Persönliche Absicherung für Selbständige Berlin
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- Daniela Heinrich
- vor 8 Jahren
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1 Persönliche Absicherung für Selbständige Berlin Tetra Images/Corbis
2 Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung Versicherungspflicht für Alle versicherungspflichtig i.d.r. nicht versicherungs- Pflichtig Ausnahme: best. Personengruppen Nicht versicherungspflichtig je nach Vorschrift der zuständigen Berufsgenossenschaft Freiwillige Versicherung möglich Freiwillige oder Pflichtversicherung möglich Versicherungspflicht auf Antrag möglich
3 Krankenversicherung/Pflegeversicherung - Meldung bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Prüfung im Einzelfall, ob eine Tätigkeit im Haupt- oder Nebengewerbe vorliegt - freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse möglich, wenn zu als Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert war als Arbeitnehmer gesetzlich freiwillig versichert war beitragsfrei in der Familienversicherung versichert war - bei einer Tätigkeit im Nebenerwerb kann die Versicherung ggf. auch in der Familienversicherung fortgeführt werden
4 Krankenversicherung/Pflegeversicherung Beiträge zur freiwilligen Versicherung - es zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bis zur Beitragsbemessungsgrenze = 4.125,00 mtl. für Veränderungen im Einkommen werden anhand des Einkommensteuerbescheides nachgewiesen bzw. wird der Bescheid von der KK angefragt - Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld bei 14 % - Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld beträgt 14,6% - individueller Beitragssatz der Krankenkasse
5 Krankenversicherung/Pflegeversicherung - Mindestbemessung der Beitrag für hauptberuflich Selbständige beträgt bis zur Summe von 2.126,25 = ca 298 Beitrag im Monat für Personen, die durch die Agentur für Arbeit mit dem Gründungszuschuss gefördert werden oder auf Antrag Bedürftigkeit festgestellt wurde, wird die Bemessungsgrundlage auf 1417,50 abgesenkt = ca 198 Beitrag im Monat für Personen im Nebenerwerb, ohne die Möglichkeit einer Absicherung in der Familienversicherung, beträgt die Mindestbemessungsgrundlage mtl. 945,00. = 132 Beitrag im Monat (Zahlen gelten für 2015/Beitragssatz 14 % ohne Anspruch auf Krankengeld sind gerundet/ + individueller Zusatzbeitrag)
6 Krankenversicherung/Pflegeversicherung Die gesetzliche Pflegeversicherung folgt grundsätzlich der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung führt daher zur Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Die Grundlagen zur Beitragsbemessung werden analog der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Der Beitragssatz beträgt für Versicherte mit Kind 2,35 %. Versicherte ohne Kind haben einen erhöhten Beitragssatz von 2.60 %.
7 Krankenversicherung/Pflegeversicherung Absicherung über ein privates Versicherungsunternehmen - Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung - Beitragsbemessung erfolgt anhand der Vertragsleistungen - nicht jeder Zeit ein Wechsel in den gesetzliche Krankenkasse möglich - Basistarif - Bildung von Altersrückstellungen
8 Rentenversicherung Rentenversicherungspflicht: - selbständige Handwerker - selbständige Lehrer/ Dozenten und Erzieher - Pflegepersonen - Hebammen - Seelotsen - Hausgewerbetreibende - Küstenschiffer oder Küstenfischer - Künstler oder Publizisten - Selbständige mit einem Auftraggeber Alle Selbständigen, die nicht versicherungspflichtig sind, haben die Möglichkeit, auf Antrag rentenversicherungspflichtig zu werden oder freiwillige Beiträge zu zahlen.
9 Rentenversicherung Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung - Beitragssatz einheitlich 18,9 % - monatliche Bezugsgröße : West: / Ost: Regelbeitrag : 530,15 / 451,61 mtl. - Beitragsbemessungsgrenze 2015 West: monatlich / Ost aktueller Rentenwert 2015 West: 29,21 / Ost: 27,05 - vorläufiges Durchschnittsentgelt 2015 : ,00 Euro
10 Rentenversicherung Pflichtversicherung/Pflichtversicherung auf Antrag für Selbständige - Ausübung einer selbständige Erwerbstätigkeit - Nachweis einer selbständigen Tätigkeit durch Handelsregistereintragung, Gewerbeanmeldung, die Gewerbeerlaubnis oder ein Gesellschaftsvertrag - Pflichtversicherung auf Antrag alle Rechte und Pflichten eines Pflichtversicherten Höhe der Beiträge - Selbständige können entweder den so genannten Regelbeitrag oder einen einkommensgerechten Beitrag zahlen - bis zum Ablauf von 3 Kalenderjahren nach dem Jahr der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit kann ohne Nachweis des tatsächlich erzielten Arbeitseinkommens der halbe Regelbeitrag (monatlich 265,07 Euro, in den neuen Bundesländern 225,80 Euro) gezahlt werden - Seelotsen, Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer und Küstenfischer sowie Künstler und Publizisten müssen aber einen einkommensgerechten Beitrag zahlen Wer bezahlt die Beiträge? - Selbständige müssen die Beiträge grundsätzlich in voller Höhe selbst zahlen - Ausnahme für Künstler, Publizisten und Hausgewerbetreibende - Beiträge für diese Personen werden von den Versicherten und den Arbeitgebern je zur Hälfte getragen
11 Rentenversicherung freiwillige Rentenversicherung: - Beiträge steigern Rentenanspruch - Jahr 2015 Mindestbeitrag von 84,15 Euro monatlich, Erhöhung monatlicher Rentenanspruch um rund 4,50 Euro - Höchstbetrag von 1.131,35 Euro, Erhöhung monatlich 56,89 Euro - durchschnittlichen Zahlbetrag von 530,15 Euro steigt der monatliche Rentenanspruch um 27,81 Euro Vorteile einer freiwilligen Versicherung - Beitragsleistung sichert Anwartschaft auf Rente bei vorzeitiger Erwerbsminderung, wenn am 31. Dezember 1983 bereits die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren zurückgelegt wurde, seit Januar 1984 jeden Monat mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt hat und ohne Unterbrechung freiwillige Beiträge zahlt - Wartezeiterfüllung bei Altersrenten/Regelaltersrente
12 3 Säulen der Altersvorsorge Gesetzliche Altersvorsorge Gesetzliche Rentenversicherung Alterssicherung der Landwirte Beamten- und Soldatenversorgung Berufsständische Versorgung Regelsicherungsfunktion Betriebliche Altersversorgung Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse Direktzusage Ergänzungsfunktion Private Altersvorsorge Versicherungsprodukte Bankprodukte Fondsprodukte Riester-Rente Rürup Rente Wohnriester Ergänzungsfunktion
13 Arbeitslosenversicherung Voraussetzungen für Selbständige Vorversicherungszeit: - vorher Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit (innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss der Antragsteller mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis nach dem SGB III gestanden haben) - Bezug einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III (Dauer des Bezugs spielt dabei keine Rolle) Unmittelbarkeit: - wenn die Zeit zwischen der Aufnahme der Tätigkeit, die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt und dem Versicherungspflichtverhältnis (Beschäftigung oder der Bezug einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III) nicht mehr als ein Monat beträgt
14 Arbeitslosenversicherung Antragstellung - Agentur für Arbeit am Wohnort - dreimonatige Antragsfrist - Nachweis der hauptberuflichen Selbständigkeit durch Gewerbeanmeldung oder Bescheinigung Steuerberater - selbständige Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden wöchentlich ausgeübt werden Ausschlussgrund: - zweimal Bezug Arbeitslosengeld aus demselben Anspruch - keine erneute Zahlung möglich
15 Arbeitslosenversicherung Beitragszahlung: - monatliche oder jährliche Beitragszahlung - Kündigung nach fünf Jahren möglich - Beitrag ist vom Versicherten allein zu tragen Höhe der Beiträge: - für die Selbständigen 3,0 % der monatlichen Bezugsgröße auf der Basis der Bezugsgröße (2.835 Euro West, Euro Ost) errechnet sich allgemein ein Beitrag in Höhe Euro (West) und 72,45 Euro (Ost) - Existenzgründer zahlen im ersten Jahr nach Gründung die Hälfte ( ,53 West/36,23 Ost) - Bezugsgröße Ost oder West: richtet sich nach Tätigkeitsgebiet
16 Arbeitslosenversicherung Eintritt der Arbeitslosigkeit - Zeiten der Versicherungspflicht auf Antrag anwartschaftsbegründend mindestens 150 Tage Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb von zwei Jahren - Höhe des Arbeitslosengeldes nach einem fiktiven Arbeitsentgelt - Höhe dieses fiktiven Arbeitsentgelts: abhängig von Vermittlungsbemühungen für die Ausübung dieser Beschäftigung erforderlichen Qualifikation Beispiel (2014): (Steuerklasse III, mit Kind) wie folgt: Hoch-/Fachhochschule (Q-Gruppe 1) 1.534,80 (W) 1.351,50 (O) Fachschule/Meister (Q-Gruppe 2) 1.334,70 (W) 1.172,40 (O) abgeschlossener Ausbildungsberuf (Q-Gruppe 3) 1.118,70 (W) 974,10 (O) keine Ausbildung (Q-Gruppe 4) 866,10 (W) 734,70 (O) Bitte beachten Sie, dass das hier berechnete Arbeitslosengeld lediglich ein Orientierungswert für Sie sein kann.
17 Gesetzliche Unfallversicherung Meldepflicht bei Unternehmensgründung - Vorbereitung/Gründung eines Unternehmens - Zuordnung der entsprechenden Berufsgenossenschaft - Hilfe durch Infoline der DGUV unter 0800/ Meldung innerhalb einer Woche bei zuständiger Berufsgenossenschaft - Gewerbeanmeldung an zuständige Berufsgenossenschaft durch Gewerbeamt - Feststellung der Beitragspflicht/regelt die Satzung - Unternehmer/Freiberufler in der Regel nicht pflichtversichert - Freiwillige Versicherung möglich Pflicht des Unternehmens zur Meldung: - Art und Gegenstand des Unternehmens - ab wann erstmalig Arbeitnehmer - Beginn der unternehmernehmerischen Tätigkeit
18 Gesetzliche Unfallversicherung gesetzliche Unfallversicherung Arbeitnehmer: - grundsätzlich alle Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert - Ablösung der Unternehmerhaftpflicht gegenüber den Beschäftigten - bessere Absicherung für den beruflichen Bereich als unter Kostengesichtspunkten vergleichbare Unfallversicherung gesetzliche Unfallversicherung Existenzgründer/Unternehmer: - Absicherung für Existenzgründer möglich; in der Regel freiwillig - Empfehlung Existenzgründer Prüfung der freiwilligen Versicherung/Satzung - geringe Beiträge bei erheblichen Versicherungsschutz (Verletztengeld) - meistens Risikoversicherung - Unternehmerpflichtversicherung/Höhe der Beiträge Satzungsrecht (z.b. med. Berufe, Pflegeberufe) Versicherungsschutz: Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit
19 Informationsangebot Informationstelefon des BMWI: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 20:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
20 Informationsangebot
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