6.2 Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG
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- Albert Amsel
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1 Abstimmen der Gewinn- und Verlustrechnung SKR03 SKR04 Kontenbezeichnung (SKR) Erlöse Abfallverwertung Erlöse Leergut Erlöse Geldspielautomaten 19 %USt Provisionserlöse Provisionserlöse steuerfrei Provisionserlöse 7%USt Provisionserlöse 19 %USt. 6.2 Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG Zu einer steuerpflichtigen Leistung stellt ein Unternehmer in der Regel auch die Umsatzsteuer in Rechnung und kassiert sie ein, weil er sie dem Finanzamt schuldet. Gemäß der Ausnahmebestimmung des 13b Abs. 1 UStG schuldet indes der Leistungsempfänger für folgende steuerpflichtige Umsätze dem Finanzamt die Steuer: 1. Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers, 2. Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens, 3. Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, 4. Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen. Das betrifft nur Leistungsempfänger, die selbst Bauleistungen erbringen. 5. Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist seit 2011 auch bei der Gebäude- und Fensterreinigung als Subunternehmer (zwischenzeitlich ausgesetzt aufgrund eines Urteils des BFH), bei der Lieferung von Schrott und weiteren Altmetallen und beim Großhandel mit Mobilfunkgeräten und Speicherchips gegeben. 6. Ab kommen auch die Lieferungen vonedelmetallen, unedlen Metallen sowie von Tablet-PCs und Spielekonsolen hinzu. 88
2 Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG 6 SKR03 SKR04 Kontenbezeichnung (SKR04) Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet Erlöse nach 13b USt., Mobilfunkgeräte Speicherchips Bei Bauleistungen an einen anderen Bauunternehmer (im weiteren Sinne) ist der leistende Unternehmer zur Ausstellung von Rechnungen ohne gesonderten Steuerausweis verpflichtet. In diesen Rechnungen ist auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinzuweisen, der die Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt abführen muss. Zu den Bauleistungen im weiteren Sinne zählen: Einbau von Fenstern und Türen sowie Bodenbelägen, Aufzügen, Rolltreppen und Heizungsanlagen, aber auch von Einrichtungsgegenständen, wenn sie mit einem Gebäude fest verbunden sind, wie z. B. Ladeneinbauten, Schaufensteranlagen, Gaststätteneinrichtungen, Installation einer Lichtwerbeanlage, die Dachbegrünung eines Bauwerks. Bei Reparatur- und Wartungsarbeiten an Bauwerken oder Teilen vonbauwerken wird der Leistungsempfänger aus Vereinfachungsgründen nur dann Steuerschuldner, wenn das (Netto-) Entgelt für den einzelnen Umsatz mehr als 500 EUR beträgt. Für die Buchung von Anzahlungen, die unter 13b UStG fallen, stellt die DATEV keine Automatikkonten zur Verfügung. Den Ausweis in der Umsatzsteuervoranmeldung erreichen Sie in diesen Fällen durch einen Umsatzsteuerschlüssel an der 1. und 2. Stelle. Ist der Leistungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt, kann er aus diesen Rechnungen auch ohne gesonderten Steuerausweis die Vorsteuer abziehen. Ein Leistungsempfänger von Bauleistungen ist nur von dieser Regelung betroffen, wenn er selbst Bauleistungen erbringt unabhängig davon, ob er sie für eine von ihm erbrachte Bauleistung verwendet. Der Leistungsempfänger muss derartige Bauleistungen nachhaltig erbringen oder erbracht haben. Das Finanzamt stellt dem Leistungsempfänger eine diesbezügliche Bescheinigung nach dem Vordruckmuster USt 1 TG aus. 89
3 Abstimmen der Gewinn- und Verlustrechnung Beispiel Ladenbau Tertz renoviert sein Materiallager und lässt Elektro Zapp die Elektroinstallation erneuern. Tertz weist durch die Bescheinigung USt 1 TG nach, dass er nachhaltige Bauleistungen erbringt. Durch die Rechnung von EUR, in der auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hingewiesen ist, schuldet der Leistungsempfänger Tertz die Umsatzsteuer. Umsatz GegenKto Beleg Datum Konto Text , / /5920 Das Automatikkonto 3120/5920 ergänzt EUR Umsatzsteuer und Vorsteuer auf den entsprechenden Konten. In der Buchhaltung von Elektro Zapp stellt sich der Erlös folgendermaßen dar: Umsatz GegenKto Beleg Datum Konto Text , / /1800 Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach 13b UStG ergibt sich nicht nur in der Baubranche und den anderen oben bezeichneten Geschäftszweigen, sondern allgemein bei Leistungen ausländischer Unternehmer. Auch hier will das Finanzamt verhindern, dass der Unternehmer zwar die Umsatzsteuer einstreicht, sie aber dann doch nicht abführt. Abstimmen bei Differenzbesteuerung Im Regelfall sind Umsätze entweder als Ganzes umsatzsteuerpflichtig oder umsatzsteuerfrei. Die Differenzbesteuerung nach 25a UStG bildet eine Ausnahme. Mehrwertsteuerpflichtig ist nur die Differenz zwischen Ankauf- und Verkaufspreis eines (Gebraucht-)Gegenstandes beim Ankauf durch eine Privatperson, einen Kleinunternehmer mit weniger als EUR Jahresumsatz oder einen Kollegen, der ebenfalls die Differenzbesteuerung anwendet, oder 90
4 Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG 6 einen anderen Unternehmer mit überwiegend umsatzsteuerfreien Erlösen (Arzt, Versicherungsvertreter etc.). Der Rohaufschlag auf den Einkauf ist also im Regelfall mit dem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent zu belegen. Bis zur Höhe der Anschaffungskosten bleibt der Verkaufserlös umsatzsteuerfrei, wenn beim Ankauf des Gegenstands kein Vorsteuerabzug gegeben war, der Wiederverkäufer Unternehmer ist und essich bei dem Gegenstand weder um Edelmetall (Sonderregelungen bei Importen und Altbeständen bei Silbermünzen) noch um einen Edelstein handelt. Der Wiederverkäufer, der Umsätze von Gebrauchtgegenständen nach 25a UStG versteuert, hat für jeden Gegenstand getrennt den Verkaufspreis, den Einkaufspreis und die jeweilige Differenz aufzuzeichnen. Bei Gegenständen unter dem Wert von insgesamt 500 EUR kann er auch den Gesamteinkaufspreis aufzeichnen. Die Aufzeichnungen für die Differenzbesteuerung sind getrennt von den übrigen Aufzeichnungen zu führen. Dazu sollten drei Konten angelegt werden: ein Einkaufskonto und zwei Erlöskonten für den steuerfreien und den steuerpflichtigen Teil ( Differenz ). SKR03 SKR04 Kontenbezeichnung (SKR) Differenzbesteuerung, Erlöse m. USt. 25a Differenzbesteuerung, Erlöse o. USt. 25a Neu anlegen: Gebrauchtwareneingang Arbeitsschritt: Stimmen Sie bei der Differenzbesteuerung die gesonderten Konten Gebrauchtwareneinkauf und steuerfreie und steuerpflichtige Erlöse aus Differenzbesteuerung miteinander ab. Suchen Sie sämtliche Einkaufsbelege und Verkaufsrechnungen der Gebrauchtgegenstände heraus. Nur 91
5 Abstimmen der Gewinn- und Verlustrechnung solche Belegpaare kommen für die Differenzbesteuerung infrage. Holen Sie nun ggf. die Einzelaufzeichnungen sämtlicher Gegenstände mit einem Einkaufspreis über 500 EUR nach und bilden Sie ansonsten monatliche Gesamtsummen. Beginnen Sie mit einer formellen Prüfung: Die Differenzbesteuerung bei Antiquitäten, Kunstgegenständen oder Sammlungsstücken ist von einer formlosen Erklärung abhängig, die spätestens bei der Abgabe der ersten Voranmeldung des Kalenderjahrs beim Finanzamt einzureichen ist. Darin müssen die Gegenstände bezeichnet werden, auf die sich die Differenzbesteuerung erstreckt. Also: Ohne rechtzeitige Erklärung ist keine Differenzbesteuerung möglich. Wenn die Aufzeichnungen zur Differenzbesteuerung sehr lückenhaft sind, ist es fraglich, ob sich die Abstimmarbeiten überhaupt lohnen. Bedenken Sie, dass die Aufzeichnungen zeitnah erfolgen müssen und eine Verspätung von einem Jahr zur nachträglichen Vermeidung von Umsatzsteuer möglicherweise nicht akzeptiert wird. Ist auf einer Verkaufsrechnung unzulässigerweise die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen, schuldet der Wiederverkäufer die ausgewiesene Steuer zusätzlich zur Differenzsteuer. Dabei gilt der bloße Hinweis auf den Umsatzsteuersatz ( Der Rechnungsbetrag enthält 19 Prozent Umsatzsteuer ) genau genommen nicht als Ausweis. Zwar können Sie für jeden einzelnen Gebrauchtgegenstand über 500 EUR entscheiden, ob Sie die Differenzbesteuerung anwenden oder nicht, die Entscheidung ist aber u. U. bereits mit der Erfassung in der Buchhaltung dokumentiert. Beispiel Bei der Überprüfung von Einkaufsbelegen und Wareneinkaufsbuchungen ohne Vorsteuerabzug finden sich drei bislang noch nicht zur Differenzbesteuerung erfasste Gebrauchsgegenstände. Die dazu passenden Verkaufsrechnungen sind ebenfalls auffindbar. Sie sind bereits in voller Höhe als umsatzsteuerpflichtige Erlöse gebucht. Wenn möglich, sollten sie zugunsten der Differenzbesteuerung umgebucht werden. 92
6 Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG 6 Einkauf Verkauf Korrektur Wert EUR, über das reguläre Einkaufskonto erfasst mit unzulässigem Vorsteuerabzug Verkaufspreis brutto EUR (19 %), als umsatzsteuerpflichtiger Erlös erfasst. In der Rechnung aber kein Umsatzsteuerausweis. Umbuchung Wareneinkauf mit Vorsteuerkorrektur, Umbuchung Verkauf mit Umsatzsteuerkorrektur. Buchung der steuerpflichtigen Differenz. Damit lässt sich möglicherweise nachträglich die Differenzbesteuerung retten. Wert EUR, auf dem regulären Einkaufskonto ohne Vorsteuerabzug erfasst Verkaufspreis brutto EUR, als umsatzsteuerpflichtiger Erlös erfasst. In der Rechnung Umsatzsteuerausweis. Die nachträgliche Anwendung der Differenzbesteuerung könnte hier zu einer zusätzlichen Umsatzsteuerschuld von EUR (19 %aus EUR Differenz) führen. An diesen beiden Fehlbuchungen sollte besser nicht gerührt und deshalb auf eine Differenzbesteuerung verzichtet werden. Wert EUR, auf dem Einkaufskonto für Gebrauchtwaren erfasst Verkaufspreis brutto EUR, als umsatzsteuerpflichtiger Erlös erfasst. In der Rechnung Umsatzsteuerausweis (19 %) von EUR. Hier führt die Anwendung der Differenzbesteuerung zu einer zusätzlichen Umsatzsteuerschuld von EUR (19 %aus EUR Differenz). Anders als im vorherigen Fall ist die Wahl durch die Erfassung auf dem Gebrauchtwareneinkaufskonto bereits getroffen. Die Umbuchung auf regulären Wareneinkauf könnte in einer Überprüfung keinen Bestand haben. Bsp. Soll Haben GegenKto Konto , / /5400 Umbuchung Gebrauchtwareneinkauf , / /4138 Umbuchung steuerfreier Gebrauchtwarenverkauf , / /4136 Umbuchung steuerpflichtige Differenz , / /5210 Umbuchung regulärer Wareneinkauf 93
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