Grant Thornton Hungary News. April 2014

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2 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich der Wohnungsförderung durch den Arbeitgeber, die im Einkommensteuergesetz geregelt und steuerfrei gewährt werden kann, erschienen ist. Es ist bekannt, dass Arbeitgeber ab Herbst 2014 steuerfreie Förderungen an ihre Arbeitnehmer gewähren können, und zwar nicht nur direkt zu Wohnungsbau- oder Wohnungskaufzwecken, sondern auch zur Rückzahlung, zur Tilgung eines Kredites, der zu Wohnungszwecken von einem Kreditinstitut oder vom früheren Arbeitgeber aufgenommen worden ist. Mit freundlichen Grüßen Waltraud Körbler IB Grant Thornton Consulting Kft. E waltraud.koerbler@hu.gt.com Inhalt 1. Bescheinigung der Förderungshöhe 2. Beachtungswürdiger Wohnungsanspruch 3. Urkunden, die für die Steuerbefreiung der Wohnungsförderung durch den Arbeitgeber benötigt werden 4. Prüfung der Bedingungen der Steuerbefreiung 5. Die Verwendung der Förderung kann mit folgenden Urkunden oder mit deren Kopien bescheinigt werden 2

3 1. Bescheinigung der Förderungshöhe Eine Bedingung der Steuerbefreiung der Förderung ist, dass die Förderungshöhe 30% des Kaufpreises oder der vollständigen Baukosten betragen darf, aber sie darf auch im Falle von mehreren Arbeitgebern zusammen mit den Förderungen, die in den dem Jahr der Gewährung vorausgehenden 4 Jahren unter diesem Titel gewährten worden sind, maximal 5 Mio. HUF nicht übersteigen. Zur Bescheinigung der Höhe der Förderung vom früheren Arbeitgeber kann eine Bescheinigung, die vom früheren Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses herausgegeben wurde, oder eine Erklärung der Privatperson akzeptiert werden. Die Erfüllung der Bedingung bezüglich des Kostenverhältnisses wird durch den Vertrag über den Erwerb oder im Falle von Bau, Erhöhung der Grundfläche oder Modernisierung durch den Kostenvoranschlag belegt. Im Falle einer Förderung zur Rückzahlung, zur Tilgung eines Wohnungskredites von einem Kreditinstitut oder vom früheren Arbeitgeber, zur Rückzahlung von anderen damit verbundenen und ausgewiesenen Verbindlichkeiten kann auch der Kreditvertrag mit dem Kreditinstitut oder dem früheren Arbeitgeber akzeptiert werden, wenn darin die Angaben zu den Kosten der Verwendung zu Wohnungszwecken erhalten sind. 2. Beachtungswürdiger Wohnungsanspruch Eine andere Bedingung für die Steuerfreiheit der Förderung ist, dass die Wohnung dem beachtungswürdigenden Wohnungsanspruch entspricht. Bei der Prüfung der Entsprechung hinsichtlich des beachtungswürdigen Wohnungsanspruchs ist die Zimmerzahl in der Wohnung aufgrund der Erklärung der Privatperson, in der die Grundflächen der Zimmer in der Wohnung je nach Zimmern enthalten sind, zu bestimmen. Die Höhe des Wohnungsanspruchs lässt sich von der Anzahl der Antragsteller und der mitziehenden Familienmitglieder abhängig wie folgt darstellen: ٠ bei einer und zwei Personen: mindestens ein und maximal drei Zimmer, ٠ bei drei Personen: mindestens anderthalb und maximal dreieinhalb Zimmer, ٠ bei vier Personen: mindestens zwei und maximal vier Zimmer. Bei jeder weiteren Person steigt die Höhe des Wohnungsanspruchs um ein halbes Zimmer, aber die Wohnung darf von der Anzahl der Familienmitglieder abhängig nicht mehr als drei bis fünf Zimmer haben. Zwei halbe Zimmer sind als ein Zimmer zu berücksichtigen. 3

4 Beim beachtungswürdigen Wohnungsanspruch ist auch der Wohnungspreis zu berücksichtigen. Dieser darf nicht höher sein, als in der Verordnung festgelegt. Die Anzahl der mitziehenden Familienmitglieder wird mit einer Kopie des die gültige Wohnadresse belegenden behördlichen Ausweises oder einer Bescheinigung der das Adressenregister führenden Behörde, welche die frühere, zum Zeitpunkt der Prüfung des beachtungswürdigen Wohnungsanspruchs gültige Adresse belegt. Bei einem zusammenwohnenden Ehepaar ohne oder mit einem Kind werden die zukünftigen Kinder, die berücksichtigt werden können, aufgrund des Vertrags über die Inanspruchnahme des Vorschussdarlehens mit einer Urkunde des das Vorschussdarlehen gewährenden Kreditinstituts belegt. Wenn die Entsprechung bezüglich des beachtungswürdigen Wohnungsanspruchs von dem Kreditinstitut / Schatzamt oder vom Arbeitgeber aus irgendeinem Grund bereits zu einem früheren Zeitpunkt, aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Verordnungen geprüft und festgestellt worden ist, kann das Bestehen dieser Bedingung auch mit einer Kopie der Urkunde über die frühere Prüfung oder mit einer diesbezüglichen Bescheinigung des Kreditinstituts belegt werden. 3. Urkunden, die für die Steuerbefreiung der Wohnungsförderung durch den Arbeitgeber benötigt werden Vom Kreditinstitut oder vom Ungarischen Schatzamt ausgestellte Bescheinigung über die Gewährung der Förderung. Die Bescheinigung wird vom Kreditinstitut oder vom Ungarischen Schatzamt bis zum 31. Januar des auf das Jahr der Überweisung der Förderung folgenden Jahres dem Arbeitgeber übergeben. Für die Ausstellung der Bescheinigung muss der Arbeitgeber eine Erklärung gegenüber dem Kreditinstitut oder dem Schatzamt darüber abgeben, dass der von ihm überwiesene Betrag zu Förderungszwecken gewährt wird. Die Erklärung muss den Namen und das Steueridentifikationszeichen der Privatperson enthalten. Die Privatperson erteilt ihrem Arbeitgeber eine Zustimmungserklärung darüber, dass dieser ihren Namen und ihr Steueridentifikationszeichen der Bank / dem Schatzamt zu Zwecken der Erfüllung der Datenlieferung an die Steuerbehörde herausgeben darf. Urkunden, die von der Privatperson dem Arbeitgeber übergeben werden und die Umstände der eigenen Wohnung bescheinigen. Bei Erwerb des Eigentumsrechtes einer Wohnung und des mit der Wohnung verbundenen 4

5 Grundnutzungsrechtes oder bei Rückzahlung, Tilgung eines zu Wohnungszwecken aufgenommenen Kredites müssen die erforderlichen Urkunden dem Arbeitgeber bis zum 15. April des auf das Jahr der Gewährung der Förderung folgenden Jahres übergeben werden. Bei Wohnungsbau, bei Erhöhung der Grundfläche der Wohnung und bei Modernisierung der Wohnung müssen die erforderlichen Urkunden bis zum 15. April des auf die Gewährung der Förderung folgenden zweiten Jahres dem Arbeitgeber übergeben werden. Die Frist kann aufgrund der eigenen Entscheidung des Arbeitgebers bis zum 31. Mai verlängert werden, wenn dies keinen Einfluss auf die Erfüllung der allfälligen Steuerpflicht im Zusammenhang mit der Förderung hat. 4. Prüfung der Bedingungen der Steuerbefreiung Der Arbeitgeber muss das Bestehen der Bedingungen bezüglich der Steuerbefreiung prüfen, aber aufgrund einer Vereinbarung mit dem Kreditinstitut / Schatzamt kann er auch die vom Kreditinstitut / Schatzamt herausgegebene Bescheinigung akzeptieren. Die Tatsachen, die in den eigenen Aufzeichnungen des Arbeitgebers geführt werden, ferner vor der Gewährung der Förderung bereits bescheinigt worden sind, brauchen nicht wiederholt bescheinigt zu werden. Das Kreditinstitut kann auch in Ermangelung einer getrennten Vereinbarung bescheinigen, dass die Zimmerzahl in der Wohnung den Bedingungen bezüglich des beachtungswürdigen Wohnungsanspruchs entspricht. 5. Die Verwendung der Förderung kann mit folgenden Urkunden oder mit deren Kopien bescheinigt werden Bei Erwerb des Eigentumsrechtes einer Wohnung und des mit der Wohnung verbundenen Grundnutzungsrechtes: der gültige Vertrag und die Urkunde der Immobilienbehörde zur Bescheinigung der Eintragung des Eigentumsrechtes, des Grundnutzungsrechtes oder das Eigentumsblatt, sowie die Urkunde zur Bescheinigung der Verwendung des Betrags, einschließlich der Bezahlung des Kaufpreises an den Verkäufer hinsichtlich des Zeitraumes zwischen den vor der Gewährung der Förderung liegenden sechs Monaten und dem 31. März des auf das Jahr der Gewährung folgenden Jahres. Bei Wohnungsbau, Erhöhung der Grundfläche der Wohnung: die rechtskräftige Baugenehmigung, sowie die Rechnung zur Bescheinigung der Verwendung des Betrags, die innerhalb von sechs Monaten vor der Gewährung der Förderung und bis zum letzten Tag des auf die Gewährung folgenden Jahres auf den Namen der Privatperson oder seines nahen Angehörigen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgestellt worden ist. Bei Modernisierung der Wohnung: die Rechnung, die innerhalb von sechs Monaten vor der Gewährung der Förderung und bis zum letzten Tag des auf das Jahr der Gewährung folgenden Jahres auf 5

6 den Namen der Privatperson oder seines nahen Angehörigen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgestellt worden ist. Bei einer Förderung zur Rückzahlung, Tilgung eines von einem Kreditinstitut oder vom früheren Arbeitgeber aufgenommenen Kredites, zur Bezahlung von anderen Kosten in Verbindung mit dem Kredit: der mit dem Kreditinstitut, dem früheren Arbeitgeber bestehende Kreditvertrag, ferner die Urkunde bezüglich des Jahres der Förderungsgewährung zur Bescheinigung der Verwendung des Betrags, der Tilgung des Kredites, insbesondere der Kontoauszug oder die in den vorstehenden Punkten erwähnten Belege. 6

7 Kontakt IB Grant Thornton Consulting Kft. IB Grant Thornton Audit Kft. Vámház krt.13. H-1093 Budapest T F M E office@hu.gt.com Die hier enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und basieren auf Tatsachen, welche sich ändern können. Diese Informationen gelten nicht als Buchhaltungs-, Rechts- und Steuerberatung durch Grant Thornton Hungary an den Leser und sollten ebenso wenig derart ausgelegt werden. Diese Materialien müssen nicht bestimmten Situationen angemessen sein oder für die Verwendung unter gewissen Umständen geeignet sein und sie können der Berücksichtigung einiger hier außer Acht gelassenen steuerrechtlichen und anderen Faktoren bedürfen. Es ist daher geboten bevor sie jegliche Entscheidungen aufgrund dieser Informationen treffen Kontakt mit Grant Thornton Hungary oder anderen Steuerexperten aufzunehmen. Änderungen der steuerlichen Gesetzgebung sowie andere Faktoren können - ggf. auch rückwirkend die hier präsentierten Ausführungen beeinflussen. Grant Thornton Hungary übernimmt keine Verantwortung für das In-Kenntnis-Setzen der Leser von diesen Änderungen. 7

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