Erklärung zur Abrechnung
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- Guido Heinrich
- vor 8 Jahren
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1 Amt für Arbeit Arbeitslosenkasse Erklärung zur Abrechnung Mai 2014 Version 4.0 zur Volkswirtschaftsdepartement
2 Taggeldansatz durchschnittliche Arbeitstage Versicherter Verdienst Taggeld Wartetage kontrollierte Tage Kinderzulagen Sozialversicherungsabzüge Höchstanspruch Rahmenfrist Zählerstände Bemerkungen Seite 2
3 Versicherter Verdienst Als versicherter Verdienst gilt der im Sinne der AHV-Gesetzgebung massgebende Lohn, der während eines Bemessungszeitraumes aus einem oder mehreren Arbeitsverhältnissen normalerweise erzielt wurde. Der versicherte Verdienst bemisst sich nach dem Durchschnittslohn der letzten sechs Beitragsmonate vor Beginn der Rahmenfrist für den Leistungsbezug. Versichert ist ein Verdienst von mindestens CHF 500 und maximal ein Verdienst von CHF Fällt der Durchschnittslohn aus den letzten zwölf Beitragsmonaten höher aus als jener aus sechs Monaten, ist dieser massgebend (siehe Berechnung des versicherten Verdienstes). Seite 3
4 Taggeldansatz Die versicherten Personen haben Anspruch auf ein Taggeld in der Höhe von 80 Prozent des versicherten Verdienstes: wenn sie unterhaltspflichtig gegenüber Kindern unter 25 Jahren sind; oder wenn ihr Taggeld Fr nicht übersteigt; oder wenn sie invalid sind (Invaliditätsgrad von mindestens 40%) Alle anderen versicherten Personen haben Anspruch auf ein Taggeld von 70 Prozent des versicherten Verdienstes. Seite 4
5 Durchschnittliche Arbeitstage Als Berechnungsgrundlage werden die Arbeitstage eines Kalenderjahres genommen. 260* Arbeitstage : 12 Monate = 21.7 Tage *52 Wochen x 5 Tage Seite 5
6 Taggeld Versicherter Verdienst x Taggeldansatz in Prozenten : durchschnittliche Arbeitstage = Taggeld Beispiel: Fr x 80 Prozent : 21.7 Tage = Fr Seite 6
7 Kontrollierte Tage Anzahl der Arbeitstage im entsprechenden Monat Beispiel: April 2007 = 21 Arbeitstage Seite 7 April Wie Sie hier sehen, hat der Monat April Arbeitstage. Feiertage, welche auf einen Montag bis Freitag fallen, gelten als normale Arbeitstage und werden ebenfalls entschädigt. In diesem Beispiel werden somit der Karfreitag und Ostermontag normal entschädigt.
8 Wartetage Allgemeine Wartetage Besondere Wartetage Versicherter Verdienst auch gültig für Pauschalansatz Ohne Unterhaltspflicht Mit Unterhaltspflicht Bedingungen Wartezeit Beitragsbefreit 120 Bis CHF CHF CHF CHF Ab CHF Beitragsbefreit aufgrund von Krankheit, Haft, Trennung, Scheidung, Wegfall IV-Rente etc., Rückkehrende Auslandschweizer ausserhalb des EU/EFTA- Raumes 5 Seite 8
9 Kinderzulagen Die versicherte Person erhält einen auf den Tag umgerechneten Zuschlag, der dem Kinder- und Ausbildungszuschlag entspricht, auf den sie Anspruch hätte, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen würde. Dieser Zuschlag wird nur ausbezahlt, soweit er während der Arbeitslosigkeit weder der versicherten Person noch deren Ehegatten/in oder eingetragene Partner/in ausgerichtet wird. Die Kinderzulagen im betragen Fr für jedes Kind unter 16 Jahren und Fr für jedes Kind ab 16 Jahren. Diese werden nach Anzahl Arbeitstagen in der entsprechenden Kontrollperiode ausgerichtet. (Beispiel: Fr : 21.7 (durchschnittliche Arbeitstage) = Fr x 22 (Arbeitstage im Monat April 2008) = Fr ). Seite 9
10 AHV / IV / EO / NBU / BVG Sozialversicherungsabzüge Vom versicherten Verdienst werden die Sozialversicherungsbeiträge der AHV/IV/EO, der obligatorische Nichtberufsunfallversicherungsbetrag sowie eine BVG-Risikoprämie abgezogen. Damit sollen Beitrags- und Versicherungslücken verhindert werden. Zu beachten ist, dass mit den BVG-Beiträgen lediglich die Risiken Invalidität und Tod versichert sind. Es erfolgen keine Gutschriften auf Ihre persönliche BVG-Einrichtung. Weitere Informationen betreffend der beruflichen Vorsorge erhalten Sie bei: Stiftung Auffangeinrichtung BVG, Zweigstelle Deutschschweiz, Weststrasse 50, 8036 Zürich, Webseite: Quellensteuerabzug ist nur für quellensteuerpflichtige ausländische Staatsangehörige von Bedeutung. Seite 10
11 Rahmenfrist Für den Leistungsbezug gilt grundsätzlich eine zweijährige Rahmenfrist. Sie beginnt mit dem ersten Tag, an dem sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Ein Taggeldunterbruch verlängert die Rahmenfrist nicht. Seite 11
12 Höchstanspruch Mindestbeitragszeit Definition Taggelder - Beitragsbefreite Personen Monate 12 Monate 18 Monate 22 Monate Personen bis zum 25. Altersjahr, ohne Unterhaltspflicht gegenüber Kindern Ab zurückgelegtem 25. Altersjahr oder mit Unterhaltspflicht gegenüber Kindern Ab zurückgelegtem 25. Altersjahr oder mit Unterhaltspflicht gegenüber Kindern + zurückgelegtes 55. Altersjahr oder + IV-Rente mit IV-Grad ab 40%** * Die Versichertenkategorien können Anspruch auf die 120 zusäztlichen Taggelder haben, sofrern der Beginn der Arbeitslosigkeit innerhalb 4 Jahren vor dem AHV-Rentenalter liegt. * * gilt nicht für Personen unter 25 Jahren, die nicht unterhaltspflichtig gegenüber Kindern sind Seite * 400 * 520 *
13 Zählerstände Bezogene Taggelder: zeigen wie viele Taggelder in der laufenden Rahmenfrist bisher bezogen wurden Saldo kontrollfreie Bezugstage: Anzahl noch möglicher Ferientage Restanspruch: Anzahl noch möglicher Taggelder Seite 13
14 Bemerkungen Im unteren Abschnitt erhalten Sie allgemeine Informationen. Diese könnten sein: Infos über das Verhalten nach einem Unfall Nächste Zahlungstermine Information, dass es sich um eine Teilzahlung handelt und die Gründe, welche zur Teilzahlung geführt haben, wie Kurs, Krankheit oder andere Gründe. Seite 14
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