Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest
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- Monica Klein
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1 Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest
2 Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen auch Ihre Kunden! Über 2,25 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit ständig auf Pflege angewiesen. Tendenz weiter steigend. Demenzerkrankungen auf dem Weg zur Volkskrankheit Nr. 1: Schon heute ist 1/3 der Bevölkerung im Lebensverlauf davon betroffen. Nicht nur ältere Menschen sind dem Pflegerisiko ausgesetzt, auch Jüngere können durch Unfälle und schwere Krankheiten pflegebedürftig werden. Private Vorsorge ist wichtiger denn je! Chart 2 - Gothaer PflegeRent Invest - 7. Dezember
3 Die Gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Grundversorgung Ambulante Pflege Erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I) Ø Kosten 810 EUR Stationäre Pflege Erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I) Ø Heimkosten EUR 440 EUR 370 EUR EUR EUR Schwere Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe II) Ø Kosten EUR Schwere Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe II) Ø Heimkosten EUR EUR 910 EUR EUR EUR Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III) Ø Kosten EUR Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III) Ø Heimkosten EUR EUR EUR EUR EUR Quelle: Finanztest 4/2008, eigene Berechnungen Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2007, eigene Berechnungen Chart 3 - Gothaer PflegeRent Invest - 7. Dezember 2010
4 Private Vorsorge ist unerlässlich! Die Lösung: Gothaer PflegeRent Invest Die private Vorsorge für den Pflegefall losgelöst von den Regelungen und den vielfältigen Änderungen des SGB. Monatliche lebenslange Pflegerente, wenn vier von sechs Verrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr möglich sind und bei Demenz. Fest definierte, unabänderbare Kriterien. Chart 4 - Gothaer PflegeRent Invest - 7. Dezember
5 Definition Pflege im Vergleich zum Gesetz Regelung der Gothaer Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person für mindestens vier der folgenden sechs Verrichtungen der Hilfe einer anderen Person bedarf: Fortbewegen im Zimmer Aufstehen und Zubettgehen An- und Auskleiden Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken Waschen Verrichten der Notdurft Nachweis der Pflegebedürftigkeit erfolgt grundsätzlich über den Hausarzt Regelung nach SGB Die Schwerpflegebedürftigkeit (II) beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die grundpflegerische Hilfe muss täglich zu mindestens drei verschiedenen Zeiten nötig sein. Es muss mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe notwendig sein. Die Schwerstpflegebedürftigkeit (III) beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens fünf Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen und der konkrete Hilfebedarf jederzeit, auch nachts, gegeben ist. Die schlichte Verlagerung von Pflegemaßnahmen in die Nachtstunden reicht nicht aus. Nachweis der Pflegebedürftigkeit über den medizinischen Dienst Fazit: Bei dem SGB steht der Faktor Zeit im Vordergrund, Regelungen änderbar, medizinischer Dienst entscheidet. Bei Gothaer PflegeRent Invest gelten unveränderbare, objektive Kriterien mit Nachweis über den Hausarzt! Chart 5 - Gothaer PflegeRent Invest - 7. Dezember
6 Definition Leistung bei Demenz im Vergleich zum Gesetz Regelung der Gothaer bei Demenz Pflegebedürftigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person eine schwere Einschränkung der Alltagskompetenz aufweist, so dass die mentalen Fähigkeiten der versicherten Person sich infolge einer organischen Krankheit wie der Alzheimer'schen Krankheit erheblich verschlechtert haben, und die versicherte Person aufgrund der schweren Einschränkung der Alltagskompetenz der Beaufsichtigung bedarf, um Gefährdungen zu verhüten, und die schwere Einschränkung der Alltagskompetenz mit Standardtestverfahren nachgewiesen werden kann, und die schwere Einschränkung der Alltagskompetenz voraussichtlich dauerhaft bestehen wird. Nachweis durch ärztlichen Experten für Demenz. Voraussetzung: Schweregrad 5 (mittelschwere kognitive Leistungseinbußen) Regelung nach SGB bei Demenz Leistungen bei häuslicher Pflege für Menschen mit erheblich eingeschränkten Alltagskompetenzen: Der Leistungsanspruch besteht, wenn eine dementielle oder psychische Erkrankung oder eine geistige Behinderung besteht, in deren Folge die Aktivitäten im Rahmen der Alltagskompetenzen eingeschränkt oder nicht mehr wahrnehmbar sind. Allerdings muss auch ein grundpflegerischer und hauswirtschaftlicher Hilfebedarf bestehen. Dieser dann jedoch unterhalb dessen, was für Pflegestufe I Voraussetzung wäre (Pflegestufe 0). Patienten mit geringem Bedarf haben Anspruch auf bis zu Euro pro Jahr, Patienten mit erhöhtem Bedarf auf bis zu EUR p.a. Der Betrag ist zweckgebunden und darf nur für qualitätsgesicherte, anerkannte Betreuungsleistungen (z.b. für Betreuungsgruppen) verwendet werden. Feststellung durch den medizinischen Dienst Chart 6 - Gothaer PflegeRent Invest - 7. Dezember
7 Betrachtung der unterschiedlichen Leistungen bei Demenz SGB: - Voraussetzung: erheblich eingeschränkte Alltagskompetenzen sowie grundpflegerischer und hauswirtschaftlicher Hilfebedarf - Sehr geringe Leistung bei häuslicher Pflege von 100 EUR bis max. 200 EUR - Einsatz der Mittel nur zweckgebunden für anerkannte Betreuungsleistungen - Regelungen nach SGB können jederzeit geändert werden PflegeRent Invest: - Volle Leistung bei mittelschwerer Demenz - Individuelle, bedarfsgerechte Absicherung möglich - Finanzielle Mittel können nach persönlichen Wünschen eingesetzt werden (für Angehörige, Freunde, Pflegehilfskräfte etc.) - Objektive, unveränderbare Leistungskriterien Fazit: Die gesetzliche Pflege bleibt nur eine Teilkaskoversicherung, die mit eigenen Mitteln ergänzt werden muss (Ulla Schmidt). Die Leistungen vor allem bei Demenz sind äußerst gering. Gothaer PflegeRent Invest bietet auch hier den nötigen, hochwertigen Schutz! Chart 7 - Gothaer PflegeRent Invest - 7. Dezember 2010
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