvollmachten Patientenverfügung Barrierefreies Wohnen Pflegedienste / Leistungen und Kosten Leistungen / Ansprüche aus der Pflegeversicherung Seite 9

10 Zahlen Daten Stadt Freiburg Menschen sind über 60 Jahre alt (21,26 % in 2010) - insgesamt pflegebedürftig: Personen (2007) - Davon: - Pflege ambulant: (60,9 %) davon: (36,3 %) ausschließlich von Angehörigen gepflegt; (24,6 %) von einem Pflegedienst (mit)versorgt - Pflege stationär: (39,1%) Seite 10

11 Und plötzlich Pflege? Pflege als erwartbares Lebensereignis bzw. Risiko im Alter Alter Pflegebedürftigkeit % % % % Seite 11

12 Die Pflegeversicherung das Pflegeversicherungsgesetz / SGB XI - besteht seit ist beitragsfinanziert (2,2 % f. Kinderlose; mit Kindern: 1,95 %) - Leistungen ambulant seit Leistungen stationär seit Pflege-Weiterentwicklungsgesetz seit Sachleistungen - Geldleistungen - Kombinationsleistungen Seite 12

13 Welche Anspruchsvoraussetzungen bestehen, wer erhält Leistungen der Pflegekasse, und wie bekommt man sie? - Mitgliedschaft in einer Pflegeversicherung (mind. 2 Jahre) - Leistungen nur auf Antrag (bei der Pflegekasse) - Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) stellt Pflegebedürftigkeit fest Seite 13

14 Leistungen ambulant SGB XI 36 und 37 Geldleistung* Sachleistung* Pflegestufe Erhebliche Pflegebedürftigkeit Pflegestufe Schwerpflegebedürftigkeit Pflegestufe Schwerstpflegebedürftigkeit *pro Monat Seite 14

15 Heime: Alten- und Pflegeheime Krankenhäuser: Akutkliniken Rehabilitationskliniken Zentrum für Psychiatrie Emmendingen Ambulante Dienste: Sozialstationen Pflegedienste Ambulante medizin. Versorgung: Niedergelassene Ärzte Selbständiges Wohnen Betreutes Wohnen und andere Beratungsstellen Freizeit und Kontakte: Begegnungsstätten Senioreninitiativen Bildung und Kultur Laiensysteme: Familie, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Vereine, Ehrenamtlich Tätige Mobile Dienste: Mobile Soziale Dienste Nachbarschaftshilfe Essen auf Rädern Hausnotruf Teilstationäre Versorgung: Tagespflege, Nachtpflege, Kurzeitpflege Seite 15

16 Ambulante Unterstützungsangebote und Dienste - Mittagstisch / Essen auf Rädern - Hausnotruf - Fahrdienste - Mobile Soziale Dienste/Nachbarschaftshilfen - Pflegedienste / Sozialstationen - Zeitintensive Betreuung und Pflege zuhause - Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson u. Kurzzeitpflege - Tages- und Nachtpflege Seite 16

17 Wohngruppen für Menschen mit Demenz Stationäre Einrichtungen / Pflegeheime 21 Pflegeheime in Freiburg Seite 17

18 Die allgemeine Beratung im Seniorenbüro und die Zentrale Heimplatzvermittlung durch das Seniorenbüro bieten: - Information - zu Angeboten, Preisen - Beratung - bei oft schwierigen Entscheidungen - Vermittlung - auf Wunsch oder in Krisensituationen Seite 18

19 Informationsbroschüren Seite 19

20 . Damit Pflege, Familie und Beruf besser in Einklang gebracht werden können und eine Freistellung von der Arbeit nicht nur für diejenigen attraktiv ist, die sich dies finanziell leisten können, sollten für eine bestimmte Zeit Unterstützungsleistungen gewährt werden,... ähnlich Krankengeld bei Erkrankung des Kindes und für die Dauer der Pflege... eine bedarfsgeprüfte steuerfinanzierte Unterstützungsleistung. Positionspapier Kampagne 2010 Selbstbestimmte Teilhabe von Menschen im Alter ; Deutscher Caritasverband, 2010 Seite 20

21 Meistens sind es Frauen, die versorgen, betreuen und pflegen. In Deutschland wird ca. 1 Million Menschen von Angehörigen versorgt, betreut und gepflegt. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 8,2 Jahre. Insgesamt leben in Deutschland derzeit ca. 2,4 Millionen Pflegebedürftige. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird bis 2030 auf ca. 3,4 Millionen ansteigen. Seite 21

22 Wesentlich zur Vereinbarung von Beruf und Pflege: Information und Beratung über die rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen/Pflegeversicherung die passgenauen Unterstützungen (Dienste + Angebote) das Pflegezeitgesetz (Freistellung bis zu 10 Tagen bei Vergütungs- Fortzahlung; bis zu 6 Monaten ohne Bezüge) Freistellungen und Gewährung von Überstundenausgleichen Flexibilität von Arbeitszeit Arbeitszeitkonten Seite 22

23 Vereinbarkeit von Beruf und Pflege: In knapp 35 % der Unternehmen können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit über die gesetzlichen Regelungen hinaus unterbrechen, fast jedes elfte Unternehmen macht finanzielle oder anderweitige Angebote für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes oder einer Kurzzeitpflege. Aus: Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2010 erstellt im Auftrag des Bundesfamilienministeriums; vorgestellt in Berlin im April 2010 Seite 23

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ursula Konfitin Stadt Freiburg Seniorenbüro Seite 24

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