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1 Gegenantrag der Envio AG, Hamburg ( Aktionärin ) zu TOP 9 - Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre Die Aktionärin schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach Vorgabe der nachfolgenden Regelungen von EUR ,00 um EUR ,00 auf EUR ,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit anteiligem Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 je Stückaktie erhöht. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien wird auf EUR 1,00 festgesetzt. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Sacheinlagen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Zur Zeichnung der Neuen Aktien werden die unten aufgeführten derzeitigen Gesellschafter der EMS Plus Power AG (zusammen Inferenten ) zugelassen. Als Sacheinlage übertragen die Inferenten dafür ihre Geschäftsanteile im Nennbetrag von insgesamt EUR ,00 an der EMS Plus Power AG, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB , in Lingen (Ems), Saturnweg 2, die insgesamt das gesamte Stammkapital der EMS Plus Power AG repräsentieren, mit Wirkung zum Datum der Eintragung der vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung ins Handelsregister vollumfänglich auf die Bebra Biogas Holding AG. b) Im Einzelnen und in Konkretisierung vorstehender Ziffer a) überträgt die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA , im Rahmen dieser Sachkapitalerhöhung mit Wirkung zum Datum der Eintragung der vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung ins Handelsregister Geschäftsanteile im Nennbetrag von insgesamt EUR ,00 an der EMS Plus Power AG auf die Bebra Biogas Holding AG und erhält im Gegenzug für die Einbringung Neue Aktien der Bebra Biogas Holding AG, die EMS PLUS GmbH, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRB , im Rahmen dieser Sachkapitalerhöhung mit Wirkung zum Datum der Eintragung der vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung ins Handelsregister Geschäftsanteile im Nennbetrag von insgesamt EUR ,00 an der EMS Plus Power AG auf die Bebra Biogas Holding AG und erhält im Gegenzug für die Einbringung Neue Aktien der Bebra Biogas Holding AG, die EMS THALE Energie GmbH, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRB , im Rahmen dieser Sachkapitalerhöhung mit Wirkung zum Datum der Eintragung der vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung ins Handelsregister Geschäftsanteile im Nennbetrag von insgesamt EUR ,00 an der EMS Plus Power AG auf die Bebra Biogas Holding AG und erhält im Gegenzug für die Einbringung Neue Aktien der Bebra Biogas Holding AG,

2 Herr Hermann Terhorst, im Rahmen dieser Sachkapitalerhöhung mit Wirkung zum Datum der Eintragung der vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung ins Handelsregister Geschäftsanteile im Nennbetrag von insgesamt EUR 4.000,00 an der EMS Plus Power AG auf die Bebra Biogas Holding AG und erhält im Gegenzug für die Einbringung Neue Aktien der Bebra Biogas Holding AG, Herr Ludwig Hoormann, im Rahmen dieser Sachkapitalerhöhung mit Wirkung zum Datum der Eintragung der vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung ins Handelsregister Geschäftsanteile im Nennbetrag von insgesamt EUR 1.000,00 an der EMS Plus Power AG auf die Bebra Biogas Holding AG und erhält im Gegenzug für die Einbringung Neue Aktien der Bebra Biogas Holding AG. c) Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016 gewinnberechtigt. d) wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung sowie der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen. Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft. e) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung der Gesellschaft ihre Fassung betreffend entsprechend der Durchführung der Sachkapitalerhöhung anzupassen. f) Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister muss spätestens bis zum 10. Mai 2016 erfolgen. Andernfalls wird der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals ungültig. Diese Frist verlängert sich um drei Monate, sofern Klage gegen die Wirksamkeit der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erhoben wurde.

3 Gegenantrag der Envio AG, Hamburg ( Aktionärin ) zu TOP 10 - Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015 mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und die Anfügung eines entsprechenden neuen Absatz 4 in 4 der Satzung Gemäß vorstehendem Beschlussvorschlag (TOP 9) der Aktionärin soll eine Sachkapitalerhöhung um EUR auf EUR durchgeführt werden. Um die Möglichkeiten der Gesellschaft, bei der Beschaffung von Eigenkapital kursschonend und schnell auf Marktgegebenheiten reagieren zu können, zu erweitern, soll nach erfolgreicher Platzierung der Sachkapitalerhöhung ein neues Genehmigtes Kapital 2015 geschaffen werden. Die Aktionärin schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 9. November 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR ,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt neuen auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit anteiligem Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen ( Genehmigtes Kapital 2015 ). Ausgegeben werden dürfen jeweils Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien. ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, und zwar insbesondere in folgenden Fällen: bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder zum Zweck der Gewinnung sonstiger Sacheinlagen; zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals EUR oder, sollte dieser Betrag niedriger sein, insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen gemäß oder entsprechend 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden; soweit es erforderlich ist, um Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, Wandelgenussrechten oder Optionsrechten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungsrechts bzw. Optionsrechts als Aktionär zustehen würde; zur Gewährung von Aktien an Mitglieder des Vorstands, Geschäftsleitungsorgane von mit der Gesellschaft im Sinne von 15 AktG verbundener Unternehmen, Führungskräfte der Gesellschaft

4 und/oder verbundener Unternehmen oder an Arbeitnehmer der Gesellschaft und/oder verbundener Unternehmen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts zur Durchführung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen darf nur in Höhe von bis zu insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals erfolgen. wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten und Bedingungen der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital und der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung in 4 Absatz 4 entsprechend der Inanspruchnahme oder bei Auslaufen der Ermächtigung entsprechend zu ändern. b) Der Satzung wird ein neuer 4 Abs. (4) wie folgt neu angefügt: ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 9. November 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu EUR ,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt neuen auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit anteiligem Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Ausgegeben werden dürfen jeweils Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien. ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, und zwar insbesondere in folgenden Fällen: bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder zum Zweck der Gewinnung sonstiger Sacheinlagen; zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals EUR oder, sollte dieser Betrag niedriger sein, insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen gemäß oder entsprechend 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden;

5 soweit es erforderlich ist, um Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, Wandelgenussrechten oder Optionsrechten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungsrechts bzw. Optionsrechts als Aktionär zustehen würde; zur Gewährung von Aktien an Mitglieder des Vorstands, Geschäftsleitungsorgane von mit der Gesellschaft im Sinne von 15 AktG verbundener Unternehmen, Führungskräfte der Gesellschaft und/oder verbundener Unternehmen oder an Arbeitnehmer der Gesellschaft und/oder verbundener Unternehmen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts zur Durchführung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen darf nur in Höhe von bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals erfolgen. ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten und Bedingungen der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital und der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung in 4 Absatz 4 entsprechend der Inanspruchnahme oder bei Auslaufen der Ermächtigung entsprechend zu ändern. c) wird angewiesen, das Genehmigte Kapital 2015 erst dann zum Handelsregister anzumelden, wenn die Sachkapitalerhöhung zu TOP 9 ins Handelsregister eingetragen wurde. Sollte die Kapitalerhöhung bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung nicht ins Handelsregister eingetragen worden sein, wird das Genehmigte Kapital 2015 hinfällig. wird in diesem Fall angewiesen, das Genehmigte Kapital 2015 nicht zum Handelsregister anzumelden. Dortmund, im November 2015 Envio AG

6 Ergänzung des schriftlichen Berichts der Aktionärin analog 186 Abs. 4 S. 2 AktG sowie des schriftlichen Berichts des Vorstandes gemäß 186 Abs. 4 S. 2 AktG Seit Stellung des Ergänzungsverlangens gab es intensive Verhandlungen zwischen der EMS Plus Power AG und der Bebra Biogas Holding AG. Dadurch wurde eine Anpassung des Beschlussvorschlages zugunsten der Altaktionäre der Bebra Biogas Holding AG möglich und erforderlich. Der Erhöhungsbetrag gem. lit a) wurde herabgesetzt auf 18 Millionen Euro, um so die Verwässerung der Altaktionäre der Bebra Biogas Holding AG gegenüber dem ursprünglichen Beschlussvorschlag deutlich abzumildern. Das Umtauschverhältnis wird dann 1: ,00 betragen, d.h. eine Aktie der EMS Plus Power AG mit einem Nennwert von EUR wird in ,00 neue Aktien der Gesellschaft umgetauscht Im Ergebnis wird die künftige Beteiligung der Gesellschafter der EMS Plus Power AG am Grundkapital der Gesellschaft nach Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung in der hier vorgeschlagenen Form etwa 97,0% und die der übrigen Aktionäre etwa 3,0% betragen. Dortmund, im November 2015 Envio AG Bebra Biogas Holding AG Ergänzung des schriftlichen Berichts der Aktionärin analog 186 Abs. 4 Satz 2, 203 Abs. 1 und 2 AktG, sowie des schriftlichen Berichts des Vorstandes gemäß 186 Abs. 4 Satz 2, 203 Abs. 1 und 2 AktG Seit Stellung des Ergänzungsverlangens gab es intensive Verhandlungen zwischen der EMS Plus Power AG und der Bebra Biogas Holding AG. Dadurch wurde eine Anpassung des Beschlussvorschlages zugunsten der Altaktionäre der Bebra Biogas Holding AG möglich und erforderlich. Der Erhöhungsbetrag gem. lit a) wurde herabgesetzt auf 18 Millionen Euro, um so die Verwässerung der Altaktionäre der Bebra Biogas Holding AG gegenüber dem ursprünglichen Beschlussvorschlag deutlich abzumildern. Somit reduzieren sich auch die Beträge im Beschlussvorschlag zu TOP 10. Dortmund, im November 2015 Envio AG Bebra Biogas Holding AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

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