Inhaltsübersicht. Erbschaftssteuer 46 Berechnungstabellen und wichtige Adressen 47 Wie wächst das Vermögen? 47 Wichtige Adressen 48

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2 1 Inhaltsübersicht Kalender 2012/ Gesetzliche Rentenversicherung 3 Rentenanpassungen 3 Drei-Schichten-Modell 3 Inflation 4 Faustdaten zur gesetzlichen Rentenversicherung 4 Durchschnittliche Lebenserwartung 5 Wichtige Fakten zur gesetzlichen Rentenversicherung 5 Hinzuverdienst zur Rente 6 Gesetzliche Rentenversicherung 7 Gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige 8 Übersicht der wichtigsten Rentenarten 9 Rentenlexikon 11 Beamtenversorgung 14 Versorgungsansprüche von Beamten 14 Beamtenversorgung 14 Ruhegehaltsskala Beamtenversorgung 15 Staatlich geförderte Altersversorgung 16 Wer ist anspruchsberechtigt? 16 Anlagebeträge 16 Wie hoch ist der Minteigenbeitrag? 16 Sockelbeträge 17 Wiehoch sind die gewährten Zulagen? 17 Welche Altersvorsorgeverträge werden gefördert? 17 Fördertabellen 18 Fragen und Antworten zur Altersvorsorge 24 Wie hoch ist Ihre zu erwartende Rente? 26 Private Altersvorsorge 27 Bausteine zum Vermögensaufbau/ Vorsorgesparen 27 Wichtigste Formen der privaten Altersversorgung 28 Rente mit Was kostet eine private Rente zur AV? 33 Kapitallebensversicherung 34 Kapitaleinkünfte: Was bleibt steuerfrei? 34 Arten der privaten Berufsunfähigkeitsabsicherung 35 Betriebliche Altersversorgung 37 Die 5 Arten betrieblicher Altersversorgung 37 BetrieblicheAltersvorsorge als staatlich geförderte Eigenvorsorge 38 Steuern sparen mit betrieblicher Altersversorgung 38 Steuern 40 Rente und Steuern 40 Das Alterseinkünftegesetz 40 Verbesserung Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgebeiträge 41 Steuerpflicht der Renten 42 Besteuerung von Altersrenten 42 Immobilien 43 So viel Wohnungsmiete zahlen Sie im Laufe der Jahre 43 Kurzberechnung Wohneigentum 43 Immobilien ABC 44 Wohn-Riester 45 Staatliche Förderung der Vermögensbildung 46 Erbschaftssteuer 46 Berechnungstabellen und wichtige Adressen 47 Wie wächst das Vermögen? 47 Wichtige Adressen 48 Print: ISBN Best.-Nr epdf: ISBN Best.-Nr Redaktionsschluss: 3. Januar Die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt! Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Redaktionsanschrift: Fraunhoferstraße 5, Planegg, Tel online@haufe.de, Internet: Cartoons: Baaske Cartoons, Müllheim: Heinz Wildi Alle Rechte, auch die auszugsweisen Nachdrucks, der fotomechanischen Wiedergabe (einschließlich Mikrokopie) sowie der Auswertung durch Datenbanken oder ähnliche Einrichtungen, vorbehalten. Die Ratschläge in diesem Buch sind von den Autoren und vom Verlag sorgfältig erwogen und geprüft, dennoch kann eine Garantie nicht übernommen werden. Eine Haftung Verlags bzw. der Autoren und seiner Beauftragten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

3 20 Staatlich geförderte Altersversorgung Alleinstehend, 2 Kinder % % % = = 66 % % % % % % % 4 % rentenversicherungspflichtigen Einkommens (höchstens ) abzüglich der Summe der Zulagen in Höhe von 524, mintens Je Kindergeldberechtigtes Kind 185 (ab Geburtsjahr 2008: 300,00 ). Summe aus Eigenbeitrag und Zulagen, die für die Altersvorsorge Bei Sonderausgabenabzug der gesamten Altersvorsorgeaufwendungen; übersteigt zusätzlich zur Zulage ausgezahlt. Summe der Grund- und und zusätzlicher durch

4 Staatlich geförderte Altersversorgung 21 Verheiratet, ohne Kinder, 1 Rentenversicherungspflichtiger % % % = = 19 % % % % % % % 4 % rentenversicherungspflichtigen Einkommens (höchstens ) abzüglich der Summe der Zulagen in Höhe von 154, mintens Je Kindergeldberechtigtes Kind 185 (ab Geburtsjahr 2008: 300,00 ). Summe aus Eigenbeitrag und Zulagen, die für die Altersvorsorge Bei Sonderausgabenabzug der gesamten Altersvorsorgeaufwendungen; übersteigt zusätzlich zur Zulage ausgezahlt. Summe der Grund- und und zusätzlicher durch Der ggf. für die Ehefrau zusätzlich abzuschließende Vertrag wurde nicht berücksichtigt.

5 22 Staatlich geförderte Altersversorgung Verheiratet, 1 Kind, 1 Rentenversicherungspflichtiger % % % = = 42 % % % % % % % 4 % rentenversicherungspflichtigen Einkommens (höchstens ) abzüglich der Summe der Zulagen in Höhen von 339, mintens Je Kindergeldberechtigtes Kind 185 (ab Geburtsjahr 2008: 300,00 ). Summe aus Eigenbeitrag und Zulagen, die für die Altersvorsorge Bei Sonderausgabenabzug der gesamten Altersvorsorgeaufwendungen; übersteigt zusätzlich zur Zulage ausgezahlt. Bei niedrigen Einkommen oder kinderreichen Familien ist die Zulage in der Regel höher als der Steuervorteil, so dass sich keinen weitere Ersparnis errechnet. Summe der Grund- und und zusätzlicher durch Der ggf. für die Ehefrau zusätzlich abzuschließende Vertrag wurde nicht berücksichtigt.

6 Staatlich geförderte Altersversorgung 23 Verheiratet, 2 Kinder, 1 Rentenversicherungspflichtiger % % % = = 66 % % % % % % % 4 % rentenversicherungspflichtigen Einkommens (höchstens ) abzüglich der Summe der Zulagen in Höhe von 524, mintens Je Kindergeldberechtigtes Kind 185 (ab Geburtsjahr 2008: 300,00 ). Summe aus Eigenbeitrag und Zulagen, die für die Altersvorsorge Bei Sonderausgabenabzug der gesamten Altersvorsorgeaufwendungen; übersteigt zusätzlich zur Zulage ausgezahlt. Summe der Grund- und und zusätzlicher durch Der ggf. für die Ehefrau zusätzlich abzuschließende Vertrag wurde nicht berücksichtigt.

7 24 Staatlich geförderte Altersversorgung Fragen und Antworten zur Altersvorsorge 1. Können Sie neben der Zulage auch zusätzlich einen Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen? Von Amts wegen wird geprüft, welcher Förderungsweg der günstigere ist, Zulagengewährung oder Sonderausgabenabzug. Ist der Sonderausgabenabzug günstiger, verbleibt die Zulage auf dem Anlagekonto und der Differenzbetrag zum Sonderausgabenabzug wird zusätzlich gewährt. 2. Unterliegen die Auszahlungen aus der privaten staatlich geförderten Altersversorgung der Steuerpflicht? Da der Aufbau der Altersvorsorge aus nicht versteuertem Einkommen erfolgt, unterliegen die späteren Auszahlungen der Steuerpflicht (so genannte nachgelagerte Versteuerung). 3. Können Sie eine bereits bestehende Lebens- oder Rentenversicherung in einen Fördervertrag umwandeln? Die ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht empfehlenswert: Damit kann die gesetzliche Rentenlücke (Absenkung Rentenniveaus von 70 % auf 67 %) nicht geschlossen werden. Es entstehen ggf. zusätzliche Abschlusskosten. Die bisher steuerfreie Kapitalauszahlung wird zur steuerpflichtigen Rentenzahlung. 4. Wie sieht das Abwicklungsverfahren aus? Das Anlageinstitut muss auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck eine Bescheinigung über die zu berücksichtigenden Altersvorsorgebeiträge ausstellen. Diese Bescheinigung wird vom Förderberechtigten an die so genannte Zentrale Stelle (Bunversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin) weitergeleitet. Die Zentrale Stelle veranlasst die Auszahlung der Zulagen an den Anbieter, der diese wiederum dem jeweiligen Vertrag gutschreibt. Die Steuervergünstigung wird vom Finanzamt direkt auf das Privatkonto Anlegers überwiesen. 5. Kann mit dem maximal geförderten Höchstbeitrag in Höhe von (ab dem Jahr 2008) eine ausreichende private Altersversorgung aufgebaut werden? Um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard halten zu können, reicht die jetzt beschlossenen gesetzlich geförderte private Altersversorgung nicht aus. Diese soll lediglich dazu dienen, das verminderte Nettorentenniveau von bisher 70 % auf 67 % auszugleichen, und somit ein (theoretisches) Nettorentenniveau von 70 % auch in Zukunft zu sichern sowie die Beitragssätze stabil zu halten. Da jedoch kaum ein Rentner ein Nettorentenniveau von 70 % erreicht und selbst dann noch eine Lücke von mintens 30 % besteht, ist eine zusätzliche private Altersversorgung, z. B. über Lebensversicherung, Rentenversicherung, Fonds oder Immobilien unerlässlich. 6. Werden nur ab neu abzuschließende Verträge oder auch bereits vor diesem Termin bestehende Verträge staatlich gefördert? Auch bestehende Verträge können staatlich gefördert werden, sofern sie die Voraussetzungen gemäß dem Altersvorsorgezertifizierungsgesetz erfüllen. Eine Umwandlung ist jedoch mit Nachteilen verbunden.

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