Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

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2 Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Geringfügigkeit liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 450 Euro im Monat nicht übersteigt. Die wöchentliche Arbeitszeit ist nicht relevant. Minijobs sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Ab besteht allerdings Rentenversicherungspflicht. Eine Befreiung ist auf Antrag möglich. Unterschied zum Midijob Der Midijob ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der Gleitzone zwischen 450,01 und 850 Euro. Arbeitnehmer/innen zahlen bei dieser Jobvariante geringere Sozialversicherungsbeiträge. So wirken Minijobs auf das Arbeitslosengeld Für Arbeitslosengeld I gilt: Wenn Sie regelmäßig mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie nicht mehr arbeitslos und können deshalb auch kein Arbeitslosengeld I erhalten. Für Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gilt diese wöchentliche Stundengrenze nicht. Nebeneinkommen wird angerechnet Wenn Sie Arbeitslosengeld I oder II beziehen und einen Minijob aufnehmen, müssen Sie dies unbedingt Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter mitteilen! Das Nebeneinkommen wird unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Ihre Leistungen angerechnet.

3 Mehr Netto vom Brutto Beim Minijob zahlen Sie als Arbeitnehmer/in einen geringen Beitragsanteil in die Rentenversicherung, mindestens nach einem Einkommen von 175 Euro. Ansonsten werden keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Verdienen Sie mehr als 450 Euro, sind Sie in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig, in Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Bei einem Einkommen von 450,01 bis 850 Euro - Gleitzone - zahlen Sie geringere Beitragssätze. Steuerliche Behandlung Grundsätzlich unterliegen alle Einnahmen der Steuerpflicht. Als geringfügig Beschäftigte ohne weitere Einnahmen zahlen Sie aber - unabhängig von Ihrer Steuerklasse - keine Steuern, wenn Ihr Arbeitgeber zwei Prozent Pauschalsteuer abführt. Mehrere geringfügige Beschäftigungen Es ist möglich, mehrere geringfügige Beschäftigungen nebeneinander auszuüben. Die Einkommen der Minijobs werden addiert. Wird dabei der Betrag von 450 Euro überschritten, werden alle Minijobs versicherungspflichtig. Versicherungspflichtig und versicherungsfrei Sie können zeitgleich eine geringfügige mit einer sozialversicherungspflichtigen (Haupt-) Beschäftigung kombinieren. Die geringfügige Beschäftigung bleibt dann versicherungsfrei. Jede weitere geringfügige Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig, auch wenn die Grenze von 450 Euro nicht erreicht wird.

4 Soziale Absicherung Durch eine geringfügige Beschäftigung erwerben Sie keine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung Kranken- und Pflegeversicherung Rentenversicherung (wenn der Minijob vor dem begonnen hat). Der gezahlte Beitrag zur Rentenversicherung wirkt rentensteigernd. Andere Ansprüche auf Leistungen aus der Rentenversicherung bestehen nur, wenn Sie durch eigene Beiträge aufstocken. Infos zur Rentenversicherung bei Minijobs ab finden Sie auf der nächsten Seite Unfallversicherung Als Minijobber sind Sie gesetzlich unfallversichert. Arbeitsrechtliche Absicherung Als geringfügig Beschäftigte haben Sie die gleichen Rechte wie Teilzeit- oder Vollzeitkräfte. Sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall an Feiertagen Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen bei Krankheit ohne anschließenden Krankengeldanspruch Die Konditionen sollten schriftlich in einem Arbeitsvertrag oder in einer zusätzlichen Vereinbarung festgehalten werden. Bei Schwangerschaft gelten die Regelungen des Mutterschutzgesetzes.

5 Besonderheiten in der Rentenversicherung Ab gilt: Der Rentenbeitragssatz beträgt 18,9 Prozent. Der Arbeitgeberanteil liegt bei 15 Prozent. Sie leisten die fehlenden 3,9 Prozent und erwerben damit wichtige Ansprüche in der Rentenversicherung, zum Beispiel Rehabilitation, Rente wegen Erwerbsminderung oder vorzeitige Altersrente. Auf Antrag können Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Teilen Sie dies Ihrem Arbeitgeber schriftlich mit. Wenn Sie bereits vor dem in einem Minijob versicherungsfrei beschäftigt waren, bleiben Sie das auch weiterhin. Bei Erhöhung des Einkommens auf maximal 450 Euro werden Sie rentenversicherungspflichtig, können aber die Befreiung beantragen. Für Minijobs im Haushalt gelten besondere Regelungen. Bitte informieren Sie sich. Beratung und Vermittlung der Arbeitsagentur: Terminvereinbarung über die Servicerufnummer * *(Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min) nur noch bis zum Ab gilt eine neue Servicerufnummer, die rechtzeitig bekannt gegeben wird. Die neue Rufnummer wird auch unter veröffentlicht

6 Herausgeber Agentur für Arbeit Landau Sandra Welsch Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt April 2013

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