zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?"

Transkript

1 zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen. Er stellt dem Leistungsempfänger eine Rechnung über die erbrachte Leistung zzgl. der Umsatzsteuer aus. Unter den Voraussetzungen des 15 UStG kann der Leistungsempfänger die bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Beim Übergang der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG ist nunmehr nicht der Leistende, sondern der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer. Für den Leistenden ergibt sich durch die Anwendung des 13b UStG demnach eine Erleichterung, da er keine weiteren Pflichten gegenüber dem Finanzamt erfüllen muss. Für den Leistungsempfänger besteht nach wie vor unter den Voraussetzungen des 15 UStG die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Beispiel: Leistender Unternehmer Bauleistung i.s.v. 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 UStG Nettorechnung über Unternehmer, der selbst nachhaltig Bauleistungen i.s.v. 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 UStG ausführt Zahlung (ohne USt!) USt Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer Finanzamt

2 2. Frage: Was ist eigentlich eine Bauleistung? vgl. Randnummern 6 12 des BMF-Schreibens Bauleistungen sind alle Werklieferungen und sonstigen Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Bauwerke sind auch Brücken, Straßen oder Tunnel. Allerdings müssen die erbrachten Leistungen unmittelbar auf die Substanz des Bauwerks einwirken. Dieses ist z. B. dann der Fall, wenn Gegenstände fest mit einem Gebäude verbunden werden. Kontrollfrage: Kann ich den Gegenstand ohne größeren Aufwand wieder von dem Gebäude trennen? Falls nein liegt eine Bauleistung vor. Einzelfälle sind im BMF-Schreiben aufgeführt. 3. Frage: Erbringt der Generalunternehmer, der ausschließlich Bauleistungen durch Subunternehmer erbringen lässt, gegenüber seinem Auftraggeber Bauleistungen? Ja, der Generalunternehmer schuldet selber die Erbringung von Bauleistungen. Erbringt er diese nicht selbst, sondern beschäftigt hierzu Subunternehmer, so muss er sich deren Leistungen als eigene Leistung zurechnen lassen. 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG ist anwendbar. 4. Frage: Was ist mit dem Bauträger, der ausschließlich Grundstücksumsätze tätigt? - Hinsichtlich der Bauleistungen, die andere Unternehmer an den Bauträger erbringen, ist 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG nicht anwendbar, da der Bauträger als Leistungsempfänger nicht nachhaltig Bauleistungen erbringt, vgl. Randnummer 17 des BMF-Schreibens. - Gegenüber den Leistungsempfängern des Bauträgers selbst ist danach zu differenzieren, ob eine Option des Bauträgers zur Steuerpflicht stattgefunden hat (vgl.

3 Randnummer 4 des BMF-Schreibens): Sofern ausschließlich steuerfreie Grundstücksumsätze getätigt werden ist 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht anwendbar. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Bauträger zur Umsatzsteuer optiert hat. In diesen Fällen handelt es sich um eine Grundstückslieferung i. S. v. 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG. Seit dem muss die Option zur Umsatzsteuer zwingend im notariellen Vertrag ( 311b Abs. 1 BGB) oder einer notariell beurkundeten Vertragsergänzung bzw. änderung ( 9 Abs. 3 Satz 2 UStG) erklärt werden. 5. Frage: Wie ist abzurechnen, wenn bereits vor dem über Teilzahlungen abgerechnet wurde, die Leistung aber erst später ausgeführt wurde? Hierzu trifft die Randnummer 22 des BMF-Schreibens eine Regelung. Aus Vereinfachungsgründen kann die Schlussrechnung eine Nettorechnung sein. Der Gesamtbetrag ist um den bereits vorher abgerechneten (Netto-)Betrag zu mindern. Voraussetzung für die Anwendung dieser Vereinfachung ist, dass der Leistende die bisher geleisteten Zahlungen zutreffend versteuert hat, d. h. die Steuer ist ordnungsgemäß an das Finanzamt abgeführt worden. Beispiel: Unternehmer U erbringt Bauleistungen für den Bauunternehmer X. Am hat er dem X eine Teilrechnung über ,- zzgl ,- Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Die Umsatzsteuer hat U entrichtet. Am erstellt U eine (Netto-)Schlussrechnung über den Gesamtbetrag von ,-. Schlussrechnung: Bauleistung ,- Anzahlung v ,- Restbetrag ,-

4 6. Frage: Was muss ich beachten, wenn ich eine Rechnung erstelle und die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergegangen ist? Bei der Erstellung der Rechnung sind die besonderen Anforderungen des 14a Abs. 5 UStG zu beachten. Es ist nur noch über den Nettobetrag (also ohne Umsatzsteuer) abzurechnen. In der Rechnung ist ein Hinweis auf 13b UStG anzubringen; z. B. Auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach 13b UStG wird hingewiesen.. Daneben müssen natürlich die Rechnungsanforderungen des 14 Abs. 4 UStG ohne 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 - beachtet werden 7. Frage: Woran erkenne ich, dass der Leistungsempfänger Bauunternehmer ist? Randnummern des BMF-Schreibens Fragen Sie bei Vertragsschluss nach, ob Ihr Vertragspartner selber Bauunternehmer ist. Wenn eine gültige Freistellungsbescheinigung nach 48 EStG (Bauabzugsteuer) vorgelegt wird, dürfen Sie von der Bauunternehmereigenschaft Ihres Vertragspartners ausgehen. Wichtig ist, dass die Steuerschuld auch dann übergeht, wenn die konkrete Leistung für den Privatbereich des Leistungsempfängers erbracht wird. 8. Frage: Ist der Transport von Baumaterialien/Bauschutt eine Bauleistung? Nein, es handelt sich um eine reine Transportleistung. Materiallieferungen sind nach Randnummer 12, 1. Spiegelstrich des BMF-Schreibens ausdrücklich keine Bauleistung; die Entsorgung von Baumaterialien nach Randnummer 12, 7. Spiegelstrich ebensowenig.

5 9. Frage: Ist die Durchführung von Erdarbeiten/Erdaushub eine Bauleistung? Sofern diese Erdarbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung eines Bauwerks erbracht werden, handelt es sich hierbei ebenfalls um Bauleistungen (Randnummer 7 des BMF- Schreibens). 10. Frage: Was ist mit dem Einbau einer Einbauküche? Hierbei handelt es sich um eine Bauleistung, da die Küche wesentlicher Bestandteil des Gebäudes wird, das Gebäude also eine Substanzerweiterung erfährt. 11. Frage: Wie verhält es sich mit Reparaturen an Bauwerken? Grds. stellt die Reparaturleistung an einem Bauwerk eine Bauleistung dar, da sie zu einer Substanzverbesserung führt (Randnummer 8 des BMF-Schreibens). Sofern die Reparatur aber weniger als 500,- netto kostet, ist 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG ausnahmsweise nicht anwendbar (Randnummer 12, letzter Spiegelstrich des BMF- Schreibens). 12. Frage: Ich erbringe ein ganzes Bündel von Leistungen an meinen Auftraggeber, teilweise handelt es sich dabei auch um Bauleistungen. Geht die Steuerschuldnerschaft insgesamt auf den Auftraggeber über? Randnummer 13 des BMF-Schreibens Es kommt darauf an, ob eine der erbrachten Leistungen als Hauptleistung angesehen werden kann. Diese Hauptleistung gibt dann der gesamten vertraglichen Beziehung das

6 Gepräge. Sofern die Hauptleistung eine Bauleistung ist, geht die Steuerschuldnerschaft insgesamt auf den Leistungsempfänger über. Sofern keine Hauptleistung feststellbar ist, ist der Vertrag in seine einzelnen Leistungen aufzuteilen und dementsprechend getrennt abzurechnen. 13. Frage: Wie verhält es sich bei Vorliegen einer Organschaft, wenn nur eine Organgesellschaft, aber nicht der Organträger Bauleistungen erbringt? Geht bei Erbringung einer Bauleistung an den Organträger dann ebenfalls die Steuerschuldnerschaft auf den Organträger über? Randnummer 16 des BMF-Schreibens Die Steuerschuldnerschaft geht dann auf den Leistungsempfänger über, wenn der leistungsempfangende Teil der Organschaft selbst nachhaltig Bauleistungen ausführt. Die Steuerschuldnerschaft geht in diesen Fällen stets auf den Organträger über, weil er für die umsatzsteuerlichen Belange des Organkreises zuständig ist. 14. Frage: In welcher Kennziffer der Umsatzsteuer-Voranmeldung des leistenden Unternehmers ist die Bauleistung zu erfassen.? Der Umsatz ist in der Voranmeldung des leistenden Unternehmers zunächst nicht zu erfassen. Allerdings muss der Umsatz in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung erfasst werden. Es ist damit zu rechnen, dass derartige Bauleistungen ab 2005 auch in der Voranmeldung des leistenden Unternehmers nachrichtlich erfasst werden müssen.

7 15. Frage: Mein Kunde und ich sind uns nicht sicher, ob es sich bei meiner Leistung um eine Bauleistung handelt, haben uns aber geeinigt, dass 13b UStG angewandt werden soll. Muss ich bei einer Prüfung durch das Finanzamt befürchten, dass ich die Umsatzsteuer bezahlen muss, falls ich tatsächlich keine Bauleistung erbracht haben sollte? Randnummer 20 des BMF-Schreibens War fraglich oder stellt sich im Nachhinein heraus, dass die erbrachte Leistung keine Bauleistung i.s.d. 13b UStG gewesen ist, so wird die Behandlung als Bauleistung durch das Finanzamt nicht beanstandet, wenn der Leistungsempfänger den Umsatz zutreffend versteuert hat (d. h. die Steuer an das Finanzamt bezahlt) und Sie und der Leistungsempfänger über die Anwendung des 13b UStG einig waren.

Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen

Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei en Ab Oktober 2014 Frankoniabilanz Miskys & Lang Steuerberater-Partnerschaft Roter Mühlenweg 28 08340 Schwarzenberg www.frankoniabilanz.de alte Lesart 13b Absatz

Mehr

Umkehr der Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen gemäß 13b UStG ab 1. April 2004. Häufig gestellte Fragen

Umkehr der Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen gemäß 13b UStG ab 1. April 2004. Häufig gestellte Fragen Zentralverband des Deutschen Handwerks Abt. Steuer- und Finanzpolitik Umkehr der Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen gemäß 13b UStG ab 1. April 2004 Häufig gestellte Fragen I. Wann ist die neue Vorschrift

Mehr

Steuerschuldnerschaft 13b UStG bei Bauleistungen

Steuerschuldnerschaft 13b UStG bei Bauleistungen Steuerschuldnerschaft 13b UStG bei Bauleistungen Mandanten-Information Stand 01.09.2014 Allgemein 1. Gesetzliche Regelung 2. Was bedeutet die Steuerschuldnerschaft? 3. Änderung der Rechtsauffassung durch

Mehr

Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Grunderwerb ( 13b UStG)

Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Grunderwerb ( 13b UStG) Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Grunderwerb ( 13b UStG) Im Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ( 13b UStG) neu

Mehr

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne

Mehr

Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber

Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber insbesondere bei Leistungen durch ausländische Unternehmer Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Seit dem 1.1.2002 kann die Vergabe von Aufträgen

Mehr

Tipps und Hinweise zum Umsatzsteuerausweis in Handwerkerrechnungen

Tipps und Hinweise zum Umsatzsteuerausweis in Handwerkerrechnungen 03.12.2010 Tipps und Hinweise zum Umsatzsteuerausweis in Handwerkerrechnungen Mit diesem Merkblatt soll ein Überblick gegeben werden, unter welchen Voraussetzungen Handwerker in ihren Rechnungen Umsatzsteuer

Mehr

13 b UStG Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) bei Bauleistungen. Bauträgertag NRW 27. September 2011 Architektenkammer Düsseldorf

13 b UStG Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) bei Bauleistungen. Bauträgertag NRW 27. September 2011 Architektenkammer Düsseldorf Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) bei Bauleistungen Bauträgertag NRW 27. September 2011 Architektenkammer Düsseldorf Boris Holup/ Saskia Brand 1 1. Anwendungsvoraussetzungen und Reichweite

Mehr

Neue Rechnungsstellung für Bauleistungen

Neue Rechnungsstellung für Bauleistungen Neue Rechnungsstellung für Bauleistungen Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wurde die Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG mit Wirkung vom 01. April 2004 geändert. Konsequenz: Der Rechnungsempfänger

Mehr

Erweiterung der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG durch das Haushaltsbegleitgesetz

Erweiterung der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG durch das Haushaltsbegleitgesetz Erweiterung der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 Bei der Umsatzsteuer kommt es in der Baubranche, nach Feststellungen der Finanzverwaltung und des Bundesrechnungshofes,

Mehr

13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers 13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers } Schwerpunkt: Bauleistungen } Neue Herausforderungen und Regeln für Unternehmer und den Berufsstand } Quo Vadis Klare Regeln ade? 5. Mai 2014 Mehrere

Mehr

Wichtige Informationen an unsere Mandanten

Wichtige Informationen an unsere Mandanten Wichtige Informationen an unsere Mandanten Umsatzsteuer bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Umsatzsteuerbesteuerung von Bauleistungen zwischen Bauunternehmern

Mehr

U t z e r a t h Steuerberater

U t z e r a t h Steuerberater U t z e r a t h WICHTIG: Neue Umsatzbesteuerung bei Bauleistungen ab 01.07.2004 bzw. Umkehr der Steuerschuldnerschaft gem. 13 b Umsatzsteuergesetz (UStG) Sehr geehrte Damen und Herren, sicherlich haben

Mehr

Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 -

Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat

Mehr

BMF v. 31.03.2004 - IV D 1 - S 7279-107/04 BStBl 2004 I S. 453

BMF v. 31.03.2004 - IV D 1 - S 7279-107/04 BStBl 2004 I S. 453 13b UStG; Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf alle Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, und auf bestimmte Bauleistungen BMF v. 31.03.2004 - IV D 1 - S 7279-107/04

Mehr

13b UStG. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Schwerpunkt: Bauträger und Bauleistungen Klare Regeln ade?

13b UStG. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Schwerpunkt: Bauträger und Bauleistungen Klare Regeln ade? 13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers Schwerpunkt: Bauträger und Bauleistungen Klare Regeln ade? Bärbel Ettig Bilanzbuchhalterin 1 Mehrere BMF-Schreiben: Erweiterung 13b UStG auf Bauträger

Mehr

Regelung soll Umsatzsteueraufkommen

Regelung soll Umsatzsteueraufkommen Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers EU-Ermächtigung noch rechtzeitig eingetroffen 07.05.2004 Jetzt ist es amtlich: Die Bundesregierung hat in der Bauwirtschaft bei der Umsatzsteuer die sogenannte

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es

Mehr

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)

Mehr

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die

Mehr

Aktuelle Steuerinformation II/2004 Sonderrundschreiben vom 14.04.2004 zur Erweiterung des 13b UStG Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft

Aktuelle Steuerinformation II/2004 Sonderrundschreiben vom 14.04.2004 zur Erweiterung des 13b UStG Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft TREUHAND-GESELLSCHAFT DR. STEINEBACH & PARTNER GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT Aktuelle Steuerinformation II/2004 Sonderrundschreiben vom 14.04.2004 zur Erweiterung des 13b UStG Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft

Mehr

6.2 Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG

6.2 Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG Abstimmen der Gewinn- und Verlustrechnung SKR03 SKR04 Kontenbezeichnung (SKR) 8520 4510 Erlöse Abfallverwertung 8540 4520 Erlöse Leergut 8196 4186 Erlöse Geldspielautomaten 19 %USt. 8510 4560 Provisionserlöse

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Infotext. Die Einführung ist rasch und überhastet gekommen, vieles ist unklar und es bleibt kaum Zeit, die notwendigen Adaptierungen vorzunehmen.

Infotext. Die Einführung ist rasch und überhastet gekommen, vieles ist unklar und es bleibt kaum Zeit, die notwendigen Adaptierungen vorzunehmen. Infotext Durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2002 tritt am 1.10.2002 eine neue Bestimmung (Reverse Charge System) im Umsatzsteuergesetz in Kraft, die für die Baubranche und die mit ihr verwandten Branchen

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Die Finanzverwaltung hat sich mit dem aktuellen Schreiben vom 5. Februar 2014 dieser geänderten Auslegung des Bundesfinanzhofs angeschlossen.

Die Finanzverwaltung hat sich mit dem aktuellen Schreiben vom 5. Februar 2014 dieser geänderten Auslegung des Bundesfinanzhofs angeschlossen. Februar 2014 Neueste Informationen zur Umsatzsteuer 13b UStG Mit Urteil vom 22. August 2013 (Aktenzeichen V R 37/10) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die bisherige Finanzverwaltungsmeinung zur Anwendung der

Mehr

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung? Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

S k r i p t u m. zur Neuregelung. der Umsatzbesteuerung. von bestimmten Bauleistungen

S k r i p t u m. zur Neuregelung. der Umsatzbesteuerung. von bestimmten Bauleistungen S k r i p t u m zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung von bestimmten Bauleistungen Die Abrechnung der Umsatzsteuer bei Bauleistungen Mai 2004 oder die Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Mehr

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Büro 365 Thema So geht s: Erstellen einer Netto-Rechnung / Rechnung ohne Mehrwertsteuer Version/Datum ab 15.00.10.300 Um eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Mehr

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Bauträger sind nicht (mehr) Steuerschuldner gemäß 13b UStG

Bauträger sind nicht (mehr) Steuerschuldner gemäß 13b UStG Bauträger sind nicht (mehr) Steuerschuldner gemäß 13b UStG 1. Steuerschuldnerschaft bei "Bauleistungen" Grundsätzlich schuldet nach dem Umsatzsteuergesetz der Unternehmer die Umsatzsteuer, der den Umsatz

Mehr

13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner

13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner 13b G Leistungsempfänger als Steuerschuldner Bereich: FIBU Info für Anwender Nr. 1202 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise Leistungserbringer 3. Vorgehensweise Leistungsempfänger 4. Details 4.1.

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Was ist eigentlich 13b UStG?

Was ist eigentlich 13b UStG? Was ist eigentlich 13b UStG? Wie funktioniert die Umkehr der Steuerschuld und betrifft mich das: Was ist 13b UStG Übergang der Steuerschuldnerschaft? Grundsätzlich schuldet der Unternehmer, der eine Lieferung

Mehr

ADDISON tse:nit Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen. gültig ab Version 5.2

ADDISON tse:nit Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen. gültig ab Version 5.2 ADDISON tse:nit Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen gültig ab Version 5.2 Inhalt 1 Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen... 3 1.1 Änderungen ab dem 1.1.2005... 3 1.2 Erlöse nach 13b UStG... 5

Mehr

Sonderthema Änderungen zu 13b UStG

Sonderthema Änderungen zu 13b UStG Sonderthema Änderungen zu 13b UStG Lesen Sie Informationen zu den nachfolgenden Themen: Änderungen zu 13b UStG... 2 Auslegung durch die Verwaltung... 2 Änderungen durch den Gesetzgeber ab 1. Oktober 2014...

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1.1 Einleitung Gesetzliche Grundlagen des Rücktrittsrechts: 321 Abs. 2 Satz 2 BGB Rücktritt bei Unsicherheitseinrede

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft auf Grund des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2002 1. Allgemeines

Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft auf Grund des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2002 1. Allgemeines Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft auf Grund des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2002 1. Allgemeines 2. Bauleistungen ( 19 Abs. 1a dritter Unterabsatz UStG 1994) 3. Bauleistungen an einen Unternehmer,

Mehr

InformationsZentrum für die Wirtschaft

InformationsZentrum für die Wirtschaft InformationsZentrum für die Wirtschaft Service für Leser des IZW-Beratungsbriefs Steuerärger, wenn Rechnungen des Kommanditisten fehlen I. Geschäftsführung und Haftungsvergütung in der GmbH & Co KG wann

Mehr

FELLA FRICKE WAGNER Rechtsanwälte Steuerberater

FELLA FRICKE WAGNER Rechtsanwälte Steuerberater FELLA FRICKE WAGNER Rechtsanwälte Steuerberater Sonderausgabe I/2014 Änderung bei 13b UStG 2 Ausgangslage: Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs 2 Sachverhalt 2 Übergang der Steuerschuldnerschaft 3 Auslegung

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN)

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN) LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1044 (15/1016) 11.09.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN) betr.: Rückforderungen von Umsatzsteuer auf Bauleistungen

Mehr

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers, Umsatzsteuer: Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz C.O.X. Mitja Wolf Wie muß eine Rechnung aussehen? Zunächst ist festzuhalten, daß ab 1.1.2002 auf allen Rechnungen für steuerfreie Umsätze ein Hinweis auf

Mehr

SONDER- KLIENTEN-INFO

SONDER- KLIENTEN-INFO 20 Neufeldweg 3, 80 Graz Tel: +43 (0) 316 42428-0, Fax: -31 office@binder-partner.com www.binder-partner.com LG für ZRS Graz, FN 2201a SONDER- KLIENTEN-INFO ZUR ERINNERUNG: FRISTVERKÜRZUNG BEI ZUSAMMENFASSENDER

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

UMKEHR DER UMSATZSTEUERSCHULDNERSCHAFT BEI BAULEISTUNGEN ( 13 b UMSATZSTEUERGESETZ)

UMKEHR DER UMSATZSTEUERSCHULDNERSCHAFT BEI BAULEISTUNGEN ( 13 b UMSATZSTEUERGESETZ) UMKEHR DER UMSATZSTEUERSCHULDNERSCHAFT BEI BAULEISTUNGEN ( 13 b UMSATZSTEUERGESETZ) Inhalt der Neuregelung Nach der Neuregelung müssen sogenannte Bauleister eine Nettorechnung ausstellen, wenn sie eine

Mehr

Andere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen "B1")

Andere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen B1) Andere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen "B1") Die nachfolgenden Erläuterungen betreffen Aufwendungen im

Mehr

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N Merkblatt zu Abschlags- und Schlussrechnungen 1. Grundsatz In Abschlagsrechnungen wird entsprechend des Fortschrittes der Arbeiten bereits ein Teil der insgesamt

Mehr

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle

Mehr

Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen

Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen Prüfung des Orts der sonstigen Leistung Ab dem 1.1.2010 gelten neue Regelungen für die Bestimmung des

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6

1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 Inhalt 1. Einführung 2 2. Erstellung einer Teillieferung 2 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 4. Erstellung einer Sammellieferung/ Mehrere Aufträge zu einem Lieferschein zusammenfassen 11 5. Besonderheiten

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

UMSATZSTEUER SPEZIAL. zeitlicher Abgrenzung

UMSATZSTEUER SPEZIAL. zeitlicher Abgrenzung UMSATZSTEUER SPEZIAL Umsatzsteuerbehandlung bei Umsatzsteuerbehandlung bei zeitlicher Abgrenzung Soll oder Ist Besteuerung? Hier ein Beispiel: Es würde uns schon helfen, wenn der Staat die ungerechten

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt

Mehr

Umsatzsteuer; Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ( 13b UStG) auf bestimmte Bauleistungen

Umsatzsteuer; Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ( 13b UStG) auf bestimmte Bauleistungen POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Postfach 1308, 53003 Bonn Oberste Finanzbehörden - Verteiler U1 und U2 - der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX Dienstsitz Bonn Graurheindorfer Straße 108, 53117

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr

Herrn Muster Muster Musterstr. 1 11111 Muster. Sonderausgabe zu 13b UStG. Wichtige Informationen für Sie als Steuerpflichtigen

Herrn Muster Muster Musterstr. 1 11111 Muster. Sonderausgabe zu 13b UStG. Wichtige Informationen für Sie als Steuerpflichtigen LEMMINGER & LEMMINGER STEUERBERATER - Ratskellerstr. 12 77855 Achern Herrn Muster Muster Musterstr. 1 11111 Muster Dipl.-Kaufmann Günter Lemminger Steuerberater Dipl.-Kaufmann Johannes Lemminger Steuerberater

Mehr

Reverse-Charge-Verfahren bei Abfall- und Schrottverkäufen im Inland

Reverse-Charge-Verfahren bei Abfall- und Schrottverkäufen im Inland Reverse-Charge-Verfahren bei Abfall- und Schrottverkäufen im Inland Durch das Jahressteuergesetz 2010 unterliegen nun auch ab dem 1.1.2011 Lieferungen von Abfällen und Schrotten dem sogenannten Reverse-Charge-Verfahren.

Mehr

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten, 25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen

Mehr

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:

Mehr

Fall 3. Ausgangsfall:

Fall 3. Ausgangsfall: PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte

Mehr

Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland

Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland 1. Warum ein Unternehmer die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern seiner EU- Kunden überprüfen sollte a) Liefert ein deutscher

Mehr

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08 Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG)

1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG) Der neue Ort der sonstigen Leistung im Sinne des UstG Änderung seit dem 01. Januar 2010 I. Allgemeines Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Sie ist eine

Mehr

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer EXISTENZGRÜNDUNG E35 Stand: November 2013 Ihr Ansprechpartner Dr. Thomas Pitz E-Mail thomas.pitz @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-211 Fax (0681) 9520-389 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Inhalt:

Mehr

Steuerliche Rahmenbedingungen

Steuerliche Rahmenbedingungen Steuerliche Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung Photovoltaik am 28. Juli 2010 Referentin: WP/StB Dipl.-Kffr. Doreen Mottl Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. 1 Steuerliche

Mehr

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Buchhaltung mit WISO EÜR & Kasse 2011

Buchhaltung mit WISO EÜR & Kasse 2011 Vorbemerkung... 1 1. Erste Schritte...Fehler! Textmarke nicht definiert.3 2. Einrichten des Programms... 5 3. Buchungen... 22 1. Anfangsbestand buchen... 22 2. Privateinlage in die Kasse... 26 4. Buchungen

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Bereicherungsrecht Fall 2

Bereicherungsrecht Fall 2 G hat bei der S-AG eine Lebensversicherung ihv. 300.000 abgeschlossen, als deren BegünsBgte seine Frau D benannt ist. Als die Finanzierung des gerade erworbenen Eigenheims die Möglichkeiten des G zu übersteigen

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/1441-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch OWEH&CASH, vom 6. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes

Mehr

III. Realisierung in FoxFibu

III. Realisierung in FoxFibu Bauleistungen nach den neuen Bestimmungen des 19 - Verbuchung von Anzahlungen/ Teilrechnungen/ Schlussrechnungen izm 19 in FoxFibu I. Ausgangsrechnungen - Bauleistungen Ausgangsrechnungen sind bis zu einer

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

Wertanlage mit steuerlichen Untiefen -

Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - (umsatz)steuerliche Rahmenbedingungen rund um die Ferienimmobilie 2011 Rostock, GastRO 2011 Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Mecklenburg- Vorpommern aus Sicht der Stadt Loitz in Vorpommern Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde verschiedene Windkra.anlagen unterschiedlichen

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern

Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern Die Umsetzung der Mehrwertsteuer- Systemrichtlinie, der EU-Rechnungsrichtlinie als auch aktuell die neue obligatorische Gelangensbestätigungen (eingeführt

Mehr