Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
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- Matthias Pfaff
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1 Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer
2 Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller Sicherheit genießen. Deshalb heute schon an morgen denken. Die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sinken immer stärker ab. Der gewohnte Lebensstandard ist damit im Alter i. d. R. nicht mehr gesichert. Eine Ergänzung der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersvorsorge ist nahezu unumgänglich. Die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung und die private Vorsorge sind drei Bausteine, ohne die eine solide Altersvorsorge zukünftig nicht mehr möglich sein wird. Sorgen Sie heute vor damit Sie später mehr Lebensqualität genießen können! Der Staat bietet Ihnen hierzu ein attraktives Leistungsangebot: die Riester-Rente. Bei dieser übernimmt er einen Teil Ihrer Beiträge. Zudem können Sie sich gegebenenfalls auch noch auf eine Steuererstattung für Ihre eigenen Beiträge freuen. Und so geht s: Wird ein Beitrag in Höhe von 4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Entgelts des jeweiligen Vorjahres (das finden Sie auf Ihrer Gehaltsbescheinigung des Monats Dezember) eingezahlt, erhalten Sie vom Staat hierzu die vollen Zulagen. Diese können Sie gleich von dem so ermittelten Beitrag abziehen. Was bleibt, ist Ihr Beitrag, den Sie im laufenden Jahr erbringen müssten, wenn Sie die vollen Zulagen bekommen wollen. Zahlen Sie geringere Beiträge ein, erhalten Sie dennoch Zulagen allerdings werden diese entsprechend vermindert. 2 3
3 Die Zulagen Der Staat zahlt pro Jahr Zulagen an Sie, die Ihren eigenen Aufwand derzulage pro Jahr. Ist Ihr Kind nach dem geboren, beträgt die vermindern. Sie erhalten 154 e Kinderzulage 300 e pro Jahr. Grundzulage pro Jahr. Daneben erhalten Sie für jedes Kind, für das Sie Kindergeld beziehen, 185 e Kin- So können Sie Ihren eigenen Aufwand ermitteln: Beispiel: Entgelt: e, 2 Kinder, eins davon im Jahr 2009 geboren Beitrag: (4 % aus e) 800 e Minus Grundzulage: 154 e Minus Kinderzulage 1. Kind 185 e Minus Kinderzulage 2. Kind 300 e Zulagen gesamt -639 e Wie das Beispiel zeigt, ist ein großer oft sogar der überwiegende Teil des Beitrages durch die Zulagen abgedeckt. Ihr eigener Aufwand ist damit relativ gering. Im obigen Beispiel beträgt der monatliche Beitrag lediglich 13,42 e das sind nur 20 % des Gesamtbeitrages. Es gibt auch einen Mindestbeitrag, den Sie in jedem Fall aufbringen müssten. Der liegt bei 60 e im Jahr das sind gerade mal 5 e pro Monat. Sie sehen es kann sich richtig lohnen. So erhalten Sie die Zulagen Sie müssen einmal einen Dauerzulagenantrag ausfüllen und bei uns einreichen. Danach teilen Sie uns nur noch Veränderungen mit, die sich auf die Zulagen auswirken können, beispielsweise bei Hinzukommen oder Wegfall eines kindergeldberechtigten Kindes. Die Zulagen werden Ihnen einmal jährlich auf Ihr Versicherungskonto gutgeschrieben. Eigener Beitrag (im Jahr): (im Monat) 161 e 13,42 e 4 5
4 Der Sonderausgabenabzug Neben der Zulage, die Sie immer erhalten, können Sie in Ihrer jährlichen Steuererklärung an das Finanzamt einen sog. Sonderausgabenabzug geltend machen. Damit können Sie Beiträge bis zu e steuerlich geltend machen. Das Finanzamt prüft, ob Ihre Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug die Zulagen überschreitet, und erstattet Ihnen gegebenenfalls den zusätzlichen Steuervorteil. Damit kann sich eine Riester-Rente selbst dann lohnen, wenn Sie keine Kinderzulagen beanspruchen können: Beispiel: Ein unverheirateter Beschäftigter, Steuerklasse I, hat ein Vorjahreseinkommen von e. Er schließt im Jahr 2009 einen Riester-Vertrag ab, der wie folgt staatlich gefördert wird: Beitrag: 4 % aus e Abzüglich Grundzulage = e = 154 e Verbleibt Eigenanteil: (2.000 e -154 e) = e Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs nach 10a EStG erhält der Beschäftigte eine Steuererstattung in Höhe von 573 e. Damit bekommt der Beschäftigte eine staatliche Förderung von insgesamt 727 e (154 e e) das sind ca. 36 % des Gesamtbeitrages von e. Im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten steht der Sonderausgabenabzug jedem Ehegatten gesondert zu. 6 7
5 Zulagen während einer Elternzeit Durch die hohe staatliche Kinderzulage ist eine Riester-Rente insbesondere während einer Elternzeit besonders vorteilhaft. Da die staatliche Zulage aus der Grundzulage und einer Kinderzulage (pro kindergeldberechtigtem Kind) besteht, beträgt die staatliche Förderung immer mindestens 339 e (154 e Grundzulage e Kinderzulage) bei einem Kind. Wurde das Kind nach dem geboren, erhöht sich die staatliche Förderung sogar auf 454 e (154 e Grundzulage e Kinderzulage). Da Sie eine Kinderzulage pro Kind, für das Sie Kindergeld beziehen, erhalten, kann die staatliche Förderung durch weitere Kinderzulagen noch höher sein. Der Eigenbeitrag, den Versicherte zu erbringen haben, ist abhängig vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen. Da das Entgelt in aller Regel schon im Jahr der Geburt des Kindes absinkt (weil nicht mehr das ganze Jahr über Arbeitsentgelt bezogen wird) und in den folgenden Jahren der Elternzeit kein Vorjahreseinkommen mehr vorhanden ist (weil das Arbeitsverhältnis wegen der Elternzeit geruht hat), reduziert sich der Eigenbeitrag letztendlich auf 60 e im Jahr also 5 e im Monat. Da während einer Elternzeit Rentenversicherungspflicht besteht, haben Sie Anspruch auf staatliche Förderung die sollten Sie sich nicht entgehen lassen. Beispiel: Sozialversicherungspflichtiges Entgelt im Vorjahr: e; 1 Kind, Geburt eines 2. Kindes im Jahr 2009 Riester-Förderung für das Jahr 2009: Beitrag: (4 % aus e) e Abzüglich Grundzulage: -154 e Abzüglich Kinderzulagen: -485 e (185 e für 1. Kind; 300 e für 2. Kind) Eigenbeitrag: 561 e = monatlich 46,75 e Riester-Förderung für das Jahr 2010: Da sich aufgrund der Geburt des 2. Kindes im Jahr 2009 das sozialversicherungspflichtige Entgelt reduziert, sinkt der Eigenbeitrag (z. B. bei einem verbleibenden Entgelt von e) auf 161 e = 13,41 e monatlich ab bei gleichbleibend hoher staatlicher Förderung (639 e). Riester-Förderung für das Jahr 2011: Im Jahr 2011 reduziert sich der Eigenanteil auf 60 e = 5 e monatlich, nachdem im Vorjahr aufgrund der 12-monatigen Elternzeit kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen mehr erzielt wurde. Die Zulagen bleiben unverändert hoch. 8 9
6 Riester-Rente lohnt sich. Wir ermitteln gerne Ihre staatliche Förderung. Dann wissen Sie, wie wenig Sie eine zusätzliche Sicherheit im Alter kostet. Gerne erstellen wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Modellberechnung und Sie können sehen, wie viel sicherer Ihr Ruhestand sein kann. Weitere Fragen zur Riester-Rente beantworten wir gerne auch bei einer persönlichen Beratung. Sie erreichen uns unter: Telefon (089) und 7450 Telefax (089) oder BVK Zusatzversorgung München 10 11
7 BV K Bayerische V ersorgungskammer Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Denninger Straße München Telefon (089) und Telefax (089) info@bvk-zusatzversorgung.de
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