Rechtliche Grundlagen III
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- Ludo Ursler
- vor 8 Jahren
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1 Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen III Unternehmer Kapitalges. Freie Berufe Landwirte > BAO Grenzen < BAO Grenzen < UGB Grenze > UGB Grenze UGB, Handelsbilanz Überleitung Steuerbilanz Eingaben-Ausgaben Rechnung freiwillig Müssen gemäß BAO, EStG Bücher führen und Steuerbilanz erstellen Doppelte Buchführung 1
2 Unternehmer 1. (1) UGB: Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt. (2) Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Kapitalgesellschaften und unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist Angehörige der freien Berufe Land- und Forstwirte Unternehmensrechtliche da das 3. Buch des UGB (Rechnungslegung) anzuwenden ist. (siehe 189 UGB) Aus der unternehmensrechtlichen Pflicht leitet sich auch eine steuerrechtliche - ab (nach 5 EStG). Doppelte Buchführung Mehr Umsatz Freiwillig möglich Grenze im UGB von Umsatz im Geschäftsjahr Weniger Umsatz Einnahmen Ausgaben Rechnung 4 EStG (3) Der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben darf dann als Gewinn angesetzt werden, wenn keine gesetzliche Verpflichtung zur Buchführung besteht und Bücher auch nicht freiwillig geführt werden. Weniger Grenze in der BAO von Umsatz im Geschäftsjahr oder Betriebsvermögen von über Mehr Nach 125. (1) BAO gibt es eine Verpflichtung zum Zweck der Erhebung der Abgaben vom Einkommen, Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen. Daraus folgt nur eine steuerrechtliche nach 4(1) EStG. Steuerrechtliche Bundesabgabenordnung betrifft Land- und Forstwirtschaft Gewerbliche Unternehmer 124 BAO Unternehmensbilanz Steuerbilanz Buchführungsgrenzen des 125 BAO Jahresumsätze in 2 Jahren > ,- Einheitswert > ,- Unterliegt der Unternehmer nicht der steuerrechtlichen 4 (3) EStG: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2
3 Steuerrechtliche Gewinnermittlung Einkunftsarten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus selbstständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb Gewinnermittlung Steuerrecht Betriebsvermögensvergleich nach 4 (1) EStG Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach 4 (3) EStG Betriebsvermögensvergleich nach 5 EStG Vereinfachte Gewinnermittlung (Durchschnittssätze) nach 17 EStG 3
4 Ermittlung nach 4 (1) EStG Reinvermögensdifferenz zwischen Schluss Wirtschaftsjahr und vorangegangenen Reinvermögen ist dabei die Differenz zwischen Gesamtvermögen und Schulden Gültigkeit für jene, die Wertgrenze der BAO überschritten (Landwirte) freiwillig Bücher führen Ermittlung nach 4 (3) EStG Zahlungsvorgänge Ausnahme Anlagevermögen Gültigkeit für jene, die Wertgrenzen der BAO nicht überschritten freiwillig keine Bücher führen, die Vermögensvergleich zulassen Abgabepflichtige mit Selbstständiger Tätigkeit 4
5 Ermittlung nach 4 (3) EStG Kassabuch Bankbuch USt.-Buch VSt- Buch Wareneingangsbuch Anlagenverzeichnis Gewinnermittlung Einnahmen - Ausgaben - Abschreibung - Sonderabschreibung - Steuerfreie Beträge = Gewinn Ermittlung nach 5 EStG Unterschiede zu 4 (1) EStG Wert von Grund und Boden ist zu berücksichtigen gewillkürtes Betriebsvermögen vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr Gültig für alle nach dem UGB buchführungspflichtigen Unternehmer 5
6 Unterschiede 4 (1) versus 5 Wertschwankungen Grund und Boden 4 (1) nicht berücksichtigt 5 berücksichtigt Gewillkürtes Betriebsvermögen 4 (1) nicht erlaubt 5 erlaubt Wirtschaftsjahr 4 (1) Kalenderjahr 5 kann auf Antrag abweichen Vereinfachte Gewinnermittlung nach 17 EStG Pauschalierung Betriebe Umsatz < % Betriebsausgabe 1,8% Vorsteuerabzug Einkünfte aus Beratung, 22 EStG... 6% Betriebsausgabe Branchenpauschalierung Land und Fortwirtschaft 6
2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
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