Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNG) ab 2013
|
|
- Tomas Böhler
- vor 4 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNG) ab 2013
2 Wichtige Regelungen, finanzieller Rahmen, neue Leistungen Finanzierung ab Anhebung des Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte Mehreinnahmen ca. 1,1 Mrd. Euro freiwillige Pflegevorsorge (5 Euro/Monat)- der Pflege-Bahr Leistungsverbesserungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ab , gültig bis Inkrafttreten eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Pflegestufe 0 (120 Euro Pflegegeld oder 225 Euro Pflegesachleistung) Erhöhung der Leistungen in Pflegestufe 1 und 2 um 1/3 der Differenz zur höheren Pflegestufe (Beispiel für PS 1: + 70 Euro Pflegegeld/Monat) Seite 2 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
3 Monatliche Pflegeleistungen ab 2013 für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Übergangsregelung) Pflegestufe Pflegegeld Sachleistung ohne Stufe Stufe I = 305 Stufe II = = 525 = Pflegestufe III und Härtefall bleiben unberührt! Seite 3 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
4 PNG Weitere Stärkung der pflegenden Angehörigen Darstellung zukünftig / bisher Zahlung anteiligen Pflegegeldes während Verhinderungs- und Kurzzeitpflege im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs (4 Wochen) ab bis 2012 Zahlung von 50% des Pflegegeldes Pflegegeld für den ersten und letzten Tag Seite 4 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
5 PNG Wichtige Regelungen: Neue Wohnformen Förderung ambulanter Wohnformen Pauschaler Zuschlag in Höhe von 200 Euro/Monat für Pflegebedürftige in betreuten Wohngruppen Förderung der Gründung ambulanter Wohngruppen einmalig Euro für Pflegebedürftige die an der Wohngruppe beteiligt sind (max Euro pro Wohngruppe) Förderung von Modellprojekten zu neuen Wohnformen (max. 10 Mio. Euro) Regelungen am in Kraft getreten Seite 5 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
6 PNG Rentenversicherungsrechtliche Absicherung der Pflegeperson Eine rentenversicherungsrechtliche Absicherung erfordert einen Mindestpflegeaufwand von 14 Stunden pro Woche. Zum Ausgleich von Härtefällen muss dieser Pflegeaufwand zukünftig nicht allein für einen Pflegebedürftigen getätigt werden, sondern kann auch durch die Pflege von zwei oder mehr Pflegebedürftigen erreicht werden Seite 6 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
7 PNG Wichtige Regelungen: Neue Wohnformen Förderung ambulanter Wohnformen Pauschaler Zuschlag in Höhe von 200 Euro/Monat für Pflegebedürftige in betreuten Wohngruppen Förderung der Gründung ambulanter Wohngruppen einmalig Euro für Pflegebedürftige die an der Wohngruppe beteiligt sind (max Euro pro Wohngruppe) Förderung von Modellprojekten zu neuen Wohnformen (max. 10 Mio. Euro) Regelungen am in Kraft getreten Seite 7 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
8 PNG Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme Seite 8 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
9 PNG Pflegeberatung Unmittelbar nach Eingang des Antrags des Versicherten auf Leistungen muss die Pflegekasse einen Beratungstermin anbieten, der innerhalb von zwei Wochen durchzuführen ist oder einen Beratungsgutschein ausstellen, in dem Beratungsstellen benannt sind und der innerhalb von zwei Wochen zu Lasten der Pflegekasse eingelöst werden kann Auf Wunsch des Versicherten ist die Beratung in der Häuslichkeit durchzuführen Pflegekassen schließen vertragliche Vereinbarungen, in denen Anforderungen an die Beratungsleistung/-person festgelegt werden Regelung am in Kraft getreten Seite 9 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
10 Pflegebegutachtung (1) Die Pflegekassen beauftragen den MDK (inkl. vom MDK beauftragter externer Gutachter) mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Pflegestufe vorliegt heutige Regelung Die Pflegekasse muss drei unabhängige Gutachter benennen, wenn ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden soll oder wenn innerhalb von 4 Wochen nach Antragsstellung keine Begutachtung durch den MDK erfolgt ist Regelung tritt zum in Kraft Seite 10 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
11 Pflegebegutachtung (2) Anforderungen an die unabhängigen Gutachter GKV-SV erlässt bis zum eine verbindliche Richtlinie zur Zusammenarbeit mit den unabhängigen Gutachtern. Diese enthält insbesondere folgende Regelungen: Anforderung an Qualifikation und Unabhängigkeit der Gutachter Verfahren, mit dem sichergestellt wird, das die unabhängigen Gutachter bei der Einstufung in die Pflegestufen nach den gleichen Maßstäben und Grundsätzen arbeiten wie die MDK Sicherstellung der Dienstleistungsorientierung Einbeziehung der unabhängigen Gutachter in das Qualitätssicherungsverfahren der MDK Seite 11 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
12 Pflegebegutachtung Strafzahlung bei Verfristung Erteilt die Pflegekasse den schriftlichen Bescheid nicht innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang, hat die Pflegekasse 70 Euro je angefangene Woche an den Antragssteller zu zahlen Strafzahlung greift nicht, wenn die Pflegekasse die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat oder der Antragssteller sich bereits in stationärer Pflege (mind. Pflegestufe I) befindet MDK erstellt die Begutachtung für die Pflegekasse und ist damit Kernstück des Begutachtungsprozesses Regelung am in Kraft getreten Seite 12 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
13 Zusätzliche Versicherteninformationen Rehabilitationsempfehlung, Pflegegutachten Feststellungen des MDK zur Rehabilitation sind in einer gesonderten Rehabilitationsempfehlung zu dokumentieren Antragssteller hat Anspruch darauf, dass das Pflegegutachten mit dem Bescheid übersandt wird Regelungen am in Kraft getreten Seite 13 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
14 Pflegereform 5. SGB XI-Änderungsgesetz - Das Pflegestärkungsgesetz
15 PFLEGEREFORM IN 2 STUFEN 1. Stufe: 5. SGB XI-Änderungsgesetz Erhöhung des Beitragssatzes zum um zunächst 0,3 Prozentpunkte (rund 3,63 Mrd. ) - 0,2 Prozentpunkte für Dynamisierung der Leistungsbeträge, Flexibilisierung der Leistungen, Ausdehnung der zusätzlichen Betreuungsangebote in stationären Pflegeeinrichtungen und Veränderung der Betreuungsrelation - 0,1 Prozentpunkte für den Aufbau eines Pflegevorsorgefonds, der künftige Beitragssteigerungen abmildern soll und von der Bundesbank verwaltet wird (ca. 1,2 Mrd. ) - Erprobung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf Praktikabilität und Wirkung 2. Stufe: Zur Umsetzung und Finanzierung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs voraussichtlich in 2017 erfolgt eine weitere Anhebung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte Seite 15 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
16 GESETZENTWURF ZUM 5. SGB XI-ÄNDG Vorhaben laut Gesetzentwurf Mehrkosten p.a. Dynamisierung der Leistungsbeträge in Höhe von 4 Prozent ca. 880 Mio. Ausweitung zusätzlicher Betreuungsangebote auf alle Pflegebedürftigen im voll- u. teilstationären Bereich, Verbesserung der Betreuungsrelation von 1:24 auf 1:20 Gewährung zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsleistungen auch für somatisch Pflegebedürftige ca. 510 Mio. ca. 290 Mio. Erweiterung niedrigschwelliger Versorgungskonzepte ca. 10 Mio. Flexibilisierung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege ca. 175 Mio. Ungekürzte Gewährung von Tages- und Nachtpflege neben den ambulanten Geld- und Sachleistungen ca. 180 Mio Seite 16 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
17 GESETZENTWURF ZUM 5. SGB XI-ÄNDG Vorhaben laut Gesetzentwurf Einführung eines Budgets zur Kombination zusätzlicher Betreuungsleistungen, der Entlastungsleistungen und des Anspruchs auf ambulante Pflegesachleistungen Mehrkosten p.a. ca. 90 Mio. Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen ca. 60 Mio. Ausweitung der Anspruchsberechtigung von Personen in der Pflegestufe 0 auf Leistungen der häuslichen Versorgung, Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen Ausweitung der übergangsweise gewährten Sachleistungszuschläge für Pflegebedürftige mit Stufe I und II auf die Tages- und Nachtpflege Erhöhung der Verwaltungskostenpauschale an die Krankenkassen ca. 40 Mio. ca. 15 Mio. ca. 70 Mio. Pflegevorsorgefonds ca. 1,2 Mrd Seite 17 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
18 LEISTUNGSAUSWEITUNGEN Beispiele: Ausweitung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen Leistungen der Tages- und Nachtpflege werden nicht mehr auf Leistungen der ambulanten Pflege angerechnet und umgekehrt Das ändert sich: Wer ambulante Sachleistungen und/oder Pflegegeld bekommt, kann zukünftig Tages- und Nachtpflege daneben ohne Anrechnung voll in Anspruch nehmen. Beispiel: 2014: In der Pflegestufe III max. bis zu 2325,00 Kombileistung ab in der Pflegestufe III bis zu 3224,00 möglich Seite 18 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
19 LEISTUNGSAUSWEITUNGEN Beispiele: Ausweitung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen Verhinderungspflege kann von vier auf bis zu sechs Wochen erweitert und um den für eine Kurzzeitpflege zustehenden Betrag um 806 erhöht werden (nicht bei Inanspruchnahme von Verwandten und Verschwägerten bis zum zweiten Grad) Bisher standen für die Verhinderungspflege pro Jahr bis zu 1550,00 zur Verfügung, ab stehen bis zu 2418,00 jährlich zur Verfügung Seite 19 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
20 LEISTUNGSAUSWEITUNGEN Beispiele: Ausweitung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen Kurzzeitpflege kann um den Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege erhöht und um bis zu vier Wochen verlängert werden (Anspruch auf bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege) Die Pflegekasse übernimmt dafür künftig bis zu 3224, Seite 20 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
21 LEISTUNGSAUSWEITUNGEN Beispiele: Ausweitung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen Ansprüche auf ambulante Leistungen von Versicherten unterhalb Pflegestufe I (erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz) werden erweitert Seite 21 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
22 LEISTUNGSAUSWEITUNGEN Beispiele: Ausweitung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen Niedrigschwellige Betreuungsleistungen in der ambulanten Pflege werden auf alle Pflegebedürftige ausgeweitet Es werden Entlastungsleistungen insbesondere zur hauswirtschaftlichen Versorgung eingeführt Pflegebedürftige können künftig (über den für die Betreuung vorgesehenen Betrag hinaus) auch den ihnen zustehenden ambulanten Sachleistungsbetrag bis zu 40% für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Wege der Kostenerstattung flexibel nutzen Die zusätzlichen Betreuungsangebote ( 87b SGB XI) in stationären Pflegeeinrichtungen werden auf alle Pflegebedürftigen ausgedehnt Zahl der Betreuungskräfte in stationären Pflegeinrichtungen wird erhöht (Veränderung des Betreuungsschlüssels von 1:24 auf 1:20) Seite 22 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
23 LEISTUNGSAUSWEITUNGEN Einführung einer Lohnersatzleistung Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, kann eine Leistung, die vergleichbar mit dem Kinderkrankengeld ist, erhalten. Bis maximal 10 Tage im Jahr- soll in einem separatem Gesetz geregelt werden Seite 23 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
24 LEISTUNGSAUSWEITUNGEN Zuschüsse für Umbaumaßnahmen Bisher: 2557,00 ab : 4000,00 Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können sie statt bis zu 10228,00 bis zu 16000,00 pro Maßnahme erhalten Seite 24 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
25 LEISTUNGSAUSWEITUNGEN Zuschüsse zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel Bisher: 31,00 pro Monat ab : 40,00 pro Monat Seite 25 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
26 LEISTUNGSAUSWEITUNGEN Mehr zusätzliche Betreuungskräfte in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen Alle Leistungsempfänger in der vollstationären Pflege erhalten zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. (bisher nur Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf). Der Betreuungsschlüssel wird von 1:24 auf 1:20 verändert Hierzu erhofft man sich einen Anstieg der Betreuungskräfte von heute auf künftig Seite 26 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
27 LEISTUNGSAUSWEITUNGEN Neugründungen von ambulant betreuten Wohngemeinschaften Das mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz eingeführte Anschubbudget (30 Mio. ) bleibt solange bestehen, bis es aufgebraucht ist. Auch Personen der Pflegestufe 0 können Leistungen für eine WG erhalten Seite 27 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
28 DYNAMISIERUNG DER LEISTUNGSBETRÄGE Um dem Kaufkraftverlust der Pflegeleistungen entgegenzuwirken, erfolgt eine Dynamisierung der Leistungsbeträge um vier Prozent (rund 880 Mio. ) Beispiele für die Dynamisierung der Leistungsbeträge ab (Stand bis Ende 2014 in Klammern) Pflegestufe Pflegesachleistung Pflegegeld Vollstationäre Pflege I 468 (450 ) 244 (235 ) (1.023 ) II (1.100 ) 458 (440 ) (1.279 ) III (1.550 ) 728 (700 ) (1.550 ) Härtefall (1.918 ) (1.918 ) Seite 28 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
29 PFLEGEVORSORGEFONDS Aufbau eines Pflegevorsorgefonds Aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge von 1959 bis 1967 wird ab dem Jahr 2034 mit einer besonders hohen Zahl an Pflegebedürftigen gerechnet Mit dem Pflegevorsorgefonds soll ein Sondervermögen angespart werden, das der sozialen Pflegeversicherung ab 2034 allmählich wieder zugeführt werden soll Zum Ansparen des Sondervermögens wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte angehoben Der Vorsorgefonds soll von der Bundesbank verwaltet werden Er soll ausschließlich der Stabilisierung des Beitragssatzes dienen Seite 29 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
30 BEWERTUNG BARMER GEK Die BARMER GEK begrüßt die geplante Ausweitung der Pflegeleistungen und die Möglichkeit, verschiedene Leistungen zu flexibilisieren und zu kombinieren. Besonders die Kombination von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einer achtwöchigen Kurzzeitpflege hatte die BARMER GEK bereits gefordert. Verhindert werden muss ein zu hoher bürokratischer Aufwand für alle Beteiligten. Die von der Bundesregierung geplante vierprozentige Dynamisierung der Leistungsbeträge ist notwendig, um dem Kaufkraftverlust entgegen zu wirken. Die Leistungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung muss erhalten bleiben, da sie ohnehin nur einen Teil der Pflegekosten abdeckt. Die BARMER GEK lehnt die Einführung eines Pflegevorsorgefonds ab. Die Mittel für den Pflegevorsorgefonds stammen aus Beitragsgeldern der Versicherten. Es muss sicher gestellt werden, dass die angesparten Mittel vor vorzeitigen Zugriffen geschützt und nur zweckgebunden für die Stabilisierung des Beitragssatzes eingesetzt werden Seite 30 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
31 PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF Erprobungsphase durch 2 Modellprojekte Die Systematik zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit soll verändert werden: Die bisher drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll stärker auf die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ausgerichtet sein BMG und GKV-SV haben sich auf die Durchführung zweier Modellprojekte zur wissenschaftlichen Erprobung und zur Überprüfung des Begutachtungsverfahrens geeinigt Die Ergebnisse der Modellprojekte liegen Anfang 2015 vor, danach wird das gesetzliche Regelwerk erarbeitet Die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs soll voraussichtlich im Jahr 2017 erfolgen Seite 31 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
32 BEWERTUNG BARMER GEK Die BARMER GEK begrüßt, dass die praktische Erprobung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs flächendeckend auf den Weg gebracht wird. Wichtig ist, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff noch in dieser Wahlperiode umgesetzt wird Seite 32 Lars Maibaum Bezirksgeschäftsführer der BARMER GEK Cloppenburg
5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz
5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand 13.11.2014 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum
1. Pflegestärkungsgesetz (5. SGB XI-ÄndG) Mechthild Rawert, MdB, Berichterstatterin für Pflege der AG Gesundheit
1. Pflegestärkungsgesetz (5. SGB XI-ÄndG) Mechthild Rawert, MdB, Berichterstatterin für Pflege der AG Gesundheit Was Sie erwartet 2 Zielsetzung der Veranstaltung Vereinbarungen im Koalitionsvertrag Herausforderungen
Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz
Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 36 SGB XI - Sachleistungen Die Sachleistungen werden dynamisiert und betragen ab dem
SGB XI in der Behindertenhilfe
ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER SGB XI in der Behindertenhilfe Arbeitshilfe zur Umsetzung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG Heft 69 ARBEITSHILFEN FÜR DIE PRAXIS CDIT-Verlag Am Kebsgraben
Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz
Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine
PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1
PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz
Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015
Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,
Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015
Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige
Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab
Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen
Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung
Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015
Mandanteninformation 17. Oktober 2014 Höhere der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Ab 1.1.2015 gibt es höhere in der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies hat der Deutsche Bundestag am
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v. Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v.
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v. Referentenentwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des SGB XI 1. Leistungsausweitung für Pflegebedürftige 2. Pflegevorsorgefonds Grundpflege
Die Pflegeversicherung
Schön, dass alles geregelt ist! Die Pflegeversicherung 5. Säule im Sozialversicherungssystem Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung
Weiterentwicklung des Pflegesystems in dieser Wahlperiode aus Sicht des BMG
Weiterentwicklung des Pflegesystems in dieser Wahlperiode aus Sicht des BMG Dr. Friederike Hoepner-Stamos, Referat 411, in Vertretung für Dr. Martin Schölkopf Bundesministerium für Gesundheit www.bmg.bund.de
Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I
Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen
Leistungen für Demenzpatienten
Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)
Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)
Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen
Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI
Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Pflegegeld pro Monat 0 kein Anspruch 123 1 244 316 2 458 545 3 728 728 Die Kombination von Geld- und Sachleistung ist möglich. Pflegesachleistung pro Monat
Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I
Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll
Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!
Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten
Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz
Änderungen Pflegeversicherung 2015 Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 1. Pflegegeld ( 37 SGB XI) Die Leistungen werden ab 1.1.2015 erhöht (monatlich):
Pflegestärkungsgesetz I -
Was bringst das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf? 12. Januar 2015 Pflegestärkungsgesetz I - Was verbessert sich für pflegende Angehörige ab 1. Januar 2015? Angelika
Was bringt die Pflegereform?
Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.
Fachtagung zum Muttertag 8. bis 10. Mai 2015 in Erkner bei Berlin. Entlastungsmöglichkeiten durch die Reform der Pflegeversicherung
Fachtagung zum Muttertag 8. bis 10. Mai 2015 in Erkner bei Berlin Entlastungsmöglichkeiten durch die Reform der Pflegeversicherung Referentin: Hülya Turhan Referentin für Soziales Recht und Projekte beim
Das Pflege- Neuausrichtungsgesetz
Das Pflege- Neuausrichtungsgesetz Bessere Leistungen und Wahlmöglichkeiten für Demenzkranke? Jörg Fröhlich Vorstandsmitglied der Alzheimer- Gesellschaft Augsburg 04.02.2013 Änderungen bzw. Chancen der
1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege?
1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege? Seite 1 Pflegereform 1. Pflegestärkungsgesetz Am 1.1.2015 tritt das 1. Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Die Leistungen
LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG
LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Verhinderungspflege 3)
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Kongress Pflege, Berlin, 22. und 23. Januar 2016 Gliederung 1. Einführung
AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)
1 Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse Bürgerforum Altenpflege Das erste Pflegestärkungsgesetz Dienstag, 24.02.2015 - Die Gesundheitskasse Die vier Elemente des 1. Pflegestärkungsgesetzes (PSG)
Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4.
Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege für Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz/ zum Pflegesachleistung
Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt.
Peiting, Januar 2015 Pflegereform Änderungen ab 2015 Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Die Änderung
Das erste PflegeStärkungsgesetz
Stärkere Leistungen, mehr Flexibilität: Das erste PflegeStärkungsgesetz Stand: Erste Lesung im Deutschen Bundestag am 4. Juli 2014 Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will die Bundesregierung in dieser Wahlperiode
Was bringt die Pflegereform und was müsste sie eigentlich leisten?
Was bringt die Pflegereform und was müsste sie eigentlich leisten? Heike Nordmann Oldenburg, 18.06.2014 NEVAP Jahrestagung H5-11 1 Inhalt 1. 5. SGB XI-Änderungsgesetz, 2. Der Gesetzentwurf in der Diskussion
Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission
Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Einleitung Stationäre Kurzzeitaufenthalte ermöglichen befristete Entlastungen bei der Betreuung
Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz
Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz Schwerpunkte des Pflege-Neuausrichtungsgesetz 1. Leistungsverbesserung für Demenzkranke 2. Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme 3. Stärkung des Grundsatzes Rehabilitation
Pflegereform 2011/2012
Pflegereform 2011/2012 I. Handlungsbedarf für eine Pflegereform Ausgangslage kontinuierliche Zunahme der Lebenserwartung dauerhaft niedrige Geburtenrate 2 - Handlungsbedarf - Folgen: die Zahl der Pflegebedürftigen
Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz
HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin INTERNET TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de pressestelle@bmg.bund.de E-MAIL
Nach der Reform ist vor der Reform - Möglichkeiten und Grenzen des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes (PNG)
Nach der Reform ist vor der Reform - Möglichkeiten und Grenzen des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes (PNG) Ulrich Pannen Geschäftsbereichsleiter Pflege AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse Änderungen
Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!
Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die
Das ändert sich ab 1. Januar 2015
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe
Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015
PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum
12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?
Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB
Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis
Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht
Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS
Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen
Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015
Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00
Reform der Pflegeversicherung. ( 1. Pflegestärkungsgesetz. rkungsgesetz ) Vortrag Akademie Rosenhof e. V. Weimar 5.6.2014
Reform der Pflegeversicherung 5. SGB XI-Änderungsgesetz ( 1. Pflegestärkungsgesetz rkungsgesetz ) Vortrag Akademie Rosenhof e. V. Weimar 5.6.2014 Herausforderung für die Pflegeversicherung Demografischer
Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)
Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) 1. Auflage, Stand: März 2013 Durch die demografischen Veränderungen in Deutschland ist es eine große
Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung nach dem 5. SGB XI-ÄndG /PSG I
Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung dem 5. -ÄndG /PSG I 1. Leistungsansprüche Pflegesachleistungen ( 36, 123 ) Pflegesachleistungen 36 in pro / keine
Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015
Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015 Im Mittelpunkt der Reform steht die ambulante Versorgung. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen zur Stärkung der häuslichen Pflege insbesondere
PNG Pflegeneuausrichtungsgesetz
PNG Pflegeneuausrichtungsgesetz Neuregelungen des Pflegegesetzes- Eine lang erwartete Reform oder ein Reförmchen? Grundlagen der Reform Heute bereits 2,4 Millionen Menschen im Sinne des SGB XI pflegebedürftig
Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!
Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere
Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013
Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Das Pflegegeld ( 37 SGB XI) Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 0 kein Anspruch
Pflegestärkungsgesetz
Pflegestärkungsgesetz 2015 Veränderungen der Pflegeversicherung ab dem 01.01.15 auf einen Blick: - Leistungsbeträge um 4 % erhöht - Geld für Betreuung (zus. Betreuungsleistungen) auch ohne Einschränkung
Die aktuelle Pflegereform was ändert sich:
Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Hintergrund Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten Teilen am 30. Oktober 2012 in Kraft
Geänderte rechtl. Rahmenbedingungen. Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG) Pflegestärkungsgesetze. Schwerpunkte des 1. PSG
Geänderte rechtl. Rahmenbedingungen Pflegeneuausrichtungsgesetz, seit 01.01.2013 in Kraft Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG) Umsetzung der Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) vom 18.04.2011 (gültig ab
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst
stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt
Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige
31.12.2012. Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Hintergrund. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht
Hintergrund Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten Teilen am 30. Oktober 2012 in Kraft getreten. Die Leistungsverbesserungen
Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015
Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1.8.14 1 Reform der Pflegeversicherung wird 2015 kommen
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz. Pflege ist Zukunft
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Pflege ist Zukunft Leistungsverbesserung für demenziell erkrankte Menschen Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, es ist aber ein längerer Umsetzungsprozeß zu erwarten
Die Pflegereform 2015 Pflegestärkungsgesetze Theorie und Praxis
Die Pflegereform 2015 Pflegestärkungsgesetze Theorie und Praxis Renate Janker Geschäftsleitung Pflegeteam Janker (vormals Pflegedienst Ücker) Bichler Str. 17 82377 Penzberg Die Pflegereform Der Koalitionsvertrag
Die Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht.
Änderungen in der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 Ab 1. Januar 2015 gibt es viele Änderungen bei der Pflegeversicherung. Die Änderungen beruhen auf dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz 1. Hier haben
Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen
Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen AuB Beihilfe Beihilfenverordnung Änderungen der Beihilfeverordnung zum 1.1.2015 2015.03 Auszug aus den Informationen
Einleitung. Einleitung
Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen
Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache
Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos
Thema kompakt Pflegeversicherung
Thema kompakt Pflegeversicherung Zentrum Kommunikation Pressestelle Caroline-Michaelis-Straße 1 10115 Berlin Telefon: +49 30 65211-1780 Telefax: +49 30 65211-3780 pressestelle@diakonie.de ---------- Berlin,
Beihilfevorschriften - 41-32 BayBhV. Häusliche und teilstationäre Pflege
Beihilfevorschriften - 41-32 BayBhV 32 Häusliche und teilstationäre Pflege (1) 1 Bei einer häuslichen Pflege durch geeignete Pflegekräfte oder einer teilstationären Pflege in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung
Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136
Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger
Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015
Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit
Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.
Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Ambulante Dienste Kundeninformationen zur Einführung des 1. Pflegestärkungsgesetzes. Das können Sie ab 2015 von uns erwarten. Ab 2015: Bessere Pflege-
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schri' für Schri' zum neuen Pflegebedür4igkeitsbegriff
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schri' für Schri' zum neuen Pflegebedür4igkeitsbegriff Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedür4igkeitsbegriff und das neue Begutachtungs- Verfahren. 3. Von den
Weiterentwicklung in der Pflegeversicherung
BfA-Gemeinschaft 16. Oktober 2009 Köln Weiterentwicklung in der Pflegeversicherung Karl-Heinz Plaumann Geschäftsführer MDK Baden-Württemberg Ein Jahr nach der Pflegereform Ein kommender Tag scheint länger
Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen
Antragstellung Voraussetzungen Leistungen Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, Tel. 0451 / 122-4931
Pflegereform - die Sicht der Medizinischen Dienste
Pflegereform - die Sicht der Medizinischen Dienste DGSMP-Tagung am 13. September 2012 in Essen Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS 1 Gliederung: 1. Einführung 2. PNG - verbesserte Leistungen 3. Neuer
Lieber Kunde von Senior Mobil,
Senior Mobil älter werden+verständnis finden Senior Mobil Karin Ehlers Gasstr. 10 / Ykaernehus 24340 Eckernförde Telefonnummern Büro: (0 43 51) 47 64 33 Handy: (01 72) 7 03 88 22 Fax: (0 43 51) 72 64 99
Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum kh 10.02.2015
Sozialtherapeutische Beratungsstelle Betreuungsverein e.v. Sozialtherapeutische Beratungsstelle / Newsletter Februar 2015 Ansprechpartner/in: Telefon: Telefax: E-Mail: (06131) 90 52 140 (06131) 90 52 150
Neue Regelungen für Pflegebedürftige
Neue Regelungen für Pflegebedürftige Erstes Pflegestärkungsgesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft von Katja Kruse Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will die Bundesregierung in dieser Wahlperiode die pflegerische
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG
Beratung zur Pflegeversicherung. Herzlich Willkommen ASK
Beratung zur Pflegeversicherung Herzlich Willkommen Die gesetzliche Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung dient zur Absicherung eines Pflegefalles. Sie wurde zum 1. Januar 1995 eingeführt. Leistungen
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Pflegende Mitarbeiter durch gesetzliche Leistungen der Pflegekasse entlasten Vortrag von Wiebke
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II
Kongress Pflege 2016 Expertenrunde Pflegende Angehörige Berlin 22.01.2016 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Neue gesetzliche Rahmenbedingungen von Pflegeleistungen, Abteilung Versorgungsmanagement
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler
Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich
Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz
Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Wesentlicher Inhalt des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), wie es am 13.11.2015 vom Bundestag beschlossen wurde,
Ambulante Pflege und Assistenz
24 Stunden Rufbereitschaft Beratung und Hilfe Hauswirtschaftliche Versorgung Pflegekurse für Angehörige Ambulante Pflege und Assistenz Leistungen der Pflegeversicherung Herzlich willkommen im Ev. Johanneswerk
Die Pflegeversicherung
Regens Wagner Offene Hilfen Die Pflegeversicherung Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege Zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistungen Kurzzeitpflege Kombinationen... ich finde meinen Weg
ENTWURF EINES FÜNFTEN GESETZTES ZUR ÄNDERUNG DES ELFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH LEISTUNGSAUSWEITUNG FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE, PFLEGEVORSORGEFONDS
ENTWURF EINES FÜNFTEN GESETZTES ZUR ÄNDERUNG DES ELFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH LEISTUNGSAUSWEITUNG FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE, PFLEGEVORSORGEFONDS (FÜNFTES SGB XI- ÄNDERUNGSGESETZ 5. SGB XI-ÄND-G) RA Dieter
I. Erhöhung der Pflegeleistungen bei häuslicher Pflege für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
Änderungen durch das Pflege-Neuausrichtungs- Gesetz (PNG) Durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (BGBl. I Nr. 51 S. 2246 ff. vom 29.10.12) werden am 01.01.2013 zahlreiche Neuerungen im Bereich der Versorgung
Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf
Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise
Hasan Alagün Demenz-Servicezentrum Regio Aachen/Eifel
Das Pflegestärkungsgesetz I: Worauf Demenzkranke und ihre Angehörigen bereits heute Anspruch haben Hasan Alagün Demenz-Servicezentrum Regio Aachen/Eifel Rückblick Pflegeversicherungsgesetz (01.01.1995)
Referentin Beate Duzella Seit 1985 Bedienstete des Kreises Lippe Seit 1995 beschäftigt im Bereich Hilfe zur Pflege Seit 01.01.2004 Pflegeberatung beim Kreis Lippe Seit 01.07.2010 tätig im Pflegestützpunkt
Leistungen der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 - Änderungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz
Leistungen der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 - Änderungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz Am 01.01.2015 tritt das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) in Kraft. Dadurch gibt es Änderungen in den
- 244 458 728 von monatlich 1)
Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2015 an die Pflegeversicherung im Überblick Stand: 31.03.2015 Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem
Beschlussempfehlung *
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10157 17. Wahlperiode 27. 06. 2012 Beschlussempfehlung * des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/9369,
Das Pflegeversicherungs-Gesetz. 1. Wer ist versichert? 2. Wer ist pflegebedürftig
Das Pflegeversicherungs-Gesetz Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 nach dem Prinzip einer Teilkaskoversicherung (= Zuschuss zur Pflege) eingeführt und zuletzt durch das Pflegestärkungsgesetz
Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige
Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige Pflegegeld, Pflegezeit, Familienpflegezeit & Co.: Welche Leistungsverbesserungen gibt es für pflegende Angehörige? Worum geht es? Tritt der Pflegefall ein und
Pflegeleistungen 2015
Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des
Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI
Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Nicole Scherhag 30. AfnP Symposium in Fulda Das Sozialversicherungssystem Kranken- Renten- Arbeitslosen- Unfall- Pflege- -versicherung Vorbemerkungen