Deutsche Rentenversicherung FRAGEN- UND ANTWORTEN ZUM RV-NACHHALTIGKEITSGESETZ

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Deutsche Rentenversicherung FRAGEN- UND ANTWORTEN ZUM RV-NACHHALTIGKEITSGESETZ"

Transkript

1 Deutsche Rentenversicherung FRAGEN- UND ANTWORTEN ZUM RV-NACHHALTIGKEITSGESETZ

2 2 Einleitung... 3 Die neue Rentenanpassungsformel...3 Wie funktioniert der neue Nachhaltigkeitsfaktor?...4 Welche Folgen hat die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors für Rentner und Beitragszahler... 4 Kann es passieren, dass die Rente immer mehr sinkt und irgendwann das Sozialhilfeniveau erreicht?...4 Wie werden die Renten zum 1. Juli angepasst?... 4 Welche Auswirkung hat der Nachhaltigkeitsfaktor auf meine Vorsorgeplanung im Alter?... 5 Wie kann ich mich über meine künftige Rente informieren?...5 Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit...5 Wie weit wird die Altersgrenze angehoben?... 6 Werden die Altersgrenzen auch bei den übrigen Altersrenten angehoben? 8 Gibt es Vertrauensschutzregelungen?...8 Ausbildungszeiten an Schule und Hochschule... 9 Was ändert sich bei der Bewertung der Schul- und Studienzeiten?... 9 Gibt es Übergangsregelungen?... 9 Mit welchen Einbußen muss ich durch die Einschnitte bei der Bewertung der Schulzeiten bei meiner Rente rechnen? Haben Ausbildungszeiten an Schule und Hochschule künftig überhaupt keine Bedeutung mehr für die Rente? Zeiten der Berufsausbildung Was ändert sich durch den Wegfall der pauschalen Höherbewertung von Zeiten der Berufsausbildung? Gibt es Übergangsregelungen?... 11

3 3 Einleitung Unsere Gesellschaft altert. Immer weniger Kinder werden geboren. Gleichzeitig werden die Menschen immer älter und beziehen entsprechend länger Rente. Dies stellt die gesetzliche Rentenversicherung vor finanzielle Probleme. Damit die gesetzliche Rente auch künftig verlässlich und finanzierbar bleibt, hat der Gesetzgeber mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz Maßnahmen verabschiedet, die die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung nachhaltig sichern. Viele Neuregelungen werden sich bereits im Jahr 2005 auswirken. Damit Sie sich rechtzeitig informieren und darauf einstellen können, haben wir die wichtigsten Änderungen in dieser Broschüre zusammengestellt. Die neue Rentenanpassungsformel Vom Jahr 2005 an wird die Rentenanpassungsformel um einen neuen Bestandteil, den so genannten Nachhaltigkeitsfaktor, erweitert. Er soll die Rentenanpassung dämpfen und den Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzen. Was gilt heute? Die gesetzlichen Renten werden regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres erhöht (so genannte Rentenanpassung). Grundlage für die Rentenanpassung ist die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne aller Beschäftigten. Seit der Rentenreform von 1992 werden Bruttolohnerhöhungen der Beschäftigten nicht mehr in vollem Umfang an die Rentner weitergegeben. Die Rentenempfänger werden durch geringere Rentenanpassungen an der steigenden Belastung der Beschäftigten für die Altersvorsorge beteiligt. Seit der Riester-Reform 2001 werden neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung auch die Beiträge zur staatlich geförderten privaten oder betrieblichen Altersvorsorge bei der Rentenanpassung berücksichtigt. Steigen diese Beiträge, mindert das die Rentenanpassung.

4 4 Wie funktioniert der neue Nachhaltigkeitsfaktor? Der Nachhaltigkeitsfaktor bewirkt, dass Veränderungen des Verhältnisses von Rentnern zu Beitragszahlern die Höhe der Rentenanpassungen künftig beeinflussen. Damit werden bei der Anpassung gesellschaftliche Faktoren berücksichtigt, die Einfluss auf die finanzielle Situation der Rentenversicherung haben. Beispiel: Ist infolge zunehmender Lebenserwartung die Zahl der Rentner gestiegen, fällt die jährliche Rentenanpassung geringer aus. Führt auf der anderen Seite die Belebung des Arbeitsmarktes zu einem Anstieg der Zahl der Beitragszahler, fallen die Rentenanpassungen entsprechend höher aus. Welche Folgen hat die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors für Rentner und Beitragszahler? Langfristig betrachtet wird das Rentenniveau, also das Verhältnis von Rente zu Einkommen, durch die gedämpfte Rentenanpassung sinken. Das bedeutet aber nicht, dass die Renten gekürzt werden. Sie werden auch künftig steigen, nur etwas langsamer als die Löhne der Beschäftigten. Somit können die Rentenbeiträge auch langfristig in Grenzen gehalten werden. Sie sollen bis zum Jahr 2030 nicht über 22 Prozent steigen. Auf diese Weise werden alle Generationen beteiligt und nicht nur die Beitragszahler belastet. Kann es passieren, dass die Rente immer mehr sinkt und irgendwann das Sozialhilfeniveau erreicht? Der Gesetzgeber hat den Einfluss des Nachhaltigkeitsfaktors begrenzt. Eine so genannte Niveausicherungsklausel soll sicherstellen, dass das Rentenniveau nicht unter einen bestimmten Wert sinkt und die Entwicklung der Renten nicht zu stark von der Entwicklung der Einkommen der Beschäftigten abgekoppelt wird. Ein verlässliches Mindestrentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung und ein ausreichender Abstand der Rente zur Sozialhilfe sind somit gewährleistet. Wie werden die Renten zum 1. Juli 2004 angepasst? Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2004 entfällt. Damit werden kurzfristig Einsparungen in der gesetzlichen Rentenversicherung erzielt, die den Beitragssatz im Jahr 2004 stabil halten.

5 5 Welche Auswirkung hat der Nachhaltigkeitsfaktor auf meine Vorsorgeplanung im Alter? Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung. Sie wird künftig jedoch allein nicht mehr ausreichen, den gewohnten Lebensstandard im Alter fortführen zu können. Zusätzliche Altersvorsorge ist daher notwendig. Aus diesem Grund fördert der Staat die ergänzende private und auch betriebliche Altersvorsorge im Rahmen der so genannten Riester-Rente. Wie kann ich mich über meine künftige Rente informieren? Bereits seit Beginn des Jahres 2004 erhalten Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet und eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, jährlich eine aktuelle Renteninformation von ihrem Rentenversicherungsträger. Diese Information gibt Ihnen Auskunft über den aktuellen Stand Ihres Rentenversicherungskontos. Sie zeigt Ihnen Ihre bisher erworbenen Rentenansprüche auf. Darüber hinaus enthält sie auch eine Hochrechnung Ihrer Altersrente auf das 65. Lebensjahr. Die Renteninformation ist somit eine wichtige Planungsgrundlage für Ihre zusätzliche Altersvorsorge. Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Die Altersgrenze für den vorzeitigen Bezug der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit wird vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben. Sie können diese Rente damit künftig frühestmöglich mit 63 Jahren erhalten. Was gilt heute? Nach Altersteilzeitarbeit oder bei Arbeitslosigkeit können Sie vorausgesetzt Sie erfüllen auch die anderen Voraussetzungen für diesen Rentenspruch vorzeitig in Rente gehen. Nach bisherigem Recht können Sie diese Rente bis zu fünf Jahre vorzeitig beziehen, statt mit 65 Jahren also bereits mit 60 Jahren. Sie müssen dafür jedoch Abschläge in Höhe von 0,3 Prozent pro Monat, den Sie die Rente vor dem 65. Lebensjahr erhalten (3,6 Prozent pro Jahr), hinnehmen. Wenn Sie also den frühestmöglichen Rentenbeginn mit 60 Jahren wählen, so ist dies mit dem maximalen Abschlag von 18 Prozent verbunden.

6 6 Wie weit wird die Altersgrenze angehoben? Die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente wird von 2006 bis 2008 in Monatsschritten auf das 63. Lebensjahr angehoben. Für Versicherte, die zwischen dem und dem geboren wurden, steigt die Altersgrenze in Monatsschritten von 60 Jahren auf 62 Jahre und 11 Monate. Beispiel: Wer im Januar 1946 geboren wurde, kann frühestens mit 60 Jahren und einem Monat seine Rente erhalten, wer im Februar 1946 geboren wurde, mit 60 Jahren und zwei Monaten usw. Versicherte, die zwischen Dezember 1948 und Dezember 1951 geboren wurden, können die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit frühestens mit dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Versicherte, die nach dem geboren wurden, haben auf diese Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit gar keinen Anspruch mehr. Es werden auch weiterhin Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat (3,6 Prozent pro Jahr) für die vorzeitige Inanspruchnahme erhoben. Beim frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren beträgt der Abschlag somit 7,2 Prozent.

7 7 Die nachfolgende Tabelle zeigt die Übergangsregelung: Wenn Sie zu den betroffenen Geburtsjahrgängen gehören, können Sie den Monat ablesen, in dem Sie frühestmöglich eine Altersrente nach Altersteilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen können. Versichert Anhebung vorzeitige Kürzung e der Inanspruchnahme der Altersgren der Rente möglich Rente Geburtsja ze ab um hr Alter... % Geburts- um monat Monate Jahr Monat 1946 Januar ,7 Februar ,4 März ,1 April ,8 Mai ,5 Juni ,2 Juli ,9 August ,6 September ,3 Oktober ,0 November ,7 Dezember , Januar ,1 Februar ,8 März ,5 April ,2 Mai ,9 Juni ,6 Juli ,3 August ,0 September ,7 Oktober ,4 November ,1 Dezember ,8

8 Januar ,5 Februar ,2 März ,9 April ,6 Mai ,3 Juni ,0 Juli ,7 August ,4 September ,1 Oktober ,8 November ,5 Dezember , ,2 Werden die Altersgrenzen auch bei den übrigen Altersrenten angehoben? Bei der Altersrente für Frauen, der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und der Altersrente für langjährig Versicherte bleiben die Altersgrenzen für die vorzeitige Inanspruchnahme unverändert. Diese Renten können weiterhin nach Vollendung des 60. Lebensjahres (Altersrenten für Frauen und für schwerbehinderte Menschen) bzw. des 63. Lebensjahres (Altersrente für langjährig Versicherte) mit Abschlägen bezogen werden. Die Abschläge betragen wie auch bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme 0,3 Prozent. Gibt es Vertrauensschutzregelungen? Für die so genannten rentennahen Jahrgänge sind Vertrauensschutzregelungen vorgesehen: Das heißt, wenn Sie vor dem geboren sind, können Sie die Rente nach bisher geltendem Recht in Anspruch nehmen, sofern Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: oder oder Sie waren am 1. Januar 2004 arbeitslos. Ihr Arbeitsverhältnis wurde aufgrund einer vor dem 1. Januar 2004 erfolgten Kündigung oder Vereinbarung nach dem 31. Dezember 2003 beendet. Einer solchen Vereinbarung steht eine Befristung des Arbeitsverhältnisses oder die Bewilligung einer befristeten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme (ABM) gleich. Ihr letztes Arbeitsverhältnis wurde vor dem 1. Januar 2004 beendet und Sie waren am

9 9 oder oder 1. Januar 2004 ohne Beschäftigung. Sie haben vor dem 1. Januar 2004 Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitarbeitsgesetz vereinbart. Sie haben als entlassener Arbeitnehmer des Bergbaus Anpassungsgeld bezogen. Bitte beachten Sie: Liegt einmal Vertrauensschutz vor, geht dieser nicht verloren, wenn Sie später ein neues Arbeitsverhältnis aufnehmen oder in eine neue arbeitsmarktpolitische Maßnahme eintreten. Ausbildungszeiten an Schule und Hochschule Schul- und Studienzeiten, die Sie nach dem 17. Lebensjahr zurückgelegt haben, erhöhen künftig nicht mehr den Rentenanspruch. Was gilt heute? Bisher werden bis zu drei Jahre Ihrer Schul- und Hochschulausbildung nach dem 17. Lebensjahr bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Das gilt auch für Ausbildungszeiten an einer Fachschule und für die Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Diese fließen als so genannte rentenrechtliche Zeiten in die Rentenberechnung ein und erhöhen Ihre spätere Rente. Was ändert sich bei der Bewertung der Schul- und Studienzeiten? Zeiten des Schul- und Hochschulbesuchs nach dem 17. Lebensjahr werden bei Versicherten, die vom 1. Januar 2009 an in Rente gehen, nicht mehr rentensteigernd bewertet. Fachschulzeiten und Zeiten der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen bleiben von dieser Kürzung ausgenommen. Gibt es Übergangsregelungen? Für alle Versicherten, die zwischen dem und dem in Rente gehen, gibt es einen stufenweisen Übergang bis zum endgültigen Wegfall der rentensteigernden Bewertung der Schul- und Hochschulzeiten im Jahr 2009.

10 10 Für Neurentner die zwischen Januar 2005 und Dezember 2008 in Rente gehen, wird die Bewertung in Monatsschritten abgeschmolzen, das heißt, in dieser Übergangszeit erhalten die Ausbildungszeiten einen niedrigeren Wert. Dieser richtet sich nach dem Monat des jeweiligen Rentenbeginns. Mit welchen Einbußen muss ich durch die Einschnitte bei der Bewertung der Schulzeiten bei meiner Rente rechnen? Der Wegfall der rentensteigernden Bewertung der Schul- und Studienzeit kann eine monatliche Rentenminderung von bis zu 59 Euro in den alten und 52 Euro in den neuen Bundesländern bedeuten. Haben Ausbildungszeiten an Schule und Hochschule künftig überhaupt keine Bedeutung mehr für die Rente? Auch nach Inkrafttreten der Neuregelung werden bis zu acht Jahre an Ausbildungszeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres als so genannte Anrechnungszeiten berücksichtigt. Somit wird sichergestellt, dass durch Schulausbildung in jungen Jahren keine Rentenlücke entsteht. Nur so können Rentenminderungen im Fall der Invalidität oder bei Tod jüngerer Versicherter vermieden werden. Außerdem werden die Ausbildungszeiten an Schule und Hochschule nach wie vor als so genannte rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt. Wichtig sind diese zum Beispiel für das Erreichen der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren für bestimmte Rentenarten. Die rentensteigernde Bewertung dieser Zeiten entfällt jedoch. Zeiten der Berufsausbildung Beschäftigungszeiten am Anfang des Berufslebens werden erfahrungsgemäß gering entlohnt. Deshalb erfolgte bisher eine pauschale Höherbewertung der niedrigen Beiträge in den ersten drei Berufsjahren bei der späteren Rentenberechnung. Eine pauschale Höherbewertung wird es künftig nicht mehr geben.

11 11 Was gilt heute? Mit bis zu 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten werden Zeiten der Berufsausbildung bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Pauschal höher bewertet werden die ersten drei Jahre, in denen Versicherte vor ihrem 25. Lebensjahr einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. In dieser Zeit wird eine berufliche Ausbildung unterstellt. Gehen die Zeiten der tatsächlichen Berufsausbildung darüber hinaus, können diese zusätzlich berücksichtigt werden. Was ändert sich durch den Wegfall der pauschalen Höherbewertung von Zeiten der Berufsausbildung? Die ersten drei Beitragsjahre werden nur noch dann höher bewertet, wenn ein Versicherter in dieser Zeit tatsächlich eine Berufsausbildung gemacht und Pflichtbeiträge gezahlt hat. Außerdem wird die Höherbewertung der (tatsächlichen) beruflichen Ausbildung auf 36 Monate begrenzt. Künftig schließt diese Zeit auch die schulische Ausbildung mit ein. Die Bewertung wegen des Besuchs einer Fachschule oder wegen der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist dabei vorrangig zu berücksichtigen. Beispiel: Absolvierte ein Versicherter 24 Monate seiner Ausbildung an einer Fachschule und 42 Monate in einer Berufsausbildung, so werden künftig insgesamt höchstens 36 Monate dieser Zeit (höher) bewertet. Dies sind zuerst die 24 Monate Fachschule, dann noch 12 Monate der Berufsausbildung. Die restlichen 30 Monate Berufsausbildung werden nicht mehr höher bewertet. Gibt es Übergangsregelungen? Für alle Versicherten, die zwischen dem und dem in Rente gehen, ist eine Übergangszeit vorgesehen, bis die Höherbewertung im Jahr 2009 endgültig wegfällt.

12 12 Die Höherbewertung von Berufsausbildungszeiten wird zwischen Januar 2005 und Dezember 2008 in Monatsschritten abgeschmolzen. Im Einzelnen sind dies folgende Zeiten: Die ersten drei Beitragsjahre, in denen eine Berufsausbildung bisher unterstellt wurde (fiktive berufliche Ausbildung), ohne dass der Versicherte diese tatsächlich ausgeübt haben musste. Die Zeiten der tatsächlichen Berufsausbildung, die über drei Jahre hinausgehen.

Service Die neue Rente Was ändert sich für mich?

Service Die neue Rente Was ändert sich für mich? Service Die neue Rente Was ändert sich für mich? > Anhebung der Altersgrenzen > Rentenanpassung und Nachhaltigkeitsfaktor > Ausbildungszeiten neu bewertet Das neue Gesetz sichert die finanziellen Grundlagen

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

Rentenversicherungs- Nachhaltigkeitsgesetz

Rentenversicherungs- Nachhaltigkeitsgesetz AKTUELLES ZUR RENTE Rentenversicherungs- Nachhaltigkeitsgesetz Die neue Rentenanpassungsformel Anhebung der Altersgrenzen Ausbildungszeiten an Schule und Hochschule Zeiten der Berufsausbildung Sicherheit

Mehr

Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt.

Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt. Die Erhöhung der Altersgrenzen bei den Renten Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt. Es gibt jedoch viele Unsicherheiten,

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011 Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell

Mehr

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner grenzen für Rentner Rentenart: Regelaltersrente Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vor 1947 Geborene lag diese bei 65 Jahren.

Mehr

Inhalt. Rente mit 67 oder doch schon eher? 5. Viele Wege führen zur Rente vor 67 27

Inhalt. Rente mit 67 oder doch schon eher? 5. Viele Wege führen zur Rente vor 67 27 2 Inhalt Rente mit 67 oder doch schon eher? 5 Bin ich von der Rente mit 67 betroffen? 6 Eher in Rente wie hoch sind die Abschläge? 11 Kann ich die Abschläge finanziell ausgleichen? 16 Sind auch Erwerbsminderungsrenten

Mehr

- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006

- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006 Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin An die Mitgliedsgewerkschaften des dbb - je besonders - Telefon 030.40 81-40 Telefax

Mehr

Hintergrundinfo zur geplanten Anhebung des Renteneintrittsalters bei Altersteilzeit und bei Vorruhestand. Nr. 21 N O V E M B E R 2003

Hintergrundinfo zur geplanten Anhebung des Renteneintrittsalters bei Altersteilzeit und bei Vorruhestand. Nr. 21 N O V E M B E R 2003 arbeits- und gesundheitsschutzpolitik altersteilzeit/teilzeit allgemeine sozialpolitik arbeitsmarktalterssicherung/ betriebliche altersvorsorge/alterssicherung behindertenpolitik gesundheitspolitik soziale

Mehr

Werkstattbericht Nr. 7/2001. Werkstattbericht. Werkstattbericht

Werkstattbericht Nr. 7/2001. Werkstattbericht. Werkstattbericht Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Werkstattbericht Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001

Mehr

RV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

RV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung RV-Leistungsverbesserungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Reha-Budget verbesserte Erwerbsminderungsrente Abschlagsfreie Rente ab 63 Mütterrente

Mehr

Alter bei Rentenbeginn (RV*)

Alter bei Rentenbeginn (RV*) Alter bei Rentenbeginn (RV*) Alter bei Rentenbeginn (RV*) Versichertenrenten, Anteile Anteile der der Zugangsalter Zugangsalter im jeweiligen im jeweiligen Berichtsjahr Berichtsjahr in Prozent, in 1994

Mehr

Rentenzugang nach Rentenarten (RV*)

Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012 In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012 * gesetzliche Rentenversicherung

Mehr

Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der

Mehr

Rentenreform 2007 - RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz. Rentenreform 2007. Altersgrenzenanpassungsgesetz

Rentenreform 2007 - RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz. Rentenreform 2007. Altersgrenzenanpassungsgesetz Rentenreform 2007 RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz (Stand: 24.1.2007) Folie 1 Sozialpolitik / Zeitplan RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz : Rahmen wurde im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 festgelegt Große

Mehr

Viele Wege führen zur Rente vor 67

Viele Wege führen zur Rente vor 67 27 Viele Wege führen zur Rente vor 67 Es gibt verschiedene Altersrenten. e nachdem, für welche Rentenart Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie irgendwann zwischen 60 und 67 ahren in Rente gehen.

Mehr

Fakten zur gesetzlichen Rentenversicherung

Fakten zur gesetzlichen Rentenversicherung 2 Hamburg, Mai 2010 N U T Z E N ver.di Service GmbH Franz-Mehring-Platz 1 10243 Berlin Fakten zur gesetzlichen Rentenversicherung Wie wird die Altersrente ermittelt? Die gesetzliche Altersrente wird errechnet

Mehr

Das Rentenpaket der Bundesregierung. Fragen und Antworten

Das Rentenpaket der Bundesregierung. Fragen und Antworten Das Rentenpaket der Bundesregierung Fragen und Antworten Das Rentenpaket der Bundesregierung Fragen und Antworten Die Union hat im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mit der SPD Leistungsanpassungen in

Mehr

Die Zusatzversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg: Wem steht was und wann zu?

Die Zusatzversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg: Wem steht was und wann zu? 3 Hamburg, Mai 2010 N U T Z E N ver.di Service GmbH Franz-Mehring-Platz 1 10243 Berlin Die Zusatzversorgung der : Wem steht was und wann zu? Die Zusatzversorgung: Gestern und heute Eine zusätzliche Alterssicherung

Mehr

Auf 100 Erwerbspersonen kommen heute schon rund 43 Standardrentner

Auf 100 Erwerbspersonen kommen heute schon rund 43 Standardrentner STAATLICHE ALTERSVERSORGUNG Rentenkürzung Auf 100 Erwerbspersonen kommen heute schon rund 43 Standardrentner Ein 2005 geborenes Mädchen wird voraussichtlich 103 Jahre alt, ein Junge immerhin rund 98. Somit

Mehr

Aktuelles aus der. Deutschen Rentenversicherung für Schwerbehinderte. Heike Peters

Aktuelles aus der. Deutschen Rentenversicherung für Schwerbehinderte. Heike Peters Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung für Schwerbehinderte Heike Peters 0 13720191 Rente für schwerbehinderte Menschen 1 ISV03i00 Rente für schwerbehinderte Menschen Welche Möglichkeiten gibt

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion

Mehr

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Veröffentlichung von Ulrich Watermann Schmitzbüchel 32a D 51491 Overath Tel: 02204 / 768733 Fax: 02204 / 768845 Mail: uw@watermann vorsorgekonzepte.de

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. Bearbeitet von Andreas Koehler

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. Bearbeitet von Andreas Koehler Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's Bearbeitet von Andreas Koehler 2. Auflage 2009 2009. Taschenbuch. 128 S. Paperback ISBN 978 3 448 09686 6 Recht > Rechtswissenschaft, Nachbarbereiche, sonstige

Mehr

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge 1 Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Rentenund. Versorgungslücke

Rentenund. Versorgungslücke Rentenund Versorgungslücke Düsseldorf, Januar 2004 Renten- und Versorgungslücke 1 Renten- und Versorgungslücke Eine zusätzliche finanzielle Absicherung für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit wird dringend

Mehr

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum) o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Vorgezogene Altersrente: Verluste bei der Rente und der Zusatzversorgung

Vorgezogene Altersrente: Verluste bei der Rente und der Zusatzversorgung 4 Hamburg, Mai 21 N U T Z E N ver.di Service GmbH Franz-Mehring-Platz 1 1243 Berlin Vorgezogene Altersrente: Verluste bei der und der Zusatzversorgung Schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze Die gesetzliche

Mehr

seit 1974 eine gute Sache

seit 1974 eine gute Sache Beitragspflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 zu entrichten.

Mehr

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden.

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Modellwahl Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Beispiel des Pensionsverlaufs der beiden Modelle Modell 1 Modell 2 Modell 1

Mehr

Nachhaltigkeitsfaktor Riester-+Beitragssatzfaktor Insgesamt -2,98-4,21-4,38 2003-2015 2016-2029

Nachhaltigkeitsfaktor Riester-+Beitragssatzfaktor Insgesamt -2,98-4,21-4,38 2003-2015 2016-2029 Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE Auswertung: Wirkung der Kürzungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel von 2003-2029 Nachhaltigkeitsfaktor

Mehr

Der Dreiklang der Altersvorsorge

Der Dreiklang der Altersvorsorge Der Dreiklang der Altersvorsorge Ergebnisse einer telefonischen Repräsentativbefragung unter 1.000 deutschen Erwerbstätigen im Alter zwischen 18 und 55 Jahren (Befragungszeitraum: 02.03.- 04.04.2011) Durchgeführt

Mehr

Vorstand Sozialpolitik. Der Weg in den Ruhestand. Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente. www.igmetall.de

Vorstand Sozialpolitik. Der Weg in den Ruhestand. Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente. www.igmetall.de Vorstand Sozialpolitik Der Weg in den Ruhestand 65 64 63 Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, freust auch Du Dich auf die Rente mit 63? Darauf,

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen

Mehr

Erwerbsminderungsrenten Altersrenten im Überblick. 6. Süddeutscher Hypophysen- und Nebennierentag 20. April 2013 München

Erwerbsminderungsrenten Altersrenten im Überblick. 6. Süddeutscher Hypophysen- und Nebennierentag 20. April 2013 München Erwerbsminderungsrenten Altersrenten im Überblick 6. Süddeutscher Hypophysen- Nebennierentag 20. April 2013 München 0 0 Gesetzliche Rentenversicherung Versicherte Risiken jeweils unabhängig von Vorerkrankungen

Mehr

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12. Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter

Mehr

ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK)

ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK) ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK) 2015. KROATISCHES RENTENVERSICHERUNGSAMT Geltendes Gesetz: Rentenversicherungsgesetz (seit dem 1.

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller

Mehr

1 Altersversorgung in

1 Altersversorgung in 1 Altersversorgung in Deutschland Die Altersversorgung der Arbeitnehmer in Deutschland beruht auf den drei Säulen gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge.

Mehr

Rente mit 67 was ändert sich für mich?

Rente mit 67 was ändert sich für mich? Service Rente mit 67 was ändert sich für mich? > Anhebung der Altersgrenzen > Neue Rente für besonders langjährig Versicherte: Es bleibt bei 65 > Änderungen für Erwerbsgeminderte und Hinterbliebene Sicher

Mehr

Service. Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)?

Service. Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? 0 Wartezeiten Überblick Rentenanspruch und Wartezeiterfüllung 1 M01i_91 Rentenanspruch Voraussetzungen versicherungsrechtliche Voraussetzungen Wartezeit Rentenanspruch

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Das Rentenpaket das ist drin 1. Maßnahme 2. Maßnahme 3. Maßnahme 4. Maßnahme

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Versichertenrenten Wer? Wann? Wie(viel)?

Versichertenrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Service Versichertenrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Andrea Handke Beraterin der Auskunfts- und Beratungsstelle Zeil 53 60313 Frankfurt am Main 0 Überblick Rentenanspruch und Wartezeiterfüllung Rente wegen

Mehr

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrente) 1 Gesetzliche Grundlagen 37 SGB VI Altersrente 43 SGB VI Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 50 SGB VI Wartezeiten

Mehr

Fragen und Antworten zur Mütterrente

Fragen und Antworten zur Mütterrente 1 von 6 12.09.2014 15:19 Home Presse Informationen der Pressestelle Medieninformationen Pressemitteilungen aktuell Fragen und Antworten zur Mütterrente Fragen und Antworten zur Mütterrente 1. Was ist die

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Berufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko

Berufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko Berufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko Düsseldorf, Juli 2003 Berufsunfähigkeit heute 1 Berufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch

Mehr

Gesetzentwurf zur Rente mit 67

Gesetzentwurf zur Rente mit 67 Sonderinformation Gesetzentwurf zur Rente mit 67 > Anhebung der Altersgrenzen > Ausnahmeregelungen > Neues zur Rentenanpassung Größe: 0 % (bei A5 > 71%) 14_Rente_mit_67.indd 1 12.01.2007 12::06 Rente mit

Mehr

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue

Mehr

Mögliche Handlungsalternativen nach einer Statusprüfung

Mögliche Handlungsalternativen nach einer Statusprüfung BVW-Info zur Statusprüfung Eine mitarbeitende Ehefrau eines Handwerkers lässt den Status prüfen Frau Müller geb. am 20.02.1968 hatte in einem Handwerksbetrieb eine Lehre absolviert und sich dabei in den

Mehr

Eine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung

Eine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung kranken- und pflegeversicherung Eine Information der Knappschaft Kranken- und Pflegeversicherung als Student Die Kranken- und Pflegeversicherung als Student Grundsätzlich werden alle Studenten, die an

Mehr

Ich wollte schon immer mehr bekommen. Die Garantierente ZUKUNFT.

Ich wollte schon immer mehr bekommen. Die Garantierente ZUKUNFT. Ich wollte schon immer mehr bekommen. Die Garantierente ZUKUNFT. NAME: Tamara Jobst WOHNORT: Potsdam ZIEL: Mehr Geld im Alter. PRODUKT: Garantierente ZUKUNFT Wie hole ich mehr für später heraus? Sicher

Mehr

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz. junge Leute. SV Start-Easy-BU. Sparkassen-Finanzgruppe

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz. junge Leute. SV Start-Easy-BU. Sparkassen-Finanzgruppe Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Sparkassen-Finanzgruppe Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit. Die Start-Easy-BU. Mit dem Berufsleben beginnt ein

Mehr

Infografiken. Höheres Reha- Budget Regulärer Renteneintritt. Vorzeitiger Renteneintritt nach mindestens 45 Beitragsjahren. Welche Zeiten zählen?

Infografiken. Höheres Reha- Budget Regulärer Renteneintritt. Vorzeitiger Renteneintritt nach mindestens 45 Beitragsjahren. Welche Zeiten zählen? Infografiken Das Rentenpaket Das ist drin Rente ab 63 Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren Rente mit 63 Mütterrente Erwerbsminderungsrente Höheres Reha- Budget Regulärer Renteneintritt 65 schrittweise

Mehr

Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer. Nordrhein-Westfalen? Körperschaft des öffentlichen Rechts

Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer. Nordrhein-Westfalen? Körperschaft des öffentlichen Rechts Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts PTV I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Wer erhält Kinderbetreuungszeit

Mehr

Rentenreform 2014 Das Gesetz über. Rentenversicherung vom 23.6.2014

Rentenreform 2014 Das Gesetz über. Rentenversicherung vom 23.6.2014 Aktualisierung des Ratgebers Vorzeitig in Rente gehen 3. Auflage 2014, Stand: Juli 2014 Rentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 23.6.2014 Das

Mehr

Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)?

Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Susanne Remmers Robert Fuhrbach Deutsche Rentenversicherung Rheinland Lungengasse 35 50676 Köln 0 Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Rentenanspruch

Mehr

Private Rente. primos

Private Rente. primos Private Rente primos Keine Zeit verlieren Häufig wird die wichtige private Altersvorsorge auf die lange Bank geschoben. Unser Tipp: Verlieren Sie keine Zeit! Je früher Sie beginnen, umso weniger müssen

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Die Philips Pensionskasse (bis zum 31.12.2005 Versorgungswerk der deutschen Philips Unternehmen) bietet Ihnen die

Mehr

Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn

Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn LANDESAMT FÜR BESOLDUNG UND VERSORGUNG bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn Das Merkblatt bietet Ihnen einen Überblick über die Regelungen zum bei einem vorzeitigen Ruhestandsbeginn. Rechtsansprüche können

Mehr

Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL.

Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL. B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 2 Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL. B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 3 NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Gernot

Mehr

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue

Mehr

Dem Hungerlohn folgt oftmals die Hungerrente. Sehr geehrte Damen und Herren,

Dem Hungerlohn folgt oftmals die Hungerrente. Sehr geehrte Damen und Herren, SoVD-Landesverband Niedersachsen Edda Schliepack, 2. Landesvorsitzende Redemanuskript Diskussionsveranstaltung Stimmen für den Mindestlohn, 11.09.2009 (Es gilt das gesprochene Wort!) Dem Hungerlohn folgt

Mehr

GA Seite 1 (09/2012) 136. Änderungen

GA Seite 1 (09/2012) 136. Änderungen GA Seite 1 (09/2012) 136 Aktualisierung, Stand 09/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisung wird um eine Regelung zur Ermittlung des Lebensalters bei Nachweis eines unvollständigen Geburtsdatums

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Einführung. Kapitel 2 Gesetzliche Rente. Kapitel 3 Gesetzliche Altersrente. Vorwort... 5

Inhalt. Kapitel 1 Einführung. Kapitel 2 Gesetzliche Rente. Kapitel 3 Gesetzliche Altersrente. Vorwort... 5 Vorwort... 5 Kapitel 1 Einführung Wie hat sich das Rentensystem in Deutschland entwickelt?. 14 Welche Renten gibt es?... 16 Was unterscheidet die verschiedenen Rentenarten?... 18 Kapitel 2 Gesetzliche

Mehr

Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf.

Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf. SPARKA SSEN- RIESTERRENTE Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf. Staatlicher Zuschuss: Über 51% sind möglich!* * Die Höhe der staatlichen Förderung ist abhängig

Mehr

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU.

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU. SV STart-easy-bu Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit.

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Der Oberbürgermeister. Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln. Die betriebliche Altersversorgung des kommunalen öffentlichen Dienstes

Der Oberbürgermeister. Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln. Die betriebliche Altersversorgung des kommunalen öffentlichen Dienstes Der Oberbürgermeister Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Die betriebliche Altersversorgung des kommunalen öffentlichen Dienstes Zusatzversorgungskasse der Stadt

Mehr

Demographischer Wandel

Demographischer Wandel Demographischer Wandel Zukunftsgespenst oder betriebliche Realität? Entwicklung der letzten Jahre Umbau der Sozialsysteme Reform des Arbeitsmarktes Förderung des Wirtschaftswachstums Die Rente mit 67 Als

Mehr

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE Häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ) Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE 1. Der gesetzliche Umwandlungssatz im BVG liegt ab 2014 bei 6.8 % im Alter 65. Ist es zulässig,

Mehr

HAUSHALTE & GELD. Tim Tauber, 44 Jahre, Lagerist, Bruttoeinkommen in 2011: 24.000,-

HAUSHALTE & GELD. Tim Tauber, 44 Jahre, Lagerist, Bruttoeinkommen in 2011: 24.000,- Einstiegszenario Guten Tag, ich möchte mich Ihnen kurz vorstellen. Mein Name ist Tim Tauber. Wir haben kürzlich ein Telefonat geführt, in dem mich zu einem Beratungsgespräch eingeladen haben, um mich über

Mehr

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Rente mit 67: Wie Sie Ihre Zukunft planen können

Rente mit 67: Wie Sie Ihre Zukunft planen können Service Rente mit 67: Wie Sie Ihre Zukunft planen können > Altersgrenzen steigen stufenweise > Vertrauensschutz schafft Vorteile > Früher in Rente mit Abschlägen Sicher in die Zukunft Heute ist die gesetzliche

Mehr

Trend-Vorsorge. Der DIA Deutschland-Trend. 10. Befragungswelle 2. Quartal 2010. Einstellungen zur Altersvorsorge. Köln, 20.

Trend-Vorsorge. Der DIA Deutschland-Trend. 10. Befragungswelle 2. Quartal 2010. Einstellungen zur Altersvorsorge. Köln, 20. Der DIA Deutschland-Trend Trend-Vorsorge Einstellungen zur Altersvorsorge Köln, 20. Juli 2010 10. Befragungswelle 2. Quartal 2010 Bernd Katzenstein Deutsches Institut für Altersvorsorge, Köln Sven Hiesinger

Mehr

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, - 2 - Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach und nach wird immer klarer, was der Koalitionsausschuss von Union und FDP in der Nacht vom 04. auf den 05. November wirklich beschlossen hat. Mit den folgenden

Mehr

Für 2,60 Euro mehr im Monat: sichern gute Renten. Rentenniveau sichern. Erwerbsminderungsrente verbessern. Rente mit 67 aussetzen. ichwillrente.

Für 2,60 Euro mehr im Monat: sichern gute Renten. Rentenniveau sichern. Erwerbsminderungsrente verbessern. Rente mit 67 aussetzen. ichwillrente. Für 2,60 Euro mehr im Monat: Stabile Beiträge sichern gute Renten. Rentenniveau sichern. Erwerbsminderungsrente verbessern. Rente mit 67 aussetzen. ichwillrente.net Fürs Alter vorsorgen: Ja, aber gemeinsam.

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

a) Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

a) Altersrente wegen Arbeitslosigkeit 32 1.4 Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit a) Altersrente wegen Arbeitslosigkeit Beispiel Nehmen Sie an, Herr Dallwig hat bereits das 60. Lebensjahr vollendet. Er ist

Mehr

Information über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar 2015. Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL

Information über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar 2015. Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL Information über die Änderungen bei der Pensionskasse des Kantons Glarus ab 1. Januar 2015 Alfred Schindler Leiter Geschäftsstelle PKGL Änderungen bei der Organisation der Pensionskasse Umorganisation

Mehr

Altersvorsorge. Finanzielle Vorsorge. Gesetzliche Rentenversicherung

Altersvorsorge. Finanzielle Vorsorge. Gesetzliche Rentenversicherung Altersvorsorge Gesetzliche Rentenversicherung Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherungen bietet der Ratgeber der Verbraucherzentralen»Gesetzliche Rente«(siehe Seite 208). Die gesetzliche Rentenversicherung

Mehr

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 (Beitragssatzverordnung 2015 BSV 2015) A. Problem und Ziel Bestimmung

Mehr

Die Altersvorsorge des Ehepartners in der Landwirtschaft. Referent: Gerhard Zindel Stabsstelle Grundsatz / Recht

Die Altersvorsorge des Ehepartners in der Landwirtschaft. Referent: Gerhard Zindel Stabsstelle Grundsatz / Recht Die Altersvorsorge des Ehepartners in der Landwirtschaft Referent: Gerhard Zindel Stabsstelle Grundsatz / Recht Altersvorsorge nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte Eingeführt erst im

Mehr

Anteil am Rentenzugang nach Rentenarten, Westdeutschland 1960-2003

Anteil am Rentenzugang nach Rentenarten, Westdeutschland 1960-2003 8. Alterssicherung Bisher konnten sich die Deutschen auf die staatliche Rentenkasse verlassen, die über 80 Prozent ihres Renteneinkommens deckt. Daneben gibt es auch andere Formen der Altersvorsorge. So

Mehr

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Irene Lukas Hamburg Ein sicheres Einkommen auch wenn ich einmal nicht arbeiten

Mehr