Mögliche Handlungsalternativen nach einer Statusprüfung

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1 BVW-Info zur Statusprüfung Eine mitarbeitende Ehefrau eines Handwerkers lässt den Status prüfen Frau Müller geb. am hatte in einem Handwerksbetrieb eine Lehre absolviert und sich dabei in den Sohn des Inhabers verliebt. Ende 1990 haben dann die Hochzeitsglocken geläutet und Sie hat den Sohn des Inhabers geheiratet, der zeitgleich die Geschäftsführung des elterlichen Betriebes übernommen hat. Sie wird von Ihrem Berater angesprochen, ob sie noch Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführt und ob es nicht sinnvoll sein könnte, wegen ihrer herausgehobenen Stellung im Unternehmen einmal ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Sie ist damit einverstanden, möchte für eine Entscheidung aber gerne wissen, welche Ansprüche zur Zeit vorhanden sind und welche Auswirkungen eine Beitragsrückerstattung hat. Beispiel 1 Pflichtbeiträge bis 2004 und freiwillige Beiträge ab 2005 Frau Müller lässt den Versicherungsstatus für die Vergangenheit prüfen und es stellt sich heraus, dass sie früher schon nicht sozialversicherungspflichtig war. Sie lässt die Beiträge für die letzten 4 Jahre als freiwillige Beiträge stehen und muss akzeptieren, dass die Beiträge bis dahin als zu recht gezahlte Beiträge gewertet werden: Anwartschaft für die Zeit AUG MAI 2008 JUN ,90 bei teilweiser Erwerbsminderung am <228,94 > bei voller Erwerbsminderung am <457,88 > Witwerrente (Betrag zu Anfang) ab ,88 kleine Witwerrente SEP ,47 große Witwerrente SEP ,83 Halbwaisenrente je Kind ab ,37 Vollwaisenrente je Kind ab ,41 <> die Voraussetzungen für die Zahlung dieser Rente(n) sind derzeit nicht erfüllt.

2 Beispiel 2 Pflichtbeiträge bis 2004 und Rückerstattung der Beiträge ab 2005 Frau Müller lässt den Versicherungsstatus für die Vergangenheit prüfen und es werden alle seit 1991 gezahlten Beiträge nach der Prüfung als Pflichtbeiträge eingestuft. Die Beiträge für die letzten vier Jahre lässt sich Frau Müller erstatten. Regelaltersrente MRZ ,54 Anwartschaft für die Zeit AUG MAI 2008 JUN ,36 Regelaltersrente MRZ ,54 bei teilweiser Erwerbsminderung am bei voller Erwerbsminderung am <Kein Anspruch> <kein Anspruch> Witwerrente (Betrag zu Anfang) ab ,17 kleine Witwerrente SEP ,93 große Witwerrente SEP ,04 Halbwaisenrente je Kind ab ,71 Vollwaisenrente je Kind ab ,34

3 Beispiel 3 Pflichtbeiträge bis 2008 Frau Müller lässt ihren versicherungsrechtlichen Status für die Vergangenheit nicht prüfen, sondern sie möchte nur wissen, ob sie zum Zeitpunkt der Prüfung der Versicherungspflicht unterliegt. Ihre Rentenansprüche aus den bisherigen Beiträgen erreichen folgende Höhe. Anwartschaft für die Zeit AUG MAI 2008 JUN ,90 bei teilweiser Erwerbsminderung am DEZ ,94 bei voller Erwerbsminderung am DEZ ,88 Witwerrente (Betrag zu Anfang) ab ,88 kleine Witwerrente SEP ,47 große Witwerrente SEP ,83 Halbwaisenrente je Kind ab ,37 Vollwaisenrente je Kind ab ,41

4 Auswirkungen von freiwilligen Beiträgen ab 2005 Bezüglich der Alters- und Hinterbliebenenrente hat eine Umstufung der ab 2005 gezahlten Beiträge von Pflichtbeiträgen zu freiwilligen Beiträgen nicht. Aber für den Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente ergibt sich eine einschneidende Veränderung in der Art, dass zum Zeitpunkt der Berechnung die Leistungsvoraussetzungen für die Erwerbsunfähigkeitsrente nicht erfüllt waren. Auswirkungen einer Rückerstattung der ab 2005 gezahlten Beiträge Werden die ab 2005 gezahlten Beiträge zurück erstattet, entfällt der Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente vollständig, weil dafür eine durchgehende Beitragszahlung verlangt wird. Deswegen ist vor dem Antrag auf Rückerstattung auf jeden Fall zu prüfen, ob es einen Bedarf für eine Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit gibt, was in den meisten Fällen zu bejahen ist. Außerdem ist dann noch zu klären, wie viel eine private Absicherung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit kostet. Aber auch bezüglich der Alters- und der Hinterbliebenenrente ergeben sich durch die Rückerstattung der Beiträge Änderungen. Die Höhe der Anwartschaften reduziert sich naturgemäß durch eine Beitragsrückerstattung. Übersicht über die Veränderungen Beitragszahlung bis Rückerstattungsbetrag Arbeitslosenversicherung 4.912,94 0,00 Rückerstattungsbetrag Rentenversicherung ,59 0,00 Rückerstattungsbetrag insgesamt Arbeitgeber und Arbeitnehmer ,53 0,00 ALTERSRENTE Rente Rente Regelaltersrente 152,54 234,94 Anwartschaft für die Zeit AUG MAI ,36 246,90 Regelaltersrente 152,54 234,94 bei teilweiser Erwerbsminderung am ,00 228,94 bei voller Erwerbsminderung am ,00 457,88 Witwerrente (Betrag zu Anfang) ab ,17 452,88 kleine Witwerrente Sept ,93 114,47 große Witwerrente Sept ,04 251,83 Halbwaisenrente je Kind ab ,71 147,37 Vollwaisenrente je Kind ab ,34 274,41

5 Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, freiwillig weitere Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung einzuzahlen. Die Renten, die sich daraus ergeben sind sozusagen der Maßstab, an der sich private Alternativen messen lassen müssen, um als gleichwertig oder besser eingestuft zu werden. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der Beitragszahlung, wobei wir als Varianten nur den Mindestbeitrag, den Durchschnittsbeitrag und den Höchstbeitrag berücksichtigen wollen. Interessant ist dabei der Mindestbeitrag, weil dadurch zumindest ein Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente aufrecht erhalten werden kann und der bisherige Durchschnittsbeitrag, weil der ja auch in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter zu zahlen wäre. Für die Vergleichsrechnungen ignorieren wir die Renten- und Gehaltsdynamik in beiden Berechnungen, weil die zurzeit noch nicht greifbar sind. Aber wenn die Beiträge in der privaten Rentenversicherung entsprechend der Gehaltsentwicklung angepasst werden, so ist die Entwicklung in etwa parallel zur gesetzlichen Rentenversicherung. FREIWILLIGE WEITERVERSICHERUNG WEITERVERSICHERUNG MIT DEM MINDESTBEITRAG Höhe des Mindestbeitrages pro Monat und insgesamt für 321 Monate 79, Regelaltersrente MRZ ,24 Erhöhung der Regelaltersrente 126,30 WEITERVERSICHERUNG MIT DEM BISHERIGEN DURCHSCHNITTSBEITRAG Höhe des Mindestbeitrages pro Monat und insgesamt für 321 Monate 398, Regelaltersrente MRZ ,58 Erhöhung der Regelaltersrente 597,64 WEITERVERSICHERUNG MIT DEM MINDESTBEITRAG Höhe des Mindestbeitrages pro Monat und insgesamt für 321 Monate 1.054, Regelaltersrente MRZ ,66 Erhöhung der Regelaltersrente 1.554,72

6 Alternativen mit einer privaten und einer betrieblichen Rentenversicherung Bei der privaten Rentenversicherung muss man zwei Alternativen betrachten. Einmal ist zu überlegen, welche Leistungen sich aus der Einzahlung des Rückerstattungsbeitrages in eine private und eine betriebliche Altersversorgung erreichen lassen. Darüber hinaus ist auch zu überlegen, welche Leistungen sich erzielen lassen, wenn die für die gesetzliche Rentenversicherung zukünftig zu zahlenden Beiträge für eine private oder betriebliche Altersversorgung genutzt wird. ALTERNATIVBERECHNUNG MIT RENTENVERSICHERUNG (Nutzung des Rückerstattungsbeitrages für eine Altersversorgung) Garantierte Altersrente MRZ ,51 Mögliche Altersrente inkl. nicht garantierter Überschussrenten MRZ ,51 bei teilweiser Erwerbsminderung am DEZ ,00 bei voller Erwerbsminderung am DEZ ,00 Witwerrente (Betrag zu Anfang) ab ,51 Witwerrente bei Rentenbeginn MRZ ,31 Halbwaisenrente je Kind ab ,00 Vollwaisenrente je Kind ab ,00 Durch die Beitragsrückerstattung sinken die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung um folgende Beträge: Altersrente MRZ ,40 bei teilweiser Erwerbsminderung am DEZ ,94 bei voller Erwerbsminderung am DEZ ,88 Kleine Witwerrente 33,54 Große Witwerrente 73,75 Halbwaisenrente je Kind ab ,66 Vollwaisenrente je Kind ab ,07 Anhand dieser Zahlen lässt sich prüfen, ob die private Alternative interessanter ist als das Stehenlassen der Beiträge. Es kommt dabei auch wirklich auf den Einzelfall insbesondere die Anzahl der Kinder.

7 ALTERNATIVBERECHNUNG MIT RENTENVERSICHERUNG (Nutzung des bisherigen Durchschnittsbeitrages für eine Altersversorgung) Garantierte Altersrente MRZ ,21 Mögliche Altersrente inkl. nicht garantierter Überschussrenten MRZ ,73 bei teilweiser Erwerbsminderung am DEZ ,00 bei voller Erwerbsminderung am DEZ ,00 Witwerrente (Betrag zu Anfang) ab ,52 Witwerrente bei Rentenbeginn MRZ ,44 Halbwaisenrente je Kind ab ,00 Vollwaisenrente je Kind ab ,00 Durch die Fortführung der Beitragszahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe der bisherigen Beiträge erhöhen sich die Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in folgender Weise: Altersrente MRZ ,64 bei teilweiser Erwerbsminderung am DEZ ,94 bei voller Erwerbsminderung am DEZ ,88 Bezüglich der Hinterbliebenenrente ist zu bedenken, dass eine Fortsetzung der Beitragszahlung in Höhe des bisherigen Durchschnittsbeitrages keine großen Veränderungen erbringt, da dafür eventuelle Zurechnungszeiten durch Beitragszeiten ersetzt werden. Auch bei der Erwerbminderungsrente ergeben sich nur minimale Veränderungen, da auch hier Zurechnungszeiten durch Beitragszeiten ersetzt werden. Steigt der Beitrag langsam in Folge von Gehaltssteigerungen an, so wächst der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente auch langsam mit. Anhand dieser Zahlen lässt sich prüfen, ob die private Alternative interessanter ist als das Stehenlassen der Beiträge. Es kommt dabei auch wirklich auf den Einzelfall insbesondere die Anzahl der Kinder. Wobei sich hier leichter ein Vorteil für die private oder betriebliche Altersversorgung erkennen läasst. Zusammenfassung: Mit diesen Berechnungen wollen wir Ihnen aufzeigen, dass es bezüglich der Behandlung der bisher gezahlten Beiträge durchaus unterschiedliche Strategien geben kann. Mandanten können sich also überlegen, welche Prüfung durchgeführt werden soll und in welchem Umfang Beiträge zurückerstattet werden sollen. Das hat z.b. auch Auswirkungen auf die Höhe der vorgezogenen Leistungen und auch darauf, ob überhaupt ein Anspruch auf Invalidenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Dieses kann sehr wichtig sein, wenn z.b. wegen bestehender Vorerkrankungen eine private Absicherung gegen Invalidität nicht mehr möglich ist.

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