Unterstützungsangebote. für Seniorinnen und Senioren. - Allgemeiner Überblick
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- Fritzi Burgstaller
- vor 8 Jahren
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1 Unterstützungsangebote für Seniorinnen und Senioren - Allgemeiner Überblick Barbara Scheffner-Schwarze 1/9
2 Einige Eckdaten zur Pflegestatistik des Landes Baden Württemberg Stand: 2009 Insgesamt Pflegebedürftige : Mehr als 2/3 der Menschen werden zu Hause gepflegt Zunahme des Unterstützungsbedarfs mit dem Alter wächst (höchster Unterstützungsbedarf in der Regel ab 80 Jahren und älter) Barbara Scheffner-Schwarze 2/9
3 Anlaufstellen zur Information für Eggenstein - Leopoldshafen: Rathäuser, insbesondere der Fachbereich Soziales Weitere Anlaufstellen mit eigenen Informationsveranstaltungen (siehe auch Amtsblatt ) Diakoniestation und alle anderen ortsansässigen Pflegedienste Weitere Beratungsstellen (je nach Thema), z. B. Krankenkassen, Deutsche Rentenversicherung, VdK, SKM etc. Barbara Scheffner-Schwarze 3/9
4 Aktiv im Alter Unterstützung im Alltag/ zu Hause Wohnen im Alter Pflege und Hilfe Versorgung Demenzerkrankter Rehabilitation Alle Angebote für aktive Seniorinnen und Senioren: - Begegnungsstätten - Angebote für Bildung - Angebote für Kultur - Sport - Freizeitangebote - Bürgersch. Engagement - Essen und Einkaufen - Wohnung u. Hausarbeit - Körperpflege - Kontakte und Mobilität - Sicherheit - Vorsorge und Todesfall - Selbsthilfegruppen - (Betreutes Wohnen zu Hause) - Wohnberatung - Wohnen mit Service - Alternative Wohnformen, z.b. Mehrgenerationenwohnen - WG s z.b. Wohn- Partnerschaften zw. alten Menschen und Studierenden - Tagespflege - Kurzzeitpflege - Pflegeheime - Pflegedienste - Sonderpflegedienste - Gesprächsgruppen für pflegende Angehörige - Urlaub mit Pflegebedürftigen - Hospize (ambulant und stationär) - Med./Diagnost. Bereich - Beratungsstellen - Ambulante Angebote/Stationäre Einrichtungen Körperliche Beeinträchtigung: - Mobile Rehab. - Ambul. Rehab. - Stationäre Rehabilitation (Reha- Geriatrie im Diakonissenkrkh.) Geistige/psych. Beeinträchtigung: - Altentherap. Unterstützung in Gruppen - Tagesklinik der Psychiatrie Karlsruhe Barbara Scheffner-Schwarze 4/9
5 Pflegestufe I erheblich Pflegebedürftige, mindestens 90 Minuten, davon mehr als 45 Minuten für die Grundpflege Pflegestufe II Schwerpflegebedürftige, mindestens drei Stunden, davon mindestens zwei Stunden für die Grundpflege Pflegestufe III Schwerstpflegebedürftige, mindestens fünf Stunden, davon mindestens vier Stunden für die Grundpflege Barbara Scheffner-Schwarze 5/9
6 Pflegegeld Die Pflege wird von Laien übernommen (Angehörige, Nachbarn etc.) Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegstufe III Pflegesachleistung Die Pflege wird von professionellen Diensten geleistet Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegstufe III Kombinationsleistung Im Einzelfall können Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden. Barbara Scheffner-Schwarze 6/9
7 Rechtliche Rahmenbedingungen/Gesetzliche Grundlagen: Kurzzeitige Freistellung wegen akuter Pflegesituation (sofort, maximal bis 10 Arbeitstage, z. T. bezahlt). Pflegezeit naher Angehöriger (Vorlaufzeit 10 Tage, maximal 6 Monate, unbezahlt). Arbeitslosen-Versicherungsbeiträge werden übernommen und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Entscheidung Bundesarbeitsgericht Erfurt (laut BNN v ): Für die Pflege eines Angehörigen kann ein Arbeitnehmer nur einmalig eine Auszeit beantragen. Mit der erstmaligen Erklärung ist jeder weitere Anspruch erloschen, auch wenn die Pflegezeit unter den gesetzlich zulässigen sechs Monaten liegt. Kündigungsschutz Barbara Scheffner-Schwarze 7/9
8 Rechtliche Rahmenbedingungen/Gesetzliche Grundlagen: Familienpflegezeit Maximal 2 Jahre Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf einen Mindestumfang von 15 Stunden/Woche ( kein Rechtsanspruch!! Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich) Beispiel: Reduzierung der Arbeitszeit für 2 Jahre von 100% auf 50%. Der Beschäftigte erhält 75% seines Bruttogehaltes. Nachdem der Beschäftigte dann wieder 100% arbeitet, erhält er aber weitere 2 Jahre ebenfalls nur 75 % seines Bruttogehaltes Der Beschäftigte muss das eigene Ausfallrisiko gegenüber dem Arbeitgeber durch Abschluss einer privaten Versicherung alleine abdecken. Die Versicherung endet mit dem letzen Tag der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit Betriebe, die während dieser Zeit das Gehalt aufstocken, sollen die Mehrausgaben durch ein zinsloses Bundesdarlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau finanzieren können Sevicetelefon des Bundesfamilienministeriums: (montags bis donnerstags 9 Uhr -18 Uhr) Barbara Scheffner-Schwarze 8/9
9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Barbara Scheffner-Schwarze 9/9
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