Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung

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1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt herangezogen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % (ohne KV-Zusatzbeitrag von 0,9 %). Übersteigt das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt jedoch die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) KV/PV 2012 = EUR wird der maximale Zuschuss ermittelt. Bei dieser Berechnung wird die monatliche BBG KV/PV zugrunde gelegt. Der maximale Zuschuss errechnet sich so: 14,6 % von EUR (BBG KV/PV) / 2 = 279,23 EUR Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Pflegeversicherung werden das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt maximal bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) KV/PV = EUR und der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung in Höhe von 1,95 % herangezogen. Der hieraus errechnete Betrag wird dann halbiert. Der Beitragszuschlag für Kinderlose (0,25%) wird bei der Berechnung des Zuschusses nicht berücksichtigt. Der maximale Zuschuss errechnet sich so: 1,95% von EUR (BBG KV/PV) / 2 = 37,29 EUR Ausnahme: In Sachsen haben die Arbeitnehmer den Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 1 % alleine zu tragen. Ausschließlich der Erhöhungsbetrag von 0,95 % wird zur Hälfte vom Arbeitgeber bezuschusst. Daher hat in Sachsen der Arbeitgeber als Zuschuss zur Pflegeversicherung nur 0,475 % des Arbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung zu zahlen (18,17 EUR). Der Arbeitnehmer erhält als Beitragszuschuss jedoch höchstens die Hälfte der Prämie, die er tatsächlich bezahlt. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nur dann einen steuerfreien Zuschuss zu seiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung ausbezahlen, wenn der Arbeitnehmer eine Bescheinigung für den Arbeitgeber gemäß 257 SGB V über die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrags vorlegt. 1

2 Beispiele zur Berechnung des max. Zuschusses zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung Monatliches Bruttoentgelt = EUR Prämie KV = 600 EUR Zuschussberechnung KV: EUR > EUR monatliche BBG KV/PV EUR * 14,6% / 2 = 279,23 EUR Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 279,23 EUR ausbezahlen. Zuschussberechnung PV: EUR * 1,95% / 2 = 37,29 EUR Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegeversicherung 37,29 EUR ausbezahlen. Monatliches Bruttoentgelt = EUR Prämie KV = 400 EUR Zuschussberechnung KV: EUR < EUR monatliche BBG KV/PV EUR * 14,6 % / 2 = 262,80 EUR Aber: Es darf maximal die Hälfte der tatsächlichen Prämie bezuschusst werden. Prämie 400 EUR / 2 = 200 EUR Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 200 EUR ausbezahlen. Zuschussberechnung PV: EUR * 1,95% / 2 = 35,10 EUR Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegeversicherung 35,10 EUR ausbezahlen. 2

3 Besonderheit bei Einmalzahlung Wird die Beitragsbemessungsgrenze KV/PV EUR aufgrund von Einmalzahlungen überschritten, wird in den Monaten der Einmalzahlungen ein höherer Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Es ist nicht zulässig, unabhängig vom tatsächlich abgerechneten Entgelt einen monatlich gleich bleibenden Zuschuss steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen (gleichmäßige Verteilung des Jahres-Zuschusses auf die Monate). Beispiel: Monatliches Bruttoentgelt = EUR Einmalzahlung November = EUR Prämie KV = 555 EUR EUR * 14,6 % / 2 = 255,50 EUR steuer- und sozialversicherungsfreier Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung EUR * 1,95 % / 2 = 34,13 EUR steuer- und sozialversicherungsfreier Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegeversicherung. Im Monat der Einmalzahlung wird geprüft, ob das Gesamt-Brutto die anteilige Beitragsbemessungsgrenze überschreitet. Ermittlung des Gesamt-Bruttos einschließlich November 2012 Brutto bis November Einmalzahlung November Gesamt-Brutto bis November EUR EUR EUR Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze 2012 Anteilige Beitragsbemessungsgrenze (3.825 EUR * 11 Monate) EUR Das Gesamt-Brutto bis November einschließlich der Einmalzahlung in Höhe von EUR ist größer als die anteilige Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von EUR. Der Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung wird im Monat der Einmalzahlung nach folgenden Berechnungen erhöht: 3

4 Ermittlung des sozialversicherungspflichtigen Teils der Einmalzahlung Anteilige Beitragsbemessungsgrenze (3.825 EUR * 11 Monate) Laufendes Arbeitsentgelt bis einschl. November ohne Einmalzahlung (3.500 EUR * 11 Monate) Differenz = SV-Luft EUR EUR EUR Aus der Einmalzahlung in Höhe von EUR unterläge bei KV-Pflicht ein Anteil von EUR der Beitragspflicht. Dies ergibt einen Zuschussbetrag von 260,98 EUR (3.575 EUR * 14,6% / 2), höchstens jedoch die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen. a) Ermittlung der tatsächlichen Aufwendungen für die private Krankenversicherung bis zum Monat November Pro Monat zahlt der Arbeitnehmer eine Prämie in Höhe von 555 EUR. Der Arbeitnehmer hat bis einschließlich November insgesamt EUR an die private Krankenversicherung abgeführt. Berechnung der Aufwendungen des Arbeitgebers: 11 x 255,50 EUR (Jan. - Nov.) = 2.810,50 EUR Die bereits bezahlten Zuschüsse des Arbeitgebers werden von der Hälfte der tatsächlich erbrachten Aufwendungen abgezogen. Die Hälfte der tatsächliche Aufwendungen Vom AG bereits bezahlte Zuschüsse Differenz = Zuschuss aufgrund der Einmalzahlung 3.052,50 EUR 2.810,50 EUR 242,00 EUR Das Ergebnis wird im Monat der Einmalzahlung zum monatlichen Zuschuss KV in Höhe von 255,50 EUR addiert. monatlicher Zuschuss 255,50 EUR Zuschuss aufgrund der Einmalzahlung 242,00 EUR Gesamt-Zuschuss im Monat November 497,50 EUR Insgesamt erhält der Arbeitnehmer damit im Monat November 2012 einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in Höhe von 497,50 EUR. 4

5 b) Ermittlung der tatsächlichen Aufwendungen für die private Pflegeversicherung bis zum Monat November Pro Monat zahlt der Arbeitnehmer eine Prämie in Höhe von 80 EUR. Der Arbeitnehmer hat bis einschließlich November insgesamt 880 EUR an die private Pflegeversicherung abgeführt. Berechnung der Aufwendungen des Arbeitgebers: 11 x 34,13EUR (Jan. - Nov.) = 375,43EUR Die bereits bezahlten Zuschüsse des Arbeitgebers werden von der Hälfte der tatsächlich erbrachten Aufwendungen abgezogen. Die Hälfte der tatsächliche Aufwendungen Vom AG bereits bezahlte Zuschüsse Differenz = Zuschuss aufgrund der Einmalzahlung 440,00 EUR 375,43 EUR 64,57 EUR Das Ergebnis wird im Monat der Einmalzahlung zum monatlichen Zuschuss PV in Höhe von 34,13 EUR addiert. monatlicher Zuschuss Zuschuss aufgrund der Einmalzahlung Gesamt-Zuschuss im Monat November 34,13 EUR 64,57 EUR 98,70 EUR Insgesamt erhält der Arbeitnehmer damit im Monat November 2012 einen Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung in Höhe von 98,70 EUR. 5

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