Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

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2 Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es müssen Lieferungen und sonstige Leistungen vorhanden sein (Lieferungen: Handel mit Waren, Verkauf von Speisen und Getränken) (Sonstige Leistungen: können in einem Tun, Handeln oder Unterlassen bestehen) Die Lieferungen und sonstigen Leistungen müssen im Inland ausgeführt werden (Inland ist die Bundesrepublik Deutschland. Geltungsbereich des Grundgesetzes) Den Lieferungen und sonstigen Leistungen muss ein Entgelt gegenüber stehen (Der Leistung muss eine Gegenleistung gegenüber stehen) Die Lieferungen und sonstigen Leistungen gegen Entgelt die im Inland ausgeführt werden, müssen im Rahmen des Unternehmens ausgeführt werden (Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers) Prüfung, ob es sich um eine steuerfreie oder steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung handelt (Wenn keine gesetzliche Steuerbefreiung nach 4 UStG vorliegt, handelt es sich immer um einen steuerpflichtigen Umsatz) Prüfung der Höhe des Entgelts (Entgelt ist alles was der Abnehmer aufwendet um die Ware zu erhalten) Anwendung des Steuersatzes 7% oder 19%

3 Überblick über die bei Vereinen Verein Ideeller Bereich Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Eigentlicher ideeller Bereich Vermögensverwaltung Unternehmerischer Bereich des Vereins

4 Steuersätze bei der Ideeller Bereich Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eigentlicher ideeller Bereich Vermögens- Verwaltung keine pflicht bei Option zur USt = 7 % 7% 19%

5 Unternehmerischer und Nichtunternehmerischer Bereich des Verein Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Mitgliedsbeiträge Zuschüsse Spenden Zinsen Vermietung Erfüllung des Satzungszwecks gegen Entgelt Verkauf von Speisen und Getränken Nichtunternehmerischer Bereich = keine Unternehmerischer Bereich =

6 Kleinunternehmerregelung 19 UStG Gesamtumsatz 19 Absatz 3 UStG gleich Umsatz i.s.d. 19 Absatz 1 Satz 2 zuzüglich darauf entfallende USt gleich Bruttoumsatz i.s.d. 19 Absatz 1 Satz 1 UStG Hat der Bruttoumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr überstiegen? JA NEIN Wird Bruttoumsatz im laufenden Kalenderjahr übersteigen JA NEIN Verein ist kein Kleinunternehmer des 19 UStG Umsätze müssen nach den allgemeinen Vorschriften versteuert werden Bindungsfrist 5 Jahre Hat der Verein zur Regelbesteuerung optiert? JA NEIN Verein ist Kleinunternehmer des 19 UStG keine abrechnung mit dem Finanzamt Ausnahmeregelung des unberech tigten USt-Ausweis beachten

7 Voraussetzungen der Kleinunternehmerregel des 19 UStG Der Gesamtumsatz (Einnahmen) aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und Eintrittsgelder des Zweckbetriebs dürfen im vorangegangenen Kalenderjahr ,- nicht überstiegen haben Der Gesamtumsatz (Einnahmen) aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und Eintrittsgelder des Zweckbetriebs dürfen im laufenden Kalenderjahr ,- nicht übersteigen Der Verein darf nicht zur Regelbesteuerung optiert haben (Wenn Option beantragt wurde, besteht eine Bindungsfrist von 5 Kalenderjahren) Bei der Kleinunternehmerregel entfällt die Abrechnung der mit dem Finanzamt Der Verein darf demzufolge keine in Rechnungen offen ausweisen und kann keine aus Rechnungen anderer Unternehmern (Vorsteuer) abziehen Ausnahme: unberechtigter Ausweis von auf Rechnungen (Wird vom Verein auf Rechnungen offen ausgewiesen ohne dass dazu eine Berechtigung besteht, schuldet der Verein die offen ausgewiesene dem Finanzamt)

8 Berechnung der Bemessungsgrundlage für Lieferungen und sonstigen Leistungen 10 Absatz 1 UStG Entgelt Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Steuerpflichtige Umsätze Steuerfreie Umsätze Gegenleistung = Entgelt + Gegenleistung = Entgelt

9 Möglichkeiten des Vorsteuerabzugs nach 15 UStG Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Mitgliedsbeiträge Zuschüsse Spenden Zinsen Vermietung Verpachtung Sportveranstaltungen Einnahmen mehr als ,- Kulturelle und andere Veranstaltungen Sportveranstaltungen Einnahmen mehr als ,- Kulturelle und andere Veranstaltungen Kein Vorsteuerabzug möglich, da keine umsatzsteuerlichen Ein. Keine Optionsmöglichkeit Kein Vorsteuer abzug möglich Vorsteuer abzug möglich wenn Option Vorsteuerabzug möglich Vorsteuerabzug möglich

10 Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug 15 UStG Vorsteuer darf nur für den unternehmerischen Tätigkeitsbereich des Vereins (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und eventuell Zweckbetrieb) abgezogen werden Für die nicht unternehmerischen Tätigkeitsbereiche des Vereins (ideeller Bereich und Vermögensverwaltung) ist der Vorsteuerabzug nicht zulässig Ausnahme: Im Bereich der Vermögensverwaltung (Vermietungen und Verpachtungen) wurde zur pflicht optiert Der Vorsteuerabzug ist nur zulässig, wenn die dem Verein vorliegende Rechnung von anderen Unternehmern den Ausweis von enthält Bei Rechnungen von Nichtunternehmern oder dem fehlenden Ausweis der ist ein Vorsteuerabzug nicht zulässig

11 Vorsteueraufteilungen- und Berichtigungen nach 15 a UStG Verwendung des Wirtschaftgutes Folgen Nutzung bis 10% im nicht unternehmerischen Bereich des Vereins Nutzung von mehr als 10% im unternehmerischen Bereich des Vereins Wechsel des Wirtschaftsgutes von nicht unternehmerischen Nutzung zur unternehmerischen Nutzung Erstmalige unternehmerische Nutzung oder höherer Anteil der unternehmerischen Nutzung Unternehmerische Nutzung des Wirtschaftgutes sowohl im steuerpflichtigen als auch im steuerfreien Tätigkeitsbereich des Vereins Änderungen des Wirtschaftgutes mit Erhöhung der Nutzung im nicht unternehmerischen Bereich Gemischte Nutzung des Wirtschaftsgutes im unternehmerischen und nicht unternehmerischen Bereich des Vereins Kein Vorsteuerabzug möglich Voller Vorsteuerabzug im Anschaffungsjahr oder Abzug mit dem prozentualem Anteil der unternehmerischen Nutzung im Anschaffungsjahr Im Jahr der Anschaffung war kein Vorsteuerabzug möglich Kein nachträglicher Vorsteuerabzug möglich Vorstreuerabzug nur für die unternehmerische Nutzung möglich Zeitanteilige Änderung des Vorsteuerabzugs aus dem Anschaffungsjahr. Vorsteuerberichtigung nach 15 a UStG unbewegliche WG = 1/10, bewegliche WG= 1/20 Voller Vorsteuerabzug im Jahr der Anschaffung Versteuerung des Verwendungseigenverbrauchs in Höhe der Kosten die den nichtunternehmerischen

12 Gesetzliche Vorschriften zur Ausstellung von Rechnungen Vollständiger Name und Adresse des leistenden Unternehmers (Verein) Vollständiger Name und Adresse des Leistungsempfängers Steuernummer des Vereins Ausstellungsdatum der Rechnung Fortlaufende Rechnungsnummer Menge und Art der Lieferung oder genaue Bezeichnung der sonstigen Leistung Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung bzw. Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts, wenn dieses vor Rechnungsausstellung liegt Aufschlüsselung nach Steuersätzen (7% oder 19% ), einzelne Steuerbefreiungen und Entgeltsminderungen Nettobetrag Anzuwendender Steuersatz (7% oder 19%) Steuerbetrag Vereinsberatung: Steuern

13 Abgabefristen für voranmeldungen Steuerschuld des Vorjahres Steuerschuld des Vorjahres Steuerschuld des Vorjahres weniger als 512 mehr als 512 aber weniger als mehr als Keine - Voranmeldungen sondern Jahreserklärung Abgabe von Voranmeldungen vierteljährlich Abgabe von Voranmeldungen monatlich

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