Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform
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- Joachim Böhmer
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1 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 1 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform
2 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 2
3 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 3 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Kapitelübersicht Wer darf eine Firma führen? Worauf muss man bei der Wahl des Firmennamens achten? Welche Funktion hat das Firmenbuch? Wann gilt man als Unternehmer? Welche Rechte und Pflichten sind damit verbunden? Welche unterschiedlichen Rechtsformen gibt es? Welche Gründe sprechen für oder gegen die Wahl einer bestimmten Rechtsform? Welche Folgen sind mit der Wahl einer bestimmten Rechtsform verbunden?
4 5.1 Wann gilt man vor dem Gesetz als Unternehmer? 4 Wann gilt man als Unternehmer? auf Dauer angelegte Organisation selbständige wirtschaftliche Tätigkeit unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht Unternehmer aufgrund der Rechtsform (AG, GmbH, Genossenschaft, SE)
5 5.2 Firma und Firmenbuch 5 Firma eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt jeder Firmenname ist zulässig, sofern er Kennzeichnungskraft hat und sich von bestehenden Firmen unterscheidet
6 5.2 Firma und Firmenbuch 6 Firmennamen Namensfirma Im Firmennamen scheint nur der Name eines oder mehrerer Gesellschafter auf. Sachfirma Im Firmennamen scheint der Tätigkeitsbereich auf. Fantasienamen Es wird ein Firmenname gewählt, der sich auch als Werbeträger eignet. z. B. Christian Melzer GmbH z. B. Mobile Cocktailbar GmbH z. B. KunstCocktail GmbH
7 5.2 Firma und Firmenbuch 7 Firmenbuch öffentliches Verzeichnis geführt von Firmenbuchgerichten eingetragen werden: Einzelunternehmen mit mehr als ,00 EUR Umsatz Personen- und Kapitalgesellschaften (OG, KG, GmbH, AG) Eintragungen werden im Amtsblatt der Wiener Zeitung und im Internet veröffentlicht
8 5.2 Firma und Firmenbuch 8
9 5.3 Rechtsform 9 Kriterien für die Wahl der Rechtsform Mindestkapital Kapitalbeschaffungsmöglichkeit Haftungsbeschränkung Entscheidungsspielraum Gute Kreditwürdigkeit, hohes Ansehen Geringe Formalitäten Eintragung ins Firmenbuch
10 5.3 Rechtsform 10 Rechtsformen der Unternehmen Einzelunternehmen (Unternehmen ist im Eigentum einer einzigen Person, die auch die Geschäfte führt) Gesellschaftsunternehmen (= mehrere Personen haben sich zu unternehmerischer Tätigkeit zusammengeschlossen) OG, KG, (Stille Gesellschaft) Personengesellschaften Kapitalgesellschaften AG, GmbH intensive Mitarbeit und Kontrolle schon bei geringer Kapitalbeteiligung jedoch mit großem Haftungsausmaß geringes Haftungsausmaß Aufbringung großen Kapitals geringe Mitsprache und Kontrolle
11 5.3 Rechtsform 11 Einzelunternehmen Unbeschränkte Haftung (Betriebs- und Privatvermögen) Eintragung ins Firmenbuch ab EUR Umsatz Führung einer Firma nur bei Eintragung ins Firmenbuch Doppelte Buchhaltung ab einem Umsatz von EUR
12 5.3 Rechtsform 12 Personengesellschaften Mindestens zwei Gesellschafter bzw. Gesellschafterinnen Haftung ist für Komplementäre unbeschränkt, für Kommanditisten beschränkt Eintragung ins Firmenbuch Doppelte Buchhaltung ab einem Umsatz von EUR
13 5.3 Rechtsform 13 Kapitalgesellschaften Mindestkapital erforderlich Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt Eintragung ins Firmenbuch Doppelte Buchhaltung
14 5.3 Rechtsform Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen Zukunft gestalten 14 verlaghpt.at
15 5.3 Rechtsform Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen Zukunft gestalten 15 verlaghpt.at
16 5.3 Rechtsform 16 Rechtsformen Europa AG seit Oktober 2004 societas europaea (SE) Rechtsform für Unternehmen mit einem Tätigkeitsbereich in verschiedenen EU-Staaten 4 Möglichkeiten der Gründung Gründung einer Holdinggesellschaft Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft Verschmelzung von AG aus mindestens zwei Mitgliedstaaten Umwandlung Mindestkapital ,00 EUR
17 5.3 Rechtsform 17 Rechtsformen Zusammenfassung privatrechtlicher Formen Personengesellschaften persönliche Leistung des Unternehmers steht im Vordergrund die Leistungsfunktion (kaufmännische und technische Geschäftsführung) ist mit der Kapitalfunktion verknüpft finanzielles Risiko bzw. volle Haftung für Verbindlichkeiten Kapitalgesellschaften Grundsatz: Trennung von Kapital- und Leistungsfunktion Unternehmensleitung hat weitgehend freie Hand dafür haftet der Kapitalgeber nur mit seiner Einlage
18 5.3 Rechtsform 18 Doppelte Buchhaltung? Kapital- Gesellschaften (GmbH, AG, SE) GmbH & Co KG AG & Co KG alle anderen Unternehmer (insbes. Einzelunternehmer u. Personengesellschaften) gewerbliche Unternehmer Freiberufler, Landwirte unabhängig von Größe und Tätigkeit Umsatz > 400 Umsatz < 400 unabhängig von der Größe Doppelte Buchhaltung keine Doppelte Buchhaltung
4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform. Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen Zukunft gestalten II
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