Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge
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- Anneliese Dittmar
- vor 8 Jahren
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1 Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge sein? 7. Was sind Wohnungsbauzwecke? 8. Geht das Kombinieren mit Arbeitnehmersparen? 9. Wie hoch ist die tatsächliche Rendite? 10. Was tut BFFM dazu? 1. Was wird gefördert? In den allermeisten Fällen werden mit Wohnungsbauprämien Bausparverträge gefördert. Man kann aber stattdessen auch Anteile an Wohnungsbau - Genossenschaften kaufen, um die Förderung zu bekommen. Für das letztere muss man allerdings auch in einer Genossenschaftswohnung wohnen. Ausgezahlt wird diese Förderung von den Finanzbehörden direkt an die Bausparkasse oder die Genossenschaft in den jeweiligen Vertrag.
2 2. Wie viel Prozent bringt das? Die jährliche Prämie beträgt 8,8 Prozent der Einzahlungen. Ein Prozentsatz von 8,8 Prozent wäre natürlich eine tolle Rendite auf das, was man spart. Einen kleinen Haken hat die Wohnungsbauprämie allerdings: Man muss zuerst sieben Jahre sparen und dann erst bekommt man die Prämie am Ende ausgezahlt. Und zwar für die Jahre, in denen man anspruchsberechtigt war. Da sich die Zulagen also in der Ansparzeit nicht mit verzinsen, ist die Rendite natürlich um einiges geringer als 8,8 %. Aber es lohnt sich trotzdem. Unten finden Sie dazu eine Beispielrechnung mit der Berechnung der tatsächlichen Rendite. 3. In welchem Alter ist so ein Sparen sinnvoll? Die untere Altersgrenze liegt schon bei 16 Jahren (bei Waisen ganz ohne Grenze). Und wer bei Abschluss des Vertrages noch nicht 25 Jahre alt war, darf das Geld nach den sieben Jahren auch frei verwenden. Natürlich kann jeder auch über 25 die Prämie beantragen, ist bei der Verwendung aber an Voraussetzungen gebunden (s.u. bei Wohnzwecke)
3 4. Wie hoch ist der geförderte Sparbeitrag? Pro Jahr wird ein Beitrag von bis zu 512,- bei Alleinstehenden bzw ,- bei Verheirateten gefördert. Diese Beträge müssen jedoch nicht als Einmalbetrag aufgewendet werden, sie können z.b. auch in monatlichen Raten von bis zu 42,67 (Singles) bzw. 85,33 (Verheiratete) eingebracht werden. 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? Die Einkommensgrenzen sind recht eng gefasst. Denn nur wer pro Jahr bis zu ,- als Single oder ,- als Verheirateter an zu versteuerndem Einkommen hat, kann die Prämie beantragen. Das heißt, das Bruttoeinkommen muss unter 2.133,- bzw ,- liegen. Wichtig ist aber dabei, dass es nicht um das Einkommen vom Arbeitgeber, sondern um das zu versteuernde Einkommen (also das nach einem Steuerausgleich mit eventuellen Erstattungen) geht. Manchmal kann man also die Prämie auch dadurch bekommen, dass man viel von der Steuer absetzen konnte. Diese Förderung ist damit zum Beispiel interessant für
4 beantragt werden können. Angestellte mit einer Halbtagsstelle, Selbständige, die nur geringfügig arbeiten, Azubis, Stundenten, Schüler Uni-Angestellte mit einer halben Stelle Senioren mit geringer Rente. 6. Kleine Verträge sinnvoll Wegen der recht begrenzten Höhe der Einzahlungen und der Prämie ist es aber meist sinnvoll, nur einen entsprechend kleinen Bausparvertrag dazu abzuschließen (damit nicht dessen Gebühr die gute Rendite gleich wieder auffrisst...). 7. Voraussetzung Wohnungsbau Am Ende muss der angesparte Betrag auch noch für den Kauf, den Bau oder die Renovierung einer Immobilie verwendet werden. Die Definition heißt Wohnungsbauzwecke. Allerdings ist dieser Begriff weit gefasst. So gilt z.b. auch der Kauf einer Einbauküche einer Mietwohnung als ausreichend. Auch Reparaturen gelten, z.b. die eines Garagendaches, einer Haustür o.ä.. Und als Anschaffung kann es auch eine Solaranlage sein. Oder sogar eine Sauna...
5 Und eine Ausnahme gilt für junge Bausparer, die bei Vertragsabschluss noch nicht 25 waren. Die können nach Ablauf der sieben Jahren immer ihr Geld so verwenden, wie sie es wollen. 8. Kombination mit Arbeitnehmersparzulage? Oft wird bei Bausparverträgen auch dafür geworben, dass man Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage für den Vertrag bekommen könne. Das ist zwar richtig, aber es dürfen nicht die gleichen Beiträge sein, für die man hier Förderung in Anspruch nehmen möchte. Ein und derselbe Beitrag wird also nicht zweimal gefördert. Man müsste also zum gleichzeitigen Erhalten der Arbeitnehmersparzulage die Beiträge zum Bausparvertrag entsprechend erhöhen. Was aber nicht unbedingt immer sinnvoll ist, denn für Arbeitnehmersparzulagen muss man nicht unbedingt Bausparverträge wählen, sondern kann normale Sparverträge - z.b. mit einem Aktienfonds nehmen. 9. Die tatsächliche Rendite Mit der Wohnungsbauprämie können vor allem junge Menschen eine hohe und sichere Rendite bekommen. Die in den Bausparverträgen üblichen Erträge können damit meist mindestens verdoppelt werden.
6 Beispiel für die tatsächliche Rendite Wer zwischen 16 und 25 mit dem Sparen anfängt unter den o.g ,- versteuert und sieben Jahre lang 42,67 pro Monat in einen Bausparvertrag mit z.b. 2,3 % Guthabenzins einspart, hat dann 3.584,- selbst gespart, 300,91 Zinsen dazu bekommen und erhält noch 315,39 Prämie dazu. Sein Vertrag enthält dann zusammen 4.200,30 was einer Rendite von immerhin 4,5 % auf die selbst eingesparten 42,67 mtl. entspricht. Und das bei völliger Sicherheit und ohne jegliche Schwankungen. Und das Geld steht für alle eigenen Zwecke zur Verfügung. Wer mit über 25 anfängt und seinen Bausparvertrag für Wohnbauzwecke einsetzt, hat zwar manchmal einen niedrigeren Guthabenzins, profitiert dann aber in dem Bausparvertrag dann meist von einem entsprechend niedrigen Darlehenszins. 10. Was wir dabei tun Wir suchen und vermitteln Ihnen gern einen für Sie geeigneten Bausparvertrag. Dabei beachten wir natürlich Ihre persönlichen Bedürfnisse im Bezug auf Dauer, Höhe, Zukunftsplanung etc.. Eventuell verwenden Sie ihren Bausparvertrag dann auch nicht nur für die Wohnungsbauprämie, sondern auch für Ihre
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