Einnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015
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- Hans Fiedler
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1 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai
2 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 1.1 Anwendungsbereich 1.2 Wesen und Vergleich zum Bilanzieren 1.3 Zu- und Abflussprinzip des 11 EStG 1.4 Betriebseinnahmen und -ausgaben 2. Rechnungsstellung 2.1 Allgemeines 2.2 Pflichtangaben 2.3 Kleinbetragsrechnung 2
3 Sachlich: Gewinneinkunftsarten gemäß 2 Abs. 1 Nr. 1-3 EStG Persönlich: - (Land- und Forstwirte) - Freiberufler/Selbständige - Gewerbetreibende Einschränkungen der Anwendung: - Beim freiwilligen Führen der Bücher (=Bilanzieren) - Für Gewerbetreibende beim Überschreiten der Grenzen der 140, 141 AO Umsatz ab oder Gewinn ab
4 Beispiel: Ein nicht buchführungspflichtiger Gewerbetreibender, der in 01 seinen Betrieb eröffnet hat, hat in 01 weder freiwillig Bücher geführt noch irgendwelche Aufzeichnungen über BE und BA gemacht. Im Jahr 02 hat er ordnungsgemäß Bücher geführt und einen Abschluss erstellt. Im Jahr 03 hat er weiterhin eine ordnungsgemäße Buchführung, legt aber dem FA eine EÜR vor. Lösung: der Besteuerung sind zu Grunde zu legen für 01 Gewinnschätzung nach 4 Abs. 1 EStG (Bilanzieren) für 02 Gewinnermittlung nach 4 Abs. 1 EStG (Bilanzieren) für 03 Gewinnermittlung nach 4 Abs. 1 EStG (Bilanzieren) 4
5 Ermittlung: Gegenüberstellung der zugeflossenen Betriebseinnahmen (BE) und Betriebsausgaben (BA) Grundlage: keine Buchführung sondern Aufzeichnungen Gemeinsamkeiten mit dem Bilanzieren: - Begriffe der BE sowie der BA - Totalgewinn Unterschiede zum Bilanzieren: - zeitliche Erfassung der BE und der BA - Wertschwankungen des Betriebsvermögens wirken sich nur beim Bilanzieren aus 5
6 Steuerlich relevante Einnahmen sind innerhalb des Kj. bezogen, in dem sie zugeflossen sind. Ausgaben sind für das Kj. anzusetzen, in dem sie geleistet wurden. Das Kj. der wirtschaftlichen Zugehörigkeit ist grds. ohne Bedeutung außer bei der s.g. 10 Tages-Regelung: Regelmäßig wiederkehrende BE/BA, die kurze Zeit (bis zu 10 Tage) vor oder nach Beendigung des Kj. zufließen, zu dem sie wirtschaftlich gehören, gelten als in diesem Kj. bezogen. 6
7 Beispiel 1: Ein Steuerberater berät seinen Mandanten in 01. Die Abrechnung erfolgt in 02. Der Mandant zahlt in 03. Lösung: Erst in 03 ist beim StB die BE anzusetzen Beispiel 2: A hat versehentlich eine Handwerksrechnung vom nicht bezahlt. Am nimmt er eine elektronische Überweisung vor. Die Belastung auf seinem Konto wird am vorgenommen. Die Bank schriebt den Betrag dem Handwerker am gut. Lösung: Abfluss bei A bei Übergabe des Auftrags an die Bank, also am
8 Beispiel 3: Ein Arzt zahlt die Miete für seine Praxis für Dezember 02 a) Am b) Am c) Am d) Am Lösung: a) Ansatz der BA beim Arzt im 02 b) Ansatz der BA beim Arzt im 03 c) Ansatz der BA beim Arzt im 02 d) Ansatz der BA beim Arzt im 02 8
9 Betriebseinnahmen Alle Zuflüsse in Geld oder Geldeswert, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit zufließen - Entgelte aus Lieferungen und Leistungen - Hilfs- und Nebengeschäften - Zinseinnahmen aus betrieblichen Guthaben und Forderungen Betriebsausgaben Die Ausgaben müssen durch den Betrieb veranlasst sein Der Abflussprinzip des 11 EStG ist zu beachten Behandlung von Entnahmen/Einlagen Keine Auswirkung auf das Ergebnis der Gewinnermittlung 9
10 Eine Rechnung ist ein Dokument, mit dem ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung gegenüber dem Leistungsempfänger abrechnet. Ausstellungspflicht innerhalb von 6 Monaten: - Bei Werklieferung oder sonst. Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück - bei jeglicher Lieferung oder Leistung an einen Unternehmer Gutschrift = Rechnung zu Gunsten des Leistenden, ausgestellt vom Leistungsempfänger, nach vorheriger Absprache zu unterscheiden von Gutschrift = Umkehr der Rechnung, z.b. aufgrund Warenrückgabe (= Storno) 10
11 Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers Die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung Den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung Das Entgelt für die Lieferung oder der sonstigen Leistung Der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag, der gesondert auszuweisen ist, oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung Die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer Ausstellungsdatum Fortlaufende Rechnungsnummer Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung Steuersatz 11
12 Definition: Gesamtbetrag der Rechnung inklusive Umsatzsteuer ist kleiner als 150,00 Euro Pflichtangaben/Mindestanforderungen - Name und Anschrift des leistenden Unternehmers - Die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung - Das Entgelt für die Lieferung oder der sonstigen Leistung und der Steuerbetrag in einer Summe (Bruttobetrag) - Ausstellungsdatum - Steuersatz - Hinweis auf die Steuerbefreiung 12
13 Steuerberaterkammer Berlin Wichmannstraße Berlin Tel Fax info@stbk-berlin.de Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e. V. Littenstraße Berlin Tel Fax info@stbverband-berlin-bb.de
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