Blitzlicht Versicherung. Worauf Sie beim Start achten müssen!
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- Manuela Kuntz
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Blitzlicht Versicherung Worauf Sie beim Start achten müssen!
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3 Gründung einer Kochschule ( 1 ) mtl. 360,00 Gewinn./. 0,00 KV./. 0,00 RV./. 100,00 EKSt. = 260,00
4 Gründung einer Kochschule ( 2 ) mtl ,00 Gewinn./. 322,89 KV./. 199,00 RV./. 150,00 EKSt. = 328,11
5 Gründung einer Kochschule ( 1 / 2 ) 360,00 Gewinn 1.000,00 Gewinn 0,00 KV 322,89 KV 0,00 RV 199,00 RV 105,00 EKSt. 150,00 EKSt. 255,00 328, ,00!!!
6 Inhalte : Persönliche Absicherung für Unternehmer / Existenzgründer
7 Versicherungen für Unternehmer / Existenzgründer Pflicht freiwillig Krankenversicherung ja Pflegeversicherung ja Rentenversicherung (Altersvorsorge) ggf. unbedingt Arbeitslosenversicherung nein *) Unfallversicherung ggf. *) Berufshaftpflichtversicherung **) sonst. Versicherungen nein? *) freiwillige Versicherung möglich **) in einigen Freien Berufen besteht Versicherungspflicht!
8 Krankenversicherung für Unternehmer / Existenzgründer gesetzliche Krankenversicherung Weiterversicherung möglich, wer vor der Selbstständigkeit auch gesetzlich versichert war. 24 Monate (GKV) in den letzten 5 Jahren 12 Monate (GKV) unmittelbar vor Selbstständigkeit Option : gesetzlich oder privat Innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ist der Antrag auf Weiterversicherung zu stellen! private Krankenversicherung Grundsätzlich muss sich privat versichern : wer vor der Selbstständigkeit schon privat versichert war. wer noch nie krankenversichert war Einstieg zum Basistarif max. Höchstbetrag GKV keine Gesundheitsprüfung unabhängig von :» Eintrittsalter» Geschlecht
9 Krankenversicherung für Unternehmer / Existenzgründer gesetzliche Krankenversicherung Beitrag ( 14,9 % ) mit KG-Anspruch prozentual nach Einkommen Basis : 3.750,-- / Monat auf Antrag : 1.916,25 (ExGr.) 1.277,50 (GZ) Sachleistung gegen Versicherungsnachweis zzgl. Zuzahlungen z.b. Praxisgebühr Familienversicherung (beitragsneutral) Krankengeldanspruch private Krankenversicherung Beitrag individuell nach Eintrittsalter Geschlecht Gesundheitszustand Prinzip der Kostenerstattung Rechnungen müssen zunächst selbst bezahlt werden keine Familienversicherung! Beitrag pro Kopf Krankentagegeld (zusätzlich)
10 Krankenversicherung für Unternehmer / Existenzgründer Ehegatten, die über die gesetzliche KV beitragsfrei mitversichert sind und eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausüben sind beitragsfrei über die Familienversicherung krankenversichert, wenn : der Arbeitsaufwand nicht mehr als 18 Stunden / Woche und die Summe aller Einkünfte nicht mehr als 365,-- / Monat bei hauptberuflich ausgeübter Tätigkeit oder bei höheren Einkünften entfällt die beitragsfreie Kranken-Versicherung
11 Krankenversicherung für Unternehmer / Existenzgründer Nebenberuflich Selbstständige sind über ihre bestehende (gesetzliche) KV versichert, wenn bestimmte Kriterien eingehalten werden. die KV prüft : Art und Umfang der Tätigkeit Höhe des Einkommens ( nur relevant für die GKV )
12 Krankenversicherung für Unternehmer / Existenzgründer GbR und OHG Gesellschafter : mitarbeitende Gesellschafter sind im sozialversicherungsrechtlichen Sinn selbstständig Tätige GmbH Gesellschafter / Geschäftsführer : ob Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH einer Versicherungspflicht *) unterliegen oder gar familienversichert bleiben können, ist im Einzelfall mit der jeweiligen Krankenkasse zu klären *) Versicherungspflicht als Arbeitnehmer / Angestellter
13 Pflegeversicherung für Unternehmer / Existenzgründer Alle Mitglieder der gesetzlichen, freiwilligen oder privaten Krankenversicherung sind in der Pflegeversicherung grundsätzlich pflichtversichert. freiwillig- oder privat versicherte Personen haben die Möglichkeit, sich gegen Nachweis einer entsprechenden privaten Versicherung von der gesetzlichen Pflegeversicherung befreien zu lassen. Antragstellungsfrist zur Befreiung aus der Pflegeversicherung : 3 Monate Nach Verlassen der gesetzlichen Pflegeversicherung besteht keine Möglichkeit mehr, dort erneut Mitglied zu werden. In der gesetzlichen Pflegeversicherung sind Familienangehörige (Ehepartner und Kinder) beitragsfrei mitversichert. Private Versicherungen erheben für den Ehepartner einen zusätzlichen Beitrag.
14 Arbeitslosenversicherung für Unternehmer / Existenzgründer keine Versicherungspflicht seit dem 01. Februar 2006 haben Existenzgründer die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen Arbeitslosigkeit zu versichern Frist zur Antragstellung bei der Bundesagentur für Arbeit 4 Wochen nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. (Bedingung : in den letzten 24 Monaten 12 Monate Pflichtbeiträge ) Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag Monatsbeitrag beträgt zur Zeit 17,89 zunächst befristet bis 31.Dezember 2010 Regierung prüft zur Zeit die Verlängerung
15 Arbeitslosenversicherung für Unternehmer / Existenzgründer Auf Basis der jeweiligen Ausbildung und Annahme des fiktiven Einkommens errechnen sich beispielhaft folgende Leistungen : Qualifikation mtl. Leistungen (Basis 2008) *) Hochschul- oder FH-Abschluss 1.266,00 / mtl. Meister- oder Fachschulabschluss 1.116,90 / mtl. mit abgeschlossener Berufsausbildung 934,80 / mtl. ohne abgeschlossene Berufsausbildung 716,70 / mtl. *) Steuerklasse III, ohne Kind Die Bezugsdauer richtet sich nach dem individuellen Versicherungsverlauf
16 Rentenversicherung Unternehmer / Existenzgründer keine generelle Versicherungspflicht bestimmte Personenkreise sind kraft Gesetz rentenversicherungspflichtig Lehrer Handwerker (216 Pflichtbeiträge = 18 Jahre) Künstler und Publizisten Selbstständige mit überwiegend einem Auftraggeber Monatsbeitrag beträgt ½ Regelsatz = zur Zeit 254,22 oder Einkommensgerecht ( = Einkommen x 19,9 % )
17 Berufsgenossenschaft ( BG ) ( gesetzliche Unfallversicherung ) Unternehmer können der für ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft freiwillig beitreten, um eigene Unfall- und Berufsrisiken abzusichern. In bestimmten Branchen gibt es eine so genannte satzungsgemäße Unternehmerpflichtversicherung Eine Befreiung hiervon ist nur in Ausnahmefällen auf Antrag möglich.
18 Berufsgenossenschaft ( BG ) ( gesetzliche Unfallversicherung ) gesetzliche Pflichtversicherung Die Beitragshöhe wird von der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft festgelegt und richtet sich nach der Summe der Arbeitsentgelte der Versicherten der Anzahl der Mitarbeiter der Gefahrenklasse des Gewerbezweiges der Schwere der Unfälle in diesem Gewerbezweig Der Beitrag wird jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres für das vergangene Jahr erhoben Die Beiträge werden vom Arbeitgeber allein in voller Höhe getragen und an die jeweilige Berufsgenossenschaft abgeführt Informationen :
19 Beispiele zum Berufsgenossenschaftsbeitrag Holz-Berufsgenossenschaft Bruttolohnsumme: gewerbliche Mitarbeiter ,-- Mitarbeiter Büro/Verwaltung ,-- Herstellung von Polstermöbeln : 1.540,-- / Jahr Tischlerei 2.940,-- / Jahr Sägewerke 5.740,-- / Jahr Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel Bruttolohnsumme : ,-- Textileinzelhandel 957,-- / Jahr Blumeneinzelhandel 3.037,-- / Jahr Einzelhandel mit Krafträdern 5.738,-- / Jahr
20 Umlagen U 1 / U 2 / U3 gesetzliche Pflichtabgaben Die Beiträge sind ausschließlich vom Arbeitgeber an die jeweiligen Krankenkassen zu bezahlen Berechnungsbasis ist die Summe der rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelte Umlage U1 zur Erstattung von Aufwendungen der Arbeitgeber aus Entgeltfortzahlungsverpflichtungen Beitragssätze : 1,5 % - 3,4 % je nach Erstattungssatz Pflichtabgabe für Unternehmen bis zu regelmäßig 30 Beschäftigten Umlage U2 zur Erstattung von Aufwendungen der Arbeitgeber aus Mutterschaftsleistungen Beitragssatz : 0,28 % Pflichtabgabe ohne Beschäftigtenhöchstgrenze Umlage U3 Insolvenzgeldumlage Beitragssatz : 0,1 %
21 400 Euro-Jobs (Mini-Jobs) Pauschalbetrag in Höhe von 30,0 % auf das gezahlte Gehalt 15 % Rentenversicherung 13 % Krankenversicherung 2 % Steuern abzuführen an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See trotz der Kranken- und Rentenversicherungspauschale ist der Arbeitnehmer nicht kranken- und rentenversichert! Informationen :
22 Künstler - Sozialkasse KSK Künstler-Sozialkasse Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft oder lehrt Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt. Informationen :
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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