Soziale Sicherung Solo-Selbstständiger. Soziale Absicherung von (Solo-) Selbstständigen. Selbstständige und ihre Gewerkschaft

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1 Soziale Sicherung Solo-r Soziale Absicherung von (Solo-) n

2 Die Säulen der sozialen Sicherung Wie können / müssen sich absichern? Krankenversicherung (gesetzlich / privat) Pflegeversicherung Altersversorgung Arbeitslosenversicherung (ggfs. freiwillig)

3 Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Pflicht seit für alle, die schon mal gesetzlich versichert waren. ab 365 (bis dahin ggfs. Familienmitversicherung) / 450 bis derzeit 4.000,50 Beitragsbemessungsgrenze 14,9% Wahloption Krankengeld (ab 7. Woche) Extrazahlung = 0,6 % Wahltarif ab 3. Woche C M M M Familienmitversicherung Grundlage angenommenes Mindesteinkommen Ermäßigter Beitrag = Hartz IV-Kriterien Nachzahlung Beiträge sonst nur Notfallversorgung

4 GKV die Kosten [Stand 2014] Alle Beträge in Euro Krankenversicherung (ohne Krankengeld) Pflegeversicherung Hauptberuflich / Jahr 2.073,75 / Monat Jahreseinkommen Bezugsgröße für Mindestbeitrag Gründungszuschuss/ ermäßigter Beitrag Sonstige Beitragsbemessungsgrenze West Ost Beitragssatz (voller Satz) Normalbeitrag 14,9% 2,05% Zuschlag für Kinderlose 0,25% Hauptberuflich 308,99 42,51 Monatsbeitrag (voller Beitrag) Mindestbeitrag Gründungszuschuss / ermäßigter Beitrag 205,99 28,34 Sonstige 137,33 18,69 Regel- (Höchst-)beitrag West Ost 603,45 93,15

5 Private Krankenversicherung Seit Pflicht für - ohne Vorversicherung - oder früherer PKV-Mitgliedschaft Basistarif max. 627,75 / Monat (½ Beitrag auf Antrag möglich) Einzelversicherung jedes Familienmitglieds (Ehepaare 150%) M keine Rückkehr-Möglichkeit in GKV (ausgenommen Festanstellung bis zu Beitragsbemessungsgrenze) M Nachzahlung Beiträge sonst nur Notfallversorgung

6 Altersvorsorge Private Vorsorge nicht Hartz IV-sicher bezuschusste Versicherungspflicht DRV = Ausnahme Landwirte (landwirtschaftliche Sozialversicherung Rentenversicherungspflichtige nach SGB VI 2 Künstlerinnen und Publizisten, Hausgewerbetreibende, Handwerker (18 Jahre lang), Versicherungspflicht gilt auch bei nebenberuflicher Tätigkeit > 450

7 Freiwillige Arbeitslosenversicherung Vor Aufnahme hauptberuflicher Selbstständigkeit (> 15 Wochenstunden) 12 Monate innerhalb der letzten zwei Jahre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder ALG I oder andere Ersatzleistungen Antrag spätestens 3 Monat nach Aufnahme der Selbstständigkeit Kosten einkommensunabhängig ca. 83 West bzw. 70 Ost (außer Gründerinnen = 50%) qualifikationsabhängige Leistung von höchste Stufe West bis 613,80 geringste Stufe Ost (für Singles) Pflichtversicherung auf Antrag 5 Jahre Bindung (außer Nichtzahlung) nur zweimalige Meldung möglich dann Rausschmiss

8 Belastungen summa summarum West Ost Krankenversicherung (ohne Krankengeld) 308,99 308,99 Krankengeld ab 7. Woche 83,03 83,03 Pflegeversicherung 42,51 42,51 Rentenversicherung (= 1 Entgeltpunkt) 522,59 443,21 freiwillige Arbeitslosenversicherung 82,96 70, ,08 948,10

9 Sonderfall KSK Künstlerin nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt. PFLICHTversicherung für alle die Kultur- und Medienschaffenden, die selbstständig, erwerbsmäßig tätig sind und mindestens / Jahr verdienen (Einkommensteuer) (Ausnahme BerufseinsteigerInnen / 2 x in sechs Jahren) (private oder gesetzliche) Kranken-, Pflege-, Renten-(DRV)-Versicherung Versicherte: 50% Verwerterabgabe: 30% Bundeszuschuss: 20% Grundlage: geschätztes Einkommen / Korrektur möglich

10 DANKESCHÖN!!! DANKE FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT!

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