Übungsskript zur Vorlesung. Besteuerung von Unternehmen

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1 Übungsskript zur Vorlesung Besteuerung von Unternehmen

2 Aufgabe 1: Unternehmensbesteuerung Berechnen Sie zum Beispielfall im Skript, Folie 31, eine weitere Abwandlung. Unterstellen Sie, dass sich U statt eines Geschäftsführergehaltes Zinszahlungen ihv auszahlt (Rechtsform Kapitalgesellschaft). Darüber hinaus vermietet er der Kapitalgesellschaft ein Gebäude, welches die Gesellschaft zu betrieblichen Zwecken nutzt. Mietaufwendungen p.a. betragen Vernachlässigen Sie bei Ihren Berechnungen bestehende Pauschbeträge, Freibeträge etc. Prof. Dr. Kiso und Mitarbeiter Seite 2

3 Aufgabe 2: Belastung der Gewerbesteuer Berechnen Sie die Belastung der Gewerbesteuer durch einen Belastungsvergleich an Hand der unten angegebenen Lösungsskizze. - Kein Betriebsausgabenabzug der GewSt - Messzahl 3,5% - Anrechnung nach 35 EStG mit 3,8 fache Belastungswirkungen der Gewerbesteuer Hebesatz 400% Gewinn vor Steuern ,00 Tarifbelastung KSt 15,0% Belastung mit GewSt Tarifbelastung Est 40,0% Belastung ohne GewSt Gewinn vor Steuer GewSt eff Gewinn nach GewSt Einkommensteuer: zve Tarif tarifliche Est Anrechnung GewSt Messbetrag Anrechnungsbetrag festzusetzende Est Gewinn nach Steuern Steuern gesamt Differenz in % mit GewSt ohne GewSt Prof. Dr. Kiso und Mitarbeiter Seite 3

4 Aufgabe 3: Betriebsvermögensvergleich (Fall 1) nach 4 (1) EStG U betreibt ein Handelsgewerbe. Sein Gewinn lt. Stb. des Jahres 09 beträgt Das Eigenkapital (=Betriebsvermögen) zum beträgt Das Eigenkapital zum hingegen In der Buchführung wurden die Vorgänge a) bis f) wie folgt erfasst. a) Angemessene und betrieblich veranlasste Bewirtungsaufwendungen i.h.v. 450 wurden als Aufwand gebucht b) Dividendenerträge i.h.v als Erträge gebucht c) U hat in 08 Barentnahmen i.h.v getätigt, die erfolgsneutral seinem Eigenkapitalkonto belastet worden sind (Buchungssatz: EK an Bank) d) An das FA hat er in 09 Zinsen auf hinterzogene Gewerbesteuern i. H. v. 660 ( 4 V Nr. 8a EStG) gezahlt und als Aufwand gebucht e) U hat Bankauszahlungen für private Zwecke i.h.v getätigt und die als Aufwand gebucht f) U hat in 09 eine steuerfreie Investitionszulage i.h.v ertragswirksam vereinnahmt. Die im Zusammenhang mit der Investition stehenden Steuerberatungsaufwendungen von 580 sind als Aufwand gebucht worden. Ermitteln Sie den Gewinn aus Gewerbebetrieb des U in 09. Gehen Sie dabei einmal entsprechend dem Schema nach 4 I EStG vor und leiten sie einmal ausgehend vom Gewinn lt. Stb. zum steuerpflichtigen Gewinn über. Prof. Dr. Kiso und Mitarbeiter Seite 4

5 Aufgabe 4: Betriebsvermögensvergleich (Fall 2) nach 4 (1) EStG Unternehmer U betreibt ein Handelsgewerbe. Sein Gewinn lt. Steuerbilanz des Jahres 2009 beträgt Dabei wurden folgende Sachverhalte erfasst: a) Dividendenerträge i.h.v wurden als Erträge gebucht. b) U hat in 2009 Zinsaufwendungen i.h.v geleistet. Das Darlehn steht mit dem unter a) genannten Dividenden in unmittelbarem wirtsch. Zusammenhang. c) U hat in 2009 eine steuerfreie Investitionszulage i.h.v ertragswirksam gebucht. Für die Beantragung der Investitionszulage sind ihm Steuerberatungskosten i.h.v entstanden Berechnen Sie das die Einkünfte aus 15 EStG! Prof. Dr. Kiso und Mitarbeiter Seite 5

6 Aufgabe 5: Normaltarif Berechnen Sie die jeweilige tarifliche Einkommensteuer an Hand des 32a EStG. Vergleichen Sie anschließend ihr Ergebnis mit den entsprechenden Passagen der Einkommensteuertabelle. Fall 1: Der ledige Steuerpflichtige hat ein zu versteuerndes Einkommen von Fall 2: Der ledige Steuerpflichtige hat ein zu versteuerndes Einkommen von Fall 3: Der ledige Steuerpflichtige hat ein zu versteuerndes Einkommen von Abwandlung zu Fall 3: Der Steuerpflichtige ist verheiratet. Wie wirkt sich das auf die Berechnung der tariflichen Einkommensteuer aus? Prof. Dr. Kiso und Mitarbeiter Seite 6

7 Aufgabe 6: Verlustbehandlung nach 10d EStG Der ledige U erzielt in den Jahren 2006 bis 2009 folgende steuerliche Ergebnisse: Freibeträge bleiben unberücksichtigt. Alle Angaben sind in : Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus V & V Einkünfte aus Kapitalvermögen i.s.d. 20 I Nr EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte i.s.d. 23 EStG Sonderausgaben Berechnen Sie das zu versteuernde Einkommen des Steuerpflichtigen. Prof. Dr. Kiso und Mitarbeiter Seite 7

8 Aufgabe 7: Progressionsvorbehalt: Der Angestellter A erhält ein Bruttoarbeitslohn i.h.v pro Monat. Weiter erzielt er Mieteinkünfte i.h.v Zum 31. Oktober diesen Jahres wird sein Angestelltenverhältnis gekündigt und er erhält fortan Arbeitslosengeld. Berechnen Sie die Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag für den ledigen A im Veranlagungszeitraum 2009! Prof. Dr. Kiso und Mitarbeiter Seite 8

9 Aufgabe 8: Thesaurierungsbegünstigung nach 34a EStG Der ledige B hat einen Gewinn aus Gewerbebetrieb i.h.v. 3 Mio.. Die Gewerbesteuerbelastung beträgt pauschal 14%. Berechnen Sie den maximalen Thesaurierungsbetrag, die darauf entfallende Einkommensteuerbelastung zzgl. Solidaritätszuschlag. Nehmen Sie an, B entnimmt im Folgejahr den Thesaurierungsbetrag in voller Höhe. Berechnen Sie dazu den Nachversteuerungsbetrag und die darauf entfallende zusätzliche Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag. Von welchen Einflussfaktoren ist eine Inanspruchnahme dieser Thesaurierungsbegünstigung abhängig? Prof. Dr. Kiso und Mitarbeiter Seite 9

10 Aufgabe 9: Körperschaftsteuer Das Ergebnis der AB GmbH beträgt lt. Steuerbilanz Die AB GmbH hat in 09 eine erfolgswirksam gebuchten Gewinnanteil i.h.v von ihrem Beteiligungsunternehmen AC-GmbH (Beteiligung 15 %) erhalten. Zudem hat sie folgende Sachverhalte realisiert: a) Aufsichtsratvergütungen i.h.v b) Geschäftsführergehalt i.h.v angemessen durch Fremdvergleich sind jedoch c) KSt-Nachzahlung in 2009 auf Grund der KSt-E 2008 i.h.v Darauf entfallender Soli 220. Als Vorauszahlungen wurden KSt sowie Solz gezahlt. d) Als Aufwand wurden zudem angemessene Bewirtungsaufwendungen i.h.v sowie ein Geschenk an einen Kunden im Wert von 200 netto gebucht. Sämtliche Geschäftsvorfälle wurden erfolgswirksam gebucht! Berechnen Sie die zu zahlende Körperschaftsteuer und den zu zahlenden Solidaritätszuschlag. Prof. Dr. Kiso und Mitarbeiter Seite 10

11 Aufgabe 10: Gewerbesteuer Die X-GmbH erzielt in 2009 einen Gewinn laut Steuerbilanz (vor Gewerbesteuer) in Höhe von 360T. In diesem Betrag sind folgende Größen enthalten: a) Gewinnanteile aus einer Beteiligung an der XZ-OHG in Höhe von als Ertrag gebucht. b) Als Aufwand gebuchte (angemessene) Bewirtungsaufwendung in Höhe von c) Als Ertrag gebuchte steuerfreie Investitionszulage in Höhe von sowie (als Aufwand gebuchte) damit wirtschaftlich unmittelbar zusammenhängende Beratungsaufwendungen in Höhe von d) A ist als Geschäftsführer der AB-GmbH tätig. A hat in 09 eine Vergütung erhalten in Höhe von Als steuerlich angemessen ist eine Vergütung in Höhe von anzusehen. e) A hat der AB-GmbH ein langfristiges Darlehen in Höhe von 2 Mio. gewährt. Die Verzinsung betrug in 09 insgesamt f) Die X-GmbH hat in 09 eine Dividende in Höhe von von ihrem Beteiligungsunternehmen AC-AG (Beteiligung 20%) erhalten. g) Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sind in Höhe von als Aufwand gebucht worden. Berechnen Sie die Gewerbesteuer (Hebesatz 460 %) die Körperschaftsteuer sowie den SolZ für den Veranlagungszeitraum Die relevanten Paragrafen sind anzugeben. Ermitteln Sie das endgültige Ergebnis der Steuerbilanz und unterstellen Sie, dass das gesamte Bilanzergebnis an den einzigen Anteilseigner X ausgeschüttet wird. Ermitteln Sie die tarifliche Einkommensteuer des X. Unterstellen Sie dabei, dass X lediglich weitere Einkünfte aus 19 EStG i.h.v. 80 T erzielt, ledig ist und Sonderausgaben in Höhe von geltend machen kann. Abwandlung zu Aufgabe a: Die Beteiligung an der AC-AG beträgt lediglich 10%. Berechnen Sie in diesem Fall die Gewerbesteuer. Abwandlung zu Aufgabe a: Die X-GmbH ist eine OHG. Gehen Sie von dem GmbH Gewerbeertrag aus, welchen Sie in Aufgabe a berechnet haben und korrigieren Sie lediglich die Gewinnausschüttung (Dividenden) der AC-AG (Sachverhalt f.). Berechnen Sie in diesem Fall die Gewerbesteuer. Abwandlung zu Aufgabe d: Die Beteiligung an der AC-AG beträgt lediglich 10%. Berechnen Sie in diesem Fall die Gewerbesteuer. Prof. Dr. Kiso und Mitarbeiter Seite 11

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