STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
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- Wilhelm Wagner
- vor 8 Jahren
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1 STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell alle Einkünfte (ohne Sonderzahlungen) eines Kalenderjahres zusammengezählt. Die Sozialversicherungsbeiträge und andere Kosten, die bei der Steuer geltend gemacht werden können, werden abgezogen. Ist dieser Betrag und damit das Jahreseinkommen geringer als , fällt keine Steuernachzahlung an. Wird dieser Betrag überschritten, ist in der Regel mit einer Steuernachforderung zu rechnen. Auswirkungen auf die Sozialversicherung. Sollten alle Arbeitsverhältnisse über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze liegen, wird die Sozialversicherung sofort von den laufenden Bezügen abgezogen. Wenn nicht, kommt es zu einer Nachverrechnung. Meldepflicht beim Finanzamt. ArbeitnehmerInnen mit zwei oder mehreren Arbeitsverhältnissen und einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von insgesamt über Euro müssen bis zum 30. September des Folgejahres eine ArbeitnehmerInnenveranlagung, bzw. Pflichtveranlagung, beim Finanzamt einreichen. Sonderzahlungen. Für Weihnachts- und Urlaubsgeld beispielsweise gelten abweichende Beitrags- und Steuersätze. Sollten Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen haben, verringert diese eine Steuernachforderung. 2. ARBEITSVERHÄLTNIS & GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG: Geringfügige Beschäftigung im Steuerrecht. Der Begriff der Geringfügigen Beschäftigung existiert nur im Sozialversicherungsrecht, nicht aber im Steuerrecht. Für die Berechnung der Steuer ist daher nur relevant, ob es sich bei der geringfügigen Beschäftigung um ein Arbeitsverhältnis oder um einen freien Dienstvertrag handelt. Die monatliche Grenze für die geringfügige Beschäftigung liegt 2013 bei 386,80 Euro (2012 bei 376,26 Euro).
2 ArbeitnehmerInnen mit einem Arbeitsverhältnis und einer geringfügigen Beschäftigung müssen den Finanzamt dann eine ArbeitnehmerInnenveranlagung vorlegen, wenn das steuerpflichtige Jahres-Gesamteinkommen Euro übersteigt. Geringfügige Beschäftigung im Sozialversicherungsrecht. Sollte nun das jährliche Gesamteinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, ist mit einer Sozialversicherungsnachforderung zu rechnen. Für das geringfügige Einkommen müssen Angestellte 14,15 Prozent und ArbeiterInnen 14,7 Prozent an die Sozialversicherung nachzahlen. Da Geringfügige unfallversichert sind, meldet sich die Sozialversicherung bei zwei oder mehreren Arbeitsverhältnissen im Folgejahr automatisch mit einer Nachforderung Meldung ist keine erforderlich. TIPP: Die Nachforderung der Sozialversicherung kann in dem Jahr, in dem sie bezahlt wird, bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung angegeben werden. Das verringert die Steuer. 3. ARBEITSVERHÄLTNIS & WERKVERTRAG: Einkünfte aus Werkverträgen. Diese Einkommensart fällt unter Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Bei einem steuerpflichtigen Einkommen über Euro im Kalenderjahr gelten folgende steuerrechtliche Berechnungen: Ein Gewinn von 730 Euro pro Kalenderjahr darf aus selbständiger Tätigkeit steuerfrei dazuverdient werden Bei Beträgen von 730 Euro und Euro im Kalenderjahr muss der gesamte Gewinn aus dem Werkvertrag angegeben werden, es ist aber nur der Gewinnanteil steuerpflichtig, der 730 Euro übersteigt. Dieser Betrag ist zu verdoppeln und dann zum steuerpflichtigen Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis dazuzurechnen. Ab einem Werkvertrags-Gewinn von mehr als Euro im Kalenderjahr ist dieser zusammen mit den Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis voll steuerpflichtig. Werkverträge in der Sozialversicherung. Im Sozialversicherungsrecht ist ein Werkvertrag nur relevant, wenn Sie im Jahresdurchschnitt die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. Sollte das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit über 386,80 Euro
3 liegen, muss es der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) gemeldet werden. Eine Meldung ist noch im Dezember des laufenden Jahres zu empfehlen, weil sonst von der SVA ein Beitragszuschlag in der Höhe von 9,3 Prozent (Strafzuschlag wegen Nichtmeldung) verrechnet wird. Bei Werkverträgen mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze sind ,5 Prozent für die Pensionsversicherung, 7,65 Prozent für die Krankenversicherung und ein pauschalierter Betrag für die Unfallversicherung von 8,48 Euro pro Monat an die SVA abzuführen. 4. ARBEITSVERHÄLTNIS & FREIER DIENSTVERTRAG: Auswirkungen im Steuerrecht. Ein freier Dienstvertrag gilt steuerrechtlich als selbstständige Tätigkeit. Zusätzlich zu einer nichtselbstständigen Tätigkeit, bei der das steuerpflichtige Einkommen über Euro im Kalenderjahr beträgt, liegen die folgenden drei Tatbestände vor: Ist der Gewinn kleiner als 730 Euro, bleibt er steuerfrei. Bei Beträgen von 730 Euro und Euro im Kalenderjahr muss der gesamte Gewinn aus dem Werkvertrag angegeben werden, es ist aber nur der Gewinnanteil steuerpflichtig, der 730 Euro übersteigt. Dieser Betrag ist zu verdoppeln und dann zum steuerpflichtigen Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis dazuzurechnen. Ab einem Gewinn von mehr als Euro im Kalenderjahr ist dieser gemeinsam mit den Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis voll steuerpflichtig. Auswirkungen auf die Sozialversicherung. Für die Berechnung der Sozialversicherung ist ein zusätzlicher freier Dienstvertrag über der Geringfügigkeitsgrenze nicht wichtig, weil dabei genau wie beim Arbeitsverhältnis bereits alle Beiträge laufend abgezogen werden. Mit einer Nachforderung ist also nur zu rechnen, wenn der Gewinn aus einem geringfügigen freien Dienstvertrag kommt. Meldepflicht beim Finanzamt. Bei einem steuerpflichtigen Einkommen über Euro im Kalenderjahr und einem Gewinn von bis zu 730 Euro ist keine Einkommensteuererklärung notwendig.
4 5. FREIER DIENSTVERTRAG & WERKVERTRAG: Auswirkungen auf die Sozialversicherung: Ein freier Dienstvertrag unter der Geringfügigkeitsgrenze plus einen Werkvertrag unter der Geringfügigkeitsgrenze hat keine Nachberechnung der Sozialversicherung zur Folge. Ein freier Dienstvertrag unter der Geringfügigkeitsgrenze plus einen Werkvertrag über der Geringfügigkeitsgrenze bedeutet, dass man nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig ist und sich bei der SVA melden muss. Für freie Dienstverträge über der Geringfügigkeitsgrenze wird die Sozialversicherung wie beim Arbeitsverhältnis laufend abgeführt. Für freie Dienstverträge unter der Geringfügigkeitsgrenze gilt das gleiche wie bei zwei geringfügigen Beschäftigungen. Für das Einkommen aus dem Werkvertrag gilt sozialversicherungsrechtlich das gleiche wie beim Angestelltenverhältnis mit einem zusätzlichen Werkvertrag Meldepflicht beim Finanzamt. Sollte das gesamte steuerpflichtige Jahreseinkommen vom freien Dienstvertrag und Werkvertrag über Euro liegt, müssen Sie beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung einreichen. Liegt das Einkommen aus den Werkverträgen der Geringfügigkeitsgrenze müssen Sie es bei der SVA melden. 6. ZWEI ODER MEHR GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN: Wer zwei oder mehr geringfügige Jobs hat, muss oft mit einer Nachzahlung bei der Sozialversicherung rechnen. Bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung kann man sich einen Teil wieder zurückholen. Auswirkungen im Steuerrecht. Mit keiner Steuernachzahlung ist zu rechnen, wenn man nur zwei geringfügigen Beschäftigungen gleichzeitig nachgeht, bzw. unter der jährliche Steuergrenze von Euro bleibt. Sollte man für die geringfügigen Beschäftigungen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen, ist es ratsam, die ArbeitnehmerInnenveranlagung beim Finanzamt einzureichen. Man erhält dann zehn Prozent der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge, maximal 110 Euro, als Negativsteuer vom Finanzamt zurück.
5 Auswirkungen auf die Sozialversicherung. Wird mit zwei oder mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, muss die Kranken- und Pensionsversicherung nachbezahlt werden. Meldepflichten SVA und Finanzamt. Die Sozialversicherung meldet sich im Folgejahr automatisch. Verpflichtet zur ArbeitnehmerInnenveranlagung ist man, wenn mit mehreren geringfügigen Arbeitsverhältnissen die jährliche Steuergrenze von Euro überschritten wird. (Diese Informationen beziehen sich auf Angaben der Arbeiterkammer Österreich und sind unter abrufbar.)
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