Voraussetzungen: Folgende Gründungskosten entfallen: Gesellschaftsformen

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1 Gründung einer KEG Betriebsgründung allg. Gesellschaftsformen Firmenname, -buch, Gesellschaftsvertrag Haftungsordnung Gewerbeberechtigung + Soz.Versicherung Besteuerung Praktisches Beispiel NEUFÖG Voraussetzungen: Erstmalige Geschäftseröffnung Neueröffnung eines gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder dem selbständigen (nebenberuflichen) Erwerb dienenden Betriebes durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur. Die die Betriebsführung beherrschende/n Person/en (Betriebsinhaber) hat/haben sich bisher in den letzten 15 Jahren nicht in vglbarer Art sowohl im In- als auch im Ausland beherrschend betrieblich betätigt. Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform vor. Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers vor. Es wird im Kalendermonat der Neugründung und den folgenden elf Kalendermonaten die geschaffene Struktur nicht um bereits bestehende andere Betriebe oder Teilbetriebe erweitert. Neugründungsförderungsgesetz NEUFÖG Folgende Gründungskosten entfallen: Nur im direkten Zusammenhang mit der Neugründung Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben Grunderwerbssteuer Gerichtsgebühren Gesellschaftssteuer Börsenumsatzsteuer Lohnnebenkosten Gesellschaftsformen Einzelunternehmen Gesellschaften bürgerlichen Rechts Personengesellschaften (OHG, KG, OEG, KEG, Stille Gesellschaft, GmbH & Co. KG) Kapitalgesellschaften (AG, GmbH ) Genossenschaften

2 Einzelunternehmen Nur 1 Geschäftsinhaber muß das gesamte Eigenkapital aufbringen unbeschränkte Haftung alleinige Geschäftsführung Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) ABGB unbeschränkte, solidarische Haftung nicht über den Umfang eines Kleingewerbes hinausgehen keine Firmenbucheintragung Dauer und Gewinnverteilung im Gesellschaftsvertrag vereinbart Offene Handelsgesellschaft (OHG) HGB Vollkaufmannseigenschaft unbeschränkte, solidarische Haftung Mitarbeitspflicht aller Gesellschafter Kommanditgesellschaft (KG) HGB Vollkaufmannseigenschaft Komplementär (unbeschränkte, solidarische Haftung, Mitarbeitspflicht) Kommanditist (haftet bis zur Höhe der Einlage, keine Mitarbeitspflicht, beschränkte Kontrollrechte) Stille Gesellschaft HGB Keine Firmenbucheintragung Echte Stille Gesellschaft (G und V Beteiligung bis zur Höhe der Einlage) Unechte Stille Gesellschaft ( Kom-manditisten ähnliche Rechtsstellung)

3 Aktiengesellschaft (AG) Aktiengesetz Grundkapital ( ,--) Haftung auf Einlage beschränkt Kapitalbeteiligung und Mitarbeit getrennt gewählter Vorstand vertritt AG Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) GmbH Gesetz Stammkapital ( ,--) keine persönliche Haftung gewählter Vorstand vertritt GmbH Genossenschaften Genossenschaftsgesetz Vereine zur Förderung des Erwerbes Haftung bis zur Höhe der Einlage gewählter Vorstand vertritt Genossenschaft Verschiedene Arten (z.b. Einkaufsgenos-senschaft,...) Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG (GmbH & Co. KG) Personengesellschaft Komplementär ist GmbH (haftet mit Gesellschaftsvermögen) Kommanditisten sind natürliche Personen (Höhe ihrer Einlage) Einmann GmbH & Co KG Eingetragene Erwerbsgesellschaften (EEG) Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG) Offene Handelserwerbsgesellschaft (OEG) per eigenes Gesetz für Kleingewerbetreibende, freie Berufe, Land- und Forstwirte nicht über den Umfang eines Kleingewerbes hinausgehen Firmenbucheintragung

4 Unterschied KG - KEG Um eine KG Gründen zu können muß die Gesellschaft einen Umsatz von 2 aufeinanderfolgenden Jahren von mind. 5 Mio. haben. Bei Lebensmittelhändler 8 Mio. Ist man unter dieser Grenze kann nur eine KEG gegründet werden. HAFTUNGSSYSTEM DER KEG Komplementäre Unbeschränkt haftende Gesellschafter Kommanditisten Beschränkt haftende Gesellschafter Komplementär haftet für die Gesellschaftsschulden: Unbeschränkt Unbeschränkbar Persönlich Unmittelbar Primär Solidarisch Kommanditist haftet für die Gesellschaftsschulden Hafteinlage Summe für die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern Gewerberecht Gewerberechtliche Geschäftsführer muß allgemeine Voraussetzungen erfüllen muß entweder ein persönlich haftender Gesellschafter, oder muß ein Arbeitnehmer, der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigt und voll versichert ist, sein Wie kommt man konkret zu einer Gewerbeberechtigung? Gewerbebehörde

5 Auszug aus dem Firmenbuch Sozialversicherung GSVG pflichtversichert: Alle persönlich haftenden Gesellschafter ASVG pflichtversichert: Beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten) Versicherungsumfang: Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung Höhe der Sozialversicherung: Krankenversicherungsbeitrag: 9,1% Pensionsversicherungsbeitrag: 14,5% Unfallversicherungsbeitrag: Pauschalbeitrag: S Gründung einer KEG Allgemeines Besteuerung Besteuerung Einkommenssteuer

6 Umsatzsteuersteuer Einkommenssteuer 10% bis 50% des Einkommen Vierteljährliche Vorauszahlung Kapitalertragssteuer Körperschaftssteuer Progressiver Staffeltarif Umsatzsteuer 20% oder 10% Wann ist die Umsatzsteuer fällig? Vorsteuerabzug Sondervorauszahlung B & E Bauprojektfinanzierungsges. mbh & Co KEG Projekt Sanierung Hans Resel Gasse 21, 8020 Graz Projekt Sanierung Hans Resel Gasse 21, 8020 Graz Projekt Sanierung Hans Resel Gasse 21, 8020 Graz

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