Das Pflege- Neuausrichtungsgesetz

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1 Das Pflege- Neuausrichtungsgesetz Bessere Leistungen und Wahlmöglichkeiten für Demenzkranke? Jörg Fröhlich Vorstandsmitglied der Alzheimer- Gesellschaft Augsburg

2 Änderungen bzw. Chancen der Verbesserungen der Situation von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen im Rahmen des PNG Chancen struktureller Weiterentwicklung von Angeboten und Vernetzungen im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungsgesetz Chancen einer Alltagsbegleitung für Menschen mit Demenz zu Hause durch die Kombination von Leistungen Förderung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften Wichtiger Hinweis: Derzeit sind alle Beteiligten (Pflegkasse- Ambulante Dienste ) bei der Ausgestaltung des PNG eine sofortige Umsetzung ist derzeit von den Beteiligten in einzeln Punkten noch nicht möglich. Das Gesetz wurde erst im Dezember 2012 verabschiedet! Dargestellt wird daher hier die Gesetzeslage sowie mögliche Beispiele der Umsetzung zur Diskussion

3

4 Chancen strukturelle Weiterentwicklung von Angeboten und Vernetzungen im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungsgesetz Weiterentwicklung von Angeboten 7b Beratungsgutscheine Die Pflegekasse hat 1. unter Angabe einer Kontaktperson einen konkreten Beratungstermin anzubieten, der spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang durchzuführen ist, oder 2. einen Beratungsgutschein auszustellen, in dem Beratungsstellen benannt sind Vernetzungen 18a Weiterleitung der Rehabilita<onsempfehlung, Berichtspflichten Spätestens mit der MiGeilung der Entscheidung über die PflegebedürIigkeit leitet die Pflegekasse dem Antragsteller die gesonderte Rehabilita<onsempfehlung des Medizinischen Dienstes oder der von der Pflegekasse beauiragten Gutachter zu

5 Chancen strukturelle Weiterentwicklung von Angeboten und Vernetzungen im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes Weiterentwicklung von Angeboten 18 Verfahren zur Feststellung der PflegebedüFigkeit Die Pflegekassen beauiragen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung.Dem Antragsteller ist spätestens fünf Wochen nach Eingang des Antrags bei der zuständigen Pflegekasse die Entscheidung Erteilt die Pflegekasse den schriilichen Bescheid über den Antrag nicht innerhalb von fünf Wochen nach Eingang des Antrags oder wird eine der in Absatz 3 genannten verkürzten Begutachtungsfristen nicht eingehalten, hat die Pflegekasse nach Fristablauf für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung unverzüglich 70 Euro an den Antragsteller zu zahlen.

6 Chancen strukturelle Weiterentwicklung von Angeboten und Vernetzungen im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes Weiterentwicklung von Angeboten 19 Pflegepersonen Pflegepersonen im Sinne dieses Buches sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen PflegebedürIigen im Sinne des 14 in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Leistungen zur sozialen Sicherung nach 44 erhält eine Pflegeperson nur dann, wenn sie eine oder mehrere pflegebedürfige Personen wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflegt. Zahlung von Rentenbeiträgen für die Pflegeperson

7 Chancen strukturelle Weiterentwicklung von Angeboten und Vernetzungen im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes Weiterentwicklung von Angeboten 37 Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen PflegebedürIige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflege- bedüriige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderliche Grundpflege und hauswirtschailiche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt... Die HälFe des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach 42 und einer Verhinderungspflege nach 39 jeweils für bis zu vier Wochen je Kalenderjahr fortgewährt.

8 Chancen strukturelle Weiterentwicklung von Angeboten und Vernetzungen im Rahmen des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes Weiterentwicklung von Angeboten 40 PflegehilfsmiVel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von Euro je Maßnahme nicht übersteigen (keine Einkommensprüfung und Zuzahlung mehr!) Leben mehrere PflegebedürFige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes einen Betrag in Höhe von Euro je PflegebedürIigem nicht übersteigen. 41 Tagespflege und Nachtpflege Nach 87b: soll die verbesserte Versorgung für Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz durch zusätzliche BetreuungskräFe auch in Einrichtungen der Tages- und Nachpflege sichergestellt werden (TeilzeitkräIe 1 VZ : 24 Demenzerkrankten)

9 Chancen strukturelle Weiterentwicklung von Angeboten und Vernetzungen im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes Weiterentwicklung von Angeboten 42 Kurzzeitpflege besteht der Anspruch auf Kurzzeitpflege auch in Einrichtungen, die stadonäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitadon erbringen, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitadon für eine Pflegeperson eine gleichzei<ge Unterbringung und Pflege des PflegebedürIigen erforderlich ist. 45d Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe (2) Je Versicherten werden 0,10 Euro je Kalenderjahr verwendet zur Förderung und zum Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen, - organisadonen und - kontaktstellen, die sich die Unterstützung von PflegebedürIigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben. Es bleibt bei dem Verfahren, dass 50% der Förderung von kommunalen GebietskörperschaIen geleistet werden müssen

10 Chancen strukturelle Weiterentwicklung von Angeboten und Vernetzungen im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes Weiterentwicklung von Angeboten 89 Grundsätze für die Vergütungsregelung (3) Die Vergütungen sind mit Wirkung ab dem 1. Januar 2013 nach Zeitaufwand und unabhängig vom Zeitaufwand nach dem Leistungsinhalt des jeweiligen Pflegeeinsatzes oder nach Komplexleistungen, je nach Art und Umfang der Pflegeleistungen zu bemessen

11 Zusammenspiel Wichtiger Hinweis: Derzeit verhandeln die Pflegekassen und Sozialstation / Anbieter ambulanter Leistungen über die Ausgestaltung des PNG die nachfolgend dargestellten Beispiele dienen als Anregung zur Diskussion und können noch nicht als Fakt gesehen werden.!! Erhöhte Pflegeleistung 123 SGB XI Tagespflege 41 SGB XI 150 % Regelung Häusliche Betreuung 124 SGB XI Niedrigschwellige Betreuungsangebote 45 b Ziffer 4 SGB XI

12 Alltagsgestaltung - Begleitung - Leistung - Beratungsunterlagen Uhrzeit Montags Dienstags MiVwoch Donnerstag Freitag 7:30-8:30 09:00 10:00 11:00-12:00 12:00-1 3: :00 17:00 18:00 19:00 Pflege 123 Häusl. Betreuung 124 Ehrenamtl. Helfer 45b

13 Pflege und Betreuung Beispiel 1 Alltagsgestaltung für Menschen mit Demenz Pflegestufe II ,- Uhrzeit Montags Dienstags MiVwoch Donnerstag Freitag 7:30-8:15 11:15 Gedichte lesen + Zubereitung Spaziergang + Zubereitung Blumenpfl. + Zubereitung Spaziergang + Zubereitung Kuchen backen + Zubereitung 12:15 MiGagessen MiGagessen MiGagessen MiGagessen MiGagessen 16:00 Spaziergang Betreuungs- Spaziergang 17:00 + gruppe Fotoalben 18:00 Gespräch Ausflug anschauen 19:00 Pflege 123 Häusl. Betreuung 124 Ehrenamtl. Helfer 45b

14 Beispiel 1 Pflegestufe II + 200,- Sachleistung Amb. Dienst Amb. Pflege 5 x die Woche Grundpflege, Anziehen Zeit/Leistungskomplexe 7:30 8:15 (22 x 33,75,- ) á ca. 45,- /Std. Häusliche Betreuung und MiGagessen/ToileGengang Zeit 1 Std. täglich (22x á ca. 30,- /Std.) Zusammen Kosten 742,- 660,- 1402,- /. Amb. Pflegesachleistung nach 123 SGB XI 1250,- Zuzahlung + Zusätzliche Betreuung durch ehrenamtliche Helfer nach 45 b SGB XI 3 x 2 Std. i. d. Woche = 24 Std. i. Mo x 10,- /Std. Zuzahlung Gesamt Zuzahlung 152,- 240,- 40,- 192,-

15 Pflege und Betreuung Beispiel 2 Alltagsgestaltung für Menschen mit Demenz Pflegestufe II ,- Uhrzeit Montags Dienstags MiVwoch Donnerstag Freitag 7:30-8:15 Körperpflege 8:30 Tagespflege Tagespflege Tagespflege Körperpflege Körperpflege 11:15 Gedichte lesen + 12:15 MiGagessen ToileGengang Kuchen backen + MiGagessen ToileGengang 16:00 zu Hause zu Hause zu Hause Spaziergang Spaziergang 17:00 Fotoalben + 18:00 anschauen Gespräch 19:00 Pflege 123 Häusl. Betreuung 124 Ehrenamtl. Helfer 45b

16 Beispiel 2 Pflegestufe II + 200,- Sachleistung Amb. Dienst Amb. Pflege 5 x die Woche Grundpflege, Anziehen Zeit/Leistungskomplexe 7:30 8:15 (22x 33,75 )á ca. 45,- /Std. 3 x pro Wo. Tagespflege(nur Pflege!) = ca. 14 x pro Monat (Pro Tag ca. 60,- ) Häusliche Betreuung und MiGagessen/ToileGengang Zeit 2 Std. in d. Wo = 10x i. Mo á ca. 40,- /Std. Zusammen Leistungen Tagespflege (150 %) und Amb. Pflegesachleistung nach 123 SGB XI in Stufe II (Zuzahlung+ Investkosten, Verpflegung (25,- ) und Fahrtkosten (8,- )= 350,- und 112,- + Zusätzliche Betreuung durch ehrenamtliche Helfer nach 45 b SGB XI = Anspruch 200,- 2 x 2 Std. i. d. Woche = 20 Std. i. Mo x 10,- /Std. Kosten 742,- 840,- 400,- 1982, ,- 107, ,- = 569,- 200,-

17 Pflege und Betreuung Beispiel 3 Alltagsgestaltung für Menschen mit Demenz Pflegestufe I ,- Uhrzeit Montags Dienstags MiVwoch Donnerstag Freitag 7:30-8:15 9: Spaziergang + Gespräch Betreuungs- gruppe Spaziergang Fotoalben 13:00 14:00 15:00 16:00 17:00 18:00 19:00 Pflege 123 Häusl. Betreuung 124 Ehrenamtl. Helfer 45b

18 Beispiel 3 Pflegestufe I + 100,- Sachleistung Amb. Dienst Amb. Pflege 5 x die Woche Grundpflege, Anziehen Zeit/Leistungskomplexe 7:30 8:15 á ca. 45,- /Std. (22 x 33,75,- ) Zusammen./. Amb. Pflegesachleistung nach 123 SGB XI Pflegestufe I Zuzahlung + Zusätzliche Betreuung durch ehrenamtliche Helfer nach 45 b SGB XI 3 x 2 Std. i. d. Woche = 28 Std. i. Mo x 10,- /Std. Kosten 742,- 742,- 665,- 77,- 280,- Zuzahlung Sachleistung und ehrenamtliche Helfer 180,- (=257,- )

19 Förderung von amb. Betreuten Wohngemeinschaften im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungsgesetz Weiterentwicklung von Angeboten 38a Zusätzliche Leistungen für PflegebedürFige in ambulant betreuten Wohngruppen (1) PflegebedürIige haben Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 200 Euro monatlich, wenn sie in ambulant betreuten Wohngruppen in einer gemeinsamen Wohnung mit häuslicher pflegerischer Versorgung leben eine PflegekraI tädg ist, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tädgkeiten verrichtet regelmäßig mindestens drei PflegebedürFigen handelt mit dem Zweck der gemeinschailich organisierten pflegerischen Versorgung, dem die jeweils maßgeblichen heimrechtlichen VorschriFen oder ihre Anforderungen an Leistungserbringer nicht entgegenstehen. keine ambulante Versorgungsform im Sinne von Absatz 1 liegt vor, wenn die freie Wählbarkeit der Pflege- und Betreuungsleistungen rechtlich oder tatsächlich eingeschränkt ist.

20 Förderung von amb. Betreuten Wohngemeinschaften im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungsgesetz Weiterentwicklung von Angeboten 45e Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen die Anspruch auf Leistungen nach 38a haben und die an der gemeinsamen Gründung beteiligt sind, für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung zusätzlich zu dem Betrag nach 40 Absatz 4 einmalig ein Betrag von bis zu Euro gewährt. Der Gesamtbetrag ist je Wohngruppe auf Euro begrenzt 45f Weiterentwicklung neuer Wohnformen (1) Zur wissenschailich gestützten Weiterentwicklung und Förderung neuer Wohnformen werden zusätzlich 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

21 Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! Eigenbetrieb Altenhilfe der Stadt Augsburg Parität. Hospital-Stift Beim Rabenbad Augsburg Tel: Fax: joerg.froehlich@augsburg.de Internet: Jörg Fröhlich Einrichtungsleiter

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