Das erste PflegeStärkungsgesetz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das erste PflegeStärkungsgesetz"

Transkript

1 Stärkere Leistungen, mehr Flexibilität: Das erste PflegeStärkungsgesetz Stand: Erste Lesung im Deutschen Bundestag am 4. Juli 2014 Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will die Bundesregierung in dieser Wahlperiode deutliche Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung umsetzen. Durch das erste Pflegestärkungsgesetz sollen bereits zum 1. Januar 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht werden. Zudem soll ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet werden. Mit einem zweiten Pflegestärkungsgesetz sollen noch in dieser Wahlperiode der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken soll dadurch wegfallen. Im Zentrum steht der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen. Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt. Durch die Pflegestärkungsgesetze sollen die Beiträge für die Pflegeversicherung in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Beitragssatzpunkte angehoben werden. Dadurch stehen fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für Verbesserungen der Pflegeleistungen zur Verfügung. 1,2 Milliarden Euro fließen in einen Pflegevorsorgefonds. Insgesamt erbringt die Pflegeversicherung nach den zwei Pflegestärkungsgesetzen 20 Prozent mehr Leistungsvolumen als bisher. Der erste Gesetzentwurf zur Stärkung der Pflege wurde vom Bundeskabinett am 28. Mai 2014 beschlossen und am 4. Juli 2014 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Welche Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen erhöht werden? Es ist geplant, alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4 Prozent anzuheben, um die Preisentwicklung über den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum der letzten drei Jahre zu berücksichtigen. Für Leistungen, die erst mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Ende 2012 / Anfang 2013 eingeführt worden sind, wird für einen Zeitraum von zwei Jahren eine Anpassung um 2,67 Prozent vorgenommen. Darüber hinaus werden weitere Leistungsverbesserungen bei der Pflege zu Hause und in Pflegeeinrichtungen umgesetzt.

2 Was verbessert sich für die Pflege zu Hause? Die meisten Pflegebedüftigen wünschen sich, so lange wie möglich zu Hause in der vertrauten Umgebung gepflegt zu werden. Mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden auch zu Hause gepflegt, meist durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste. Um die Pflege zu Hause besser zu unterstützen, werden die Leistungen für die häusliche Pflege um rund 1,4 Milliarden Euro erhöht. Die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können in Zukunft besser miteinander kombiniert werden. Wer eine Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, zum Beispiel wenn der Pflegeaufwand nach einem Krankenhausaufenthalt so hoch ist, dass für ein paar Wochen die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung nötig wird, kann schon heute seinen Anspruch auf Verhinderungspflege hierfür verwenden. Statt vier Wochen sind bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr möglich, die Pflegekasse übernimmt dafür künftig bis zu Euro (bisher bis zu Euro). Künftig gilt dies in ähnlicher Weise auch bei der Verhinderungspflege: Wenn der pflegende Angehörige krank ist oder eine Auszeit braucht, wird eine Pflegekraft oder Vertretung benötigt. Diese sogenannte Verhinderungspflege soll künftig unter entsprechender Anrechnung auf den Anspruch auf Kurzzeitpflege bis zu sechs Wochen in Anspruch genommen werden können statt wie bisher bis zu vier. Bisher standen für Verhinderungspflege pro Jahr bis zu Euro, künftig stehen bis zu Euro jährlich zur Verfügung. So können pflegende Angehörige besser die Unterstützung wählen, die in ihrer konkreten Situation am besten hilft. Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege) werden ausgebaut. Bisher wurden die Inanspruchnahme von Tages-/Nachtpflege und die ambulanten Pflegeleistungen (Pflegegeld und / oder ambulante Sachleistungen) zum Teil aufeinander angerechnet. Das ändert sich: Wer ambulante Sachleistungen und / oder Pflegegeld bekommt, kann künftig Tages- und Nachtpflege daneben ohne Anrechnung voll in Anspruch nehmen. Damit steht deutlich mehr Geld für Betreuung zur Verfügung. Beispiel: Bisher gab es für die Kombination von Tagespflege und ambulanten Pflegesachleistungen in Pflegestufe III bis zu Euro. Künftig stehen hierfür bis zu Euro monatlich zur Verfügung. Auch Demenzkranke profitieren erstmals von dieser Leistung. Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote werden gestärkt. Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden ausgebaut und auf alle Pflegebedürftigen ausgedehnt. Demenzkranke bekommen schon heute bis zu 100 oder 200 Euro / Monat (ab 1. Januar 2015: bis zu 104 oder 208 Euro/Monat). Künftig werden auch bei rein körperlicher Beeinträchtigung 104 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet. 2 Stärkere Leistungen, mehr Flexibilität: Das erste Pflegestärkungsgesetz Stand: Juli 2014

3 Damit können Leistungen von Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege und Betreuungsleistungen durch ambulante Pflegedienste oder nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Angebote finanziert werden. Es können aber auch anerkannte Haushalts- und Serviceangebote oder Alltagsbegleiter finanziert werden, die bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Bewältigung sonstiger Alltagsanforderungen im Haushalt helfen. Das können auch Pflegebegleiter der Angehörigen sein, die bei der Organisation und Bewältigung des Pflegealltags helfen. Und auch die Aufwandsentschädigung für einen nach Landesrecht anerkannten ehrenamtlichen Helfer kann damit bezahlt werden, der zum Beispiel beim Gang auf den Friedhof begleitet oder beim Behördengang unterstützt. Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote können künftig auch anstelle eines Teils der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden (neue Umwidmungsmöglichkeit in Höhe von bis zu 50 Prozent des jeweiligen ambulanten Pflegesachleistungsbetrags). Die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel werden erhöht. Oft sind es Umbaumaßnahmen wie Rollstuhlrampen, begehbare Duschen oder die Verbreiterung von Türen, die es Pflegebedürftigen ermöglichen, im eigenen Zuhause oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft zu bleiben. Daher werden ab dem 1. Januar 2015 die Zuschüsse hierfür deutlich gesteigert: Von bisher bis zu Euro auf zukünftig bis zu Euro pro Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können sie statt bis zu Euro jetzt bis zu Euro pro Maßnahme erhalten. Auch die Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln, die im Alltag verbraucht werden, werden deutlich angehoben (von bis zu 31 Euro auf bis zu 40 Euro je Monat). Was wird zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen getan? Jede Pflegesituation ist anders. Die pflegenden Angehörigen sollen deshalb besser in ihrer konkreten Situation entlastet werden. Die Unterstützungsangebote werden ausgeweitet, und die Leistungen können passgenauer in der konkreten Situation eingesetzt werden. Damit steht auch mehr Geld für Betreuung zur Verfügung. Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeit-, Verhinderungs- sowie Tages- und Nachtpflege, sollen ausgebaut und besser miteinander kombiniert werden können. Zudem können mehr zusätzliche niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote in Anspruch genommen werden und die Zuschüsse für nötige Umbaumaßnahmen und für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel steigen deutlich. Auch die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf soll verbessert werden. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, kann künftig eine Lohn- 3 Stärkere Leistungen, mehr Flexibilität: Das erste Pflegestärkungsgesetz Stand: Juli 2014

4 ersatzleistung für eine bis zu zehntägige Auszeit vom Beruf erhalten, vergleichbar dem Kinderkrankengeld. Durch das erste Pflegestärkungsgesetz werden zur Finanzierung dieser Leistung 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Lohnersatzleistung soll in einem separaten Gesetz geregelt werden, das ebenfalls am 1. Januar 2015 in Kraft treten soll. Was verbessert sich in den stationären Pflegeeinrichtungen? Es ist beabsichtigt, in stationären Pflegeeinrichtungen die Leistungen im Umfang von rund einer Milliarde Euro zu verbessern. Damit wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von bisher rund auf bis zu erhöht werden kann. Die ergänzenden Betreuungsangebote durch zusätzliche Betreuungskräfte sollen künftig allen Pflegebedürftigen offenstehen, bisher waren sie Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf (zum Beispiel Demenzkranken) vorbehalten. Das verbessert den Pflegealltag in den voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Zudem profitieren die Pflegebedürftigen in Pflegeeinrichtungen natürlich auch von der Erhöhung der Leistungsbeträge aus der Pflegeversicherung. Wie werden neue Wohnformen unterstützt? Der Wohngruppenzuschlag, den Pflegebedürftige aus der Pflegeversicherung erhalten, wenn sie eine Pflegekraft in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit mindestens drei Pflegebedürftigen beschäftigen, soll künftig auf 205 Euro pro Monat erhöht werden. Außerdem gibt es eine Anschubfinanzierung (bis zu Euro je Pflegebedürftigen, maximal Euro insgesamt je Wohngruppe) für die Gründung einer ambulant betreuten Pflege-Wohngruppe, die künftig einfacher in Anspruch genommen werden kann. Diese Leistungen stehen künftig auch Personen in der sogenannten Pflegestufe 0 (insbesondere Demenzkranken) zur Verfügung. Auch der Zuschuss für Umbaumaßnahmen wird deutlich aufgestockt, Wohngruppen können künftig bis zu Euro erhalten. Das hilft auch den neuen Wohnformen. 4 Stärkere Leistungen, mehr Flexibilität: Das erste Pflegestärkungsgesetz Stand: Juli 2014

5 Was verbessert sich für Demenzkranke? Bislang hatten Menschen, die zwar in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, deren Pflegebedarf aber unterhalb der Pflegestufe I liegt (sogenannte Pflegestufe 0), nur einen eingeschränkten Leistungsanspruch. Dieser wird jetzt maßgeblich erweitert: Künftig können diese Versicherten auch Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege und den Zuschlag für Mitglieder ambulant betreuter Wohngruppen erhalten. Zudem wird ihnen ermöglicht, die Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen zu bekommen. Damit erhalten sie jetzt Zugang zu allen Leistungen im ambulanten Bereich, die auch Personen mit einer Pflegestufe zustehen. Das vereinfacht auch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Was verbessert sich für körperlich beeinträchtigte Pflegebedürftige (zum Beispiel nach einem Schlaganfall)? Bislang hatten nur Menschen mit einer auf Dauer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz (also insbesondere an Demenz Erkrankte) einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistungen nach 45b SGB XI. Auch das wird sich jetzt grundlegend ändern: Pflegebedürftige, die stärker körperlich eingeschränkt sind zum Beispiel nach einem Schlaganfall, erhalten jetzt ebenfalls einen Anspruch auf entsprechende Leistungen. Damit bekommen die Betroffenen nun auch erstmals einen Anspruch auf niedrigschwellige Hilfen, das heißt, sie können sich vor Ort ein Angebot suchen, das nach Landesrecht anerkannt ist, und bekommen die Kosten bis zur Höhe von 104 Euro monatlich beziehungsweise Euro pro Jahr erstattet. Zudem steht ihnen künftig ebenfalls die oben bereits angeführte Möglichkeit zu, zusätzlich maximal den hälftigen Anspruch auf ambulante Sachleistungen für solche niedrigschwelligen Angebote zu verwenden. 5 Stärkere Leistungen, mehr Flexibilität: Das erste Pflegestärkungsgesetz Stand: Juli 2014

6 Wozu dient der Pflegevorsorgefonds? Pflege zu stärken heißt auch, Pflege nachhaltig zu sichern. Um die Beitragsbelastung künftiger Generationen und der jetzt jüngeren Menschen in den Jahren zu begrenzen, in denen die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen, wird ein Pflegevorsorgefonds in Form eines Sondervermögens gebildet, der von der Bundesbank verwaltet wird. In diesen Fonds werden ab 2015 jährlich die Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (derzeit rund 1,2 Milliarde Euro) eingezahlt. Ab dem Jahr 2035 kann dann jährlich über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren jeweils bis zu einem Zwanzigstel des angesammelten Kapitals an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung abgeführt werden, um so übermäßige Beitragssatzsteigerungen abzufedern. Wie werden die Leistungsverbesserungen finanziert? 2015 soll der Beitragssatz in einem ersten Schritt um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent und 2,6 Prozent für Kinderlose steigen. Die vorgesehenen Leistungsverbesserungen werden mit den Einnahmen aus 0,2 Prozentpunkten (2,4 Milliarden Euro jährlich) finanziert. Davon fließen 1,4 Milliarden Euro in Verbesserungen für die Pflege zu Hause. 1 Milliarde Euro stehen für Verbesserungen in Pflegeheimen zur Verfügung. 1,2 Milliarden Euro pro Jahr fließen in einen Pflegevorsorgefonds. Dadurch sollen mögliche Beitragssteigerungen abgefedert werden, wenn ab 2034 die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz werden die Beiträge zur Pflegeversicherung nochmals um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Durch diese beiden Beitragssatzerhöhungen stehen insgesamt fast fünf Milliarden Euro mehr für Verbesserungen der Pflegeleistungen zur Verfügung. Die Leistungen der Pflegeversicherung können dadurch um etwa 20 Prozent ausgeweitet werden. 6 Stärkere Leistungen, mehr Flexibilität: Das erste Pflegestärkungsgesetz Stand: Juli 2014

Geänderte rechtl. Rahmenbedingungen. Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG) Pflegestärkungsgesetze. Schwerpunkte des 1. PSG

Geänderte rechtl. Rahmenbedingungen. Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG) Pflegestärkungsgesetze. Schwerpunkte des 1. PSG Geänderte rechtl. Rahmenbedingungen Pflegeneuausrichtungsgesetz, seit 01.01.2013 in Kraft Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG) Umsetzung der Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) vom 18.04.2011 (gültig ab

Mehr

Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum kh 10.02.2015

Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum kh 10.02.2015 Sozialtherapeutische Beratungsstelle Betreuungsverein e.v. Sozialtherapeutische Beratungsstelle / Newsletter Februar 2015 Ansprechpartner/in: Telefon: Telefax: E-Mail: (06131) 90 52 140 (06131) 90 52 150

Mehr

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt.

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Peiting, Januar 2015 Pflegereform Änderungen ab 2015 Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Die Änderung

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum

Mehr

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung

Mehr

1. Pflegestärkungsgesetz (5. SGB XI-ÄndG) Mechthild Rawert, MdB, Berichterstatterin für Pflege der AG Gesundheit

1. Pflegestärkungsgesetz (5. SGB XI-ÄndG) Mechthild Rawert, MdB, Berichterstatterin für Pflege der AG Gesundheit 1. Pflegestärkungsgesetz (5. SGB XI-ÄndG) Mechthild Rawert, MdB, Berichterstatterin für Pflege der AG Gesundheit Was Sie erwartet 2 Zielsetzung der Veranstaltung Vereinbarungen im Koalitionsvertrag Herausforderungen

Mehr

Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015

Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015 Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015 Im Mittelpunkt der Reform steht die ambulante Versorgung. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen zur Stärkung der häuslichen Pflege insbesondere

Mehr

Pflegestärkungsgesetz I -

Pflegestärkungsgesetz I - Was bringst das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf? 12. Januar 2015 Pflegestärkungsgesetz I - Was verbessert sich für pflegende Angehörige ab 1. Januar 2015? Angelika

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1.8.14 1 Reform der Pflegeversicherung wird 2015 kommen

Mehr

1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege?

1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege? 1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege? Seite 1 Pflegereform 1. Pflegestärkungsgesetz Am 1.1.2015 tritt das 1. Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Die Leistungen

Mehr

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00

Mehr

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4.

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4. Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege für Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz/ zum Pflegesachleistung

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Änderungen Pflegeversicherung 2015 Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 1. Pflegegeld ( 37 SGB XI) Die Leistungen werden ab 1.1.2015 erhöht (monatlich):

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015 Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,

Mehr

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Ambulante Dienste Kundeninformationen zur Einführung des 1. Pflegestärkungsgesetzes. Das können Sie ab 2015 von uns erwarten. Ab 2015: Bessere Pflege-

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Was bringt die Pflegereform?

Was bringt die Pflegereform? Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Mandanteninformation 17. Oktober 2014 Höhere der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Ab 1.1.2015 gibt es höhere in der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies hat der Deutsche Bundestag am

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft www.alzheimerberatung-stuttgart.de Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1 Reform der Pflegeversicherung

Mehr

Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung nach dem 5. SGB XI-ÄndG /PSG I

Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung nach dem 5. SGB XI-ÄndG /PSG I Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung dem 5. -ÄndG /PSG I 1. Leistungsansprüche Pflegesachleistungen ( 36, 123 ) Pflegesachleistungen 36 in pro / keine

Mehr

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz 20 Jahre Mehr Leistungen und bessere Betreuung für Pflegebedürftige Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen erhalten

Mehr

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab

Mehr

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll

Mehr

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen

Mehr

Hasan Alagün Demenz-Servicezentrum Regio Aachen/Eifel

Hasan Alagün Demenz-Servicezentrum Regio Aachen/Eifel Das Pflegestärkungsgesetz I: Worauf Demenzkranke und ihre Angehörigen bereits heute Anspruch haben Hasan Alagün Demenz-Servicezentrum Regio Aachen/Eifel Rückblick Pflegeversicherungsgesetz (01.01.1995)

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die

Mehr

Neue Regelungen für Pflegebedürftige

Neue Regelungen für Pflegebedürftige Neue Regelungen für Pflegebedürftige Erstes Pflegestärkungsgesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft von Katja Kruse Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will die Bundesregierung in dieser Wahlperiode die pflegerische

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für

Mehr

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere

Mehr

GUTE PFLEGE. Darauf kommt es an DIE PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE

GUTE PFLEGE. Darauf kommt es an DIE PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE GUTE PFLEGE DIE PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE Geplante Verbesserungen im Überblick Stand 2./3. Lesung Deutscher Bundestag 14. Oktober 2014 DIE PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE Liebe Leserinnen und Leser, die Menschlichkeit

Mehr

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz 5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand 13.11.2014 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum

Mehr

1. Pflegestärkungsgesetz: Die wesentlichen Änderungen

1. Pflegestärkungsgesetz: Die wesentlichen Änderungen 1 / 5 Vincentz Network +++ Plathnerstr. 4c +++ D-30175 Hannover +++ Tel.:+49(511)9910-000 Pflegepolitik 1. Pflegestärkungsgesetz: Die wesentlichen Änderungen Das Pflegestärkungsgesetz 1, das Bundestag

Mehr

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 36 SGB XI - Sachleistungen Die Sachleistungen werden dynamisiert und betragen ab dem

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung Je nach Pflegestufe stehen Demenzkranken bestimmte Leistungen zu. Wie die Pflegeversicherung diese erbringt, entscheiden die Betroffenen selbst. Grundsätzlich besteht

Mehr

Lieber Kunde von Senior Mobil,

Lieber Kunde von Senior Mobil, Senior Mobil älter werden+verständnis finden Senior Mobil Karin Ehlers Gasstr. 10 / Ykaernehus 24340 Eckernförde Telefonnummern Büro: (0 43 51) 47 64 33 Handy: (01 72) 7 03 88 22 Fax: (0 43 51) 72 64 99

Mehr

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen

Mehr

Pflegestärkungsgesetz

Pflegestärkungsgesetz Pflegestärkungsgesetz 2015 Veränderungen der Pflegeversicherung ab dem 01.01.15 auf einen Blick: - Leistungsbeträge um 4 % erhöht - Geld für Betreuung (zus. Betreuungsleistungen) auch ohne Einschränkung

Mehr

Die Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht.

Die Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht. Änderungen in der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 Ab 1. Januar 2015 gibt es viele Änderungen bei der Pflegeversicherung. Die Änderungen beruhen auf dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz 1. Hier haben

Mehr

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNG) ab 2013

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNG) ab 2013 Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNG) ab 2013 Wichtige Regelungen, finanzieller Rahmen, neue Leistungen Finanzierung ab 1.1.2013 Anhebung des Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte Mehreinnahmen ca. 1,1 Mrd.

Mehr

Fachtagung zum Muttertag 8. bis 10. Mai 2015 in Erkner bei Berlin. Entlastungsmöglichkeiten durch die Reform der Pflegeversicherung

Fachtagung zum Muttertag 8. bis 10. Mai 2015 in Erkner bei Berlin. Entlastungsmöglichkeiten durch die Reform der Pflegeversicherung Fachtagung zum Muttertag 8. bis 10. Mai 2015 in Erkner bei Berlin Entlastungsmöglichkeiten durch die Reform der Pflegeversicherung Referentin: Hülya Turhan Referentin für Soziales Recht und Projekte beim

Mehr

Die Pflegereform 2015 Pflegestärkungsgesetze Theorie und Praxis

Die Pflegereform 2015 Pflegestärkungsgesetze Theorie und Praxis Die Pflegereform 2015 Pflegestärkungsgesetze Theorie und Praxis Renate Janker Geschäftsleitung Pflegeteam Janker (vormals Pflegedienst Ücker) Bichler Str. 17 82377 Penzberg Die Pflegereform Der Koalitionsvertrag

Mehr

Alle Leistungen zum Nachschlagen 1. Wir stärken die Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz I. Alle Leistungen zum Nachschlagen

Alle Leistungen zum Nachschlagen 1. Wir stärken die Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz I. Alle Leistungen zum Nachschlagen Alle Leistungen zum Nachschlagen 1 Wir stärken die Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz I Alle Leistungen zum Nachschlagen Inhalt Pflegegeld für häusliche Pflege 6 Ansprüche auf Pflegesachleistungen für häusliche

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Pflegegeld pro Monat 0 kein Anspruch 123 1 244 316 2 458 545 3 728 728 Die Kombination von Geld- und Sachleistung ist möglich. Pflegesachleistung pro Monat

Mehr

- 244 458 728 von monatlich 1)

- 244 458 728 von monatlich 1) Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2015 an die Pflegeversicherung im Überblick Stand: 31.03.2015 Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem

Mehr

Weiterentwicklung des Pflegesystems in dieser Wahlperiode aus Sicht des BMG

Weiterentwicklung des Pflegesystems in dieser Wahlperiode aus Sicht des BMG Weiterentwicklung des Pflegesystems in dieser Wahlperiode aus Sicht des BMG Dr. Friederike Hoepner-Stamos, Referat 411, in Vertretung für Dr. Martin Schölkopf Bundesministerium für Gesundheit www.bmg.bund.de

Mehr

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung Schön, dass alles geregelt ist! Die Pflegeversicherung 5. Säule im Sozialversicherungssystem Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung

Mehr

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung Regens Wagner Offene Hilfen Die Pflegeversicherung Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege Zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistungen Kurzzeitpflege Kombinationen... ich finde meinen Weg

Mehr

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht

Mehr

Pflegereform ab 2015. Was ändert sich für Sie?

Pflegereform ab 2015. Was ändert sich für Sie? Gute Lösungen finden! Pflegereform ab 2015 Was ändert sich für Sie? Auf einen Blick was deutlich besser wird Pflegesätze Die Pflegesätze steigen um 4% an: Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Pflegegeld

Mehr

Änderungen in der sozialen Gesetzgebung 2014/2015

Änderungen in der sozialen Gesetzgebung 2014/2015 Änderungen in der sozialen Gesetzgebung 2014/2015 1. Pflegestärkungsgesetz Das Thema Pflege wird für immer mehr Menschen wichtig. Darauf hat der Gesetzgeber mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz, welches

Mehr

Herzlich Willkommen Ihr

Herzlich Willkommen Ihr Herzlich Willkommen Ihr 2 Deutschland altert 3 3 4 5 6 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung Bis 2030 steigt der Anteil der über 60jährigen um 8 Millionen auf 28,5 Mio. Menschen oder 36 % der Gesamtbevölkerung.

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 - Änderungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz

Leistungen der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 - Änderungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz Leistungen der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 - Änderungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz Am 01.01.2015 tritt das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) in Kraft. Dadurch gibt es Änderungen in den

Mehr

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Inhalt Übersicht der Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein Sprechzeiten Allgemeines zur Pflegeversicherung Pflegestärkungsgesetz I Übersicht Pflegestützpunkt Pflegestützpunkte

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst

Mehr

SGB XI in der Behindertenhilfe

SGB XI in der Behindertenhilfe ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER SGB XI in der Behindertenhilfe Arbeitshilfe zur Umsetzung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG Heft 69 ARBEITSHILFEN FÜR DIE PRAXIS CDIT-Verlag Am Kebsgraben

Mehr

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit

Mehr

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich) 1 Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse Bürgerforum Altenpflege Das erste Pflegestärkungsgesetz Dienstag, 24.02.2015 - Die Gesundheitskasse Die vier Elemente des 1. Pflegestärkungsgesetzes (PSG)

Mehr

Pflege zu Hause organisieren

Pflege zu Hause organisieren Pflege zu Hause organisieren Aktualisierung des Ratgebers, 1. Auflage 2013 Änderungen Pflegereform, Stand: Januar 2015 Am 1. Januar 2015 ist der erste Teil des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft getreten.

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt

Mehr

Folgende Regelungen gelten seit dem 30. Oktober 2012:

Folgende Regelungen gelten seit dem 30. Oktober 2012: Neue Regelungen für Pflegebedürftige Leistungsverbesserungen insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Am 30. Oktober 2012 ist das sogenannte Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) in

Mehr

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Verhinderungspflege 3)

Mehr

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Wesentlicher Inhalt des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), wie es am 13.11.2015 vom Bundestag beschlossen wurde,

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz I

Das Pflegestärkungsgesetz I Das Pflegestärkungsgesetz I Die wichtigsten Leistungsverbesserungen im Überblick 2 3 Mit dieser Broschüre geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und zeigen, wie Sie diese in Ihrer

Mehr

Thema kompakt Pflegeversicherung

Thema kompakt Pflegeversicherung Thema kompakt Pflegeversicherung Zentrum Kommunikation Pressestelle Caroline-Michaelis-Straße 1 10115 Berlin Telefon: +49 30 65211-1780 Telefax: +49 30 65211-3780 pressestelle@diakonie.de ---------- Berlin,

Mehr

Die aktuelle Pflegereform was ändert sich:

Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Hintergrund Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten Teilen am 30. Oktober 2012 in Kraft

Mehr

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen AuB Beihilfe Beihilfenverordnung Änderungen der Beihilfeverordnung zum 1.1.2015 2015.03 Auszug aus den Informationen

Mehr

Pflegeversicherung. Pflegestärkungsgesetz 2015

Pflegeversicherung. Pflegestärkungsgesetz 2015 Pflegeversicherung Pflegestärkungsgesetz 2015, Bezirksdirektion Südlicher Oberrhein Pflegestärkungsgesetz 2015 Feststellung der Leistungsvoraussetzungen Vorversicherungszeit von 2 Jahren in den letzten

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Merkblatt für Beihilfeberechtigte bei dauernder Pflegebedürftigkeit

Merkblatt für Beihilfeberechtigte bei dauernder Pflegebedürftigkeit - 1 - Merkblatt für Beihilfeberechtigte bei dauernder Pflegebedürftigkeit (Stand: 26. Januar 2015) Ansprechpartner/in: Frau Iris Wanke Tel.: 0291/94-1515 Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote?

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote? Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote? Belinda Hernig Referentin Pflege Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v., Berlin 19. Jahrestagung der Betreuungsbehörden/-

Mehr

31.12.2012. Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Hintergrund. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht

31.12.2012. Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Hintergrund. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht Hintergrund Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten Teilen am 30. Oktober 2012 in Kraft getreten. Die Leistungsverbesserungen

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz I

Das Pflegestärkungsgesetz I Das Pflegestärkungsgesetz I Die wichtigsten Leistungsverbesserungen im Überblick 2 3 Mit dieser Broschüre geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und zeigen, wie Sie diese in Ihrer

Mehr

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige

Mehr

Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission

Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Einleitung Stationäre Kurzzeitaufenthalte ermöglichen befristete Entlastungen bei der Betreuung

Mehr

Änderungen durch das 1. Pflegestärkungsgesetz ab 01.01.2015. AOK PLUS, Pflegeberatung

Änderungen durch das 1. Pflegestärkungsgesetz ab 01.01.2015. AOK PLUS, Pflegeberatung Änderungen durch das 1. stärkungsgesetz ab 01.01.2015 AOK PLUS, beratung Grundsatz der versicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen Hilfe. Soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden

Mehr

werden. Ein Anstieg des Beitragssatzes nach Einsatz der Fondsmittel ist wahrscheinlich.

werden. Ein Anstieg des Beitragssatzes nach Einsatz der Fondsmittel ist wahrscheinlich. Stellungnahme der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband e.v. zum Gesetzentwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds

Mehr

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin INTERNET TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de pressestelle@bmg.bund.de E-MAIL

Mehr

Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN. Gruppenbild im Park. Betreuung / Pflege von Angehörigen. Einklinker DIN lang.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN. Gruppenbild im Park. Betreuung / Pflege von Angehörigen. Einklinker DIN lang. Gruppenbild im Park Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN Betreuung / Pflege von Angehörigen Einklinker DIN lang Logo ELDERCARE Betreuung und Pflege von Angehörigen Der englische

Mehr

Chancen für Menschen mit Demenz und deren Familien. Es gibt mehr Leistungen in der Pflegeversicherung!

Chancen für Menschen mit Demenz und deren Familien. Es gibt mehr Leistungen in der Pflegeversicherung! Chancen für Menschen mit Demenz und deren Familien Es gibt mehr Leistungen in der Pflegeversicherung! Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.v. Selbsthilfe Demenz Saskia Lück Wie lässt sich der Alltag gestalten

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG

Mehr

Reform der Pflegeversicherung

Reform der Pflegeversicherung Reform der Pflegeversicherung Sozial- und Gesundheitsausschuss am 19. Mai 2008 in Schieder-Schwalenberg - Auszüge aus dem Referat des IKK Landesverbandes (Kreispflegekonferenz am 30.4.08) - Ziele der Reform

Mehr

Vorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen

Vorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen Vorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen Vorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen Pflegestützpunkte im Land Bremen: Bremen-Vahr Bremen-Vegesack Bremerhaven Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10.00 13.30

Mehr

Pflegeneuausrichtungs- Gesetz: Wie weit ist der Stand der Umsetzung?

Pflegeneuausrichtungs- Gesetz: Wie weit ist der Stand der Umsetzung? Pflegeneuausrichtungs- Gesetz: Wie weit ist der Stand der Umsetzung? Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für die ambulante Pflege 26. November 2013 Pflegeversicherungs-Gesetz 1995 Einführung 1996 stationäre

Mehr

5 Jahre Pflegestützpunkt Cottbus

5 Jahre Pflegestützpunkt Cottbus 5 Jahre Pflegestützpunkt Cottbus Die neue Pflegereform Das Pflegestärkungsgesetz Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.v. Selbsthilfe Demenz Birgitta Neumann/Saskia Lück Nicht alles wird gleich verstanden

Mehr

Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v. Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v.

Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v. Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v. Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v. Referentenentwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des SGB XI 1. Leistungsausweitung für Pflegebedürftige 2. Pflegevorsorgefonds Grundpflege

Mehr

ENTWURF EINES FÜNFTEN GESETZTES ZUR ÄNDERUNG DES ELFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH LEISTUNGSAUSWEITUNG FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE, PFLEGEVORSORGEFONDS

ENTWURF EINES FÜNFTEN GESETZTES ZUR ÄNDERUNG DES ELFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH LEISTUNGSAUSWEITUNG FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE, PFLEGEVORSORGEFONDS ENTWURF EINES FÜNFTEN GESETZTES ZUR ÄNDERUNG DES ELFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH LEISTUNGSAUSWEITUNG FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE, PFLEGEVORSORGEFONDS (FÜNFTES SGB XI- ÄNDERUNGSGESETZ 5. SGB XI-ÄND-G) RA Dieter

Mehr

Kassel, 29. Januar 2015. Pflegereform 2015 Was hat sich geändert?

Kassel, 29. Januar 2015. Pflegereform 2015 Was hat sich geändert? Kassel, 29. Januar 2015 Pflegereform 2015 Was hat sich geändert? Am 1. Januar 2015 ist das Erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Noch in dieser Legislaturperiode soll das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624

Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 Steffi s Pflegeteam Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 1 Was tun, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird? Ein kurzer Überblick über unsere Leistungen Sie pflegen Ihren Angehörigen

Mehr

2) Beihilfeausschluss für Beamte auf Widerruf im Bereich von zahnärztlichen Leistungen

2) Beihilfeausschluss für Beamte auf Widerruf im Bereich von zahnärztlichen Leistungen Am 22.12.2014 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein- Westfalen (GV. NRW. NR. 41 S. 889 bis 910) die Fünfte Verordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung NRW vom 10.12.2014 veröffentlicht

Mehr

Pflegereform 2015. Aktuelle Änderungen aus Sicht der Pflegeversicherung. AOK Bodensee-Oberschwaben Ralf Buschle Sigmaringen, 10.12.

Pflegereform 2015. Aktuelle Änderungen aus Sicht der Pflegeversicherung. AOK Bodensee-Oberschwaben Ralf Buschle Sigmaringen, 10.12. Pflegereform 2015 Aktuelle Änderungen aus Sicht der Pflegeversicherung AOK Bodensee-Oberschwaben Ralf Buschle Sigmaringen, 10.12.2015 Tagesordnung 1. Pflegeunterstützungsgeld 2. Umsetzung der rechtlichen

Mehr