MERKBLATT zur Systematik der Umsatzsteuer

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "MERKBLATT zur Systematik der Umsatzsteuer"

Transkript

1 MERKBLATT zur Systematik der Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer spielt, insbesondere bei unternehmerischen Projekten, eine immer größere Rolle. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Systematik der Umsatzsteuer mit inländischen Beteiligten geben. 1.) Vorsteuer-Abzug bei Eingangsrechnungen Grundsätzlich kann die Universität Trier die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer ihr für den Einkauf von Verbrauchsgütern, Dienstleistungen und Gebrauchsgütern in Rechnung stellt, dann steuerlich geltend machen, wenn die Verbrauchsgüter, Dienstleistungen bzw. Gebrauchsgüter ausschließlich (100%) oder anteilig (> 10%) unternehmerisch in einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) genutzt werden. Die mit der Rechnung bezahlte Umsatzsteuer (USt), oder auch Mehrwertsteuer genannt, kann dann als sog. Vorsteuer (VoSt) von der Umsatzsteuerschuld der Universität abgezogen werden. In der Praxis bedeutet dies, dass der Vorsteuerabzug der jeweiligen umsatzsteuerpflichtigen Kostenstelle, abhängig von dem unternehmerischen Nutzungsanteil, im Rahmen der Umsatzbesteuerung gutgeschrieben wird. Unter Verbrauchsgütern versteht man Wirtschaftsgüter, die bedingt durch ihre Beschaffenheit bei einem einzelnen Einsatz verbraucht werden. Hierunter fallen z.b. Labormaterialien. Diese werden nicht inventarisiert und auch nicht im Rahmen der KLR abgeschrieben. Im Gegensatz dazu versteht man unter Gebrauchsgütern Wirtschaftsgüter, die einen wiederholten Gebrauch und eine längerfristige, dauerhafte Nutzung erlauben. Hierunter fallen z.b. Laborgeräte. Diese werden inventarisiert und im Rahmen der KLR abgeschrieben. Im Nachfolgenden haben wir Ihnen anhand von Beispielen die Systematik des Vorsteuerabzuges anhand von Gebrauchsgütern dargestellt. Gleiches gilt allerdings auch für Verbrauchsgüter. Stand:

2 Beispiel 1: 2 Ein Projektverantwortlicher einer umsatzsteuerpflichtigen Kostenstelle bestellt einen Drucker über HIS-QIS bei der Zentralen Beschaffung. Diese bestellt diesen bei einer EDV-Firma (1). Die Rechnung für den Drucker lautet über 200,00 netto zuzüglich 38,00 Umsatzsteuer (USt). Insgesamt sind 238,00 an die EDV-Firma zu zahlen (2). EDV-FIRMA (1) Lieferung Drucker für USt (2) Zahlung der Rechnung in Höhe von 238 UNIVERSITÄT TRIER im Rahmen ihres BgAs (umsatzsteuerpflichtige Kostenstelle) Kauf Drucker für 100% Nutzung im BgA (4) Erstattung VoSt 38 FINANZAMT (3) Zahlung Umsatzsteuer an das Finanzamt in Höhe von 38 Die EDV-Firma hat die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer in Höhe von 38,00 an das Finanzamt abzuführen (3). Gleichzeitig kann der BgA im Rahmen seiner umsatzsteuerpflichtigen Kostenstelle die von der EDV-Firma gezahlte und in der Eingangsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer in Höhe von 38,00 als sog. Vorsteuer (VoSt) geltend machen. Das Finanzamt erstattet der Universität Trier die Vorsteuer, die nun der umsatzsteuerpflichtigen Kostenstelle gutgeschrieben werden kann (4). Die Erstattung in Höhe von 38,00 wird mit der ggf. an das Finanzamt zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnet. Folglich werden im Saldo lediglich 200,00 der umsatzsteuerpflichtigen Kostenstelle belastet. Die Universität Trier ist das Steuersubjekt, nicht der einzelne Betrieb gewerblicher Art. Deshalb ist zu beachten, dass die Rechnung auf die Universität Trier lauten muss, da ansonsten der Vorsteuerabzug nicht gewährt werden kann. Wir verweisen diesbezüglich auf unser Schreiben vom betreffend die Änderungen zur Rechnungserstellung. Ein Vorsteuer-Abzug ist nur dann möglich, wenn alle Pflichtbestandteile einer Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG vorhanden sind (siehe Anlage 1). Fehlt eine Angabe auf der Rechnung, so wird der Vorsteuer-Abzug vom Gesetzgeber versagt. Informationen / Formulare: Homepage: Verwaltung > Abteilung III > Service > Personal A-Z > Dienstreisen > Rechnungen Homepage: Verwaltung > Abteilung I (Finanzen) > Service / Informationen > Finanzangelegenheiten > Umsatzsteuer > Pflichtbestandteile einer Rechnung

3 Beispiel 2: 3 Werden die angeschafften Verbrauchsgüter, Dienstleistungen oder Gebrauchsgüter lediglich anteilig, d.h. bspw. zu 50% für eine umsatzsteuerpflichtige Kostenstelle und 50% für andere Zwecke außerhalb des unternehmerischen Bereichs des BgAs (z.b. für Fachkostenstelle) genutzt, so kann insoweit lediglich ein Vorsteuerabzug in Höhe von 50% für die umsatzsteuerpflichtige Kostenstelle gewährt werden. Für den Einkauf des Druckers werden insgesamt 238,00 an die EDV-Firma gezahlt. Durch die anteilige Nutzung (50%) des Druckers bei der umsatzsteuerpflichtigen Kostenstelle, können somit nur 50% des in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbetrages (38,00 ) beim Finanzamt geltend gemacht werden. Im Saldo werden der umsatzsteuerpflichtigen Kostenstelle insgesamt 219,00 belastet. Beispiel 3: Werden dagegen die Verbrauchsgüter, Dienstleistungen oder Gebrauchsgüter im hoheitlichen Bereich (z.b. Fachkostenstelle) angeschafft, so ist ein Vorsteuerabzug, mangels unternehmerischer Nutzung, nicht möglich. Damit der Vorsteuer-Abzug ordnungsgemäß vorgenommen werden kann, ist es unbedingt erforderlich, bereits bei Beschaffung von Verbrauchsgütern, Dienstleistungen und Gebrauchsgütern anzugeben, ob und zu welchem prozentualen Anteil die geplante Nutzung in einem unternehmerischen Bereich oder aber im hoheitlichen Bereich stattfindet. Ein Vorsteuerabzug kann nur dann vorgenommen werden, wenn der Nutzungsanteil im unternehmerischen Bereich dokumentiert worden ist. ACHTUNG: Bei Abweichungen zwischen Finanzierung und Nutzung von Verbrauchsgütern, Dienstleistungen oder Gebrauchsgütern sind neben der Einschränkung des Vorsteuerabzuges ggf. auch ertragsteuerliche Mehrbelastungen von bis zu 31,64% zu beachten, wenn die unternehmerische Kostenstelle einem ertragsteuerpflichtigen BgA zugeordnet ist. Wird die Kostenstelle dem ertragsteuerfreien BgA Auftragsforschung zugeordnet, so führt eine Nutzung der Gebrauchsgüter, Dienstleistungen oder Verbrauchsgüter für Zwecke außerhalb der unternehmerischen Kostenstelle zu keinen steuerlichen Abzügen. Allerdings ist zu beachten, dass die Kosten, insbesondere für die Gewinnermittlung und die Nachkalkulation bei der Trennungsrechnung, verursachungsgerecht verbucht werden sollten! Bei einer nachträglichen Änderung der Nutzung eines Gebrauchsgutes (Gegenstandes) ist ggf. eine Korrektur des Vorsteuerbetrages durchzuführen. Die Änderung der Nutzung ist unmittelbar der Abteilung I mitzuteilen. Informationen / Formulare: Homepage: Verwaltung > Abteilung I > Service / Informationen > Zentrale Beschaffung > Änderungsmitteilung Inventarisierung

4 4 2.) Pflichtbestandteile von Rechnungen im Sinne des 14 Abs. 4 UStG Ein Unternehmer kann sich vom Finanzamt Vorsteuer erstatten lassen, wenn die Rechnung des leistenden Unternehmers folgende Pflichtangaben gem. 14 Abs. 4 UStG enthält: 1. vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers 2. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer des leistenden Unternehmers 3. Ausstellungsdatum 4. fortlaufende Rechnungsnummer 5. Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der erbrachten Leistung 6. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung oder ein Hinweis, dass der Zeitpunkt mit dem Rechnungsdatum identisch ist 7. das Nettoentgelt 8. den anzuwendenden Steuersatz (7% bzw. 19%) sowie den auf das Nettoentgelt entfallenden Steuerbetrag oder den Hinweis auf Steuerbefreiung Wichtig: Bei Fehlen einer dieser Pflichtangaben, geht der Vorsteuerabzug verloren!

5 5 3.) Kleinbetragsrechnungen Grundsätzlich können Verträge lediglich zwischen der Universität Trier, vertreten durch den Präsidenten, und einem anderen Vertragspartner abgeschlossen werden. In der Praxis ist es jedoch bei Verträgen häufig nicht möglich diese durch den Präsidenten abzuschließen. Die Verträge werden dann ohne Vertretungsmacht von Angehörigen der Universität Trier abgeschlossen. Dies ist bspw. bei Tankrechnungen etc. der Fall. Der Tankstellenbetreiber stellt keine Rechnung auf den Namen der Universität Trier aus, sondern druckt lediglich einen Beleg. Diese Belege sind in der Regel sog. Kleinbetragsrechnungen, deren Gesamtbetrag 150,00 brutto nicht überschreitet. Gerade wenn es um Kleinstbeträge (bis 150,00 brutto) geht, werden diese Verträge nicht durch den Präsidenten der Universität Trier selbst abgeschlossen, sondern von Angehörigen der Universität Trier ohne die Bevollmächtigung durch den Präsidenten. Das bedeutet, dass derjenige, der den Vertrag trotzdem abschließt, ohne Vertretungsmacht im Namen der Universität Trier handelt. Die Wirksamkeit des Vertrages hängt dann von der Genehmigung durch den Präsidenten der Universität Trier ab. Das bedeutet, dass Verträge, trotz fehlender Genehmigung, nachträglich durch die Zustimmung des Präsidenten geheilt werden können. In der Regel geschieht dies, wenn die durch Vertrag entstandene Verbindlichkeit auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft wurde und anschließend die Zahlung durch die Universität Trier angewiesen wird. In diesem Fall ist die zuständige Mitarbeiterin / der zuständige Mitarbeiter der Abteilung I auf Grund der Geschäftsverteilung berechtigt, insoweit für die Universität Trier zu handeln. Wichtig: Bei Beschaffungen sind stets die Beschaffungsrichtlinien der Universität Trier einzuhalten. Rechnungen müssen grundsätzlich auf die Universität Trier ausgestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können ausnahmsweise Verträge ohne Vertretungsmacht abgeschlossen werden, wie z.b. Tanken während Dienstreisen, dringende Anschaffungen während Exkursionen oder Dienstreisen. Diese bedürfen jedoch der nachträglichen Zustimmung durch die Universität Trier. Für diese Kleinbetragsrechnungen gilt nach 33 UStDV folgende Vereinfachungsregelung, nach welcher folgende Angaben mindestens auf der Rechnung enthalten sein müssen: 1. Der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, 2. Das Ausstellungsdatum, 3. Die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und 4. Das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt. Wird in einer Rechnung über verschiedene Leistungen abgerechnet, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, sind für die verschiedenen Steuersätzen unterliegenden Leistungen die jeweiligen Summen anzugeben. Wird über Leistungen im Sinne der 3c (Lieferung in besonderen Fällen), 6a (innergemeinschaftliche Lieferung) oder 13b (Leistungsempfänger als Steuerschuldner) UStG abgerechnet, gilt 33 UStDV nicht. In diesen Fällen ist eine Rechnung im Sinne des 14 Abs. 4 UStG auszustellen (siehe Anlage 1: Pflichtbestandteile einer Rechnung). Wichtig: Bei Fehlen einer der oben genannten Mindestangaben geht der Vorsteuerabzug verloren! Eine fehlerhafte oder fehlende Rechnungsangabe ist sofort vom Aussteller korrigieren zu lassen. Eine Eigenkorrektur ist nicht ausreichend.

6 4.) Umsatzsteuer bei Ausgangsrechnungen Die Ausgangsrechnungen sind von der Universität Trier nach dem Rechnungsmuster auszustellen. Informationen zur Rechnungsstellung finden Sie auch in der Info-Tour zur Rechnungsstellung. Informationen / Formulare: Homepage: Verwaltung > Abteilung I > Service / Informationen > Finanzangelegenheiten > Umsatzsteuer > Info-Tour zur Rechnungsstellung 6 Homepage: Verwaltung > Abteilung I > Service / Informationen > Finanzangelegenheiten > Umsatzsteuer > Rechnungsmuster Beispiel: In einem erbracht. Projekt werden Forschungsdienstleistungen für einen Leistungsempfänger Dem Leistungsempfänger wird die Forschungsdienstleistung zu einem Gesamtpreis in Höhe von 200,00 zzgl. 19% Umsatzsteuer in Rechnung gestellt (5). Die Rechnung ist nach dem Rechnungsmuster auszustellen, welches die Pflichtbestandteile einer Rechnung beinhalten muss, damit der Leistungsempfänger ggf. Vorsteuer bei seinem zuständigen Finanzamt gelten machen kann. Der Leistungsempfänger zahlt der Universität Trier die Rechnung in Höhe von 238,00 (6). Davon sind 38,00 von der Universität Trier an das Finanzamt in der Umsatzsteuer- Voranmeldung anzumelden und abzuführen (7). Finanzamt Zahlung USt in Höhe von 38,00 (7) Verkauf von Forschungsdienstleistungen in Höhe von 200,00 zzgl. 38,00 USt (5) Universität Trier Betrieb gewerblicher Art Zahlung der Forschungsdienstleistung in Höhe von 238,00 (6) Leistungsempfänger Im Saldo verbleiben auf der Kostenstelle des Projektes lediglich 200,00 Netto-Einnahmen.

7 EXKURS: Kleinunternehmerregelung Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für einen Kleinunternehmer vorliegen, kann lediglich der Unternehmer selbst treffen. Die Voraussetzungen für einen Kleinunternehmer gem. 19 UStG liegen vor, wenn die Einnahmen aus steuerpflichtigen Umsätzen (inkl. Umsatzsteuer, d.h. Bruttoumsätze) im vorangegangenen Kalenderjahr ,00 nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich ,00 nicht übersteigen werden. Liegen diese Voraussetzungen vor, dann darf der Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer für seine Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen in Rechnungen offen ausweisen. Ein Vorsteuer- Abzug sowohl für den Kleinunternehmer als auch Leistungsempfänger ist nicht möglich. Ein Hinweis, dass die Kleinunternehmerregelung zutrifft ist auf der Rechnung zu vermerken. Mangels Ausweis eines Steuersatzes ist ein Vorsteuer-Abzug für den Unternehmer nicht möglich. Wenn sich diese Regelung für den Kleinunternehmer als nachteilig erweist, z.b. wegen hoher Vorsteuern, kann dieser auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Umsatzsteuerpflicht optieren. An diesen Verzicht ist er jedoch auf fünf Jahre gebunden. Der Kleinunternehmer wird für diesen Zeitraum als richtiger Unternehmer behandelt. Die Steuer für innergemeinschaftliche Erwerbe sowie Bezüge von sonstigen Leistungen in der EU oder Drittland gem. 13b UStG (z.b. Werkverträge, Honorare und Reisekosten für ausländische Gastdozenten) ist vom Kleinunternehmer gegenüber dem Finanzamt anzumelden und abzuführen. Rechnungen von Kleinunternehmern müssen ebenfalls die Pflichtangaben gem. 14 Abs. 4 UStG (siehe Anlage 1) enthalten. Aus Vereinfachungsgründen braucht keine Umsatzsteuer sowie kein Umsatzsteuerbetrag offen ausgewiesen werden. Eine Ausnahme stellen die sog. Kleinbetragsrechnungen gem. 33 UStDV dar. Bei diesen Rechnungen bis 150,00 brutto sind geringere Mindestangaben auf der Rechnung anzugeben (siehe Anlage 2). Fazit zur Kleinunternehmerregelung: Die Beurteilung, ob die Unternehmer- bzw. Kleinunternehmereigenschaft vorliegt kann die Universität Trier nicht vornehmen. Es ist davon auszugehen, dass die Rechnungen, welche die Universität Trier erhält ordnungsgemäß erstellt worden sind. 7 Abschließende Bemerkung: Bei den oben dargestellten Ausführungen zur Vorsteuer und Umsatzsteuer handelt es sich lediglich um einen generellen Überblick. Eine abschließende Beurteilung der Sachverhalte kann nur durch Einzelfallprüfungen und beurteilungen vorgenommen werden. Bei Fragen zur Systematik der Umsatzsteuer setzten Sie sich bitte mit der Abteilung I (Ansprechpartnerin: Frau Kraft, Tel.: 4276, krafta@uni-trier.de) in Verbindung.

8 Anlage 1: Pflichtbestandteile einer Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG 8 Notwendige Angaben für eine ordnungsgemäße Rechnung Gesetzliche Vorgaben nach 14 Abs. 4 UStG: 1. vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers (Universität Trier) und des Leistungsempfängers (Auftraggeber) 2. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt-IdNr.) der Universität Trier Steuernummer: 42/661/0066/3 USt-IdNr.: DE Ausstellungsdatum 4. fortlaufende Rechnungsnummer (Aufbau: Rechnungsjahr_lfd. Nr.) 5. Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der erbrachten Leistung 6. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung oder ein Hinweis, dass der Zeitpunkt mit dem Rechnungsdatum identisch ist 7. das Nettoentgelt 8. den anzuwendenden Steuersatz (7% bzw. 19%) sowie den auf das Nettoentgelt entfallenden Steuerbetrag oder den Hinweis auf Steuerbefreiung Wichtig: Bei Fehlen einer Pflichtangabe geht der Vorsteuerabzug verloren!

9 Anlage 2: Pflichtbestandteile bei Kleinbetragsrechnungen gem. 33 UStDV 9 Für diese Kleinbetragsrechnungen gilt nach 33 UStDV folgende Vereinfachungsregelung, nach welcher folgende Angaben mindestens auf der Rechnung enthalten sein müssen: 1. Der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, 2. Das Ausstellungsdatum, 3. Die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und 4. Das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt. Wichtig: Bei Fehlen einer der oben genannten Mindestangaben geht der Vorsteuerabzug verloren! Eine fehlerhafte oder fehlende Rechnungsangabe ist sofort vom Aussteller korrigieren zu lassen. Eine Eigenkorrektur ist nicht ausreichend.

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung? Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es

Mehr

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013 Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt I. Muster (Brutto-Rechnungsbetrag über 150 )... 2 II. Erleichterungen für Rechnungen von weniger als 150,- brutto (sog. Kleinstbetragsrechnungen)

Mehr

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins HLB Ratgeber II/2014 Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins Steuertipps rund um die Rechnung und die elektronische Rechnung Dem Finanzamt genügt oft schon ein kleiner formaler Fehler um den

Mehr

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine

Mehr

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)

Mehr

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.

Mehr

SONDER- KLIENTEN-INFO

SONDER- KLIENTEN-INFO 20 Neufeldweg 3, 80 Graz Tel: +43 (0) 316 42428-0, Fax: -31 office@binder-partner.com www.binder-partner.com LG für ZRS Graz, FN 2201a SONDER- KLIENTEN-INFO ZUR ERINNERUNG: FRISTVERKÜRZUNG BEI ZUSAMMENFASSENDER

Mehr

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle

Mehr

ANFORDERUNGEN AN EINE RECHNUNG. Inhaltsverzeichnis

ANFORDERUNGEN AN EINE RECHNUNG. Inhaltsverzeichnis ANFORDERUNGEN AN EINE RECHNUNG Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 2 1.1. STEUERLICHE GRUNDLAGEN... 2 1.2. FORMANFORDERUNGEN... 2 1.2.1. E-Mail-Rechnungen... 2 1.2.2. Fa-Rechnungen... 2 2. FEHLERFOLGEN...

Mehr

Form- und Inhaltsvorschriften für Rechnungen

Form- und Inhaltsvorschriften für Rechnungen Form- und Inhaltsvorschriften für Rechnungen Inhalt 1. Definition... 2 2. Pflicht zur Rechnungsstellung... 2 3. Allgemeine Formvorschriften... 2 4. Notwendige Angaben auf einer Rechnung... 2 5. Rechnungen

Mehr

Parkstraße 4. 59439 Holzwickede. Tel.: 02301 / 91209-0. Besuchen Sie auch unsere Homepage. Mandanteninformation

Parkstraße 4. 59439 Holzwickede. Tel.: 02301 / 91209-0. Besuchen Sie auch unsere Homepage. Mandanteninformation Parkstraße 4 59439 Holzwickede Tel.: 02301 / 91209-0 Besuchen Sie auch unsere Homepage Mandanteninformation So schreibe ich meine Rechnungen richtig Notwendige Inhalte einer ordnungsgemäßen Rechnung Stand:

Mehr

Pendelordner für Buchhaltungsmandanten

Pendelordner für Buchhaltungsmandanten Pendelordner für Buchhaltungsmandanten Jürgen Schmidt -Steuerberater- Kammannsweg 22 23611 Bad Schwartau Tel.: 0451-293010 Fax: 0451-283645 buero@steuerberater-schmidt.de www.steuerberater-schmidt.de Öffnungszeiten

Mehr

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers, Umsatzsteuer: Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz C.O.X. Mitja Wolf Wie muß eine Rechnung aussehen? Zunächst ist festzuhalten, daß ab 1.1.2002 auf allen Rechnungen für steuerfreie Umsätze ein Hinweis auf

Mehr

Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen

Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei en Ab Oktober 2014 Frankoniabilanz Miskys & Lang Steuerberater-Partnerschaft Roter Mühlenweg 28 08340 Schwarzenberg www.frankoniabilanz.de alte Lesart 13b Absatz

Mehr

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer EXISTENZGRÜNDUNG E35 Stand: November 2013 Ihr Ansprechpartner Dr. Thomas Pitz E-Mail thomas.pitz @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-211 Fax (0681) 9520-389 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Inhalt:

Mehr

Vereine im Steuerrecht. Umsatzsteuer

Vereine im Steuerrecht. Umsatzsteuer Vereine im Steuerrecht Umsatzsteuer Edgar Oberländer Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Stand: März 2009 Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss

Mehr

1&1 Vertriebspartner Bestätigung des Umsatzsteuer-Status

1&1 Vertriebspartner Bestätigung des Umsatzsteuer-Status 1&1 Vertriebspartner Bestätigung des Umsatzsteuer-Status Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular zurück an 1&1 Telecom GmbH Elgendorfer Strasse 57 D-56410 Montabaur Faxnummer 0800 10 13 038 1&1 Vertriebspartner-ID

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Steuern I News I Recht

Steuern I News I Recht Steuern I News I Recht Merkblatt Rechnung und Vorsteuerabzug Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, in dieser Information möchten wir Sie auf die wichtigsten Punkte bei der Rechnungsstellung hinweisen.

Mehr

Wichtige Informationen an unsere Mandanten

Wichtige Informationen an unsere Mandanten Wichtige Informationen an unsere Mandanten Umsatzsteuer bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Umsatzsteuerbesteuerung von Bauleistungen zwischen Bauunternehmern

Mehr

Merkblatt. Anforderungen an eine Rechnung. Inhalt

Merkblatt. Anforderungen an eine Rechnung. Inhalt Anforderungen an eine Rechnung Inhalt 1 Allgemeines 1.1 Steuerliche Grundlagen 1.2 Formanforderungen 1.2.1 Elektronische Übermittlung von Rechnung 1.2.2 E-Mail-Rechnungen 1.2.3 Fa-Rechnungen 1.2.4 Online-Fahrausweise

Mehr

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013 Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt Seite I. Beispiel (Brutt-Rechnungsbetrag über 150 )...2 II. Erleichterungen für Rechnungen vn weniger als 150,- brutt (sg. Kleinstbetragsrechnungen)

Mehr

1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer

1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer 1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer 59 1. Die Verbuchung der Umsatzsteuer Im Inland erbrachte Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers unterliegen i.d.r. der Umsatzsteuer. Der Steuersatz beträgt

Mehr

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung? Steuerberater I Rechtsanwalt Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung

Mehr

Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern

Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern Die Umsetzung der Mehrwertsteuer- Systemrichtlinie, der EU-Rechnungsrichtlinie als auch aktuell die neue obligatorische Gelangensbestätigungen (eingeführt

Mehr

Dr. Klaus Junkes-Kirchen 13.09.2013

Dr. Klaus Junkes-Kirchen 13.09.2013 19 % 1 UStG Steuerbare Umsätze: Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Merkblatt zur Umsatzsteuerpflicht bei der Auftragsforschung Infolge der Aufhebung der vormaligen Steuerbefreiung der Umsätze der staatlichen Hochschulen aus Forschungstätigkeit

Mehr

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N Merkblatt zu Abschlags- und Schlussrechnungen 1. Grundsatz In Abschlagsrechnungen wird entsprechend des Fortschrittes der Arbeiten bereits ein Teil der insgesamt

Mehr

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.

Mehr

Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht

Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Kleinunternehmer brauchen für die von ihnen ausgeführten Umsätze keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen

Mehr

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und

Mehr

Elektronische Rechnungen. Endlich einfach?

Elektronische Rechnungen. Endlich einfach? Elektronische Rechnungen Endlich einfach? Informationstag für Unternehmen in Zittau 13.06.2012 Angela Looke Niederlassungsleiterin Löbau Steuerberaterin Diplom-Kauffrau angela.looke@connex-stb.de +49 (0)

Mehr

Der Vertrag und die Rechnung

Der Vertrag und die Rechnung Der Vertrag und die Rechnung Butter bei die Fische Hamburg Kreativgesellschaft HAW 26.05.2014 Dr. Gero Brugmann, LL.M. (UNSW) Der Vertrag und die Rechnung Verträge schließen und Rechnungen schreiben sind

Mehr

Tipps und Hinweise zum Umsatzsteuerausweis in Handwerkerrechnungen

Tipps und Hinweise zum Umsatzsteuerausweis in Handwerkerrechnungen 03.12.2010 Tipps und Hinweise zum Umsatzsteuerausweis in Handwerkerrechnungen Mit diesem Merkblatt soll ein Überblick gegeben werden, unter welchen Voraussetzungen Handwerker in ihren Rechnungen Umsatzsteuer

Mehr

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB

Mehr

Rechnungen - Das muss drinstehen

Rechnungen - Das muss drinstehen Rechnungen - Das muss drinstehen Die Rechnung, die Sie Ihrem Kunden stellen, ist nicht nur für Ihre Unterlagen wichtig, sondern sie ermöglicht Ihrem Kunden den Abzug der Umsatzsteuer, die Sie ihm in Rechnung

Mehr

Umsatzsteuer. November 2014

Umsatzsteuer. November 2014 Umsatzsteuer November 2014 Die Umsatzsteuer, häufig auch Mehrwertsteuer genannt, ist die zweitgrößte Einnahmequelle des Bundes und der Länder. Ziel der Umsatzsteuergesetzgebung ist die Besteuerung des

Mehr

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer. Nr. 116/12

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer. Nr. 116/12 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Nr. 116/12 Ansprechpartnerin: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13

Mehr

MERKBLATT. Allgemeine Informationen für Projekte Betriebe gewerblicher Art (BgA) Anwendung gesicherter Erkenntnisse

MERKBLATT. Allgemeine Informationen für Projekte Betriebe gewerblicher Art (BgA) Anwendung gesicherter Erkenntnisse MERKBLATT Allgemeine Informationen für Projekte Betriebe gewerblicher Art (BgA) Anwendung gesicherter Erkenntnisse Betriebe gewerblicher Art (BgA) sind Bereiche, in denen die Universität Trier in unterschiedlicher

Mehr

Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)

Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Kleinunternehmer sind unecht umsatzsteuerbefreit. Das bedeutet: Sie müssen von den Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen ( keine Umsatzsteuer in

Mehr

Merkblatt Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

Merkblatt Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer IHK-Information Merkblatt Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Die Umsatzbesteuerung wird von vielen Unternehmen wegen ihres komplizierten Verfahrens kritisiert.

Mehr

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten, 25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen

Mehr

Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber

Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber insbesondere bei Leistungen durch ausländische Unternehmer Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Seit dem 1.1.2002 kann die Vergabe von Aufträgen

Mehr

Ein Schulförderverein übernimmt die Essenszubereitung und -ausgäbe. Daneben werden keine weiteren Leistungen erbracht.

Ein Schulförderverein übernimmt die Essenszubereitung und -ausgäbe. Daneben werden keine weiteren Leistungen erbracht. Anlage Umsatzsteuerliche Behandlung von Schulverpflegung 1. Umsatzsteuerbefreiungen Nach Artikel 132 Abs. 1 Buchst, i MwStSystRL ist die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, der Schul- oder Hochschulunterricht,

Mehr

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08 Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403

Mehr

1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG)

1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG) Der neue Ort der sonstigen Leistung im Sinne des UstG Änderung seit dem 01. Januar 2010 I. Allgemeines Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Sie ist eine

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche

Mehr

Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb

Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb MERKBLATT Recht und Steuern Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb Bezieht ein Unternehmer eine Warenlieferung von einem Unternehmer aus dem EU- Binnenmarkt unterliegt dieser Umsatz beim

Mehr

Rechnungseingang: Checkliste

Rechnungseingang: Checkliste Rechnungseingang: Checkliste Seite 1 Rechnungseingang: Checkliste Für Zwecke des Vorsteuerabzugs muss eine Rechnung nach 14 Abs. 4 und 14a folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und die vollständige

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf

18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf 18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf 18.1 Buchungen beim Wareneingang Ein Großhändler bezieht von einem Fabrikanten Waren auf Ziel. E INGANGSRECHNUNG Warenwert (netto)... 3.000,00 Umsatzsteuer...

Mehr

Vom BMF wurde hierzu ein Einführungsschreiben herausgegeben. 2

Vom BMF wurde hierzu ein Einführungsschreiben herausgegeben. 2 1. Pflichtangaben in einer Rechnung Die Rechnungsrichtlinie der EU wurde umgesetzt. 1 Vom BMF wurde hierzu ein Einführungsschreiben herausgegeben. 2 1.1 Zeitraum ab 01.01.2004 Pflichtangaben einer Rechnung

Mehr

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde

Mehr

Merkblatt zur Umsatzsteuerpflicht der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg im Bereich der Entgelte aus Aufträgen Dritter (Auftragsforschung)

Merkblatt zur Umsatzsteuerpflicht der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg im Bereich der Entgelte aus Aufträgen Dritter (Auftragsforschung) Merkblatt zur Umsatzsteuerpflicht der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg im Bereich der Entgelte aus Aufträgen Dritter (Auftragsforschung) 1. Rechtliche Grundlagen Mit dem Steueränderungsgesetz vom

Mehr

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat

Mehr

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009 Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein

Mehr

Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)

Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Grundregel für Kleinunternehmer Als Kleinunternehmer haben Sie umsatzsteuerlich ein Wahlrecht: Verrechnung ohne Umsatzsteuer: Sie verrechnen Ihrem Kunden keine Umsatzsteuer,

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Die Umsatzsteuer bei Wassergenossenschaften

Die Umsatzsteuer bei Wassergenossenschaften Die Umsatzsteuer bei Wassergenossenschaften Mag. Lahner, Dr. Kreilmeier/Raiffeisenverband OÖ März 2003 Rechtliche Einordnung der Wassergenossenschaften Wassergenossenschaften sind Körperschaften öffentlichenrechts.

Mehr

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung) Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mehr

Einnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015

Einnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Mehr

Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet. die Steuer nach 13b Abs. 1 UStG schuldet (Kennzeichen

Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet. die Steuer nach 13b Abs. 1 UStG schuldet (Kennzeichen Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b Abs. 1 UStG schuldet (Kennzeichen L1) Die nachfolgenden

Mehr

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

Merkblatt. Anforderungen an eine Rechnung. Inhalt

Merkblatt. Anforderungen an eine Rechnung. Inhalt Anforderungen an eine Rechnung Inhalt 1 Allgemeines 1.1 Steuerliche Grundlagen 1.2 Formanforderungen 1.2.1 Elektronische Übermittlung von Rechnung 1.2.2 E-Mail-Rechnungen 1.2.3 Fa-Rechnungen 1.2.4 Online-Fahrausweise

Mehr

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen

Mehr

Umsatzsteuer im Kulturbereich. Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin

Umsatzsteuer im Kulturbereich. Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin Umsatzsteuer im Kulturbereich Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin !!Achtung!! Wir sind ja gemeinnützig und steuerbefreit, Wir sind als Theatergruppe grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit Ist

Mehr

Die Besteuerung der Imker

Die Besteuerung der Imker Die Besteuerung der Imker Zentrale Frage: Unterliegen Imker der Einkommensteuer und/oder auch der Umsatzsteuer? Beispiel: Imker Anton bewirtschaftet zwei Bienenvölker und hat 30 Kilo Honig geschleudert.

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen

Mehr

Umsatzsteuer von A - Z

Umsatzsteuer von A - Z Umsatzsteuer von A - Z Gesetzliche Grundlagen: Umsatzsteuergesetz (UStG) Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (UStDV) Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2 Der Umsatzsteuer unterliegen Die Lieferungen oder

Mehr

Umsatzsteuer von A - Z

Umsatzsteuer von A - Z Umsatzsteuer von A - Z Gesetzliche Grundlagen: Umsatzsteuergesetz (UStG) Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (UStDV) Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2 1 Der Umsatzsteuer unterliegen Die Lieferungen oder

Mehr

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.

Mehr

LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott

LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott (berücksichtigt die Rechtslage ab 01.01.2014) Der vorliegende Leitfaden zeigt Ihnen eine Möglichkeit auf, wie Sie die geltende Rechtslage

Mehr

Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht

Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht Ein Merkblatt Ihrer IHK Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht Die Kleinunternehmerbesteuerung ist in 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt. Der 19 UStG räumt den sogenannten Kleinunternehmern gewisse

Mehr

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag 1. Einführung Manchmal ist es notwendig, dem Kunden eine Gutschrift zu einer bestimmten Rechnung, über einzelne Positionen oder auch völlig frei von einer Basis-Rechnung zu erstellen. Die verschiedenen

Mehr

Rechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht

Rechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht Infothek Rechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht Stand: 12/2013 www.melzer-kollegen.de Rechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht Die Konsequenzen unrichtiger oder unvollständiger Rechnungsangaben

Mehr

Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015

Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015 Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 Karteikarten Umsatzsteuer Inhalt 2 A. Übersicht B. Steuerbarkeit C. Steuerbefreiungen D. Bemessungsgrundlagen E. Steuersatz F. Steuerschuld und Steuerschuldverhältnis G. Vorsteuerabzug

Mehr

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition

Mehr

Orlando-Finanzbuchhaltung

Orlando-Finanzbuchhaltung Allgemeine Informationen Ein Dreiecksgeschäft liegt dann vor, wenn sich ein Warenverkauf über 3 EU-Länder erstreckt. Bei einem Dreiecksgeschäft handelt es sich um ein Reihengeschäft, bei dem eine umsatzsteuerliche

Mehr

11 Umsatzsteuer beim Ein- und Verkauf

11 Umsatzsteuer beim Ein- und Verkauf 11 Umsatzsteuer beim Ein- und Verkauf 11.1 Wesen der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Fast alle Einkäufe und Verkäufe eines Unternehmens sind mit Umsatzsteuer belegt. Bis die Waren dem Endverbraucher zum

Mehr

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren

Mehr

Dr. Alfred Brink Universitätsstr. 14-16 48143 Münster Dr. Alfred Brink Folie 1-1

Dr. Alfred Brink Universitätsstr. 14-16 48143 Münster Dr. Alfred Brink Folie 1-1 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2013 Handelswaren 1. Begriff und Grundlagen der Verbuchung von Handelswaren (ohne Umsatzsteuer)

Mehr

Grundsatz zur Rechnungsausstellung; Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum 1.7.2011

Grundsatz zur Rechnungsausstellung; Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum 1.7.2011 Grundsatz zur Rechnungsausstellung; Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum 1.7.2011 Grundsatz zur Rechnungsausstellung Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug zugelassen wird, muss sie strenge

Mehr

FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR:

FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: A. Anschrift des Absenders Name Anschrift B. Persönliche Angaben des Absenders Telefon, Fax, E-Mail Finanzamt, Steuernummer C. Anschaffung der Anlage/Abschreibungsmöglichkeiten

Mehr

Rechnung das muss drinstehen

Rechnung das muss drinstehen Rechnung das muss drinstehen Die Rechnung, die Sie Ihrem Kunden stellen, ist nicht nur für Ihre Unterlagen wichtig, sondern sie ermöglicht Ihrem Kunden den Abzug der Umsatzsteuer, die Sie ihm in Rechnung

Mehr

MERKBLATT RECHNUNG - DASS MUSS DRINSTEHEN

MERKBLATT RECHNUNG - DASS MUSS DRINSTEHEN MERKBLATT RECHNUNG - DASS MUSS DRINSTEHEN Inhalt I. Pflichtangaben in der Rechnung 1. Name des leistenden Unternehmers 2. Anschrift des leistenden Unternehmers 3. Name und Anschrift des Leistungsempfängers

Mehr

11 Tipps zur Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit Ihrer Belege. Wir machen aus Zahlen Werte

11 Tipps zur Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit Ihrer Belege. Wir machen aus Zahlen Werte 11 Tipps zur Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit Ihrer Belege Wir machen aus Zahlen Werte 1. Der Beleg als Buchungsgrundlage Ohne Beleg lässt sich nicht erkennen, wie gewisse Geschäftsvorfälle entstanden

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

LESEPROBE DIE UMSATZSTEUER IN BEISPIELEN 6. AUFLAGE 110. 1.12 Ausstellung von Rechnungen ( 11 UStG 1994)

LESEPROBE DIE UMSATZSTEUER IN BEISPIELEN 6. AUFLAGE 110. 1.12 Ausstellung von Rechnungen ( 11 UStG 1994) LESEPROBE DIE UMSATZSTEUER IN BEISPIELEN 6. AUFLAGE 110 1.12 Ausstellung von Rechnungen ( 11 UStG 1994) Allgemeines 11 Abs 1 Berechtigung Verpflichtung Merkmale Anzahlungsrechnung 11 Abs 1a Übergang der

Mehr

Eckpunkte bei Veranstaltungen

Eckpunkte bei Veranstaltungen OFFICE DAY 2014 AVIS Austausch Vernetzung Information - Solidarität AGENDA 1. Projektanzeige 2. Steuerliche Aspekte Zuschuss Zuwendung / Spende Sponsoring Ausländischer Gastvortrag Bewirtung / Rahmenprogramm

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

LEITFADEN RECHNUNGEN AN DIE GEMEINWOHL-ÖKONOMIE

LEITFADEN RECHNUNGEN AN DIE GEMEINWOHL-ÖKONOMIE LEITFADEN RECHNUNGEN AN DIE GEMEINWOHL-ÖKONOMIE INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE RECHNUNGSSTELLUNG HONORARNOTE... 2 UMSATZSTEUERBEFREIUNG... 3 UMSATZSTEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER (UID-NR./UST-ID.NR)... 3 REVERSE

Mehr

Wertanlage mit steuerlichen Untiefen -

Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - (umsatz)steuerliche Rahmenbedingungen rund um die Ferienimmobilie 2011 Rostock, GastRO 2011 Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung

Mehr