Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG
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- Busso Klein
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1 Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während längstens eines Monats ab Ende des Arbeitsverhältnisses bei der VORSORGE RUAG noch für die Risiken Tod und Invalidität im bisherigen Umfang versichert. Anschliessend erlischt der Versicherungsschutz, sofern Sie nicht Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen. In diesem Fall sind Sie obligatorisch für die Risiken Tod und Invalidität im Rahmen des gesetzlichen Minimums bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG (Auffangeinrichtung) versichert. Die Details erfahren Sie beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Sofern Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie die gesamte Vorsorge oder bloss die Altersvorsorge bei der Auffangeinrichtung im Rahmen des gesetzlichen Minimums freiwillig weiterführen. Der entsprechende Antrag ist direkt an die Auffangeinrichtung zu richten. Bitte beachten Sie, dass die freiwillige Weiterversicherung bei der Auffangeinrichtung nur unter Einhaltung gewisser Fristen (max. 90 Tage nach Ende des Arbeitsverhältnisses) möglich ist. Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten (Q&A) zur Auffangeinrichtung respektive der freiwilligen Weiterversicherung: Was ist die Stiftung Auffangeinrichtung BVG? Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine nationale Vorsorgeeinrichtung. Im Auftrag des Bundes fungiert sie als Auffangbecken und Sicherheitsnetz der 2. Säule. Als einzige Pensionskasse in der Schweiz nimmt sie ausnahmslos jeden anschlusswilligen Arbeitgeber und jede anschlusswillige Einzelperson auf, sofern diese die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung? Nein. Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche Vorsorgeeinrichtung. Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird getragen von den grossen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen. Die Auffangeinrichtung wird nach betriebswirtschaftlichen Kriterien geführt. Sie nimmt aber Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfügungen). VORSORGE RUAG Postfach Tel. +41 (31) CH-3000 Bern 22 Fax +41 (31)
2 Wer kann sich freiwillig versichern? Die Auffangeinrichtung bietet folgenden Personen die Möglichkeit, sich wie in einer Pensionskasse freiwillig versichern zu lassen, wobei nur die gesetzlichen Mindestleistungen nach BVG versichert werden: - Selbstständig Erwerbende - Arbeitnehmende, die aus der obligatorischen Versicherung ausscheiden. Wichtig: Die Antragsunterlagen müssen spätestens 90 Tage nach dem Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG eingetroffen sein. - Arbeitnehmende, die bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt sind (für diejenigen Lohnanteile, die sie nicht in der Pensionskasse ihrer Arbeitgeber versichern können). Was bietet die freiwillige Versicherung? Im Gegensatz zu den Freizügigkeitspolicen und -konten bietet die freiwillige Versicherung die Möglichkeit, den Vorsorgeschutz durch Beitragszahlungen weiter auszubauen. Wie und gegen welche Risiken bin ich in der freiwilligen Versicherung versichert? Die Auffangeinrichtung bietet folgende 3 Vorsorgepläne an: Vorsorgeplan WO - Weiterführung der Altersvorsorge ohne Risikoleistungen (nur Sparen) Vorsorgeplan WG - Weiterführung der gesamten Vorsorge (Alter, Tod und Invalidität) Vorsorgeplan WA - Weiterführung der Altersvorsorge mit Beitragsbefreiung (Alter, Tod und Invalidität [nur Prämienbefreiung]) Details zu den einzelnen Vorsorgeplänen bitte direkt bei der Auffangeinrichtung anfragen. Q&A zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG 2 / 5
3 Was kostet die freiwillige Versicherung? Je nach gewähltem Vorsorgeplan bezahlen sie als versichertes Mitglied der Auffangeinrichtung sowohl Beiträge für die Altersvorsorge (Sparbeiträge) als auch für die Risikovorsorge bei Tod oder Invalidität (Risikobeiträge). Alle Beiträge können von den Steuern abgezogen werden. Wo finde ich detaillierte Informationen zur freiwilligen Versicherung? Wie kann ich die Leistung und Kosten der freiwilligen Versicherung berechnen? Q&A zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG 3 / 5
4 Wie könnte eine freiwillige Weiterversicherung im Vorsorgeplan WG beispielhaft aussehen? Beispiel: Mann, Alter 61, AHV-Lohn CHF Total Vorsorgebeiträge (inkl. Spar-, Risiko- und Verwaltungsbeitrag) pro Jahr CHF ) Die Austrittsleistung der VORSORGE RUAG beträgt per Austrittsdatum CHF ) Die Eintrittsleistung bei der Stiftung Auffangeinrichtung beträgt per Eintrittsdatum CHF ) Die Differenz (Austrittsleistung - Eintrittsleistung) CHF wird auf ein frei wählbares Freizügigkeitskonto übertragen und kann bis zum 65. Altersjahr bezogen werden. 4) Das weiter aufgebaute Altersguthaben wird im Zeitpunkt der Pensionierung in eine lebenslängliche Altersrente umgewandelt (CHF x 6.8% = CHF ) Ist eine vorzeitige (frühzeitige) Pensionierung in der freiwilligen Versicherung? Eine versicherte Person kann sich frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters (Mann 65 / Frau 64) pensionieren lassen. Bei einer Frühpensionierung ist das Altersguthaben um die nicht einbezahlten Sparbeiträge und die fehlende Verzinsung reduziert. Der Umwandlungssatz der Altersrente wird für jedes Jahr, das die versicherte Person früher in Pension geht, um 0.2% gekürzt. Eine frühzeitige Pensionierung mit Bezug der Altersrente ist spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Pensionierungsdatum der Stiftung Auffangeinrichtung mitzuteilen. Q&A zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG 4 / 5
5 Ist eine aufgeschobene Pensionierung in der freiwilligen Versicherung? Eine versicherte Person kann ihre Pensionierung maximal bis zum 70. Altersjahr aufschieben, sofern sie ihre Erwerbstätigkeit über das ordentliche Pensionsalter hinaus fortsetzt oder sie keine Invalidenleistungen bezieht. Bei einer aufgeschobenen Pensionierung erhöht sich das Alterskapital lediglich um die Verzinsung. Gemäss Reglement können keine Beiträge mehr einbezahlt werden. Der Umwandlungssatz der Altersrente erhöht sich für jedes Jahr, das die versicherte Person später in Pension geht, um 0.2%. Der Aufschub ist spätestens 3 Monate vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters bzw. der jeweils folgenden Altersjahre mitzuteilen. Wie kann ich Kontakt mit der Stiftung Auffangeinrichtung aufnehmen? Stiftung Auffangeinrichtung BVG Zweigstelle Deutschschweiz Postfach Rotkreuz Die allgemeinen Telefonnummern lauten pro Sprache wie folgt: Telefon Deutsch: Telefon Französisch: Telefon Italienisch: Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Team VORSORGE RUAG gerne zur Verfügung. Montag bis Freitag / Telefon: info.vorsorge@ruag.com VORSORGE RUAG Stauffacherstrasse 65 Postfach 3000 Bern 22 Oktober 2013 Q&A zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG 5 / 5
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