Vital & Aktiv. Pflegeberatung. Der Fall der Fälle Pflegefall
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- Jörn Ackermann
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Vital & Aktiv Pflegeberatung Der Fall der Fälle Pflegefall Ratgeber für Pflegebedürftige und Angehörige Antworten zur Pflege von Senioren und Menschen mit Behinderungen
2 Vorwort Sehr geehrte Leserinnen und Leser, jung und gesund sein ist toll am besten ein Leben lang. Leider wissen Sie aber genauso wie wir, dass das Leben kein Wünsch Dir Was ist. Mit zunehmendem Alter wird manchmal aus einem eher kleinen Wehwehchen ein großes Problem und auf einmal sind Sie nicht mehr in der Lage, die alltäglichen Dinge des Lebens ohne fremde Hilfe und Unterstützung zu bewältigen. Diese Broschüre kann Ihnen und Ihren Angehörigen eine Hilfestellung bei der Bewältigung der neuen Lebenssituation sein. Die Vital & Aktiv Pflegeberatung nimmt Sie mit dieser Pflegebroschüre an die Hand und führt Sie sicher durch den Dschungel unseres Gesundheitssystems.
3 Inhaltsverzeichnis Pflegekasse, Pflegestufe, Pflegegeld, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, vollstationäre Pflege all dies sind Begriffe, die man schon einmal gehört hat. Was sie aber im Einzelnen bedeuten, wissen die Wenigsten. Die Vital & Aktiv Pflegeberatung schließt mit dieser Broschüre die Wissenslücke. In verständlicher Sprache, unterstützt von Abbildungen und Grafiken, erklären wir die wichtigsten Begriffe. Erfahren Sie, wie man einen Antrag auf Pflegeleistungen richtig ausfüllt, welche finanziellen Mittel Ihnen zustehen, was der Unterschied zwischen ambulanter, teilstationärer und stationärer Pflege ist, wer die Pflegestufe festlegt, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn die Pflegestufe abgelehnt wird, so wie Wissenswertes über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, über die Begutachtung und vieles mehr Haben Sie keine Zeit oder Lust alles zu lesen? Sie finden in dem Stichwortverzeichnis schnell die Seiten, auf denen Ihre gesuchten Fragen erklärt werden. Der Fall der Fälle 4 Pflegestufen I III 5 Pflegeantrag 6 Sachleistungen 7 Geldleistungen 7 Kombinationsleistungen 7 Tages- und Nachtpflege 8 Vollstationäre Pflege 8 Pflegegutachten 13 Der Bescheid der Pflegekasse 16 Die Bewilligung der Pflegestufe 16 Verhinderungspflege 17 Kurzzeitpflege 18 Kosten Pflegedienst 20 Kosten vollstationäre Pflege 23 Der ablehnende Bescheid 26 Widerspruch 27 Stichwortverzeichnis 30 Notizen 32 Bundesweites Pflegenetzwerk 34 Jörg Kröning Reinhold Greitschus
4 4 5 Der Fall der Fälle Pflegefall Wann wird man ein Pflegefall? Also zu aller erst: Man wird nicht zum Pflegefall. Man wird höchstens pflegebedürftig. Ab wann ist man denn pflegebedürftig? In Deutschland gilt man als pflegebedürftig, wenn man täglich auf fremde Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität angewiesen ist. Und was genau versteht man unter Körperpflege, Ernährung und Mobilität? Die Pflegekassen bezeichnen z.b. das Waschen sowie das Baden als Verrichtung. Folgende Verrichtungen gehören zur Körperpflege: Waschen Baden/Duschen Zahnpflege Kämmen Rasieren Blasenentleerung Darmentleerung Wechseln von Windeln Wechseln/Entleeren des Urin-/Stomabeutel Folgende Verrichtungen gehören zur Ernährung: Nahrungsaufnahme Mundgerechte Zubereitung Folgende Verrichtungen gehören zur Mobilität: Aufstehen/Zubettgehen Umlagern Ankleiden Auskleiden Aufstehen vom Rollstuhl Treppensteigen Verlassen/Wiederaufsuchen der Wohnung Gehen/Bewegen im Haus bei o.g. Verrichtungen Nicht zur Grundpflege gehört die hauswirtschaftliche Versorgung. Dazu zählen unter anderem: Einkaufen/Kochen Spülen Wohnung reinigen Beheizen, Lüften Wechseln/Waschen der Wäsche/Kleidung Wenn ich pflegebedürftig bin, komme ich dann in eine Pflegestufe? Wenn Sie pflegebedürftig sind, kommen sie leider nicht direkt in eine Pflegestufe. Sie müssen dafür mindestens erheblich pflegebedürftig sein. Entscheidend für die Einstufung in die entsprechende Pflegestufe ist der tägliche Zeitaufwand und wie oft am Tag der Pflegebedürftige Hilfe benötigt.
5 Wer stellt fest welche Pflegestufe die Richtige ist? Das macht die Pflegekasse der jeweiligen Krankenkassen. Aber nicht die Pflegekasse selbst führt diese Feststellung durch, sondern der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). Die Medizinischen Dienste beraten die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Fragen der allgemeinen medizinischen und pflegerischen Versorgung und begutachten im Einzelfall. (Quelle: MDK Aufgaben und Leistungen) Für die privaten Krankenversicherungen macht das die Firma COMPASS Private Pflegeberatung GmbH. Welche Pflegestufen gibt es? Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig) Sie haben die Voraussetzungen der Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig) erfüllt, wenn Sie täglich 90 Minuten auf fremde Hilfe bei der Pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung angewiesen sind und der Zeitaufwand für die Pflege davon mindestens 45 Minuten beträgt. Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig) Sie haben die Voraussetzungen der Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig) erfüllt, wenn Sie täglich 3 Stunden (180 Minuten) auf fremde Hilfe bei der Pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung angewiesen sind und der Zeitaufwand für die Pflege davon mindestens 2 Stunden (120 Minuten) beträgt. Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig) Sie haben die Voraussetzungen der Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig) erfüllt, wenn Sie täglich 5 Stunden (300 Minuten) auf fremde Hilfe bei der Pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung angewiesen sind und der Zeitaufwand für die Pflege davon mindestens 4 Stunden (240 Minuten) beträgt. Um eine Pflegestufe zu bekommen müssen Sie einen Antrag auf Leistung aus der Pflegekasse stellen. Wo bekomme ich so einen Pflegeantrag her? Der Antragssteller oder ein Vertreter (Bevollmächtigter) ruft bei der Pflegekasse seiner Krankenkasse an und lässt sich den Antrag zuschicken. Alternativ kann der Antrag auch bei fast jeder Krankenkasse aus dem Internet ausgedruckt werden. Und wie fülle ich diesen Antrag dann richtig aus? Nicht, dass mir nachher durch falsche Angaben keine Pflegestufe gewährt wird! Lassen Sie uns einen solchen Antrag mal genauer unter die Lupe nehmen und Schritt für Schritt durchgehen. Kostenlose Beratung (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz)
6 Pflegeantrag 6 7 Sie beantragen: Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Anschließend die Fragen zur Person: Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Ihre Krankenversichertennummer. Das war noch einfach. Jetzt wird es schwer: Beantragte Leistung(en) Sachleistungen Geldleistungen Tages- oder Nachtpflege Kombinationsleistungen Vollstationäre Pflege
7 Stichwortverzeichnis Ablehnung der Einstufung 25 Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung 5 Alltagstauglichkeit 26 Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen 14 Beratungseinsatz ( 37.3) 14 Betreuungsleistungen 26 Demenzbedingte Fähigkeitsstörungen 11 Dienst der Krankenkassen (MDK) 5 Einstufung in eine Pflegestufe 4 Erheblich pflegebedürftig 5, 13 Formulargutachten 14 Ganzwaschung 20 Geldleistungen 7 Hauswirtschaftliche Versorgung 11 Hotelkosten 23 Heimnotwendigkeitsbescheinigung 23 Kriterien für die Einstufung in eine Pflegestufe 13 Körperpflege 4 Kombinationsleistungen 7, 22 Kombinationspflege Rechenbeispiel 23 Kosten für einen Pflegedienst 20 Kosten Tages- oder Nachtpflege 23 Kosten vollstationäre Pflege 24 Kurzzeitpflege 18 Leistungsart Pflege 20 Leistungskomplexe Pflege 20 Leistungspunkte Pflege 20 Leistungsinhalte Pflege 20
8 Bundesweites Pflegenetzwerk Wir möchten mit unserer Pflegeberatung, dem bundesweiten Netzwerk aus Fachleuten, Ärzten, ambulanten Pflegediensten sowie Pflegeeinrichtungen dazu beitragen, die Pflegesituation in Deutschland maßgeblich mit zu gestalten und vor allem zu verbessern. Leistungen für Privatpersonen Widerspruch mit Erfolg Bundesweite Pflegeberatung Kiel Hamburg Bremen Schwerin Berlin Pflegeforum Hannover Potsdam Pflegestufenberatung Magdeburg Kostenlose Informationen Düsseldorf Erfurt Dresden Leistungen für Netzwerkpartner Wiesbaden 34 Neukundengewinnung Regionale Werbung Qualitätssiegel Saarbrücken Mainz Stuttgart 35 Bundesweite Werbung München Einkaufsgemeinschaft Bundesweit gemeinsam stark!
9 Nehmen Sie mit uns Kontakt auf Haben Sie Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie uns. Wir beantworten gerne alle Fragen. Vital & Aktiv Fahrenkrön 35b Hamburg Tel.: 040/ Fax: 040/ Internet: Kostenlose Beratung (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz)
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