Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger
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- Gundi Abel
- vor 8 Jahren
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1 Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger
2 Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen in der Schweiz (Grenzgänger => derzeit ca Personen). Arbeitgeber - Sitz in der Schweiz. - mit Beschäftigung in Deutschland lebender Arbeitnehmer (Grenzgänger).
3 Wie ist die gesetzliche Situation der Grenzgänger? Grenzgänger unterliegen dem Steuerrecht des Wohnsitzlandes (deutsches EStG). unterliegen sozialversicherungsrechtlich dem Sozialversicherungssystem der Schweiz. unterliegen dem Arbeitsrecht der Schweiz (keine Anwendung des deutschen Betriebsrentengesetzes).
4 Auf welcher gesetzlichen Grundlagen basieren Direktversicherungen für Schweizer Grenzgänger? Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom , zuletzt aktualisiert am Hier wird beschrieben, welche Voraussetzungen für die Anwendung des 3 Nr. 63 EStG bei Schweizer Grenzgängern zu erfüllen sind.
5 Welche Voraussetzungen gelten? Erstes Dienstverhältnis mit dem Schweizer Arbeitgeber. Abschluss einer Direktversicherung die die Anforderungen des 3 Nr. 63 EStG erfüllt, mit einem deutschen Versicherer. Versicherungsnehmer ist der Schweizer Arbeitgeber. Arbeitnehmer ist Beitragszahler auf der Grundlage einer mit dem Arbeitgeber vereinbarten Zweckbindungserklärung. Arbeitnehmer macht die Beiträge jährlich im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung bei seinem Wohnsitzfinanzamt geltend.
6 Welche Besonderheiten gelten aus Sicht des Arbeitnehmers? Unterschiede im Vergleich zu einer üblichen Direktversicherung mit einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber: -Arbeitgeber ist nur aus formalen Gründen Versicherungsnehmer; damit treffen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag faktisch nur den Arbeitnehmer. -Der Arbeitnehmer hat keinen Entgeltumwandlungsanspruch, weil deutsches Arbeitsrecht nicht gilt. -Arbeitnehmer ist Beitragszahler. -Keine Sozialversicherungsersparnisse wegen Zugehörigkeit zur Schweizer Sozialversicherung. -Steuerfreiheit der Beiträge wird nicht im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens hergestellt, sondern jährlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
7 Wie macht der Arbeitnehmer die Steuerfreiheit geltend? Der Arbeitnehmer erhält den Beitrag mit seinem Gehalt ausgezahlt und entrichtet diesen selbst an den Versicherer. Im Rahmen der jährlichen Steuererklärung macht er die Steuerfreiheit der Beiträge bei seinem Wohnsitzfinanzamt geltend*. In Zeile 5 der Anlage N-Gre ist der um die Beiträge verminderte Arbeitslohn aus dem Schweizer Lohnausweis einzutragen. *Bei Wohnsitzfinanzämtern außerhalb Baden Württembergs ist vor Abschluss zu klären, ob diese die Verfügung der OFD-Karlsruhe anerkennen.
8 Was geschieht bei einem Arbeitgeberwechsel? Fortsetzung der Direktversicherung bei neuem Arbeitgeber (bei Dienstsitz in der Schweiz oder in Deutschland) oder private Fortsetzung des Vertrages, wenn z. B. zeitweise kein neues Arbeitsverhältnis besteht.
9 Wie ist die Situation des Arbeitgebers in der Schweiz? Der Arbeitgeber wird nur aus formalen Gründen Versicherungsnehmer der Direktversicherung. Aus dem Versicherungsvertrag treffen ihn keine Rechtspflichten. Er verpflichtet sich lediglich, der AachenMünchener Änderungen der Beitragshöhe und eine evtl. Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitzuteilen. Da deutsches Arbeitsrecht in der Schweiz nicht zur Anwendung kommt, treffen ihn auch keine Verpflichtungen nach dem Betriebsrentengesetz (z. B. kein Entgeltumwandlungsanspruch).
10 Überblick Rechtsverhältnisse und Abläufe 2 3 Arbeitgeber Wird aus formalen Gründen Versicherungsnehmer 8 Arbeitnehmer Ist versicherte Person und zahlt die Beiträge gemäß Zweckbindungserklärung Vermögensberater 6 Berät ausschließlich den Arbeitnehmer in Deutschland. Ist Ansprechpartner für den Schweizer Arbeitgeber und Rückversicherer Kein Kontakt zum Arbeitgeber in der Schweiz. 1 Vermögensberater berät Arbeitnehmer in der BRD 4 Unterschriebenen Antrag zurück an Vermögensberater 7 Police und Duplikat und Klärung evtl. Rückfragen 2 Arbeitnehmer händigt die Antragsunterlagen seinem Arbeitgeber in der Schweiz aus 5 Antrag über DVAG an AachenMünchener 8 Policenduplikat an Arbeitnehmer 3 Arbeitgeber gibt Arbeitnehmer die unterschrieben Antragunterlagen mit 6 Police und Duplikat
11 Vorteile Arbeitgeber Kann auch seinen deutschen Arbeitnehmern Zugang zu einer in Deutschland steuerlich geförderten Altersversorgung verschaffen. Damit verbesserte Bindung von Fachkräften an das Unternehmen. Keine Rechtspflichten. Keine Haftungsrisiken. Kein Verwaltungsaufwand. Kostenneutral. Unbürokratische Vertragsmitgabe bei vorzeitiger Kündigung des Arbeitnehmers.
12 Vorteile Arbeitnehmer Lukrative Verbesserung der Altersversorgung unter Nutzung steuerlicher Vorteile. Direktversicherung kann auch bei einem Arbeitgeberwechsel in Deutschland fortgesetzt werden. Arbeitgeber wird i. d. R. gerne behilflich sein, weil er keine Haftungsrisiken trägt. Auf Grund vertraglich vereinbarter Verfügungsbeschränkungen keine Anrechnung des Vertragskapitals auf Hartz IV.
13 let s go Schweiz oder Gruezi Schwiiz
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