Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

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1 Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an!

2 Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet wird. Eine Rechnung kann aus mehreren Dokumenten, z. B. Lieferschein und Auftragsbestätigung bestehen. Dieses sollte dann auf der Rechnung vermerkt werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 10 Jahre. Welche Angaben muss meine Rechnung enthalten? 1. Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers. 2. Vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des leistenden Unternehmers. 3. Ausstellungsdatum, Datum der Rechnung. 4. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung ausreichend ist die Angabe des Kalendermonats. Ebenfalls zulässig ist der Verweis Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum. 5. Eine fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die vom Rechnungsaussteller zur Identifizierung der Rechnung nur einmalig vergeben wird. 6. Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung. 7. Das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt (Nettobetrag) für die Lieferung oder sonstige Leistung ( 10 UStG) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts bspw. Skonto (ausreichend: "3 % Skonto bei Zahlung bis..."), sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist.

3 8. Den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt, z. B. Steuerschuldnerschaft 13b UStG, innergemeinschaftliche Lieferungen etc.. 9. Hinweis bei Rechnungen, bei denen eine Werklieferung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück abgerechnet wird (siehe Besonderheiten).

4 Ausnahmen: Bei Kleinbetragsrechnungen, deren Rechnungsbetrag 150 EUR nicht übersteigt, gelten erleichternde Vorschriften. Hier genügen die Angaben zum leistenden Unternehmer sowie das Entgelt und der Steuerbetrag in einer Summe plus Steuersatz und im Falle einer Steuerbefreiung ein Hinweis darauf so wie die Angaben 3 und 6 der Musterrechnung. Wer ist zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet? Als Unternehmer sind Sie grundsätzlich verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung eine ordnungsgemäße Rechnung (siehe Rechnungsangaben) zu erstellen. Der Anspruch auf Zahlung verjährt nach Ablauf von 3 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Leistung erbracht wurde. Nach Ablauf der Verjährungsfrist steht dem Schuldner das Recht zu, die Leistung zu verweigern. Ich bin Kleinunternehmer i.s.d. 19UStG - Was ist zu beachten? Kleinunternehmer müssen ebenfalls eine Rechnung erstellen. Allerdings darf er, sofern er nicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet, die Umsatzsteuer nicht in Rechnung stellen, da er diese sonst an das Finanzamt abführen muss! Hilfreich ist hierbei ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nach 19 Abs. 1 S. 1 UStG in der Rechnung. Dieser ist allerdings gesetzlich nicht vorgeschrieben.

5 Rechnungsstellung Umgekehrt für Sie als Rechnungsempfänger: Als Rechnungsempfänger haben Sie die Pflicht, sich über die Richtigkeit der Angaben ebenso zu vergewissern. Nur wenn eine korrekte Rechnung vorliegt, berechtigt diese zum Vorsteuerabzug. Ist ein Kontoauszug als Rechnung zu werten? Kontoauszüge berechtigen zum Vorsteuerabzug, wenn sie alle inhaltlichen und formalen Anforderungen einer Rechnung, ggf. zusammen mit den übrigen Unterlagen, erfüllen. Wie versende ich eine Rechnung? Der klassische Weg, die Rechnung im Original auf postalischem Weg zu versenden, stellt nach wie vor die einfachste und vor allem sicherste Variante dar. Unser Angebot Selbstverständlich übernehmen wir die inhaltliche und fachliche Prüfung Ihrer Rechnung. Übersenden Sie uns Ihren Entwurf und wir prüfen, ob alle Angaben enthalten sind.

6 Besonderheiten, die individuell zu beraten sind: Rechnungen im Zusammenhang mit Grundstücken (Bauleistungen), c/o- Rechnungen (auch Auftragsrechnungen) sowie Abrechnungen mit Anzahlungen und Schlussrechnungen. Der Hinweis (siehe 9.) auf die 2-jährige Aufbewahrungsfrist beim Empfänger, wenn mit der Rechnung eine Werklieferung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück abgerechnet wird und der Rechnungsempfänger eine Privatperson ist (oder die Rechnung für den Privatbereich eines Unternehmers ausgestellt wurde). Schuldnerschaft nach 13b UStG Da dieses Thema besonders umfangreich ist, bieten wir hierzu einen weiteren Flyer an. Fordern Sie diesen an! Für Sie erreichbar: Maisenbacher Hort & Partner Rintheimer Str. 63a I Karlsruhe I Tel: / Quettigstr. 12 I Baden-Baden I Tel: / Südring 6 I Landau/Pfalz I Tel: / Verantwortlich i. S. d. 55 Abs. 2 RStV: Steuerberater Steffen Hort, Rintheimer Str. 63a, Karlsruhe.

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