Vereinbarung zum Arbeitsverhältnis
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- Falko Boer
- vor 8 Jahren
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1 Vereinbarung zum Arbeitsverhältnis Da der Arbeitnehmer keiner Gewerkschaft angehört gilt ein Individuell abgeschlossener Arbeitsvertrag haben Sie einen Betriebsrat?... Befristet / unbefristet?... Welchen Tarifvertrag, Manteltarifvertrag haben Sie?... (bei BZA ohne 8.6)... welche Betriebsvereinbarungen bestehen?... Welchen Arbeitgeberverband gehören Sie an? Nur tatsächliche Vergütung ohne jegliche Zuschläge? Welche Entgelteingruppierung? Welche Steigerung?... Schichtzuschläge?... Überstundenzuschläge?.... Zuschläge Samstag, Sonntag, Feiertag?... andere Zuschläge... Prämien, Erschwernis, Schmutz, Lärm usw. und wer bestimmt diese? 1/5
2 Merkblatt für Leiharbeitsnehmer Absatz B Punkt 2, 2 Kapitel wird nicht akzeptiert Dieser besagt Bezahlung auf ALG Höhe in den ersten 6 Wochen Weicht Arbeitsvertrag davon ab? Ja/nein? Arbeitszeit? Wie viele Std. Monat / Woche / Tag?... Eine Jahresstundenzahl wird nicht akzeptiert! Überstunden Wie ist die Wie ist die Regelung? Vergütung oder Verrechnung mit Zeitkonto? Bei Teilzeitvertrag wird jede Stunde über vereinbarte Stundenzahl als Überstunde bezahlt. Zeitkonten sind völlig überflüssig, da Nichteinsatzzeiten bezahlt werden müssen Zum Arbeitsvertrag gehören die zur Anwendung kommenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen in Schriftform, die alle vor Arbeitsantritt von der ANÜ zur Prüfung übergeben werden müssen. Überstunden: Auf jeden Fall ab der 1. Stunde nur mit Insolvenzschutz einschließlich der Sozialbeiträge mit Nachweis - Name Adresse der Versicherung / Versicherungsnummer Bei Zeitkonto nur ohne Minusstunden, diese können nicht entstehen. Nichteinsatzzeiten Nur die gesetzliche Reglung: gültig ist 11 Abs. 4 AÜG in Verbindung mit BGB 615 und Merkblatt für Leiharbeitsnehmer Absatz A Punkt 6 Das heißt keinen Urlaub und keine Stunden vom Zeitkonto für Nichteinsatzzeiten. Einsatzgebiet an Kundenbetriebe? nur Stadtgebiet (Tagespendelbereich) muss mit Bus / Bahn in angemessener Zeit nach ( 121 Absatz 4 SGB 3 ) erreicht werden. Kein bundesweiter Einsatz. Alles was über die Zeit hinausgeht, die gebraucht wird, um zum Büro der ZA zu kommen ist Arbeitszeit... (diese sind ca 45 Minuten ) 2/5
3 Fahrzeitenregelung wie geregelt? Mit öffentlichen Verkehrsmittel ereichbar? Bei Einsatz außerhalb des Stadtgebietes volle Kostenerstattung Fahrt, Unterkunft im Einzelzimmer und Mehrausgaben im Voraus! Wie ist Regelung?... Wie viel Urlaubstage?... Wie viel Urlaubsgeld?... Jahressonderzahlungen?... Feiertage: Wie ist die Regelung für Vergütung?... Lohnfortzahlung wie geregelt? Bei Krankmeldung der Arbeitsunfähigkeit vom 1.Tag? Stundennachweis + dienstl. Besuche im Büro der ANÜ, für neue Aufträge, Zeit und Kosten (z.b. Fahrgelder, Telefon), wer trägt sie? 3/5
4 Vermögenswirksame Leistungen / Altersversorgung? Arbeitssicherheit, Sicherheitsregeln Aufklärung: Wie wird es geregelt? Persönliche Sicherheitskleidung /Schuhe, Helm, Werkzeug u.s.w. Wird Arbeitskleidung in Rechnung gestellt? Wer Haftet bei unbeabsichtigten Schaden im Kundenbetrieb? Bei Versicherungsschutz die Adresse der Versicherung hier eintragen. 4/5
5 Die Angaben entprechen der Richtigkeit. Sollten die Angaben hier zum Arbeitsvertrag abweichen, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, daß das Arbeitsverhältnis nichtig ist. Die Nichtigkeit gilt auch wenn Regelungen nach den ANÜ-Vorschriften, des Bürgerlichen Gesetzbuches oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften umgangen werden. Die Vereinbarung haben die Vertragsparteien besprochen und inhaltlich verstanden. Unklare Punkte und die möglichen Folgen wurden erläutert. Die Vertragsparteien verpflichten sich die Vereinbarung einzuhalten und sind mit den Verpflichtungen einverstanden. Jede Vertragspartei hat ein Exemplar dieser Vereinbarung erhalten. Betrieb: Ort, Datum, Unterschrift:... Name in Klarschrift... Arbeitnehmer: Ort, Datum, Unterschrift... Name in Klarschrift:... 5/5
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