Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur

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1 Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D Hohen Neuendorf Telefon: Fax:

2 Einleitung Dieses Beispiel stellt eine allgemeine Möglichkeit der Gestaltung dar. Es kann und soll lediglich eine praktische Möglichkeit aufzeigen und so zur Findung individueller Lösungen beitragen. Derartige individuelle Lösungen sind vor ihrer praktischen Umsetzung grundsätzlich mit Unterstützung eines geeigneten Beraters auf die konkreten rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen hin zu untersuchen. Das Beispiel wird an unserem Musterunternehmer Herr A dargestellt. Ziele Ziel der vorliegenden Konzeption ist die erhöhte Wahrung von Diskretion im Geschäftsverkehr, - aus Wettbewerbsgründen, - zur Geheinhaltung der Gesellschafter, - zur effizienteren Tätigkeit, oder - wegen wettbewerbsrechtlicher Erwägungen. Insbesondere sollen Dritten nicht sofort die tatsächlichen Gesellschaftsverhältnisse offensichtlich werden, um zum Bespiel im Wettbewerb keine Nachteile zu erleiden, oder um persönliche wirtschaftliche Engagements geheim zu halten. Gleichzeitig soll die Kostenstruktur möglichst gering gehalten und überladene Strukturen vermieden werden. Seite 2 von 5

3 Ausgestaltung Zur Ausgestaltung dieser Anforderungen wird der Aufbau einer Holdingstruktur mit Treuhandschaft in der Muttergesellschaft empfohlen. Herr A hällt über einen eingesetzten Treuhänder 100% der Geschäftsanteile der Muttergesellschaft (Holding Ltd.). Diese hält 100% Anteile an der im Geschäftsverkehr handelnden Tochtergesellschaften Tochter Ltd.. Herr A kontrolliert damit seine Firmengruppe vollständig, ohne offensichtliche Offenlegung der wahren Gesellschaftsverhältnisse. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die handelnde Tochter Ltd. selbst nicht treuhänderisch geführt wird (hierzu weiter unten). Treuhänder Herr A 100% (treuhänderisch für Herrn A) Holding Ltd 100% Tochter Ltd. Die Unternehmen firmieren als englische private limited by shares (Ltd.) und genießen damit zum einen -als älteste und weltweit anerkannteste Kapitalgesellschaften- internationales Ansehen und bieten gleichzeitig alle Vorteile einer juristischen Person mit eingeschränkter Haftung ohne vorgeschriebene Mindesteinlage. Mit BGH Urteil vom März 2003 ist die Limited auch in Deutschland als vollrechtsfähige Kapitalgesellschaft einsetzbar. Seite 3 von 5

4 Aufgabenverteilung in der Gruppe Die Holding Die Holding Ltd. ist selbst geschäftlich nicht aktiv. Sie hält lediglich die Anteile der Tochter Ltd. und wirkt damit als zusätzlicher Puffer zum Unternehmer. Die Ausgestaltung als Holding stellt neben dem zentralen Ziel der Diskretion bzgl. der Gesellschafterverhältnisse unter anderem auch noch eine Möglichkeit dar, um spätere Geschäftsführungs- und Verwaltungsaufgaben zentral zu steuern. Vergütungen mit entsprechenden vertraglichen Ausgestaltungen (z.b. Gewinnabführungsverträge u.ä. müssten dann natürlich von entsprechenden Spezialisten erstellt und individuell angepasst werden.). Im Falle eines Verkaufs der Tochter Ltd. wäre der durch die Holding Ltd. erzielte Veräußerungsgewinn nach derzeitiger Rechtslage darüber hinaus stark steuerbegünstigt. Wahlweise kann die Holding Ltd. zudem Company Sekretär für die Tochter Ltd. sein. Die Tochter Ltd Die Tochter Ltd. stellt die eigentlich ausführende Gesellschaft und damit auch das Profitcenter der Firmengruppe dar. Unter Ihr sind etwaige Mitarbeiter und Partner angebunden. Der Treuhänder Der Treuhänder hält für den Treugeber (Herr A) die Anteile an der Holding Ltd. im Rahmen eines Auftrages oder Geschäftsbesorgungsvertrages. Durch eine entsprechende Formulierung des Treuhandvertrages wird erreicht, dass der Treugeber, obwohl er offiziell nicht in Erscheinung tritt, innerhalb der Gesellschaft sämtliche Verwaltungsrechte wahrnehmen kann. Der Treuhänder ist bei all seinen Tätigkeiten an gesetzliche Vorgaben gebunden. Er ist verpflichtet das Wohl der Treuhand Gesellschaft (Holding Ltd.) voranzustellen und darf unter keinen Umständen gegen die Interessen der Treuhand Gesellschaft (Holding Ltd.) und die Interessen des Treugebers (Herr A) verstoßen. Zwischen Treuhänder und Treugeber in der Treuhand - Gesellschaft bestehen Treuepflichten, beide Seiten sind verpflichtet, die gegenseitigen Interessen zu wahren, auch der Treugeber darf vom Treuhänder keine gesetzeswidrigen Handlungen verlangen. Eine Treuhandschaft bietet ausreichend Schutz für beide Seiten, die Interessen des Treugebers (Herr A) an Anonymität sind grundsätzlich gewahrt. Jedoch ist es unter Umständen möglich, dass z.b. das Finanzamt bei berechtigtem Interesse eine Offenlegung der Treuhandverhältnisse in der Treuhand - Gesellschaft verlangen kann. Da die in Deutschland handelnde Gesellschaft (Tochter Ltd.) selbst jedoch nicht treuhänderisch gehalten wird, bietet die Holding Lösung hier zusätzlichen Schutz. Seite 4 von 5

5 Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot: KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D Hohen Neuendorf Tel: Fax: Seite 5 von 5

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