Für das Jahr 2013 gelten folgende Grenzwerte und Rechengrößen innerhalb der gesetzlichen Sozialversicherung (SV):

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1 Wie hoch sind die Grenz- und Rechenwerte in der SV? Werte für das Jahr 2013 Für das Jahr 2013 gelten folgende Grenzwerte und Rechengrößen innerhalb der gesetzlichen ,00/4.350,00 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) ,00/3.937,50 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) ,00/3.937,50 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) ,00/5.800,00 EUR jährlich/monatlich (West) ,00/4.900,00 EUR jährlich/monatlich (Ost) ,00/2.695,00 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) ,00/2.695,00 EUR jährlich/monatlich (West) ,00/2.275,00 EUR jährlich/monatlich (Ost) 385,00 EUR monatlich (bundesweit) 450,00 EUR monatlich (bundesweit) 15,5 Prozent (Krankenversicherung, allgemein) 14,9 Prozent (Krankenversicherung, ermäßigt) 18,9 Prozent (Rentenversicherung) 3,0 Prozent (Arbeitslosenversicherung) 2,05 Prozent (Pflegeversicherung) 2,3 Prozent (Pfelgeversicherung; inkl. Zuschlag für Kinderlose) 0,15 Prozent (Insolvenzgeldumlage)

2 Werte für das Jahr 2012 Für das Jahr 2012 gelten folgende Grenzwerte und Rechengrößen innerhalb der gesetzlichen ,00/4.237,50 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) /3.825,00 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) ,00/3.825,00 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) ,00/5.600,00 EUR jährlich/monatlich (West) ,00/4.800,00 EUR jährlich/monatlich (Ost) ,00/2.625,00 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) ,00/2.625,00 EUR jährlich/monatlich (West) ,00/2.240,00 EUR jährlich/monatlich (Ost) 375,00 EUR monatlich (bundesweit) 400,00 EUR monatlich (bundesweit) 15,5 Prozent (Krankenversicherung, allgemein) 14,9 Prozent (Krankenversicherung, ermäßigt) 19,6 Prozent (Rentenversicherung) 3,0 Prozent (Arbeitslosenversicherung) 1,95 Prozent (Pflegeversicherung) 2,2 Prozent (Pfelgeversicherung; inkl. Zuschlag für Kinderlose) 0,04 Prozent (Insolvenzgeldumlage) Werte für das Jahr 2011 Für das Jahr 2011 gelten folgende Grenzwerte und Rechengrößen innerhalb der gesetzlichen

3 49.500/4.125,00 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) /3.712,50 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) /3.712,50 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) /5.500 EUR jährlich/monatlich (West) /4.800 EUR jährlich/monatlich (Ost) /2.555 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) /2.555 EUR jährlich/monatlich (West) /2.240 EUR jährlich/monatlich (Ost) 365,00 EUR monatlich (bundesweit) 400,00 EUR monatlich (bundesweit) 15,5 Prozent (Krankenversicherung, allgemein) 14,9 Prozent (Krankenversicherung, ermäßigt) 3,0 Prozent (Arbeitslosenversicherung) 1,95 Prozent (Pflegeversicherung) 2,2 Prozent (Pfelgeversicherung; inkl. Zuschlag für Kinderlose) 0,0 Prozent (Insolvenzgeldumlage) Werte für das Jahr 2010 Für das Jahr 2010 gelten folgende Grenzwerte und Rechengrößen innerhalb der gesetzlichen

4 49.950/4.162,50 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) /3.750 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) /3.750 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) /5.500 EUR jährlich/monatlich (West) /4.650 EUR jährlich/monatlich (Ost) /2.555 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) /2.555 EUR jährlich/monatlich (West) /2.170 EUR jährlich/monatlich (Ost) 365,00 EUR monatlich (bundesweit) 400,00 EUR monatlich (bundesweit) 14,9 Prozent (Krankenversicherung, allgemein) 14,3 Prozent (Krankenversicherung, ermäßigt) 2,8 Prozent (Arbeitslosenversicherung) 1,95 Prozent (Pflegeversicherung) Für Kinderlose gilt in der Pflegeversicherung ein Beitragszuschlag von 0,25 Prozentpunkten Werte für das Jahr 2009 Für das Jahr 2009 gelten folgende Grenzwerte und Rechengrößen innerhalb der gesetzlichen /4.050,00 EUR jährlich/monatlich (bundesweit)

5 44.100/3.675 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) /3.675 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) /5.400 EUR jährlich/monatlich (West) /4.550 EUR jährlich/monatlich (Ost) /2.520 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) /2.520 EUR jährlich/monatlich (West) /2.135 EUR jährlich/monatlich (Ost) 360,00 EUR monatlich (bundesweit) 400,00 EUR monatlich (bundesweit) 15,5 Prozent (Krankenversicherung, allgemein) 14,9 Prozent (Krankenversicherung, allgemein) ab ,9 Prozent (Krankenversicherung, ermäßigt) 14,3 Prozent (Krankenversicherung, ermäßigt) ab ,8 Prozent (Arbeitslosenversicherung) 1,95 Prozent (Pflegeversicherung) Für Kinderlose gilt in der Pflegeversicherung ein Beitragszuschlag von 0,25 Prozentpunkten Werte für das Jahr 2008 Für das Jahr 2008 gelten folgende Grenzwerte und Rechengrößen innerhalb der gesetzlichen /4.012,50 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) /3.600 EUR jährlich/monatlich (bundesweit)

6 43.200/3.600 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) /5.300 EUR jährlich/monatlich (West) /4.500 EUR jährlich/monatlich (Ost) /2.485 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) /2.485 EUR jährlich/monatlich (West) /2.100,00 EUR jährlich/monatlich (Ost, unverändert) 355,00 EUR monatlich (bundesweit) Geringverdienergrenze * 3,3 Prozent (Arbeitslosenversicherung) 1,7 Prozent (Pflegeversicherung) 1,95 Prozent (Pflegeversicherung ab ) Für Kinderlose gilt in der Pflegeversicherung ein Beitragszuschlag von 0,25 Prozentpunkten Sachbezugswerte Sofern Sachbezüge Bestandteil des Lohnes sind, unterliegen auch diese der Beitragspflicht. Der Wert für "freie Verpflegung" beträgt 2008 bundeseinheitlich 205,00 Euro/Monat (Frühstück: 45,00 Euro, Mittag-/Abendessen: 80,00 Euro). Für "freie Unterkunft" sind 198,00 Euro/Monat zu berücksichtigen. Werte für das Jahr 2007 Für das Jahr 2007 gelten folgende Grenzwerte und Rechengrößen innerhalb der gesetzlichen /3.975,00 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) ,00/3.562,50 EUR jährlich/monatlich (bundesweit)

7 42.750,00/3.562,50 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) ,00/5.250,00 EUR jährlich/monatlich (West) ,00/4.550,00 EUR jährlich/monatlich (Ost, unverändert) ,00/2.450,00 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) ,00/2.450,00 EUR jährlich/monatlich (West) /2.100,00 EUR jährlich/monatlich (Ost) 350,00 EUR monatlich (bundesweit) Geringverdienergrenze * 4,2 Prozent (Arbeitslosenversicherung) 1,7 Prozent (Pflegeversicherung) Sachbezugswerte Sofern Sachbezüge Bestandteil des Lohnes sind, unterliegen auch diese der Beitragspflicht. Der Wert für "freie Verpflegung" soll 2007 bundeseinheitlich 205,00 Euro/Monat (Frühstück: 45,00 Euro, Mittag-/Abendessen: 80,00 Euro) betragen. Für "freie Unterkunft" sind 198,00 Euro/Monat (alte Bundesländer) bzw. 192,06 Euro/Monat (neue Bundesländer, entspricht -3 Prozent) zu berücksichtigen. Werte für das Jahr 2006 Für das Jahr 2006 galten folgende Grenzwerte und Rechengrößen innerhalb der gesetzlichen /3.937,50 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) ,00/3.562,50 EUR jährlich/monatlich (bundesweit)

8 42.750,00/3.562,50 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) ,00/5.250,00 EUR jährlich/monatlich (West) ,00/4.400,00 EUR jährlich/monatlich (Ost, unverändert) ,00/2.450,00 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) ,00/2.450,00 EUR jährlich/monatlich (West) ,00/2.065,00 EUR jährlich/monatlich (Ost) 350,00 EUR monatlich (bundesweit) Geringverdienergrenze * 19,5 Prozent (Rentenversicherung) 6,5 Prozent (Arbeitslosenversicherung) 1,7 Prozent (Pflegeversicherung) Sachbezugswerte Die Höhe der Sachbezüge wird in der Sachbezugsverordnung jährlich neu festgelegt. Die Sachbezugsverordnung bestimmt den Wert der Sachbezüge, die Beschäftigte als Teil ihres Arbeitsentgelts erhalten. Der Wert von Sachbezügen wie Verpflegung, Unterkunft oder Wohnung wird entsprechend der für das Jahr 2006 erwarteten Steigerung des Preisindex für die privaten Konsumausgaben angepasst. Der Wert für Verpflegung wird um 2,40 Euro auf 202,70 Euro angehoben. Für die Unterkunft in den alten Ländern erhöht sich der Wert um 2,30 Euro auf 196,50 Euro und in den neuen Ländern um 4,00 Euro auf 182,00 Euro. Werte für das Jahr 2005 Für das Jahr 2005 galten folgende Grenzwerte und Rechengrößen innerhalb der gesetzlichen ,00/3.900,00 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) ,00/3.525,00 EUR jährlich/monatlich (bundesweit)

9 42.300,00/3.525,00 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) ,00/5.200,00 EUR jährlich/monatlich (West) ,00/4.400,00 EUR jährlich/monatlich (Ost) ,00/2.415,00 EUR jährlich/monatlich (bundesweit) ,00/2.415,00 EUR jährlich/monatlich (West) ,00/2.030,00 EUR jährlich/monatlich (Ost) 345,00 EUR monatlich (bundesweit) Geringverdienergrenze * 19,5 Prozent (Rentenversicherung) 6,5 Prozent (Arbeitslosenversicherung) 1,7 Prozent (Pflegeversicherung) *Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung war bis einschließlich 2008 von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

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