4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform. Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen Zukunft gestalten II
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1 4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 1 4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform
2 4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 2
3 4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 3 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform Kapitelübersicht Wie können eigene Ideen geschützt werden? Wer kann welche Vollmachten erteilen? Welche Tätigkeiten unterliegen der Gewerbeordnung? Unter welchen Voraussetzungen darf man diese Tätigkeiten ausüben? Welche unterschiedlichen Rechtsformen gibt es? Was beeinflusst die Wahl der Rechtsform? Welche Folgen sind mit der Wahl einer bestimmten Rechtsform verbunden? Wer darf eine Firma führen? Welchen Firmennamen kann man wählen? Welche Funktion hat das Firmenbuch? Wann gilt man als Unternehmer? Welche Rechte und Pflichten sind damit verbunden?
4 4.1 Gewerberecht 4 1Selbständig 2wiederholt 3Mit 4Ausgeübt, Voraussetzungen, um unter die Gewerbeordnung zu fallen Die Tätigkeit wird: (auf eigene Rechnung und Gefahr) ausgeübt oder nimmt einen längeren Zeitraum in Anspruch (Regelmäßigkeit) Ertragsabsicht ausgeübt (es soll ein Gewinn erzielt werden) ohne Gesetze zu verletzen (Erlaubtheit) 4
5 4.1 Gewerberecht 5 Allgemeine Voraussetzungen für den Erhalt des Gewerbescheins 1Österr. 2Eigenberechtigung 3Vorliegen 4Geeigneter Staatsbürgerschaft oder EWR/EU-Bürger bzw. Gleichstellung (vollendetes 18. Lebensjahr) keiner Ausschließungsgründe (z. B. Finanzstrafdelikt, gerichtliche Verurteilung) Standort (Betriebsanlagengenehmigung)
6 4.1 Gewerberecht 6 Besondere Voraussetzungen für den Erhalt des Gewerbescheins (Befähigungsnachweis) erfolgreich abgelegte Prüfung (z. B. Meisterprüfung, Unternehmerprüfung) Abschluss einer Studienrichtung an einer Universität bzw. Fachhochschule der erfolgreiche Besuch einer Schule bzw. eines Lehrgangs erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung fachliche Tätigkeit (Berufspraxis)
7 4.1 Gewerberecht 7 Gewerbearten kein Befähigungsnachweis erforderlich Befähigungsnachweis erforderlich freie Gewerbe Reglementierte Gewerbe z. B. Animateur, Babysitten, Bräunungsstudio, Handelsgewerbe, PR-Berater, Werbeagentur, Würstelstand ohne Zuverlässigkeitsprüfung z. B. Handwerk (Bäcker, Uhrmacher), verbundene Gewerbe (Schlosser), Sonstige (z. B. Gastgewerbe, Kosmetik) mit Zuverlässigkeitsprüfung (sensible Gewerbe) z. B. Baumeister, Reisebüros, Vermögensberatung, Waffengewerbe
8 4.1 Gewerberecht 8
9 4.2 Wann gilt man vor dem Gesetz als Unternehmer 9 Wann gilt man als Unternehmer? auf Dauer angelegte Organisation selbständige wirtschaftliche Tätigkeit unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht Unternehmer aufgrund der Rechtsform (AG, GmbH, Genossenschaft, SE)
10 4.3 Firma und Firmenbuch 10 Firma eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt jeder Firmenname ist zulässig, sofern er Kennzeichnungskraft hat und sich von bestehenden Firmen unterscheidet.
11 4.3 Firma und Firmenbuch 11 Firmennamen Namensfirma Im Firmennamen scheint nur der Name eines oder mehrerer Gesellschafter auf. Sachfirma Im Firmennamen scheint der Tätigkeitsbereich auf. Fantasienamen Es wird ein Firmenname gewählt, der sich auch als Werbeträger eignet. z. B. Christian Melzer GmbH z. B. Mobile Cocktailbar GmbH z. B. KunstCocktail GmbH
12 4.3 Firma und Firmenbuch 12 Firmenbuch öffentliches Verzeichnis geführt von Firmenbuchgerichten eingetragen werden: Einzelunternehmen mit mehr als ,00 EUR Umsatz Personen- und Kapitalgesellschaften (OG, KG, GmbH, AG) Eintragungen werden im Amtsblatt der Wiener Zeitung und im Internet veröffentlicht
13 4.3 Firma und Firmenbuch 13
14 4.4 Rechtsform 14 Kriterien für die Rechtsformenwahl Mindestkapital Kapitalbeschaffungsmöglichkeit Haftungsbeschränkung Entscheidungsspielraum Gute Kreditwürdigkeit, hohes Ansehen Geringe Formalitäten Eintragung ins Firmenbuch
15 4.4 Rechtsform 15 Rechtsformen der Unternehmen E inzelunter nehmen (Unternehmen ist im Eigentum einer einzigen Person, die auch die Geschäfte führt) G es ells c ha fts unter nehmen (= mehrere Personen haben sich zu unternehmerischer Tätigkeit zusammengeschlossen) OG, KG, (Stille Gesellschaft) Personengesellschaften Kapitalgesellschaften AG, GmbH, SE intensive Mitarbeit und Kontrolle schon bei geringer Kapitalbeteiligung jedoch mit großem Haftungsausmaß geringes Haftungsausmaß Aufbringung großen Kapitals geringe Mitsprache und Kontrolle
16 4.4 Rechtsform 16 Einzelunternehmen Unbeschränkte Haftung (Betriebs- und Privatvermögen) Eintragung ins Firmenbuch ab EUR Umsatz Führung einer Firma nur bei Eintragung ins Firmenbuch Doppelte Buchhaltung ab einem Umsatz von EUR
17 4.4 Rechtsform 17 Personengesellschaften Mindestens zwei Gesellschafter bzw. Gesellschafterinnen Haftung ist für Komplementäre unbeschränkt, für Kommanditisten beschränkt Eintragung ins Firmenbuch Doppelte Buchhaltung ab einem Umsatz von EUR
18 4.4 Rechtsform 18 Kapitalgesellschaften Mindestkapital erforderlich Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt Eintragung ins Firmenbuch Doppelte Buchhaltung
19 4.4 Rechtsform 19
20 4.4 Rechtsform 20
21 4.4 Rechtsform 21 Rechtsformen Europa AG seit Oktober 2004 societas europaea (SE) Rechtsform für Unternehmen mit einem Tätigkeitsbereich in verschiedenen EU-Staaten 4 Möglichkeiten der Gründung Gründung einer Holdinggesellschaft Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft Verschmelzung von AG aus mindestens zwei Mitgliedstaaten Umwandlung Mindestkapital ,00 EUR
22 4.4 Rechtsform 22 Rechtsformen Zusammenfassung privatrechtlicher Formen Personengesellschaften Persönlichkeit des Unternehmers steht im Vordergrund die Leistungsfunktion (kaufmännische und technische Geschäftsführung) ist mit der Kapitalfunktion verknüpft finanzielles Risiko bzw. volle Haftung für Verbindlichkeiten Kapitalgesellschaften Grundsatz: Trennung von Kapital- und Leistungsfunktion Unternehmensleitung hat weitgehend freie Hand dafür haftet der Kapitalgeber nur mit seiner Einlage
23 4.4 Rechtsform 23 Doppelte Buchhaltung? Kapital- Gesellschaften (GmbH, AG, SE) GmbH & Co KG AG & Co KG alle anderen Unternehmer (insbes. Einzelunternehmer u. Personengesellschaften) gewerbliche Unternehmer Freiberufler, Landwirte unabhängig von Größe und Tätigkeit Umsatz > 700 Umsatz < 700 unabhängig von der Größe Doppelte Buchhaltung keine Doppelte Buchhaltung
24 4.4 Eigene Ideen schützen 24 Marken technische Erfindungen durch Patente Muster Werke und Software Was kann rechtlich geschützt werden? Firmennamen Kunstcocktail Mag. Christian Melzer GmbH & Co KG geschützte Ursprungsbereiche bzw. geschützte geografische Angaben
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