Richtig gut versichert.
|
|
|
- Dominik Maus
- vor 10 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Richtig gut versichert. Mit der Audi BKK durchs Studium. Wir sind für Sie da!
2 Alles Gute fürs Studium. Versichert mit der Audi BKK alles, was Sie wissen müssen. Wer ein Studium beginnt, startet in einen völlig neuen Lebensabschnitt. Und da tauchen meist auch neue Fragen auf: Wie läuft das mit der Krankenversicherung? Was passiert, wenn ich nebenbei jobbe? Und wie viel muss ich monatlich bezahlen? Wir geben Ihnen wichtige Tipps und Infos mit auf den Weg, damit Sie von Anfang an gut versichert sind. Immer für Sie da: Audi BKK. Krankenversichert, na klar. Aber wie? Ohne Krankenversicherung geht s nicht: Wer ein Studium beginnt, muss vor der Immatrikulation nachweisen, dass er krankenversichert ist. In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht als Student bei einer gesetzlichen Krankenkasse, außer Sie sind familienversichert. Sofern Sie über Ihre Eltern privat mitversichert sind, ist es möglich, sich von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen. Bitte beachten Sie, dass diese Befreiung grundsätzlich für die gesamte Dauer des Studiums gilt. Keine Auswirkung hat die Befreiung, falls Sie ggf. einen Nebenjob antreten und somit als Arbeitnehmer versicherungspflichtig werden.
3 Familienversicherung: einfach und beitragsfrei Studienanfänger sind meistens über ihre Eltern familienversichert. Das heißt, sie selber müssen keine Beiträge zahlen. Voraussetzung für die Familienversicherung ist allerdings, dass mindestens ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und der Studierende nicht älter als 25 Jahre ist. Bei Wehr- oder Zivildienst kann sich diese Frist verlängern. Die Familienversicherung ist nicht möglich, wenn... der andere Elternteil privat versichert ist und ein relativ hohes Einkommen hat, welches über dem des gesetzlich versicherten Elternteils liegt und auch die Versicherungspflichtgrenze überschreitet; Ihr eigenes Gesamteinkommen monatlich 395 Euro bzw. 450 Euro bei geringfügigen Beschäf tigungen überschreitet. BAföG und Unterhaltszahlungen der Eltern gelten nicht als Einkommen. Zum Beispiel Ihre Mutter ist bei der Audi BKK versichert, ihr monatliches Einkommen be trägt Euro. Ihr Vater ist privat versichert mit monatlich mehr als 4.462,50 Euro (Versicherungspflichtgrenze des Jahres 2014). Lösung: Die beitragsfreie Familienversicherung ist in diesem Fall nicht mehr möglich. Sie müssen sich selbst als Student versichern. Krankenversicherung der Studenten Wer nicht mehr familienversichert sein kann, weil er zum Beispiel die Einkommensgrenze überschreitet oder älter als 25 Jahre ist, kann sich zu einem besonders günstigen Tarif bei der Audi BKK selbst gesetzlich versichern, und zwar in der studentischen Krankenversicherung. Auch hier gibt es allerdings gewisse Grenzen: Die studen - tische Krankenversicherung besteht nur bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters und/oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Ist absehbar, dass Sie die Grenze demnächst überschreiten werden, sollten Sie sich mit Ihrer Kranken kasse in Verbindung setzen. Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich. Der monatliche Beitrag für die studentische Kranken - ver sicherung ist gesetzlich festgelegt. Ab 1. Januar 2014 zahlen Sie als Student: 64,77 Euro pro Monat für die Krankenversicherung plus 12,24 Euro für die Pflegeversicherung (plus 13,73 Euro für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr) Tipp Vielleicht bekommen Sie nach dem BAföG einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Nachfragen lohnt sich! Freiwillige Mitgliedschaft Endet die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten oder die Familienversicherung, können Sie die Versicherung bei der Audi BKK unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig fortsetzen. Den schriftlichen Antrag hierzu benötigen wir innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der letzten Versicherung.
4 Job und Studium Studierende, die nebenbei arbeiten, müssen in der Regel keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Das gilt jedoch nur, wenn sie sich überwiegend ihrem Studium widmen: Während des Semesters darf die wöchent liche Arbeitszeit im Job nicht mehr als 20 Stunden betragen; wird dieser überwiegend an den Wochenenden oder in den Abend- und Nachtstunden ausgeübt, kann diese Grenze jedoch überschritten werden. In den Semesterferien gibt es keine zeitliche Beschränkung. Übersteigt das Einkommen 450 Euro, werden Beiträge zur Rentenversicherung fällig. Die sogenannten Minijobs (geringfügige Beschäftigung) spielen deshalb für Studierende eine wichtige Rolle: Bei diesen kann es sich sowohl um kurzfristige Beschäf - ti gungen (weniger als zwei Monate bzw. 50 Tage im Jahr) als auch um geringfügig entlohnte Beschäftigungen (450-Euro-Job) handeln. Wenn Sie innerhalb eines Jahres mehrere befristete Beschäftigungen ausüben und insgesamt 26 Wochen überschreiten, sind Sie versicherungs- und beitragspflichtig. Beispiel 1 Ein eingeschriebener Student übt bei der Fa. Maier eine Beschäf tigung aus (15 Std./Woche für 600 Euro monatlich); ab ist er bei der Fa. Bauer (5 Std./Woche für 180 Euro monatlich) und ab zusätzlich noch bei der Fa. Schulze (4 Std./Woche für 200 Euro monatlich) beschäftigt. Lösung: Die beim Arbeitgeber Maier ausgeübte Beschäftigung ist/war versicherungsfrei (Ausnahme Rentenversicherung). Daran ändert sich auch ab nichts, weil nach der Addition die 20-Stunden-Grenze nicht überschritten wird. Ab (mit Aufnahme der Beschäftigung bei Fa. Schulze) wird diese Grenze überschritten, sodass in der Hauptbeschäftigung (Fa. Maier) Versicherungspflicht eintritt. Die Beschäftigung bei Fa. Bauer bleibt als erste geringfügig entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei. Die Beschäftigung bei der Fa. Schulze hingegen wird zu der Hauptbe schäftigung addiert und ist ebenfalls versiche rungs pflichtig (nicht jedoch in der Arbeitslosenver sicherung hier gibt es keine Addition von Haupt- und Nebenbeschäftigung). Berücksichtigt werden dabei aber nur Beschäftigungen mit einer Arbeitszeit von mehr als 20 Wochenstunden. Mehrere Jobs gleichzeitig? Sie üben mehrere Jobs gleichzeitig aus? Dann rechnen Sie einfach die wöchentlichen Arbeitszeiten zusammen. Bleiben Sie unter der 20-Stunden-Grenze, sind Sie versicherungsfrei. Überschreiten Sie die Grenze, werden Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Dabei wird jede Beschäftigung einzeln hinsichtlich der Geringfügigkeit geprüft. Tipp Einkommen und Versicherungspflicht können sich auf die beitragsfreie Familienversicherung bzw. auf die Kranken - ver sicherung der Studenten auswirken. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Ihren Kranken versicherungsschutz. Beispiel 2 Ein eingeschriebener Student steht in einem Beschäftigungs - verhältnis mit der Fa. Müller (18 Std./Woche für 800 Euro monatlich) und arbeitet seit zusätzlich noch bei der Fa. Schmidt (6 Stunden/Woche für 180 Euro monatlich). Lösung: Bis besteht bei der Fa. Müller (Hauptbeschäftigung) Versicherungsfreiheit (Ausnahme Renten - versicherung). Ab wird durch die Addition beider Beschäftigungen die 20-Stunden-Grenze überschritten, sodass bei der Fa. Müller Versicherungspflicht eintritt. Die Beschäftigung bei der Fa. Schmidt bleibt dagegen als erste geringfügig entlohnte Nebenbeschäftigung versicherungsfrei auch in der Rentenversicherung. Lesen Sie zum Thema Job und Studium auch die Fallbeispiele auf der Rückseite.
5 Praktikum und Studium Vorgeschriebenes Praktikum Absolvieren Sie während Ihres Studiums ein vorgeschriebenes Praktikum, sind Sie sozialversicherungsfrei. Arbeitszeit und Verdienst spielen dabei keine Rolle. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Familienversicherung. Bei einem vorgeschriebenen Praktikum, das vor oder nach dem Studium abgeleistet wird, kann es schon wieder anders aussehen: Bekommen Sie kein Geld dafür und sind Sie nicht immatrikuliert, sind Sie grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Ein Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung besteht vorrangig. Sofern kein Anspruch besteht, zahlen Sie die Kranken- und Pflege versicherungsbeiträge selbst. Die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung trägt der Arbeitgeber. Rentenversicherung Sobald Sie mehr als geringfügig oder kurzfristig beschäftigt sind, besteht Rentenversicherungspflicht. Dabei ist es egal, ob Sie während des Studiums oder lediglich in der vor lesungsfreien Zeit arbeiten. Liegt der Verdienst in der Gleitzone, das heißt zwischen 450,01 und 850 Euro, ist für Sie allerdings nur ein Teil des Lohnes rentenversicherungspflichtig. Unfallversicherung Während einer Beschäftigung sind Sie grundsätzlich immer unfallversichert! Bei einem bezahlten Praktikum tritt dagegen Versicherungspflicht als normaler Arbeitnehmer ein. Das heißt, die Bestimmungen über geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungen gelten hier nicht. Verdienen Sie nicht mehr als 325 Euro im Monat, trägt der Arbeitgeber 100 % der Beiträge. Die Regelungen der Gleitzone (Einkommen zwischen 450,01 und 850 Euro) können nicht angewendet werden. Nicht vorgeschriebenes Praktikum Leisten Sie während des Studiums ein freiwilliges Praktikum ab, gelten die gleichen Regelungen wie bereits unter Job und Studium beschrieben. Wer vor oder nach dem Studium ein freiwilliges und bezahltes Praktikum absolviert, gilt als normaler Beschäftigter, und zwar sowohl in der Kranken- und Pflegeversicherung als auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Arbeiten Sie auf 450-Euro-Basis oder handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung, dann müssen Sie auch keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.
6 Audi BKK Service-Center Service-Center Telefonnummer -Adresse Baden-Württemberg Neckarsulm Singen Bayern Augsburg Coburg Ebern Ingolstadt Ingolstadt München München (MTU Werk) Neuburg Neumarkt Nürnberg Hessen Baunatal Gustavsburg Niedersachsen Braunschweig Emden Gifhorn Hannover Helmstedt Osnabrück Salzgitter Seelze Wolfsburg Nordrhein-Westfalen Netphen Neunkirchen Sachsen Chemnitz Zwickau Zentrale Postanschrift: Audi BKK Postfach Ingolstadt Stand: 1. Dezember 2013
Richtig gut versichert.
Richtig gut versichert. Mit der Audi BKK durchs Studium. Wir sind für Sie da! Alles Gute fürs Studium. Versichert mit der Audi BKK alles, was Sie wissen müssen. Wer ein Studium beginnt, startet in einen
Richtig gut versichert.
Richtig gut versichert. Mit der Audi BKK durchs Studium. Wir sind für Sie da! Alles Gute fürs Studium. Versichert mit der Audi BKK alles, was Sie wissen müssen. Wer ein Studium beginnt, startet in einen
Richtig gut versichert. Mit der Audi BKK durchs Studium.
Richtig gut versichert. Mit der Audi BKK durchs Studium. Alles Gute fürs Studium. Versichert mit der Audi BKK alles, was Sie wissen müssen. Krankenversichert, na klar. Aber wie? Wenn Sie Ihr Studium beginnen,
Studium & Job 2016. Tipps meiner Krankenkasse
Studium & Job 2016 Tipps meiner Krankenkasse Hallo liebe Studentin, hallo lieber Student, wichtig ist, sich voll auf das zu konzentrieren worum es auch geht, um das Studium. Wir kümmern uns um alles weitere.
Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs
Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,
Tipps für Studenten. Jobben und Studieren
Tipps für Studenten Jobben und Studieren Viele Studenten jobben neben ihrem Studium. Einige nutzen die vorlesungsfreie Zeit, um eine Geldreserve für das nächste Semester anzulegen. Andere arbeiten lieber
Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37
2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450
Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen
Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -
Was bleibt unterm Strich?
Vorstand Henning Groskreutz, Gewerkschaftssekretär im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV der IG Metall Was bleibt unterm Strich? Das müssen jobbende Studierende bei der Sozialversicherung beachten Hochschule
Audi BKK lohnt sich. 200 Bonus möglich! Mehr für unsere Versicherten mit dem Bonusprogramm AktivFit 2014! Bis zu
Audi BKK lohnt sich. Mehr für unsere Versicherten mit dem Bonusprogramm AktivFit 2014! Bis zu 200 Bonus möglich! www.krankenkassen-kompass.de Das lohnt sich! Sie sorgen vor, wir zahlen bis zu 200 pro Jahr
Eine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung
kranken- und pflegeversicherung Eine Information der Knappschaft Kranken- und Pflegeversicherung als Student Die Kranken- und Pflegeversicherung als Student Grundsätzlich werden alle Studenten, die an
1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer
1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentlich Studierende einer Hochschule oder einer sonstigen der wissenschaftlichen oder fachlichen Ausbildung
Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.
Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.
54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40
Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung
Muster. Versicherungsbescheinigung. Die/Der unten genannte Studentin/Student. ist bei uns versichert.
Best.-Nr. 1106 (02.02) Blatt 1 Die/Der unten genannte Studentin/Student ist versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig. Herr/Frau ist bei uns versichert.
Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
Tipps für Studenten: Jobben und studieren
Ich und meine Rente Tipps für Studenten: Jobben und studieren > Wann Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen > Welche Regelungen für Praktika gelten > Was Minijobs und kurzfristige Tätigkeiten unterscheidet
Schüler im Lohn. max. 2 Stunden/Tag und max. 5 Tage/Woche 15-17 Jahre max. 4 Wochen/Jahr in den Schulferien keine besonderen Schutzvorschriften
Schüler im Lohn Einordnung bis 12 Jahre Beschäftigungsverbot 13-14 Jahre Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich (nur sehr leicht Arbeiten, z. B. Zeitungen austragen) 15-17 Jahre Vollzeit schulpflichtig
Geringfügige Beschäftigung Mini-Jobs
Mini-Jobs Mini-Jobs Geringfügig Beschäftigte sind gleich zu behandeln wie alle andere Arbeitnehmer Auch für sie gelten Tarifverträge wie für alle Ausnahmen gibt es nur dann, wenn geringfügig Beschäftigte
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten
Die wichtigsten Rahmenbedingungen
6 Die wichtigsten Rahmenbedingungen Teilzeitjobs und Aushilfsbeschrftigungen werden in nahezu allen Betrieben und Wirtschaftszweigen angeboten. Sie sind aus der betrieblichen Praxis heute kaum mehr wegzudenken.
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen Geringfügig Entlohnte Beschäftigung = Minijob Jahresbetrachtung: Laufende Bezüge (Monatslohn) 400,00 + sichere Zusatzzahlungen
Bekanntmachung. Merkblatt über die Kranken- und Pflegeversicherung der Studentinnen und Studenten
POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, 53108 Bonn Bekanntmachung Gemäß 1 Satz 2 der Verordnung über Inhalt, Form und Frist der Meldungen sowie das Meldeverfahren für die
Butter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center
Butter bei die Fische Studium und Selbständigkeit 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Grundsätzlich Während der Vorlesungszeit: nicht mehr als 20 Wochenstunden bzw. 26 Wochen im
Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer
Sozialversicherungsdaten 2007 Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer Für das Jahr 2007 lagen zum Redaktionsschluss nur die voraussichtlichen Daten vor Es sind
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
Alles Wichtige zum Praktikum
Alles Wichtige zum Praktikum 1. Vorgeschriebenes Praktikum 2. Freiwilliges Praktikum 3. Sonderfälle Praktikanten sind Personen, die sich im Zusammenhang mit einer schulischen Ausbildung praktische Kenntnisse
Krankenversicherung. Krankenversicherung
spflicht (1) StudentInnen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) versicherungspflichtig......entweder beitragsfrei in der elterlichen Familienversicherung oder -wenn kein Anspruch darauf bestehtin einer
Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1
Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1 Fragebogen zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitsverhältnisses 1. Neben dieser zu prüfenden Beschäftigung wird
Sonderbeitrag ab 01.07.2005
SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden
Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.
Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter
Wissenswertes zur Classic Line
Wissenswertes zur Classic Line Version 2012 WDB Artikel: 20205 Thema: Rückmeldung in der Gleitzone Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen zur Gleitzonenberechnung... 3 1.1 Gleitzone bei Mehrfachbeschäftigungen...
Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013)
Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013) Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher ohne Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher mit Erhöhung Verdienstgrenze auf mehr
Soziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen
Soziale Absicherung der Existenzgründer Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen Die fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland Kranken- versicherung (KV) Unfall-
1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ)
Fragebogen Aushilfen Datenbogen zur internen Erfassung 1.) Allgemeine Angaben 1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ) Geschlecht: O männlich O
Referent: Frank Niehuisen Datum: 28.04.2015
Student und Selbständigkeit Referent: Frank Niehuisen Datum: 28.04.2015 Agenda Versicherung als Student Versicherung als Selbständiger Abgrenzung Student oder Selbständig Folie 2 Krankenversicherung als
Merkblatt über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten1
Merkblatt über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten 1 (Stand Wintersemester 2015/ 16) 1 (gem. Studentenkrankenversicherungs Meldeverordnung vom 27.03.1996; aktualisiert zum Wintersemester
Studentenjobs und Praktikanten 2012 Eine Information für Arbeitgeber und Studenten
Studentenjobs IKK-Aktuell Studentenjobs und Praktikanten 2012 Eine Information für Arbeitgeber und Studenten Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin Inhalt Studentenjobs und Praktikanten Studium und
Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?
Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Studenten und Azubis können sich bei den Eltern kostenfrei mitversichern. Diese Policen sind empfehlenswert: Krankenversicherung, als
Sozialversicherung 2012
Sozialversicherung 2012 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. GKV-Monatsmeldung
Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
Die Dreijahresfrist bei Arbeitnehmern
Die Dreijahresfrist bei Arbeitnehmern Ab 01. April 2007 wird der Wechsel von Arbeitnehmern aus der GKV in die PKV erschwert. Versicherungsfrei sind nur noch die Arbeiter und Angestellten, die in drei die
Arbeitsblatt Verdienstabrechnung
Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb
kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit 3 Die Leistungen der zum
Info. Merkblatt zur Sozialversicherung für Studenten. Stand:09/2014
Info Merkblatt zur Sozialversicherung für Studenten Stand:09/2014 1 Allgemeines Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgeltausgeübt werden, unterliegen der Kranken- Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht.
Was ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung
Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung Bei den Aushilfslöhnen werden 2 Gruppen unterschieden: Dauerhaft geringfügige Beschäftigung (Minijob) bis 450 (Tz. 1 und Tz. 2) Kurzfristige geringfügige Beschäftigung
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb
Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit
Elternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
Sozialversicherung Grundlegendes Während des Studiums wird Ihr
Grundlegendes Während des Studiums wird Ihr sozialversicherungsrechtlicher Status dadurch geprägt, dass Sie Student sind. Sie sind entweder in der Familienversicherung Ihrer Eltern mitversichert ( 10 SGB
Zuwanderung Beschäftigung von Flüchtlingen
Zuwanderung Beschäftigung von Flüchtlingen Veröffentlichung der AOK (Online-Seminar) vom 09.03.2016 Hinweis: Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Fragen und Antworten im Überblick
Diese 5 Versicherungen nennen sich Sozialversicherungen. Die Sozialversicherungen bieten Arbeitnehmern einen umfangreichen Schutz.
In Deutschland gibt es fünf gesetzliche Versicherungen. Das sind: die Gesetzliche Krankenversicherung die Gesetzliche Pflegepflichtversicherung die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung die Gesetzliche
Nebenberufliche Selbstständigkeit - Grundlagen gesetzliche KV
Nebenberufliche Selbstständigkeit - Grundlagen gesetzliche KV Es berät Sie Roland Schwarz, Gebietsleiter der KKH Sie erreichen ihn unter 0160.90 53 31 22 persönlich. Was bin ich Arbeitnehmer oder selbstständig?
Niederlassung Coesfeld
Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Versicherungen für Existenzgründer Niederlassung Coesfeld Themen Sozialversicherung für den Unternehmer Welche Versicherungen sind sonst sinnvoll Gründerwoche der wfc
Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben.
Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben. 2 Headline Personenkreis Versicherungspflichtige Arbeitnehmer Sozialversicherungspflicht
Sozialversicherung 2016
Sozialversicherung 2016 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 I.
Informationsdienst. Praktikanten Letzte Aktualisierung: September 2006. Inhalt
Praktikanten Letzte Aktualisierung: September 2006 Inhalt 1 Allgemeines... 2 2 Vorgeschriebene Praktika... 2 2.1 Vorgeschriebene Zwischenpraktika (während des Studiums)... 2 2.1.1 Kranken-, Pflege- und
Soziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
Rente und Hinzuverdienst
Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen
Seminar Werkstudenten und Praktikanten. SBK für Arbeitgeber. Starke Leistung. Ganz persönlich.
Seminar SBK für Arbeitgeber. Starke Leistung. Ganz persönlich. 2 Inhalt Herzlich Willkommen 1. Personenkreis 2. Versicherungsrecht Werkstudenten 3. Beitragsrecht Werkstudenten 4. Beitragsberechnung 5.
3.4 Sozialversicherungsmeldungen für besondere Personengruppen
Ein Arbeitnehmer wird neu eingestellt 3.4 Sozialversicherungsmeldungen für besondere Personengruppen 3.4.1 Studenten Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung 2013 hat wenn auch nur geringe Auswirkungen
Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter. Niederlassung Coesfeld
Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter Niederlassung Coesfeld Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter Niederlassung Coesfeld
Beschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...
Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis
Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Die energie-bkk ist für Berufstätige mehr als nur eine Krankenkasse. Sie ist Partner in der Arbeitswelt. Aber auch nach dem
Beschäftigung von Studenten und Praktikanten
Techniker Krankenkasse Beschäftigung von Studenten und Praktikanten 30.5/011 05/2010 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt 1. Allgemeines... 1 2. Studium... 1 3. Ordentlich Studierende... 1 3.1. Grundsatz...
Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit
Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit AOK - Die Gesundheitskasse Soziale Absicherung in der Krankenund Pflegeversicherung Bad Tölz, 25. März 2011 - Die Gesundheitskasse AGENDA Kranken- und
3.3 Was ist bei Eintritt einer kurzfristig beschäftigten Aushilfe zu tun?
Was ist bei Eintritt einer kurzfristig beschäftigten Aushilfe zu tun? ben, wenn es sich bei der Beschäftigung um eine zweite oder dritte geringfügige Nebenbeschäftigung handelt. Zuständig für die Anmeldung
Sozialversicherung 2014
Sozialversicherung 2014 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. Meldefrist ab
Personalfragebogen für Geringfügige Beschäftigung / Gleitzone mit Anhang auf Befreiung
Personalfragebogen für Geringfügige Beschäftigung / Gleitzone mit Anhang auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Angaben zur Person Familienname, Vorname Geburtsdatum Familienstand Anzahl Kinder
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Studenten und Praktikanten
Praxisprobleme Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Studenten und Praktikanten Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Studenten und Praktikanten bereitet in der Praxis oft Schwierigkeiten.
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt
BERUFSAKADEMIE SACHSEN
BERUFSAKADEMIE SACHSEN Staatliche Studienakademie Plauen Merkblatt zur Sozialversicherung der Studenten an der Berufsakademie Sachsen Stand: Dezember 2006 Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie
Versicherungen Die Deutsche Sozialversicherung sorgt in Deutschland für die soziale Sicherheit der Bürger und ist ein Kernelement des Sozialsystems. Das wichtigste Prinzip ist das Solidaritätsprinzip:
Herzlich willkommen!
Herzlich willkommen! Soziale Absicherung bei der Existenzgründung Christian Olfens 07. Mai 2009 Pflichtversicherung freiwillige Versicherung Der Unterschied: Pflichtversicherung freiwillige Versicherung
kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld
kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld Bezieher von Arbeitslosengeld 3 Liebe Leserin, lieber Leser, wer Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit erhält, soll während
Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten
Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-
Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
der Studierenden an der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn
Merkblatt zur Sozialversicherung der Studierenden an der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn Stand: Januar 2012 Seite 2 Merkblatt zur Sozialversicherung der Studierenden an der
GUERDAN HATZEL & PARTNER
DARMSTADT GRIESHEIM Europahaus Marie-Curie-Straße 1 Schöneweibergasse 8+10 64293 Darmstadt 64347 Griesheim Tel. 0 61 51 95 11 0 Tel. 0 61 55 84 79-0 Fax 0 61 51 95 11-123 Fax 0 61 55 84 79-79 GUERDAN HATZEL
Aushilfstätigkeit von Studenten und Praktikanten
Aushilfstätigkeit von Studenten und Praktikanten Der Gesetzgeber hat die Sozialversicherungspflicht der geringfügig entlohnten Beschäftigungen (630 DM im Monat/bis 15 Stunden Arbeitszeit die Woche) neu
33 - Leistungsvoraussetzungen
Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen
Potenzial für den KV Verkauf
Potenzial für den KV Verkauf GKV-Beitrag 2010 so hoch wie nie: 632 EUR inklusive Pflege 3 Mio. freiwillig GKV-Versicherte in der Altersgruppe 20 bis 49 Jahre Bürgerentlastungsgesetz bietet höhere steuerliche
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Änderungen bei Mini- und Midijobs Alt-Regelung 1. Mini-Jobs ( 8, 8a SGB IV) Arbeitsentgelt (AE) bis 400 EUR Arbeitgeber-(ArbGeb)Pauschalbeiträge in Prozent [15/13/2 ( 8) bzw. 5/5/2 ( 8a)] Versicherungsfrei:
Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt
14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium
---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)
o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
Info Stand: 01/2013 Merkblatt zur geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigung ab 01.01.2013 Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 05.12.2012
Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. SBK für Arbeitgeber. Starke Leistung. Ganz persönlich.
Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung SBK für Arbeitgeber. Starke Leistung. Ganz persönlich. 2 1. Personenkreis 2. 3. 4. 5. 6. 7. Geringfügige Beschäftigung
NORDWEST. Soziale Absicherung für Existenzgründer
Soziale Absicherung für Existenzgründer Sozialversicherung für Selbstständige Grundsätzlich gilt für Selbstständige: Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig Es besteht keine Pflicht zur gesetzlichen
Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen
HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail
Ihr Zeitwertkonto. Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit
Ihr Zeitwertkonto Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter, die Entscheidung, aus dem aktiven Berufsleben auszu steigen, kann verschiedene
CheckPoint Studium. Wir wünschen viel Erfolg von Anfang an. Sparkassen-Finanzgruppe
CheckPoint Studium Wir wünschen viel Erfolg von Anfang an. Sparkassen-Finanzgruppe Alles im Blick, alles im Griff Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Start ins Studium! Mit dieser Checkliste wollen wir dazu
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013
Freiwillige Versicherung indergkv Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013 Agenda Freiwillige Versicherung Krankenversicherung für Nichtversicherte Beitragsberechnung
E i n z u g s e r m ä c h t i g u n g
Für die Minijob-Zentrale (Land) 7 der/des Beschäftigten T T M M J J beschäftigt Geburtsort Versicherung in Geburtsname 0 Krankenkasse Rentenversicherung vom T T M M bis 4 Arbeitsentgelt und Arbeitgeber
