Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens

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1 Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens I. Grundfall 1. Sachverhalt Einzelkaufmännisches Unternehmen A Anlagevermögen Eigenkapital Umlaufvermögen A veräußert sein einzelkaufmännisches Unternehmen mit Wirkung vom an E. A hat im Jahre 2013 einen steuerlichen Gewinn von erzielt (im Eigenkapital enthalten). Der Kaufpreis beträgt 1 Mio.; Veräußerungskosten fallen nicht an. E hat am seinerseits ein einzelkaufmännisches Unternehmen errichtet und zu diesem Zweck 1 Mio. von seinem privaten Bankkonto auf das betriebliche Bankkonto überwiesen. E überweist am den Kaufpreis an A. 2. Fragen; Aufgaben a) Aufstellung der Eröffnungsbilanz für das einzelkaufmännische Unternehmen des E zum b) Ermittlung des Veräußerungsgewinns des A c) Ermittlung des steuerlichen Gewinns und der Einkünfte aus Gewerbebetrieb des A im Jahre 2013; der Freibetrag bleibt außer Betracht d) Steuerliche Konsequenzen des Erwerbs für E im Jahre 2013? e) Ermittlung des steuerlichen Gewinns und der Einkünfte aus Gewerbebetrieb des E im Jahre 2014, wenn die Erträge sich auf belaufen und die Aufwen- Uni Marburg/Sommersemester/Beispiel_Veräußerung einzelkaufm. Unternehmen.docxMT

2 dungen - ohne die steuerlichen Konsequenzen aus dem Erwerb von A betragen; die Gewerbesteuer wird pauschal mit 15 % des steuerlichen Gewinns angesetzt. II. 1. Abwandlung 1. Sachverhalt Einzelkaufmännisches Unternehmen A Anlagevermögen Eigenkapital Umlaufvermögen Verbindlichkeiten Sachverhalt im Übrigen wie im Grundfall; E übernimmt die Verbindlichkeiten (ohne Anrechnung auf den Kaufpreis). 2. Fragen; Aufgaben a) Aufstellung der Eröffnungsbilanz für das einzelkaufmännische Unternehmen des E zum b) Ermittlung des Veräußerungsgewinns des A c) Ermittlung des steuerlichen Gewinns und der Einkünfte aus Gewerbebetrieb des A im Jahre 2013; der Freibetrag bleibt außer Betracht d) Steuerliche Konsequenzen des Erwerbs für E im Jahre 2013? e) Ermittlung des steuerlichen Gewinns und der Einkünfte aus Gewerbebetrieb des E im Jahre 2014, wenn die Erträge sich auf belaufen und die Aufwendungen - ohne die steuerlichen Konsequenzen aus dem Erwerb von A betragen; die Gewerbesteuer wird pauschal mit 15 % des steuerlichen Gewinns angesetzt. 2

3 III. 2. Abwandlung 1. Sachverhalt Einzelkaufmännisches Unternehmen A Anlagevermögen Eigenkapital Umlaufvermögen Verbindlichkeiten Sachverhalt im Übrigen wie im Grundfall; E übernimmt die Verbindlichkeiten (ohne Anrechnung auf den Kaufpreis); E hat anlässlich der Gründung seines einzelkaufmännischen Unternehmens zum keine Einlage aus einem Privatvermögen geleistet, sondern ein Darlehen in Höhe von 1 Mio. aufgenommen, das das Kreditinstitut auf sein betriebliches Bankkonto überwiesen hat. E überweist am den Kaufpreis an A. 2. Fragen; Aufgaben a) Aufstellung der Eröffnungsbilanz für das einzelkaufmännische Unternehmen des E zum b) Ermittlung des Veräußerungsgewinns des A c) Ermittlung des steuerlichen Gewinns und der Einkünfte aus Gewerbebetrieb des A im Jahre 2013; der Freibetrag bleibt außer Betracht d) Steuerliche Konsequenzen des Erwerbs für E im Jahre 2013? e) Ermittlung des steuerlichen Gewinns und der Einkünfte aus Gewerbebetrieb des E im Jahre 2014, wenn die Erträge sich auf belaufen und die Aufwendungen - ohne die steuerlichen Konsequenzen aus dem Erwerb von A betragen; die Gewerbesteuer wird pauschal mit 15 % des steuerlichen Gewinns angesetzt. 3

4 IV. Antworten; Lösung 1. Grundfall a) Eröffnungsbilanz Einzelkaufmännisches Unternehmen E Eröffnungsbilanz Liquide Mittel Eigenkapital b) Veräußerungsgewinn des A aa) Veräußerungserlös ( 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) bb) abzgl. Kapitalkonto (Eigenkapital) zum./ cc) Veräußerungsgewinn Hinweis: Keine Tarifermäßigung nach 34 Abs. 3 EStG; keine Gewerbesteuer (vgl. 7 Satz 2 GewStG); folglich keine Gewerbesteueranrechnung nach 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG 4

5 c) Steuerlicher Gewinn des A aa) laufender Gewinn ( 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) bb) Veräußerungsgewinn ( 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) cc) Steuerlicher Gewinn Gewerbesteueranrechnung nach 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG bezogen auf die Einkommensteuer auf den laufenden steuerlichen Gewinn d) Steuerliche Konsequenzen des Erwerbs für E Erfassung und Zuordnung der Anschaffungskosten (vgl. 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG) Einzelkaufmännisches Unternehmen des E Geschäfts- oder Firmenwert Eigenkapital Anlagevermögen Umlaufvermögen e) Steuerlicher Gewinn des E aa) Erträge abzgl. Aufwendungen./ Zwischensumme bb) abzgl. Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes ( 1 /15 gem. 7 Abs. 1 Satz 3 EStG)./ Zwischensumme (steuerlicher Gewinn vor Gewerbesteuer)

6 cc) Gewerbesteuer; keine Betriebsausgabe ( 4 Abs. 5b EStG); (pauschal 15 % = 6.500)./. 0 dd) Steuerlicher Gewinn ( 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) Gewerbesteueranrechnung nach 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Abwandlung a) Eröffnungsbilanz Siehe Grundfall b) Veräußerungsgewinn des A aa) Veräußerungserlös ( 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) bb) abzgl. Kapitalkonto (Eigenkapital) zum./ cc) Veräußerungsgewinn Hinweis: Keine Tarifermäßigung nach 34 Abs. 3 EStG; keine Gewerbesteuer (vgl. 7 Satz 2 GewStG); folglich keine Gewerbesteueranrechnung nach 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. c) Steuerlicher Gewinn des A aa) laufender Gewinn ( 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) bb) Veräußerungsgewinn ( 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) cc) Steuerlicher Gewinn

7 Gewerbesteueranrechnung nach 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG bezogen auf die Einkommensteuer auf den laufenden steuerlichen Gewinn d) Steuerliche Konsequenzen des Erwerbs für E Erfassung und Zuordnung der Anschaffungskosten (vgl. 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG); die Anschaffungskosten ergeben sich aus dem (Bar-)Kaufpreis ( 1 Mio.) und den von E übernommenen Verbindlichkeiten ( ). Einzelkaufmännisches Unternehmen des E Geschäfts- oder Firmenwert Eigenkapital Anlagevermögen Verbindlichkeiten Umlaufvermögen e) Steuerlicher Gewinn des E aa) Erträge abzgl. Aufwendungen./ Zwischensumme bb) abzgl. Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes ( 1 /15 gem. 7 Abs. 1 Satz 3 EStG)./ Zwischensumme (steuerlicher Gewinn vor Gewerbesteuer) cc) Gewerbesteuer; keine Betriebsausgabe ( 4 Abs. 5b EStG); (pauschal 15 % = 3.500)./. 0 dd) Steuerlicher Gewinn ( 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) Gewerbesteueranrechnung nach 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG 7

8 3. 2. Abwandlung a) Eröffnungsbilanz Liquide Mittel Einzelkaufmännisches Unternehmen E Eröffnungsbilanz Verbindlichkeiten Kreditinstitute b) Veräußerungsgewinn des A Siehe unter IV.2.b) zur 1. Abwandlung; der Veräußerungsgewinn des A beträgt demnach c) Steuerlicher Gewinn des A Siehe unter IV.2.c) zur 1. Abwandlung; der steuerliche Gewinn des A im Jahre 2013 beträgt demnach d) Steuerliche Konsequenzen des Erwerbs für E Erfassung und Zuordnung der Anschaffungskosten (vgl. 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG); die Anschaffungskosten ergeben sich aus dem (Bar-)Kaufpreis ( 1 Mio.) und den von E übernommenen Verbindlichkeiten ( ). 8

9 Einzelkaufmännisches Unternehmen des E Geschäfts- oder Firmenwert Verbindlichkeiten Kreditinstitute Anlagevermögen Verbindlichkeiten Umlaufvermögen e) Steuerlicher Gewinn des E Siehe unter IV.2.e); der steuerliche Gewinn des E im Jahre 2014 beläuft sich demnach auf ; Gewerbesteueranrechnung nach 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. 9

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