Drittes Ergänzungsblatt zu Band 178 der Schriftenreihe. Stand Marburger. Aushilfskräfte
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- Heini Stieber
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1 Das Recht der Wirtschaft Ergänzungsdienst Drittes Ergänzungsblatt zu Band 178 der Schriftenreihe Stand Marburger Aushilfskräfte 11. Auflage Das zweite Ergänzungsblatt ist überholt und kann entfernt werden. Zu den Seiten 11 bis 20, 27, 38 und 39, 42, 46 und 47, 50, 57, 82, 93 bis 95, 98, 100, 115 bis 117. Gesamteinkommensgrenze für die Familienversicherung Zu den Seiten 11 bis 20 Das Gesamteinkommen darf Euro nicht überschreiten. An der 400- Euro-Grenze hat sich nichts geändert. Belastungsgrenze An den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt werden Euro bzw Euro abgezogen. Für Kinder sind Euro zu berücksichtigen. Härtefallregelung bei Zahnersatz 2011 beläuft sich die Sozialklausel bei Alleinstehenden auf Euro. Für den ersten im gemeinsamen Haushalt wohnenden Angehörigen sind 383,25 Euro und für jeden weiteren im gemeinsamen Haushalt wohnenden Angehörigen sind 255,50 Euro zu beachten. Mindestjahresarbeitsverdienst in der Unfallversicherung Im Westen Deutschlands sind 2011 für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Euro maßgeblich. Im Osten sind es für den gleichen Personenkreis Euro. Für Personen, die das 15., aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind Euro bzw Euro maßgebend. Für Altersrentner sind Euro bzw Euro zu berücksichtigen. Zu Seite 27 Neue Geringfügigkeitsrichtlinien Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben die Geringfügigkeitsrichtlinien mit Datum vom neu gefasst. Sie lösen die Richtlinien vom ab. 1
2 Drittes Ergänzungsblatt Zu den Seiten 38 und 39 Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2011 Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beläuft sich im Kalenderjahr 2011 auf Euro. Monatlich sind dies Euro. Für Arbeitnehmer, die am ausschließlich privat krankenversichert waren, beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze Euro (monatlich 3.712,50 Euro). Seit ist die Voraussetzung, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze an drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten wird, weggefallen. Es reicht nunmehr aus, wenn der Grenzwert in einem Kalenderjahr überschritten wird. Ein Arbeitnehmer scheidet also zum aus, wenn er im Jahre 2009 die Grenze überschritt. Allerdings muss auch wie bisher die Grenze des folgenden Kalenderjahres (also 2010) überschritten werden. Zu Seite 42 Beginn der Versicherungspflicht Wird beim Zusammenrechnen mehrerer Beschäftigungsverhältnisse festgestellt, dass die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung nicht mehr vorliegen, tritt die Versicherungspflicht erst mit dem Tag ein, an dem die Entscheidung darüber bekanntgegeben wird ( 8 Abs. 2 Satz 3 SGB IV in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom ; Bundesgesetzblatt I S. 1127). Diese Regelung gilt seit Gleichzeitig wurde ab diesem Zeitpunkt bestimmt, dass die Bekanntgabe durch einen Verwaltungsakt erfolgt, den die sog. Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) oder ein anderer Rentenversicherungsträger (insbesondere in Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung) erlässt. Zu Seite 46 Sozialversicherungsausweis gilt Der Sozialversicherungsausweis ist nicht abgeschafft worden. Er ist allerdings nicht mehr bei der Arbeit mit sich zu führen. Mitzuführen ist der Personalausweis usw. Für geringfügig Beschäftigte sind wie für alle anderen Arbeitnehmer Sofortmeldungen zu erstatten, wenn sie in bestimmten Branchen beschäftigt sind. Zu Seite 47 Neues Gemeinsames Rundschreiben Die Bundesverbände der Krankenkassen und der GKV-Spitzenverband Bund haben ein Neues Gemeinsames Rundschreiben zum Begriff des Gesamteinkommens erlassen, das vom datiert und seit das Gemeinsame Rundschreiben vom ersetzt. 2
3 Aushilfskräfte Haushaltsscheckverfahren Zu Seite 50 In der Besprechung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom 23./ (die Beiträge 2007 S. 592) wurde eine Neufassung des Haushaltsschecks nebst Erläuterungen beschlossen. Das Muster des Vordrucks Haushaltsscheck ist in Die Beiträge 2007, ab S. 610 abgedruckt. Die Erläuterungen finden sich in Die Beiträge 2007, ab S Zum Haushaltsscheckverfahren ist die gemeinsame Verlautbarung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom (Die Beiträge 2007 S. 597) ergangen, die die gemeinsame Verlautbarung vom abgelöst hat. Zu Seite 57 Mindestjahresarbeitsverdienst in der Unfallversicherung Im Westen Deutschlands sind 2011 für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Euro maßgeblich. Im Osten sind es für den gleichen Personenkreis Euro. Für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind Euro bzw Euro zu berücksichtigen. Zu Seite 82 Altersrente als Teilrente Seit sind für Altersrentner, die Teilrente beziehen und einer Beschäftigung nachgehen, folgende Hinzuverdienstgrenzen zu beachten: Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrentenbezug wegen Alters: Rente von zwei Dritteln der Vollrente: ab : Westen Osten Euro 498,23 Euro 441,99 Rente von der Hälfte der Vollrente: ab : Westen Osten Euro 728,18 Euro 645,98 Renten von einem Drittel der Vollrente: ab : Westen Osten Euro 958,13 Euro 849,98 Weder zum noch zum sind hier Änderungen eingetreten. 3
4 Drittes Ergänzungsblatt Zu den Seiten 93 bis 95 Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentner Wird der Mindestwert von 1,5 Entgeltpunkten angesetzt, ergeben sich für die Zeit seit bei Beziehern von Erwerbsminderungsrente folgende Hinzuverdienstgrenzen: Teilweise Erwerbsminderung: Rentenart West Ost Vollrente 1.881,48 781,98 Halbe Rente 1.073,10 951,98 Beträge in EUR Volle Erwerbsminderung: Rentenart West Ost Drei-Viertel-Rente 1.651,53 577,98 Halbe Rente 1.881,48 781,98 Ein-Viertel-Rente 1.073,10 951,98 Beträge in EUR Auch hier sind weder zum noch zum Änderungen eingetreten. Zu Seite 98 Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug von Berufsunfähigkeitsrente Wenn der Mindestwert von 0,5 Entgeltpunkten nicht überschritten wird, gelten zur Zeit folgende Hinzuverdienstgrenzen: Rente Westen Osten Vollrente 1.728, ,98 Zwei-Drittel-Rente 1.970, ,31 Ein-Drittel-Rente 1.200, ,31 Beträge in EUR Die Hinzuverdienstgrenzen haben sich weder zum noch zum geändert. 4
5 Aushilfskräfte Aktueller Rentenwert Zu Seite 100 Seit dem beläuft sich bis der aktuelle Rentenwert im Westen Deutschlands auf 27,20 Euro, im Osten Deutschlands auf 24,13 Euro. Da sich der aktuelle Rentenwert zum nicht geändert hat, gilt bis voraussichtlich der seit geltende aktuelle Rentenwert weiter. Hinzuverdienste bei Hinterbliebenenrenten Rentenart West Ost Witwenrenten usw. 718,08 637,03 für Waisenrenten sind maßgeblich 478,72 424,68 zuzüglich für jedes Kind 152,32 135,13 Beträge in EUR Zu den Seiten 115 bis 117 Gleitzonenregelung Im Jahr 2011 beläuft sich der Faktor F auf 0,7435. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben wegen der Kompliziertheit der obigen Formel eine vereinfachte Formel entwickelt. Diese lautet für 2011: 1,2565 AE 205,20 Dabei ist AE das Arbeitsentgelt. Beispiel 42: Ein Arbeitnehmer erhält ein monatliches Arbeitsentgelt von 650 Euro. Ergebnis: Die beitragspflichtigen Einnahmen zur Errechnung des Arbeitnehmerbeitragsanteils werden wie folgt ermittelt: 1, Euro 205,20 = 611,53 Euro Beispiel 43: Das erzielte monatliche Arbeitsentgelt beträgt 600 Euro. Da die Beschäftigung des Arbeitnehmers am endet, beläuft sich das April-Arbeitsentgelt auf 280 Euro. Die monatliche beitragspflichtige Einnahme wird wie folgt berechnet: 1, Euro 205,20 = 548,70 Euro 5
6 Drittes Ergänzungsblatt Zur Beitragsberechnung ist aber die anteilige beitragspflichtige Einnahme für die Zeit vom bis erforderlich: 548,70 12:30 = 219,48 Euro Erhält der Arbeitnehmer im September 2011 eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro, errechnen sich die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen unter Berücksichtigung der vorstehenden Angaben wie folgt: 1,2565 (600, ,00) 205,20 = 674,35 Euro. Die anteilige beitragspflichtige Einnahme errechnet sich wie nachstehend aufgeführt: 674,35 12:30 = 269,74 Euro. Während der Arbeitgeberanteil wie üblich und zwar aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet wird, errechnet sich der Arbeitnehmeranteil aus dem reduzierten beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Die Formel lautet hier: Arbeitnehmerbeitragsanteil = reduzierte beitragspflichtige Einnahme halber Beitragssatz 2 Arbeitgeberbeitragsanteil. Die Berechnung mittels des halben Beitragssatzes ist von den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger in ihrem Gemeinsamen Rundschreiben vom empfohlen worden. Wenn der Einfachheit halber der volle Beitragssatz zur Berechnung genommen wird, können Rundungsdifferenzen eintreten. Beispiel 44: Ein Arbeitnehmmer erzielt ein monatliches Arbeitsentgelt von 600 Euro. Ergebnis: Als beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Arbeitnehmerbeitragsanteils sind zu berücksichtigen: 1, ,00 205,20 = 548,70 Euro. Es sind folgende Beitragssätze zu beachten: Summe Davon AG Davon AN KV 15,5 7,3 7,3 davon: KV-Zusatz 0,90 0,00 0,90 PV* 1,95 0,975 0,975 zuzüglich: PV-Zusatz 0,25 0,00 0,25 RV 19,90 9,95 9,95 AV 3,0 1,5 1,5 Summe (max) 41,5 19,73 20,88 * Einen Sonderfall stellt hier das Bundesland Sachsen dar. Dabei sind für die Beitragsberechnung (Arbeitnehmeranteil) jeweils die halben Beitragssätze zu beachten, also: 7,3% (Krankenversicherung), 0,975% (Pflegeversicherung), 9,95% (Rentenversicherung) und 1,5% (Arbeitslosenversicherung), zusammen: 19,73%. 6
7 Aushilfskräfte Nach dem von den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger in ihrem Gemeinsamen Rundschreiben gegebenen Muster sind die Beiträge für die einzelnen Versicherungsträger getrennt zu berechnen. Bei einer zusammenfassenden Berechnung würden sich Rundungsdifferenzen ergeben. Im vorstehenden Beispiel sind folgende Berechnungen erforderlich: Krankenversicherung: Monatliches Arbeitsentgelt = 600,00 Euro Beitragspflichtige Einnahme (1, ,00 Euro 205,20) = 548,70 Euro Allgemeiner Beitragssatz = 15,5% Davon zusätzlicher Beitrag (allein vom AN zu tragen) = 0,9% Krankenversicherungsbeitrag (ohne Zusatzbeitrag) (548,70 Euro 7,3% 2) = 80,11 Euro Abzüglich Arbeitgeberanteil (600 Euro 7,3%) = 43,80 Euro Arbeitnehmerbeitragsanteil = 36,31 Euro Zusätzlicher Beitrag Krankenversicherung (548,70 Euro 0,9%) = 4,94 Euro Arbeitnehmerbeitragsanteil (insgesamt) = 41,25 Euro Pflegeversicherung: Pflegeversicherungsbeitrag (548,70 Euro 0,975% 2) = 10,70 Euro Abzüglich Arbeitgeberanteil (600,00 Euro 0,975%) = 5,85 Euro Arbeitnehmerbeitragsanteil = 4,85 Euro Beitragszuschlag Pflegeversicherung (548,70 Euro 0,25%) = 1,37 Euro Arbeitnehmerbeitragsanteil (insgesamt) = 6,22 Euro Eine Sonderregelung gilt für das Bundesland Sachsen. Dort beträgt der Beitragssatz für den Arbeitgeberanteil ohne Zuschlag lediglich 0,475%, da bei Einführung der Pflegeversicherung der Buß- und Bettag als Feiertag nicht abgeschafft worden ist. Der Arbeitnehmerbeitragsanteil beträgt daher ohne Zuschlag 1,475%. Handelt es sich um einen kinderlosen Arbeitnehmer, erhöht sich sein Anteil auf 1,725%. Beispiel (Bundesland Sachsen mit Zuschlag): Pflegeversicherungsbeitrag (548,70 Euro 0,975% 2) = 10,70 Euro Abzüglich Arbeitgeberbeitragsanteil (600,00 Euro 0,475%) = 2,85 Euro Arbeitnehmerbeitragsanteil = 7,85 Euro Beitragszuschlag Pflegeversicherung (548,70 Euro 0,25%) = 1,37 Euro Arbeitnehmerbeitragsanteil (insgesamt) = 9,22 Euro 7
8 Drittes Ergänzungsblatt Rentenversicherung Arbeitnehmerbeitrag 548,70 Euro 9,95% 2 (Gesamtbeitrag) = 109,19 Euro Abzüglich Arbeitgeberbeitragsanteil (600,00 Euro 9,95%) = 59,70 Euro Arbeitnehmerbeitragsanteil = 49,49 Euro Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmerbeitrag 548,70 Euro 1,5% 2 = 16,48 Euro Abzüglich Arbeitgeberbeitragsanteil (600,00 Euro 1,5%) = 9,00 Euro Arbeitnehmerbeitragsanteil = 7,48 Euro Der Arbeitnehmer hat demnach (ohne Bundesland Sachsen) insgesamt 104,44 Euro zu übernehmen. Hat der Arbeitnehmer mindestens 1 Kind, braucht er den Zuschlag in der Pflegeversicherung nicht zu zahlen. Das bedeutet, dass sich sein Gesamtanteil auf 103,07 Euro ermäßigt. Der Anteil des Arbeitgebers beläuft sich insgesamt auf 118,35 Euro. Dies gilt nicht im Bundesland Sachsen. 8
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