S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft
|
|
- Birgit Dresdner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma: SolarWorld Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in Bonn. (3) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens sind der Anlagenbau, die Produktentwicklung, die Produktion von Modulen und Komponenten sowie der Handel mit solchen Gegenständen im Bereich der Photovoltaik ferner die Planung, Errichtung, der Betrieb und der Handel mit Windkraftanlagen und der Stromhandel. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem
2 - 2 - Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. 3 Bekanntmachungen und Informationen (1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger. (2) Informationen an die Inhaber zugelassener Wertpapiere der Gesellschaft können auch mittels elektronischer Medien übermittelt werden. II. Grundkapital und Aktien 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals (1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt ,00 (in Worten: Euro vierzehn Millionen achthundertsechsundneunzigtausend). Dieses Grundkapital ist eingeteilt in (in Worten: vierzehn Millionen achthundertsechsundneunzigtausend) Aktien. (2) Die Aktien sind nennwertlose Stückaktien und lauten auf den Inhaber. Der Vorstand ist ermächtigt, die Umstellung von Inhaberaktien auf börsenfähige, mit einem Blankoindossament versehene Namensaktien durchzuführen. (3) Die Form der Aktienurkunden und der Gewinnanteile- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand. Ein Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung der Aktien besteht nicht.
3 - 3 - (4) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 30. Mai 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt ,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Bei Barkapitalerhöhungen steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gem. 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die ab dem 30. Mai 2014 auf Grund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gem. 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.
4 - 4 - III Vorstand 5 Zusammensetzung (1) Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied. Im Übrigen bestimmt die Hauptversammlung die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. (2) Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Ist ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt, so entscheidet bei Stimmengleichheit seine Stimme. (3) Der Vorstand kann sich durch einstimmigen Beschluß eine Geschäftsordnung geben, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. 6 Vertretung der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft wird durch den Alleinvorstand oder, wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt worden sind, durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. (2) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur Einzelvertretung einzuräumen. (3) Die Mitglieder des Vorstandes sind vom Verbot der Mehrvertretung gemäß 181 BGB befreit.
5 - 5 - IV. Aufsichtsrat 7 Zusammensetzung und Amtsdauer (1) Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus sechs Personen. (2) Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. (3) Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt auch ohne wichtigen Grund durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von 4 Wochen niederlegen. (4) Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds in Ermangelung eines Ersatzmitglieds gewählt, so besteht sein Amt für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds. 8 Vorsitzender und Stellvertreter (1) Der Aufsichtsrat wählt im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung, mit deren Beendigung die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder beginnt, in einer Sitzung, zu der es einer besonderen Einladung nicht bedarf, aus seiner Mitte für die Dauer seiner Amtszeit einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. (2) Scheidet der Vorsitzende oder sein Stellvertreter aus, so ist eine Neuwahl für den Rest der Amtszeit vorzunehmen.
6 - 6 - (3) Willenserklärungen des Aufsichtsrats werden in dessen Namen von dem Vorsitzenden und, wenn dieser verhindert ist, von seinem Stellvertreter abgegeben. (4) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält nach Abschluss eines Geschäftsjahres eine angemessene Vergütung, die durch Beschluss der Hauptversammlung festgestellt wird. V. Hauptversammlung 9 Ort, Einberufung und Teilnahmeberechtigung (1) Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft statt. (2) Sie wird durch den Vorstand einberufen. (3) Die Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung einzuberufen. Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist. (4) a) Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldefrist) zugehen. Der Vorstand ist ermächtigt bzw. im Falle der Einberufung durch den Aufsichtsrat, der Aufsichtsrat, in der Einberufung der Hauptversammlung eine auf bis zu drei Tage vor der Hauptversammlung verkürzte Anmelde- und Nachweisfrist zu bestimmen.
7 - 7 - b) Für die Berechtigung nach Absatz a) reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt beziehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. c) Die Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. d) Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Vollmachten können der Gesellschaft auch auf einem vom Vorstand näher zu bestimmenden elektronischen Weg übermittelt werden. e) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre auch ohne Teilnahme an der Hauptversammlung ihre Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Er kann das Verfahren der Briefwahl im Einzelnen regeln. f) Die Übermittlung der Mitteilungen nach 125 Abs.1 AktG durch Kreditinstitute kann auch auf dem Weg elektronischer Kommunikation erfolgen. Gleiches gilt, soweit die Voraussetzungen des 30b Abs.3 WpHG erfüllt sind, für die Übermittlung von Mitteilungen durch die Gesellschaft nach 125 Abs. 2 AktG. Der Vorstand ist berechtigt, Mitteilungen auch in Papierform zu versenden; ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
8 Vorsitz in der Hauptversammlung/Versammlungsleitung (1) Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Wenn sowohl der Vorsitzende des Aufsichtsrats als auch sein Stellvertreter verhindert sind, wird der Vorsitzende durch die Hauptversammlung gewählt. (2) Der Vorsitzende kann sowohl das Frage- als auch das Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. 11 Beschlussfassung (1) Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. (2) Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingend gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. VI. Jahresabschluss 12 Jahresabschluss und ordentliche Hauptversammlung (1) Der Vorstand hat in den ersten 3 Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und - soweit nach 264 Abs. 1 HGB erforderlich - den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und dem Abschlussprüfer vorzulegen. Die vorgenannte 3-Monats-Frist kann nach
9 - 9 - Maßgabe des 264 Abs. 1 HGB im Einzelfall durch einen Beschluss des Aufsichts-rats auf bis zu 6 Monate verlängert werden. Nach Eingang des Prüfungsberichts sind der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüf-bericht dem Aufsichtsrat vorzulegen. Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen. (2) Nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats über das Ergebnis seiner Prüfung hat der Vorstand unverzüglich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen, die innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres stattzufinden hat. Sie beschließt über die Wahl des Abschlussprüfers, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Verwendung des Bilanzgewinns. (3) Stellt die Hauptversammlung den Jahresabschluss fest, kann sie einen Betrag bis zur Hälfte des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen. Dabei sind Beträge, die in die gesetzlichen Rücklagen einzustellen sind, und ein Verlustvortrag vorab vom Jahresabschluss abzuziehen. (4) Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie einen Teil des Jahresüberschusses von bis zu 100 % in andere Gewinnrücklagen einstellen. 13 Gründungsaufwand Die durch die Errichtung der Gesellschaft anfallenden Gründungskosten in Höhe von bis zu 5.112,92 trägt die Gesellschaft. Bonn, den 9. Juli 2014
SATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
Mehr2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.
I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: AUDI Aktiengesellschaft. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft
MehrSatzung. der. NATURSTROM Aktiengesellschaft
Satzung der NATURSTROM Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma NATURSTROM Aktiengesellschaft. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf.
MehrS A T Z U N G. der. RATIONAL Aktiengesellschaft. Landsberg am Lech
S A T Z U N G der RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech H:\AR\Satzung\2015\Satzung-RationalAG Stand 29 04 2015.docx - 2 - Gliederung I. Allgemeine Bestimmungen 3 1 Firma, Sitz 3 2 Gegenstand des
Mehrder InTiCa Systems Aktiengesellschaft mit Sitz in Passau
Satzung der InTiCa Systems Aktiengesellschaft mit Sitz in Passau Geschäftsadresse: Spitalhofstraße 94, 94032 Passau Stand: nach Änderungen durch Hauptversammlung vom 06.07.2012 (1) Die Firma der Gesellschaft
Mehr. 2 Gegenstand des Unternehmens
Satzung der 3U Holding AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: "3U Holding AG". (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Marburg.. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens
MehrSatzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr. Stand: 28. Oktober 2015. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr
1 Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr Stand: 28. Oktober 2015 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. (2) Die Aktiengesellschaft führt die Firma,,Aktiengesellschaft
MehrSatzung. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall. vom 4. März 2014.
Satzung GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall vom 4. März 2014 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz Die Kommanditgesellschaft auf
MehrDr. Dirk Solveen Notar Bonn, Münsterstraße 20 Cassius-Bastei
SolarWorld Satzung 18.02.2014 Dr. Dirk Solveen Notar 53111 Bonn, Münsterstraße 20 Cassius-Bastei - 2 - S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr
MehrSatzung FALKENSTEIN Nebenwerte AG
Satzung FALKENSTEIN Nebenwerte AG (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Dauer Falkenstein Nebenwerte AG (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. (3)
MehrSatzung. der EASY SOFTWARE AG. Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
Satzung der EASY SOFTWARE AG Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 - Firma Die Gesellschaft führt die Firma EASY SOFTWARE AG. 2 - Sitz Sie hat ihren Sitz in Mülheim a. d. Ruhr. 3 - Gegenstand des Unternehmens
MehrReferendarkurs Dr. Mailänder - Beispiel für Satzung einer AG- (nur für Ausbildungszwecke) S A T Z U N G der NewCO Aktiengesellschaft
Referendarkurs Dr. Mailänder - Beispiel für Satzung einer AG- (nur für Ausbildungszwecke) S A T Z U N G der NewCO Aktiengesellschaft - 2 - I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr 1. Die
MehrSatzung der Deutsche Beteiligungs AG. Deutsche Beteiligungs AG. (3) Die Gesellschaft ist eine offene Unternehmensbeteiligungsgesellschaft.
Satzung der Deutsche Beteiligungs AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Deutsche Beteiligungs AG. (2) Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. (3) Die Gesellschaft
MehrSatzung der Handball4all AG
Satzung der Handball4all AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Handball4all AG (2) Sie hat ihren Sitz in Dortmund. (3) Geschäftsjahr ist das
MehrRWE Pensionsfonds AG
- Genehmigt durch Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 18.10.2007 Gesch.Z: VA 14-PF 2007/9 - RWE Pensionsfonds AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsgebiet
MehrSATZUNG. der. WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft Frankfurt am Main
1 SATZUNG der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft Frankfurt am Main I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Dauer der Gesellschaft (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma WCM Beteiligungs-
MehrSatzung der Salzgitter AG
Satzung der Salzgitter AG Nach dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Mai 2013 1 / 10 1 Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft führt die Firma Salzgitter Aktiengesellschaft. 2. Sie hat ihren
MehrS A T Z U N G. I. Allgemeine Bestimmungen. NEVAG neue energie verbund AG.
S A T Z U N G I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma NEVAG neue energie verbund AG. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Hückelhoven. 3. Geschäftsjahr
MehrSchwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015
Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern Wertpapierkenn-Nr.: 721 750 ISIN: DE 0007217507 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.
MehrSATZUNG der Bayerischen Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries. Stand: 13. Juni 2014
SATZUNG der Bayerischen Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries Stand: 13. Juni 2014 1 Firma und Sitz der Gesellschaft Geschäftsjahr (1) Die Firma lautet: Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft.
MehrCarl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf
Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf - Wertpapier-Kenn-Nr. 527 400 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 02.07.2012, 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in
MehrEinladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr
Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,
MehrS A T Z U N G. Wüstenrot & Württembergische Aktiengesellschaft, Stuttgart
S A T Z U N G der Wüstenrot & Württembergische Aktiengesellschaft, Stuttgart Inhalt I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 2 1 FIRMA UND SITZ... 2 2 GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS... 2 3 BEKANNTMACHUNGEN UND INFORMATIONEN...
MehrSatzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.
Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883
MehrAllgemeine Bestimmungen
Seite 1 I Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Dauer (1) Die Gesellschaft führt die Firma Deutsche Börse Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. (3) Die Gesellschaft ist auf
MehrSATZUNG. der Mühlbauer Holding AG. Firma, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Gegenstand des Unternehmens
SATZUNG der Mühlbauer Holding AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ( 1 bis 3) 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Mühlbauer Holding AG (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Roding.
Mehrcentrotherm photovoltaics AG Blaubeuren
centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren Erläuternder Bericht des Vorstands der centrotherm photovoltaics AG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Bericht des Vorstands Seite 1 Erläuternder
MehrSatzung. der. DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, Berlin
Satzung der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, Berlin gemäß Beschluss in der Hauptversammlung vom 25.06.2015 Seite 1 von 13 1 Firma, Sitz des Unternehmens und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft
MehrEinladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr
Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,
MehrBundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de
MehrSATZUNG DER WENG FINE ART AG
SATZUNG DER WENG FINE ART AG Fassung vom 24. September 2013 WENG FINE ART AG KIMPLERSTRASSE 294 D-47807 KREFELD F +49 (0)2151 93713-0 T +49 (0)2151 93713-29 WWW.WENGFINEART.COM SATZUNG (Fassung vom 24.09.2013)
MehrSatzung. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. (1) Die Gesellschaft führt die Firma FCR Immobilien Aktiengesellschaft. 2 Gegenstand des Unternehmens
Anlage Satzung 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma FCR Immobilien Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in München. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Gegenstand
MehrSatzung. der. W.O.M. World of Medicine AG. in der geänderten Fassung vom 20. Mai 2010
Satzung der W.O.M. World of Medicine AG in der geänderten Fassung vom 20. Mai 2010 BERLIN 104528v1 - 2 - I. Allgemeine Vorschriften 1 Firma und Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Geschäftsjahr und Dauer
MehrODDSLINE Entertainment AG
Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume
MehrS ATZUNG XING AG. 1. Firma und Sitz der Gesellschaft. 1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet: XING AG 1.2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.
S ATZUNG DER XING AG 1. Firma und Sitz der Gesellschaft 1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet: XING AG 1.2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. 2. Gegenstand des Unternehmens 2.1. Gegenstand der
MehrM U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz
M U S T E R einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:...aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
MehrSatzung. der Deutsche Telekom AG. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung der Deutsche Telekom AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Aktiengesellschaft - nachstehend Gesellschaft genannt - führt die Firma Deutsche Telekom AG. (2) Sie hat
MehrSatzung der SMA Solar Technology AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. 1 Firma, Sitz. 2 Gegenstand des Unternehmens
Satzung der SMA Solar Technology AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "SMA Solar Technology AG". (2) Sie hat ihren Sitz in Niestetal. 2 Gegenstand des Unternehmens
MehrS ATZUNG XING AG XING AG
S ATZUNG DER XING AG 1. Firma und Sitz der Gesellschaft 1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 1.2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. XING AG 2. Gegenstand des Unternehmens 2.1. Gegenstand der
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel
MehrSatzung. Satzung der SCHALTBAU HOLDING AG. Stand 09. Juni 2009. Amtsgericht München HRB 98668 in der am 09. Juni 2009 beschlossenen Fassung.
Satzung der SCHALTBAU HOLDING AG Amtsgericht München HRB 98668 in der am 09. Juni 2009 beschlossenen Fassung. I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Schaltbau
MehrSatzung. der. ISRA VISION AG, Darmstadt
Satzung der ISRA VISION AG, Darmstadt 2 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die Gesellschaft führt die Firma ISRA VISION AG. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Darmstadt. 3.
MehrSatzungswortlaut der Aktiengesellschaft unter der Firma QSC AG
Satzungswortlaut der Aktiengesellschaft unter der Firma QSC AG in der Fassung der Beschlüsse vom 27. Mai 2015, eingetragen im Handelsregister am 12. Juni 2015. 2 S A T Z U N G der QSC AG (1) Die Gesellschaft
MehrSatzung der Talanx AG
Satzung der Talanx AG 2 Satzung der Talanx AG Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen 2 1 Firma, Sitz 2 Unternehmensgegenstand 3 Bekanntmachungen 4 Geschäftsjahr II Grundkapital und Aktien 3 5 Höhe
MehrSatzung Stand: April 2016
Satzung Stand: April 2016 Satzung I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz Die Firma der Gesellschaft lautet: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Wolfsburg. 2 Gegenstand
MehrGesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft
(Nachfolgender Text entspricht der beglaubigten Abschrift Urkunde Nr. B-599/2004 vom 23.04.2004, Notar Helmut Barth, FT) Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH 1 Firma und Sitz der
MehrBescheinigung gemäß 181 Abs. 1 Satz 2 AktG
Bescheinigung gemäß 181 Abs. 1 Satz 2 AktG Ich bestätige hiermit, dass die in der nachstehenden Satzung geänderten Bestimmungen mit dem in meiner Urkunde Nr. 393/2009 gefassten Beschluss über die Änderung
MehrIVU Traffic Technologies AG
IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
Mehr126 AktG (Anträge von Aktionären)
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge
Mehr246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6
246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 2 von 6 Geltende Fassung Textgegenüberstellung Artikel 1 9. (1) Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den
MehrEinladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, stadtallendorf ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840
Einladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, stadtallendorf ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie hiermit
MehrEifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft SATZUNG
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft SATZUNG (08/2014) I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Firma der Aktiengesellschaft lautet: Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft. 2.
MehrVereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung
Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.
MehrKUKA Aktiengesellschaft. Augsburg
KUKA Aktiengesellschaft Augsburg Satzung Fassung vom 10. Juni 2013 A. ALLGEMEINES 1 Firma, Sitz und Dauer (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma KUKA Aktiengesellschaft und hat ihren Sitz in Augsburg.
MehrTennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 02. Juli 2015, um 10:00 Uhr im Leonardo Hotel
MehrHauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5
Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4
MehrADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hamburg Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre der (die Gesellschaft ) werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 20. August 2015 um 9.30
Mehrdie e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im
Gegenantrag der Envio AG, Hamburg ( Aktionärin ) zu TOP 9 - Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre
MehrPetrotec AG. Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)
Petrotec AG Borken WKN PET111 ISIN DE000PET1111 Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) Nachfolgend werden
MehrSatzung der SCHWEIZER ELECTRONIC AG
Satzung der SCHWEIZER ELECTRONIC AG A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT. (2) Sie hat ihren Sitz in Schramberg.
MehrSatzung. der. Deutsche Post AG
Satzung der Deutsche Post AG Stand: 11. Dezember 2014 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Deutsche Post AG. (2) Sie hat ihren Sitz in Bonn. (3)
MehrSatzung der MTU Aero Engines AG. Stand: Juni 2015
Satzung der MTU Aero Engines AG Stand: Juni 2015 Erster Teil: Allgemeines 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: MTU Aero Engines AG (2) Sie hat ihren Sitz in München. (3)
MehrEinladung zur Hauptversammlung. thyssenkrupp AG 29.01.2016
Einladung zur Hauptversammlung 2016 thyssenkrupp AG 29.01.2016 2 Tagesordnung auf einen Blick 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der thyssenkrupp AG und des Konzernabschlusses zum 30. September
MehrSatzung. (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Rückversicherung. Die Gesellschaft kann auch andere Versicherungszweige betreiben.
Satzung I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma Hannover Rück SE. (2) Ihr Sitz befindet sich in Hannover. 2 Unternehmensgegenstand (1) Gegenstand des Unternehmens
MehrSATZUNG AUGUSTA Technologie Aktiengesellschaft. I. Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Dauer und Geschäftsjahr und Bekanntmachungen
SATZUNG AUGUSTA Technologie Aktiengesellschaft I. Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Dauer und Geschäftsjahr und Bekanntmachungen 1 Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft hat folgende Firma: Augusta
MehrS&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14.
S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14. Juni 2016 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Frankfurt am Main ISIN DE 0005773303 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der am Freitag,
MehrWeitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden
Mehr- 1 - Satzung der. ADVA Optical Networking SE. (nachfolgend "Gesellschaft" genannt) Rechtsform, Firma, Sitz und Geschäftsjahr
- 1 - Satzung der ADVA Optical Networking SE (nachfolgend "Gesellschaft" genannt) 1 Rechtsform, Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1) Die Gesellschaft ist eine Europäische Gesellschaft (SE) und führt die Firma
MehrSatzung BASF SE Fassung Mai 2014
Satzung BASF SE Fassung Mai 2014 Satzung BASF SE Mai 2014.doc Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform, Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft ist eine Europäische Gesellschaft und führt die Firma
MehrGesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH. zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006
Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 1 Rechtsform, Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Stadtwerke
MehrAußerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016
Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG
MehrRechte der Aktionäre
Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen
MehrSATZUNG. der Turbon Aktiengesellschaft. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz. Turbon AG. 2 Geschäftsjahr. 3 Gegenstand des Unternehmens
SATZUNG der Turbon Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma Turbon AG. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Hattingen. 2 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr
MehrSatzung der EnviTec Biogas AG. (Fassung gemäß Beschlüssen der Hauptversammlung vom 7. Juli 2011)
Satzung der EnviTec Biogas AG (Fassung gemäß Beschlüssen der Hauptversammlung vom 7. Juli 2011) Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Vorschriften... 4 1. Firma, Sitz und Geschäftsjahr... 4 2. Gegenstand des
MehrSatzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.
Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
MehrVentegis Capital EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN DER. Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 11. Juli 2002, um
MehrBayerische Gewerbebau AG
Seite 1 von 7 Grasbrunn ISIN DE0006569007 (WKN 656900) Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 25. Juni 2015, um 11.00 Uhr im Konferenzraum
MehrSATZUNG der in der Fassung vom 14.03.2013
SATZUNG der in der Fassung vom 14.03.2013 Seite 1 von 9 Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma (2) Sie hat ihren Sitz in Kulmbach. Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft.
MehrSATZUNG. der. Gerresheimer AG. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr
SATZUNG der Gerresheimer AG (1) Die Gesellschaft führt die Firma Gerresheimer AG. I. Allgemeine Bestimmungen (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (3) Das Geschäftsjahr
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB
Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Die Angaben im Lagebericht und im Konzernlagebericht erläutern wir wie
MehrGesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Ritterhude Gesellschaft mit beschränkter Haftung
OS 5.06 Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Ritterhude Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Rechtsform und Firma 1. Das Unternehmen ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
MehrGesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH
Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Dauer der Gesellschaft,
MehrSATZUNG DER GfK SE. Mit dem Sitz in Nürnberg
SATZUNG DER GfK SE Mit dem Sitz in Nürnberg Satzung der GfK SE mit dem Sitz in Nürnberg I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr 1. Die Gesellschaft führt die Firma: GfK SE. 2. Der Sitz
MehrTelefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.
Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile
MehrSatzung Generali Deutschland AG
Satzung Generali Deutschland AG Fassung gemäß Handelsregistereintragung vom 15.09.2015 Abschnitt I Firma, Sitz, Gegenstand und Bekanntmachungen 1 Firma Die Gesellschaft führt die Firma Generali Deutschland
MehrSatzung. der EASY SOFTWARE AG. Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
Satzung der EASY SOFTWARE AG Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 - Firma Die Gesellschaft führt die Firma EASY SOFTWARE AG. 2 - Sitz Sie hat ihren Sitz in Mülheim a. d. Ruhr. 3 - Gegenstand des Unternehmens
MehrSatzung. 1. Allgemeine Bestimmungen. 2. Die Gesellschaft ist weiters berechtigt, Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung zu erbringen.
Satzung 1. Allgemeine Bestimmungen 1 Die Aktiengesellschaft trägt die Firma Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft und hat ihren Sitz in Innsbruck. 2 1. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb
MehrErläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5.
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Hauptversammlung der am 5. Mai 2011 Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG verpflichtet,
MehrSatzung. der. EWE Aktiengesellschaft
Satzung der EWE Aktiengesellschaft in der Fassung vom 28. Juni 2010 1 - Allgemeine Bestimmungen - 1 Firma, Sitz 2 Unternehmensgegenstand 3 Bekanntmachungen - Grundkapital und Aktien - 4 Grundkapital 5
MehrS&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25.
S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. Juni 2015 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht
MehrBayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft. Satzung
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft Satzung Stand: 2 November 2011 Inhalt Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen............................... 3 Zweiter Abschnitt: Grundkapital und Aktien..................................
MehrENTRADE SUSTAINABLE ENERGY ENTRADE ENERGIESYSTEME AG. Einladung. zur ordentlichen Hauptversammlung. der ENTRADE ENERGIESYSTEME AG
ENTRADE SUSTAINABLE ENERGY ENTRADE ENERGIESYSTEME AG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der ENTRADE ENERGIESYSTEME AG am 13. Oktober 2015 DIE HIGHLIGHTS 2015 INDUSTRIEPREIS 2015 BEST OF ALL IN
MehrSatzung des Fanclubs Red Devils e.v.
Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. 1 Name, Zweck, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein Red Devils e.v. von 1995 hat sich zum Ziel gesetzt, die Handball-Profimannschaft des TuS Nettelstedt e.v. (derzeit
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrS a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.
S a t z u n g der Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. (In der Online-Fassung sind alle Angaben und Inhalte ohne Gewähr auf Richtigkeit) ursprüngliche Satzung vom 17.11.1988 geänderte
MehrSatzung der Software AG
Satzung der Software AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Paragraph 1 (1) Die Aktiengesellschaft führt den Namen Software Aktiengesellschaft. (2) Ihr Sitz ist in Darmstadt. Paragraph 2 (1) Gegenstand des Unternehmens
Mehr