Betriebliche Altersversorgung Dienstobliegenheitserklärung
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- Angelika Flater
- vor 8 Jahren
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1 Fachinformation Betriebliche Altersversorgung Dienstobliegenheitserklärung FAQ Stand November 2014 O201 txt
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3 Inhalt 1. Welche Angaben benötigen wir zur Prüfung einer vereinfachten Gesundheitsprüfung (Dienstobliegenheitserklärung DOE)? 3 2. An wen sind diese Anfragen zu richten? 3 3. Besteht ein Höchsteintrittsalter? 3 4. Wie hoch ist die maximale BU-Rente wenn eine DOE zugesagt wird? 3 5. Kann eine zusätzliche Bonusrente vereinbart 3 6. Gibt es eine einheitliche Berufsgruppe für alle Beschäftigte? 3 7. Wie viele Personen benötige ich? 3 8. Muss ein Gruppenvertrag abgeschlossen 3 9. Besteht ein Annahmezwang bei unbedenklicher Beantwortung der DOE? Was passiert, sofern bereits bei der NÜRNBERGER eine BU-Rente versichert ist? Welche DOE (Liste oder Einzel) wird erforderlich? Wann kann die Listenmeldung verwendet Wann kann die Einzelmeldung verwendet Bis zu welcher Höhe kann eine Beitragsbefreiung eingeschlossen Was passiert bei einer Arbeitnehmerfinanzierung? Was passiert wenn ausschließlich eine Beitragsbefreiung beantragt wird? Ist eine DOE auch bei Privatverträgen (Schicht 3) möglich? Wie viele Personen müssen eine BU bei einem bestehenden Gruppenvertrag abschließen? Kann eine Dynamik beantragt werden selbst wenn die Jahresrente von ,00 EUR überschritten wird? 5
4 Inhalt 20. Kann bei einer überschreitenden Jahresrente von mehr als ,00 EUR mit einer Gesundheitsprüfung gearbeitet 5
5 3 1. Welche Angaben benötigen wir zur Prüfung einer vereinfachten Gesundheitsprüfung (Dienstobliegenheitserklärung (DOE)? Angaben zur Firma, Name, Internetseite, Branche, Firmengröße, Anzahl der potentiellen Antragsteller, Finanzierungsform (Arbeitgeber- und/oder Arbeitnehmerfinanzierung), wie hoch ist der Arbeitgeberanteil am Beitrag, welche Berufe (Gewichtung kaufmännisch und körperlich), nur Beitragsbefreiung oder auch BU-Rente, Tarifkonstellation. 2. An wen sind diese Anfragen zu richten? Ansprechpartner in der GD sind Herr HAL Heinz Müller (Telefon 2475) bzw. Herr DBV Albin Knipfer (Telefon 3248). 3. Besteht ein Höchsteintrittsalter? Je nach Branche bzw. Beruf gilt bei Berufsgruppe 1und 2 das Höchsteintrittsalter 50 Jahre, bei Berufsgruppe 3 und 4 das Höchsteintrittsalter 45 Jahre. 4. Wie hoch ist die maximale BU-Rente wenn eine DOE zugesagt wird? Maximal ,00 EUR jährlich. 5. Kann eine zusätzliche Bonusrente vereinbart Eine Bonusrente ist zusätzlich zu den ,00 EUR BU-Jahresrente möglich. 6. Gibt es eine einheitliche Berufsgruppe für alle Beschäftigte? Nein, jeder Versicherte wird je nach Beruf und Tätigkeit in die entsprechende Berufsgruppe eingestuft 7. Wie viele Personen benötige ich? Mindestens 10 Personen falls eine BU-Rente eingeschlossen wird, mindestens 5 Personen wenn es nur eine Beitragsbefreiung ist. Die Personenanzahl muss bereits bei der ersten Einreichung des Neugeschäftes erreicht sein. 8. Muss ein Gruppenvertrag abgeschlossen Ja es muss immer ein Gruppenvertrag abgeschlossen werden.
6 4 9. Besteht ein Annahmezwang bei unbedenklicher Beantwortung der DOE? Nein, Antragsteller die uns bereits als erhöhtes Risiko bekannt sind werden individuell geprüft (kein Zugriff auf übergreifende Datenbanken wie z. B. HIS). Nicht versicherbar sind bereits bei der NÜRNBERGER abgelehnte Antragsteller. 10. Was passiert, sofern bereits bei der NÜRN- BERGER eine BU-Rente versichert ist? Die bestehende Höhe der BU-Rente wird angerechnet, d. h. bisherige BU-Rente und neue BU-Rente mit DOE betragen maximal ,00 EUR jährlich. Verträge von Mitbewerbern zählen hier nicht dazu. 11. Welche DOE (Liste oder Einzel) wird erforderlich? 12. Wann kann die Listenmeldung verwendet 13. Wann kann die Einzelmeldung verwendet 14. Bis zu welcher Höhe kann eine Beitragsbefreiung eingeschlossen 15. Was passiert bei einer Arbeitnehmerfinanzierung? 16. Was passiert wenn ausschließlich eine Beitragsbefreiung beantragt wird? Abhängig vom Arbeitgeberanteil am Beitrag haben wir zwei unterschiedliche DOE. Bei mindestens 50% Arbeitgeberbeteiligung am Beitrag; Listenanmeldung muss nur der Arbeitgeber unterschreiben. Bei mindestens 20% Arbeitgeberbeteiligung am Beitrag; Einzelmeldung muss vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben werden. Maximal im Rahmen der Grenzen des 3 Nr. 63 EStG. Bei einer ausschließlichen Arbeitnehmerfinanzierung oder wenn bei Mischfinanzierung die 20% nicht erreicht werden, können die vereinfachten Gesundheitsfragen mit dem Formular L025 verwendet werden. Es gelten ansonsten die Begrenzungen wie bei der DOE (BU-Höhe, Teilnehmerzahl, Berufsgruppeneinstufung etc.). Bei einer Beitragsbefreiung im Rahmen der Grenzen des 3 Nr. 63 EStG ist eine DOE ausreichend, auch bei ausschließlicher Arbeitnehmerfinanzierung.
7 5 17. Ist eine DOE auch bei Privatverträgen (Schicht 3) möglich? 18. Wie viele Personen müssen eine BU bei einem bestehenden Gruppenvertrag abschließen? Können bestehende BU- Verträge bei der Mindestpersonenanzahl berücksichtigt 19. Kann eine Dynamik beantragt werden selbst wenn die Jahresrente von ,00 EUR überschritten wird? 20. Kann bei einer überschreitenden Jahresrente von mehr als ,00 EUR mit einer Gesundheitsprüfung gearbeitet 21. Ist es bei der Mischfinanzierung ausreichend, wenn ein Arbeitgeber sich verpflichtet den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung mitzugeben? 22. Wie viel Prozent des Nettoeinkommens können in der Berufsunfähigkeitsrente abgesichert werden Nein, die DOE oder die vereinfachten Gesundheitsfragen sind nur im bav-kollektivgeschäft möglich. Nein, es müssen mindestens 10 Neuverträge bei einer BU- Rente bzw. mindestens 5 Neuverträge bei reiner Beitragsfreiheit abgeschlossen werden. Die bestehenden Verträge zählen für eine neue DOE nicht mit. Eine Dynamik kann mit 5% auch über die EUR BU- Rente vereinbart werden. Die maximale (Gesamt-) Höhe der BU-Rente mit einer DOE ist auf jährlich EUR begrenzt. Für eine höhere oder zusätzliche BU-Rente werden die normalen Gesundheitsfragen erforderlich. Bei einer Mischfinanzierung kann die DOE bereits dann genutzt werden, wenn der Arbeitgeber die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung vollständig zur Finanzierung mitgibt. Eine Absicherung bis zu 100 % des Nettoeinkommens ist möglich. Es gelten aber die vorgenannten grundsätzlichen Beschränkungen der Höhe nach.
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