Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

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1 grenzen für Rentner Rentenart: Regelaltersrente Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vor 1947 Geborene lag diese bei 65 Jahren. Für von 1947 bis 1963 Geborene wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. Für 1964 oder später Geborene liegt sie bei 67 Jahren. Für Versicherte, die vor dem geboren sind und vor dem Altersteilzeitarbeit vereinbart hatten, erfolgt keine Anhebung der Altersgrenze, d. h., ein Rentenbeginn mit dem 65. Lebensjahr ist ohne Abschläge möglich. 5 Jahre Die von 5 Jahren wird erfüllt mit Beitrags- und Ersatzzeiten und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung nach dem unbeschränkt Bei vorzeitiger Inanspruchnahme erfolgt ein Rentenabschlag von 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme (z. B. 12 Monate = 3,6 % Rentenabschlag) Service-Team * Service-Fax * Internet Info@Die-Schwenninger.de

2 grenzen für Rentner Rentenart: Altersrente für langjährig Versicherte Als gelten der Mindestalter 63 Jahre Bis Jahrgang 1948 Rente ohne Abschläge erst bei Rentenbeginn ab 65 Jahre. Bei vorzeitigem Rentenbeginn im Alter von 63 bis 65 Jahre Abschläge bis 7,2 % Ab Jahrgang 1949 Anhebung der Altersgrenze stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr. Bei vorzeitigem Rentenbeginn im Alter von 63 bis 67 Jahre Abschläge bis 14,4 % Vertrauensschutz 1: Bei Versicherten, die vor dem geboren sind und vor dem Altersteilzeit vereinbart hatten, findet keine Verschiebung der Altersgrenze von 65 auf 67 statt. Vertrauensschutz 2: Bei Versicherten, die vom bis geboren sind und vor dem Altersteilzeit vereinbart hatten, wird der frühestmögliche Rentenbeginn vom 63. Lebensjahr stufenweise auf das 62. Lebensjahr abgesenkt. 35 Jahre Die wird erfüllt mit Beitrags- und Ersatzzeiten und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung nach dem Für die von 35 Jahren werden zusätzlich Anrechnungszeiten 3), die Zurechnungszeit 4) und Berücksichtigungszeiten 5) angerechnet (zu berücksichtigen sind ebenfalls entsprechende Zeiten in EU-Ländern mir Sozialversicherungsabkommen). grenze bis zur Regelaltersgrenze bei einer Vollrente: 450 EUR grenze bis zur Regelaltersgrenze bei Teilrenten (Rentenbeginn ab Die individuelle grenze errechnet sich wie folgt: das 0,25fache (bei 1/3 Teilrente) 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme (z. B. 12 Monate = 3,6 % Rentenabschlag/4 Jahre = 14,4 %) 3) Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber für die von 35 Jahren und die Rentenberechnung berücksichtigt werden. 4) Um Versicherten, die in jungen Jahren vermindert erwerbsfähig werden, eine ausreichende Rente zu sichern, bekommen sie eine so genannte Zurechnungszeit. 5) Berücksichtigungszeit ist die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr.

3 grenzen für Rentner Rentenart: Altersrente für besonders langjährig Versicherte (in Kraft seit Als gelten der Mindestalter 65 Jahre 45 Jahre Die wird erfüllt mit Beitrags- und Ersatzzeiten. Für die von 45 Jahren werden zusätzlich Anrechnungszeiten 3), die Zurechnungszeit 4) und Berücksichtigungszeiten 5) angerechnet (zu berücksichtigen sind ebenfalls entsprechende Zeiten in EU-Ländern mir Sozialversicherungsabkommen). Nicht berücksichtigt werden Zeiten des Bezuges von ALO-Geld I und II, ALO-Hilfe, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und dem sogenannten Rentensplitting. grenze bis zur Regelaltersgrenze bei einer Vollrente: 450 EUR grenze bis zur Regelaltersgrenze bei Teilrenten (Rentenbeginn ab Die individuelle grenze errechnet sich wie folgt: das 0,25fache (bei 1/3 Teilrente) Ein vorzeitiger Rentenbezug ist bei einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht möglich. 3) Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber für die von 35 Jahren und die Rentenberechnung berücksichtigt werden. 4) Um Versicherten, die in jungen Jahren vermindert erwerbsfähig werden, eine ausreichende Rente zu sichern, bekommen sie eine so genannte Zurechnungszeit. 5) Berücksichtigungszeit ist die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr.

4 grenzen für Rentner Rentenart: Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige Als gelten der Vollendung des 60. Lebensjahres und Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft (ab GdB 50, jedoch keine Gleichgestellten). Versicherte, die vor dem geboren sind, können diese Rente auch erhalten, wenn sie, alternativ zum Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft, berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis geltenden Recht sind. Die Altersgrenze wurde für ab 1941 geborene Versicherte stufenweise auf das 63. Lebensjahr angehoben, von Jahrgang 1944 bis 1951 gilt die Altersgrenze 63 Jahre. (Abschlag bis 10,8 %). Keine Anhebung der Altersgrenze und somit Rentenbeginn ab 60. Lebensjahr ohne Abschläge ist möglich für Versicherte, die am das 50. Lebensjahr vollendet und schwerbehindert, berufs- oder erwerbsunfähig waren. Ab Jahrgang 1952 werden frühestmöglicher Rentenbeginn von 60 auf 62 und Altersgrenze von 63 auf 65 parallel stufenweise um 2 Jahre verschoben; bei vorzeitigem Rentenbeginn bis zu 10,8 % Abschlag. Keine Anhebung der Altersgrenze von 63 auf 65 für Versicherte, die vor dem geboren sind und vor dem Altersteilzeit vereinbart hatten. 35 Jahre Die wird erfüllt mit Beitrags- und Ersatzzeiten und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung nach dem Für die von 35 Jahren werden zusätzlich Anrechnungszeiten 3), die Zurechnungszeit 4) und Berücksichtigungszeiten 5) angerechnet (zu berücksichtigen sind ebenfalls entsprechende Zeiten in EU-Ländern mir Sozialversicherungsabkommen). grenze bis zur Regelaltersgrenze bei einer Vollrente: 450 EUR grenze bis zur Regelaltersgrenze bei Teilrenten (Rentenbeginn ab Die individuelle grenze errechnet sich wie folgt: das 0,25fache (bei 1/3 Teilrente) Bei vorzeitiger Inanspruchnahme erfolgt ein Rentenabschlag von 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme (z. B. 12 Monate = 3,6 % Rentenabschlag x 3 Jahre = 10,8% maximaler Abschlag) 3) Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber für die von 35 Jahren und die Rentenberechnung berücksichtigt werden. 4) Um Versicherten, die in jungen Jahren vermindert erwerbsfähig werden, eine ausreichende Rente zu sichern, bekommen sie eine so genannte Zurechnungszeit. 5) Berücksichtigungszeit ist die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr.

5 grenzen für Rentner Rentenart: Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Als gelten der Geburt vor dem , danach Wegfall dieser Rentenleistung. Arbeitslosigkeit bei Beginn der Rente und Vollendung des 60. Lebensjahres. Nach dem 58 1/2. Lebensjahr mindestens 52 Wochen arbeitslos. oder 24 Monate Altersteilzeitarbeit vor Rentenbeginn. 10 Jahre vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge. Ab Jahrgang 1942 beträgt die Altersgrenze statt dem 60. nunmehr das 65. Lebensjahr (Abschlag bis 18 %). Der frühestmögliche Rentenbeginn wird für die Jahrgänge 1946 bis 1948 stufenweise auf das 63. Lebensjahr verschoben. Somit ergibt sich ab Jahrgang 1949 ein maximaler Abschlag von 7,2 %. Keine Verschiebung der Altersgrenze für Versicherte, die bis geboren sind und vor dem Altersteilzeit vereinbart hatten. 15 Jahre Die von 15 Jahren wird erfüllt mit Beitrags- und Ersatzzeiten und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung nach dem grenze bis zur Regelaltersgrenze bei einer Vollrente: 450 EUR grenze bis zur Regelaltersgrenze bei Teilrenten (Rentenbeginn ab Die individuelle grenze errechnet sich wie folgt: das 0,25fache (bei 1/3 Teilrente) 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme (z. B. 12 Monate = 3,6 % Rentenabschlag/5 Jahre = 18 %)

6 grenzen für Rentner Rentenart: Altersrente für Frauen Als gelten der Geburt vor dem , danach Wegfall dieser Rentenleistung. Geltung nur für weibliche Versicherte. Vollendung des 60. Lebensjahres. Ab Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeitragszeiten. Die Altersgrenze ist für die Jahrgänge ab 1945 bereits das 65. Lebensjahr. Bei vorzeitigem Rentenbeginn ab 60. Lebensjahr ist ein maximaler Abschlag von 18 % möglich. 15 Jahre Die von 15 Jahren wird erfüllt mit Beitrags- und Ersatzzeiten und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung nach dem grenze bis zur Regelaltersgrenze bei einer Vollrente: 450 EUR grenze bis zur Regelaltersgrenze bei Teilrenten (Rentenbeginn ab Die individuelle grenze errechnet sich wie folgt: das 0,25fache (bei 1/3 Teilrente) 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme (z. B. 12 Monate = 3,6 % Rentenabschlag/5 Jahre = 18 %)

7 grenzen für Rentner Rentenart: Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute Als gelten der Vollendung des 60. Lebensjahres. (ab geborene Versicherte müssen das 62. Lebensjahr vollendet haben; stufenweise Anhebung für die Jahrgänge 1952 bis 1963) 25 Jahre Beitragsleistungen aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage. Angerechnet werden auch Zeiten, in denen Anpassungsgeld bezogen wurde. Vor dem Beginn dieser Leistung muss eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt worden sein. Daneben werden auch Ersatzzeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung und Untertagezeiten aus der Zeit vor 1968 angerechnet, die ähnlich den alternativen der Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) ermittelt werden. grenze bis zur Regelaltersgrenze bei einer Vollrente: 450 EUR grenze bis zur Regelaltersgrenze bei Teilrenten (Rentenbeginn ab Die individuelle grenze errechnet sich wie folgt: das 0,25fache (bei 1/3 Teilrente)

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