2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
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- Karoline Claudia Böhmer
- vor 8 Jahren
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1 Seite Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die Buchführungspflicht nach Unternehmensgesetzbuch (uneingeschränkter Betriebsvermögensvergleich) und die Buchführungspflicht nach steuerrechtlichen Regelungen (eingeschränkter Betriebsvermögens vergleich). 1 Beim Betriebsvermögensvergleich wird der Gewinn oder Verlust doppelt ermittelt: Einerseits in der Bilanz als Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen zu Beginn und zu Ende eines Wirtschaftsjahres und andererseits in der Gewinn- und Verlustrechnung als Differenz der Betriebseinnahmen und -ausgaben. Doppelte Gewinnermittlung Unternehmensrechtliche Buchführungspflicht Die unternehmensrechtlichen Vorschriften über die Buchführung finden sich im dritten Buch des UGB, welches den Titel Rechnungslegung trägt. Demnach trifft die unternehmensrechtliche Buchführungspflicht folgende Unternehmen: Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) Unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (z.b. GmbH & Co KG) 1 Zu den Unterschieden siehe Frage
2 2.1.1 Seite 2 Alle anderen gewerblich tätigen Unternehmen, die im Geschäftsjahr Umsätze von mehr als , erzielen Für viele Unternehmen knüpft die Frage der Buchführungspflicht somit unmittelbar an die Höhe der Umsatzerlöse an. Pufferjahr Diese tritt aber erst dann ein, wenn der Schwellenwert von , in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten wird. Liegen die Umsätze über ,, aber unter ,, so tritt die Buchführungspflicht erst mit dem darauf zweitfolgenden Jahr ein. Damit wird dem Unternehmer ein Pufferjahr eingeräumt, in dem er die Vorkehrungen zur Umstellung der Buchführung treffen kann. Eine offene Gesellschaft erzielt in den Jahren 2008 und 2009 Umsätze von , bzw ,. Die Buchführungspflicht tritt erst mit Beginn des Jahres 2011 ein. Werden vom Unternehmen Umsätze von über , erzielt, tritt die Buchführungspflicht bereits im nachfolgenden Jahr ein. Eine offene Gesellschaft erzielt in den Jahren 2008 und 2009 Umsätze von , bzw ,. Aufgrund der Höhe der Umsätze steht ein Pufferjahr nicht zu und die Buchführungspflicht tritt bereits mit Beginn des Jahres 2010 ein.
3 Seite Ein Entfall der Buchführungspflicht ergibt sich nach zweimalig aufeinanderfolgender Unterschreitung der , Grenze im dritten Jahr. Entfall der Buchführungspflicht Ein buchführungspflichtiger Einzelunternehmer erzielt in den Jahren 2008 und 2009 Umsätze von , bzw ,. Die Buchführungspflicht entfällt ab dem Jahr Explizit ausgenommen von der unternehmensrechtlichen Buchführungspflicht sind Angehörige der freien Berufe, Land- und Forstwirte sowie Personen, die Umsätze aus außerbetrieblichen Tätigkeiten (Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen) erzielen und ertragsteuerlich ihren Gewinn als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermitteln. Ausnahmen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und unternehmerisch tätige Personengesellschaften ohne natürliche Person als unbeschränkt haftenden Gesellschafter ( kapitalistische Personengesellschaften wie GmbH & CoKG) alle übrigen Unternehmer (vor allem Einzelunternehmer und Personengesellschaften wie OG und KG) gewerblich tätig Freie Berufe Land- und Forstwirte Überschussrechner Schwellenwert unabhängig von Größe und Tätigkeit Umsatz über ,- Umsatz unter ,- unabhängig von der Größe Buchführungspflicht nach UGB Keine UGB Buchführungspflicht
4 2.1.1 Seite 4 Steuerliche Buchführungspflicht Grundsätzlich gilt, dass für die steuerliche Gewinnermittlung die nach unternehmensrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften geführten Bücher verbindlich sind. Darüber hinaus ergibt sich für folgende Unternehmen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe eine steuerrechtliche Buchführungspflicht: Die Umsätze übersteigen in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren jeweils , Der Einheitswert zum 1. Jänner eines Jahres übersteigt , Die umsatzabhängige Buchführungspflicht tritt erst nach zweimalig aufeinanderfolgender Überschreitung des Schwellenwertes im zweitfolgenden Kalenderjahr ein. Für die Umstellung des Rechnungswesens steht somit jedenfalls ein Pufferjahr zur Verfügung. Entfall der Buchführungspflicht Wird die Buchführungsgrenze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unterschritten, erlischt die Verpflichtung mit Beginn des folgenden Kalenderjahres. Steuerlich Buchführungspflichtige müssen keine Unternehmensbilanz erstellen, sondern nur für steuerliche Zwecke Bücher führen. Ergibt sich aus der Bundesabgabenordnung keine Verpflichtung zur Buchführung, dann kann der steu-
5 Seite erliche Gewinn anhand einer Einnahmen-Ausgaben- Rechnung oder Pauschalierung ermittelt werden. Rechtsgrundlagen 1 4 UGB, UGB BAO 4 5 EStG
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